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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Teileshop bei ebay als Privat????


Piet-Werne
24.08.2008, 11:10
Habe bei ebay nen Teileshop gefunden.....alsoweiß ja nicht.....der Typ hat nen ebay-Shop mit 321 Artikeln und ist als Privat angemeldet???????

Meine eBay Welt - atlantikblau75 (http://myworld.ebay.de/atlantikblau75/)


Darf man das,also für mich sieht das irgendwie schon Gewerblich aus?????

Oder????:?:?:?:?

Mfg Piet

Tönni
24.08.2008, 11:16
Das ist ganz klar gewerblich, vielleicht merkt ebay was.:?

Dr. Fön
24.08.2008, 11:25
Bei dem Umfang ist das ganz sicher gewerblich.
Der hat ja auch mehrere Autos zerlegt.

Aber was wär jetzt, wenn man nur Teile von ein und dem selben Wagen einstellt? Das können dann ja auch locker über 100 Artikel werden.

L7 E38
24.08.2008, 11:29
eBay Deutschland: Community - Foren - Ab wieviel Artikeln gilt man als Gewerblciher Verkäufer bei Ebay???? (http://community.ebay.at/forum/ebay/thread.jspa?threadID=232293)

Dr. Fön
24.08.2008, 11:36
Ja, die Gewinnabsicht is ja alt. Sonst steht dazu nix drinnen.

Mich interessierts grad wegen meinem 728 RHD, den ich jetzt wohl schlachten muss.

Tönni
24.08.2008, 11:37
Da stehts doch schön geschrieben: Mit Absicht der >Gewinnerzielung zu verkaufen macht den Verkäufer schon ab dem 1. Artikel gewerblich. Ist zwar schwammig, aber der Junge Mann im Link macht das sicher nicht zur Freude.

Piet-Werne
24.08.2008, 11:48
Ich denke mal das es Gesetzlich evt. sogar sehr dehnbar sein könnte!!!!!

Gewinnabsicht is ja realativ....bei ebay setzt man ja auch Privat Sachen ein....mit denen man einen möglichen gewinn erzielen will:?
Oder??

Genau wie die sache mit "Lebensunterhalt" bestreiten.....mmh..
zb. Ich schlachte nen Auto......nehme ca 1500€ damit ein....kaufe mir davon wieder 2.Autos...für 1500€. Mach davon 3000,-...kaufe mir drei Autos...für 3000,-.......Mach davon 4500,-....kauf mir vier Autos.....usw...usw...
((((So hätte ich doch keinen gewinn und könnte garnicht meinen Lebensunterhalt bestreiten))))):?:?:?

Also wie dünn kann es den sein.....Normal müsste das Finanzamt dies ja quasi zum kotzen finden.....da man zwar Geld hat aber es immer Investiert und keinen Gewinn erzielt ??????

mmh.........
Das müßten doch unsere Selbständigen hier im forum wissen......?????

Mfg Piet

fritz750
24.08.2008, 11:50
Das ist ganz klar gewerblich, vielleicht merkt ebay was.:?

Das interessiert Ebay einen feuchten Kehrricht, denen gehts nur um die Gebühren.

Sieht man doch auch an unzuverlässigen Verkäufern mit Bewertungsprofilen
<60% beispielsweise die immer noch ihr Unwesen treiben.

Piet-Werne
24.08.2008, 11:52
Das interessiert Ebay einen feuchten Kehrricht, denen gehts nur um die Gebühren.

Sieht man doch auch an unzuverlässigen Verkäufern mit Bewertungsprofilen
<60% beispielsweise die immer noch ihr Unwesen treiben.

Aber dem Finanzamt muss es doch Interessieren......so theoretisch????

Is ja deren geld was flöten geht...da werden die doch immer schnell..:lol:lol:lol:lol

Mfg

derotsoH
24.08.2008, 11:53
u.u. gibt er ja beim finazamt alles brav an... nur hat er keinen bock darauf für alles ne garantie zu geben...

Piet-Werne
24.08.2008, 11:55
u.u. gibt er ja beim finazamt alles brav an... nur hat er keinen bock darauf für alles ne garantie zu geben...

Das geht???:?

L7 E38
24.08.2008, 12:00
Ich denke mal das es Gesetzlich evt. sogar sehr dehnbar sein könnte!!!!!

Gewinnabsicht is ja realativ....bei ebay setzt man ja auch Privat Sachen ein....mit denen man einen möglichen gewinn erzielen will:?
Oder??


Hallo Piet...

Gesetzlich ist alles dehnbar, es wird stets unterschieden in herrschende und Mindermeinung... Wenn man etwas belegen und dementsprechend argumentieren kann, lässt sich selbst die andere Ansicht in einer Mindermeinung ( Sprich die Mindermindermeinung ) vertreten.

Soviel dazu.

Das mit der Gewinnabsicht bezieht sich meiner Meinung nach eher auf den Ankauf von Sachen und dann dem gezielten Weiterverkauf mit Gewinnabsicht und nicht darauf, nen alten Teddy vom eigenen Dachboden mit Gewinnabsicht zu verkaufen.

Liebe Grüße und einen schönen Sonntag euch allen

Christian

derotsoH
24.08.2008, 12:01
keine ahnung, aber ich denke schon, man kann ja ein gewerbe anemeldet haben , das nicht an die große glocke hängen und alles schön abführen

Piet-Werne
24.08.2008, 12:05
keine ahnung, aber ich denke schon, man kann ja ein gewerbe anemeldet haben , das nicht an die große glocke hängen und alles schön abführen

Dann musst du dich bei ebay ja auch Gewerblich anmelden.....sonst wäre es doch Betrug.......:?:?:?

Mfg

L7 E38
24.08.2008, 12:05
Das geht???:?

Praktisch ja, theoretisch sicher nicht. Für mich ist damit schlicht der Tatbestand eines klassischen Betrugs erfüllt.

derotsoH
24.08.2008, 12:09
aber mal im ernst: ebay ist doch eh ne komplette volksverarsche...

L7 E38
24.08.2008, 12:10
Hm ob Volksverarsche oder nicht.... Es hat mir eine Menge an seltener und interner BMW Literatur verschafft... Ich wills nicht mehr missen....

The Stig
24.08.2008, 12:18
Also so einfach, wie hier gewerblich und nicht gewerblich unterschieden wird, und so schnell wie von Betrug geredet wird, ist das alles nicht.

Grundsätzlich kann jeder erst mal selbstständig mit Gewinnabsicht was machen.
Dabei ist es egal, ob er Teile verkauft, oder Blumen züchtet.
Wichtig ist, dass er die Umsatzsteuergrenzen beachtet, wenn er unter der Grenze bleibt, dann muss er erst mal gar nichts machen, darf aber auch keine Umsatzsteuer berechnen (Kleingewerbe).
Kommt er über die Grenze, muss er das sofort beim Finanzamt melden, und dann vorab ab sofort monatlich Umsatzsteuer abführen und auch berechnen.

Die Steuer an sich braucht er erst in der Lohnsteuererklärung zu veranlassen (muss er auch), und zwar unter dem Punkt Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit.
Bleibt er da unter der Lohnsteuergrenze (in diesem Moment wirken sich steuermindernde Faktoren noch nicht aus), muss er nicht mal Lohnsteuer zahlen.
Kommt er drüber, dann muss er eben Steuern nachzahlen, ganz OK und legal.

Im zweiten Jahr muss man dann schauen, wie die Umsatzerwartung ist, auch da muss man wegen der Umsatzsteuer aufpassen, aber sooo genau kann man das zu dem Zeitpunkt ja evtl. noch nicht wissen, wie sich das Geschäft entwickelt. Dann muss man halt unverzüglich nachmelden, wenn mehr Umsatz passiert.

Es ist wichtig, dass man auch wirklich seine Steuererklärung richtig und wahrheitsgemäß ausfüllt, denn es können Kontrollmitteilungen von Kunden an das Finanzamt ergehen, und wenn man dann seine Einkünfte nicht fristgemäß meldet, dann hat man sehr schnell die Steuerfahndung vor der Tür.

Was das nun in Sachen Gewährleistung bedeutet, steht auf nem anderen Blatt, denn natürlich ist ein gewerblicher Verkauf von Teilen (also nicht mal eben Opas 7er geschlachtet und in Teilen verkauft) immer noch ein gewerblicher, und kein privater Verkauf.
Somit kann ein privat geführter Shop durchaus Grundlage zu einer Gewährleistung sein, denn man braucht anfangs nicht zwingend in jedem falle sofort eine Gewerbenummer und ein Gewerbe.
Aber auch hier kommt es immer genau auf die Tätigkeit an, das ist per Gesetz geregelt, was man wann wie und wo als Tätigkeit oder Gewerbe anmelden muss.
Bei Teilehandel weiss ichs gerade nicht aus dem Kopf, wie es da sein muss.

Ein Autoteilehandel muss meiner Kenntnis (ohne Gewähr) nicht nach nach §34c der Gewerbeordnung genehmigungspflichtig sein.
Allerdings ist die Tätigkeit als Auktionator oder Versteigerer in jedem Falle genehmigungspflichtig, ob das auch für Ebay gilt muss man mal nachsehen.
Anbei mal eine Liste mit den genehmigungspflichtigen wichtigsten Gewerben:

Anlageberater
Anlagevermittlung
Arbeitnehmerüberlassung, gewerbsmäßig
Arbeitsvermittlung, private (§ 293 SGB III)
Auktionator (§ 34 b GewO, Abs. 1 + Abs. 5)
Internetauktionen
Automatenaufstellung (Geldspielgeräte, § 33 c GewO)
Baubetreuung (§ 34 c Abs. 1 Nr. 2b GewO, §§ 1 ff. Makler- und Bauträgerverordnung)
Bauherr (Bauträger, § 34 c Abs. 1 Nr. 2a GewO, §§ 1 ff. Makler- und Bauträgerverordnung)
Beherbergungsbetrieb
Bewachungsgewerbe (§ 34 a GewO)
Darlehensvermittlung (§ 34 c GewO)
Detektei / Detektiv
Finanzdienstleistungen (§§ 1, 32 KWG)
Finanzierungsvermittlung (§ 34 c GewO)
Finanzmakler (§ 34 c GewO bzw. § 32 KWG)
Gaststätte mit Alkoholausschank (§ 2 Abs. 1 GastG)
Gebrauchtwarenhandel (§ 38 GewO)
Grundstücksmakler (§ 34 c GewO)
Güterkraftverkehr
Hausverwalter (gewerbsmäßige Vermittlung, § 34 c GewO)
Imbissbetrieb
Immobilienmakler
Inkassobüro (§ 1 RberG)
Investmentanlagenvermittlung
Kapitalanlagenvermittlung
Krankentransporte
Kreditvermittlung
Leiharbeit (Vermittlung von, § 1 AUG)
Makler
Marktverkehr, -festsetzung (Messen, Ausstellungen, Groß- Wochen-, Jahr- und Spezialmärkte, §§ 64 ff. GewO)
Mietwagenverkehr (§§ 2, 49 Abs. 2 PBefG)
Omnibusverkehr
Pfandleiher (§ 34 GewO)
Podologen/medizinischer Fußpfleger
Rechtsberatung, z.B. Frachtprüfer, Inkassobüro, Rentenberater (§ 1 RBerG)
Reisebüro (§ 38 Abs. 1 Nr.4 GewO)
Reisegewerbe (§ 55 Abs. 2 GewO)
Schädlingsbekämpfung
Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung („Geeignete Stelle“ gemäß Insolvenzordnung)
Spiele mit Gewinnmöglichkeit (Veranstaltung, § 33 d GewO)
Spielgeräteaufstellung (mit Gewinnmöglichkeit)
Taxiunternehmen (§§ 2, 47 PBefG)
Versicherungsvermittler
Versteigerer
Wertpapierdienstleistungen
Wohnungs- / Wohnraumvermittler (§ 34 c GewO)

Vorab gleich von Betrug zu sprechen ist hier aber sicher nicht angebracht.

L7 E38
24.08.2008, 12:32
Vorab gleich von Betrug zu sprechen ist hier aber sicher nicht angebracht.

Na dann halt anders:

§263 StGB: Betrug:

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Fazit:

Wer sich als privater Verkäufer bei Ebay anmeldet, obwohl er ein gewerblicher Verkäufer ist und auch dort seiner gewerblichen Tätigkeit nachgeht, nur mit dem Ziel die Gewährleistung sprich Sachmängelhaftung auszuschließen, begeht einen Betrug im Sinne vn §263 StGB.

abenson
24.08.2008, 12:41
Hallo zusammen

Was der Kamerad da macht ist gewerblich.
So müsste auch das Ebay-Konto angemeldet sein.
Es ist so das in seinen Angeboten gegen so viele Regeln verstoßen wird das man sie gar nicht alle aufzählen kann.
Wenn ich so ein A.....loch wäre wie viele andere Parasiten in Deutschland hätte ich diesen Shop am Montagabend zu und hätte ca. 750 Euro mehr auf dem Konto!
Das wäre eine Abmahnung vom Feinsten,denn so viele Verstöße gegen geltende Gesetze hinzubekommen ist schon schwer.
Das macht dann aber bestimmt ein anderer der damit Geld verdient.
Ich habe 700 Euro bezahlt weil ich einen Fehler in der Wiederufsbelehrung hatte und habe von einem Mitbewerber der im letzten Jahr 4! Artikel verkauft hat eine Abmahnung bekommen.So kann man halt auch sein Geld verdienen.
Allerdings ist mir solches Verhalten völlig fremd.
Wenn man sich mal hinsetzt und nachschaut wieviele E32 als privat anbieten,aber gewerblich sind ist das schon ein Knaller.Ich sehe das natürlich ständig wenn ich meine Preise anpasse.
Wenn jemand 3 Motorsteuergeräte oder LKM´s anbieten ist das ganz einfach nachzuvollziehen.

Was mich an der Sache wirklich ärgert:
Hier leben 6 Leute ausschliesslich von E32-Teilen.
Ich muß auf alle Teile 6 Monate Gewährleistung geben.
Die Kunden dürfen mir alles 4 Wochen lang ohne Angabe von Gründen zurück senden.(manchmal leider ihr alten Teile)

Jede Woche steht jetzt einer auf und denkt sich...."guck mal hier...der abenson..... verdient sich ja dumm und dämlich.......das mach ich jetzt auch......"
Dann wird erst mal der ganze Schrott aus dem Keller verkauft von dem keiner mehr weiß ob er funktioniert oder nicht,ist ja auch egal denn es gibt ja kein Rückgaberecht.Von dem Geld wird dann der erste 7er gekauft und dann geht es ja erst los.......Jetzt kommt die erste Ebay-Rechnug,die Versandrechnung,aber die Kohle ist weg........
Also schnell schrauben und den 7er zerlegen damit Geld reinkommt.Am besten alles für kleines Geld,damit auch was reinkommt.Zack...nächsten Rechnungen da.Und dann ist der Laden zu.
Ich versuche meine Teile zu angemessenen Preisen abzugeben damit wir davon leben können und selbst das ist nicht immer einfach.
Und dann ist es natürlich sehr ärgerlich wenn sich ein Gewerblicher als privat ausgibt,unter ganz anderen Bedingungen arbeitet und sich preislich dann immer vor einem platziert.
Ich halte es gerne mit Fairness und fahre damit ganz gut.
Sicher passieren auch bei mir Fehler,aber es gibt keinen der dann nicht sein Geld zurück bekommen hat.
Wenn etwas schief läuft kann man mich anrufen und gut ist.
Ich hasse es wenn ich eine negative Bewertung bekomme ohne das der Käufer sich mal gemeldet hat und mir gesagt hat das er unzufrieden ist.

blablablabla....verdammt,ich komme ja richtig in Fahrt.:lol:lol:lol

Fazit:
Gesetze hin oder her...ich finde sowas menschlich unfair,kann und werde aber damit leben und sitze heute am Sonntag bei Sonnenschein in meiner Halle ohne Fenster und muss Geld verdienen.Für und mit meinen Leuten,fürs Finanzamt,für Ebay,für DPD,für meinen Vermieter,für die Krankenkasse,für die Versicherung,für die IHK und und und......und vielleicht nochwas für mich,aber meist ist es dann schon wieder 2 oder 3 Uhr und dann gehe ich lieber ins Bett.

Gruss und schönes Wochende
Andre

The Stig
24.08.2008, 12:46
Hab mir jetzt auch mal den Shop angesehen, und hier ist nicht Tante Annas 7er zerlegt worden, der verkauft wird, sondern der schlachtet viele Fahrzeuge.

Somit hat @abenson hier recht :top, und der Shop müßte gewerblich laufen, incl. aller Rückgaberechte, Widerrufsbelehrungen und dem ganzen Programm.

Naja, ist sicher nur ne Frage von Tagen, bis der die erste Abmahnung auf dem Tisch haben wird...
Die Abmahngeier kreisen ja immer über Ebay....

Piet-Werne
24.08.2008, 12:56
Vielleicht is es ja einer aus dem Forum....und einer warnt ihn.!!!!!:top
Wäre ja nur gut für ihn....bzw. Billiger für ihn!!!!!

Mfg Piet

MichaNI
30.08.2008, 21:31
@Abenson - Immer geschmeidig bleiben, den Jungs wird nach und nach das Handwerk gelegt wenn man den Aussagen der Nachrichten trauen kann. Das Finanzamt hat sich eine Software entwickeln lassen womit irgendwie ebay gespidert wird und bei mehreren Matches, muß wohl irgendwie über Artikel und Verkäufer gehen, zeigt das Programm diese an und dann wird sich der Kamerad mal einem peinlichen Verhör unterziehen können. Was da eventuell für Kosten auf einen zukommen können stehen in keinem Verhältnis zu deinen 700,- Euro Abmahnkosten was auch schon zum kotzen ist. Find ich ebend so schlimm das sich so minderwertige Kreaturen die ihr Juraexamen mit ach und Krach zugedängelt haben und in der freien Wirtschaft kein Bein an die Erde bekommen, somit eine lukrative Einkommensquelle geboten bekommen. Ich selber liege z.Zt. bei 650,- Euro. Aber solange der Staat nicht seine Versprechen einlöst und da eine Grenze zieht, sollte ja max. auf 75,-Euro begrenzt werden, wird sich da auch nix ändern.

@red-dragon - Irgendwie sind deine Angaben zum Gewerbe leicht Fehlerhaft, zum ersten sind Umsatzsteuer nicht bei überschreiten der Kleingewerbegrenze zwingend monatlich abzuführen da das außerhalb der Verhältnismäßigkeit steht, dazu muß schon eine andere Umsatzgrenze überschritten werden ansonsten ist eine Voranmeldung quartalsmäßig abzugeben wobei auch schon die geleisteten Vorsteuern in Anrechnung gebracht werden können. Die Einkommenssteuern werden bei überschreiten des Freibetrages in der Einkommens/sowie Umsatzsteuerjahreserklärung als Pauschalbetrag für die monatliche/quartalmäßige Vorauszahlung festgelegt. Allerdings ist trotzdem in dem festgelegten Zeitraum immer eine Voranmeldung beim Finanzamt einzureichen unabhängig davon ob man mehr oder weniger Umsatz/Gewinn in dem Abrechnungszeitraum erzielt wobei auf Antrag auch unmittelbar der Vorauszahlungsbetrag herab gesetzt werden kann wenn der geschätzte Umsatz/Gewinn nicht erreicht wurden. Es muss nicht bis Jahresende gewartet werden um sein zuviel gezahltes Geld zurück zu bekommen.
Was deine Kenntnisse über Fristüberschreitung betrifft, kann ich das auch nicht so ganz nach vollziehen, da ich es schon mit 4 verschiedenen Finanzbehörden zu tun und alle sind da gleich verfahren. Das schlimmste ist eine Fristüberschreitung bei der Voranmeldung, da kennen die keine Freunde, sondern schätzen einfach. Die Schätzung fällt garantiert nicht zu deinen Gunsten aus, einmal erlebt, ca.25.000 DM wären ungefähr nach Vorausschätzung effektiv da ein Gewerbe gerade einen leichten Einbruch hatte ca. 10.000 zu entrichten gewesen, aber als ich einen Brief in der Post hatte in dem man mal ebend die Vorauszahlung mit Säuminszuschlägen auf rund 100.000 DM geschätzt und festgelegt hatte wurd mir Kotzenübel, als ich nicht innerhalb von 7 Tagen zahlte weil ich einfach keine 100.000 mal ebend in der Portokasse rumliegen hatte und die verspätete Abgabe auch nicht mehr anerkannt wurde (Begründung: Wäre ja meine Schuld das die Voranmeldung nicht fristgerecht vorlag, jetzt solle ich gefälligst bis zum Jahresende warten, wenn es zuviel wäre würde ich das ja dann bei der Jahreserklärung zurück bekommen - nütz echt viel viel diese Ausage ende Juli), nach 2 wochen waren meine Konten alle gesperrt und gepfändet, kurz danach kam ein gerichtlicher Sachverständiger um mein Haus zu schätzen da nach fruchtloser Kontenpfändung noch immer 85.000 offen standen, der mein Haus schätzte worauf mittlerweile vom Finanzamt auch schon eine Zwangsversteigerung
eingetragen. Durch gutes Verhältnis zu meiner Hausbank trotz mittlerweile negativer Schufa 100.000 finanziert und dann das Haus normal ohne Verlust verkauft. Allein der Gutachter hat 5.000 gekostet, und in der Zwischenzeit wurde noch meine Gewerbeerlaubnis als Anlageberater und Immobilienmakler auf Grund wirtschaftlich ungeordneter Verhältnisse entzogen. Die Kohle für dafür auch weg und zur Krönung in dem ganzen Chaos dieses Scheißding nicht gefunden und mir gedacht, ist ja eh egal da ich es ja weiß da ich mich Strafbar mache bei weiterer Geschäftstatigkeit, außer der Beteiligung an einem Transportunternehmen, bekam ich dafür noch ein Brief vom Ordnungsamt mit einem Zwangsgeld von 3000,- Märkern und dem Hinweis wenn innerhalb von 14 Tagen das ding nicht vorliegen würde wären es 10.000. Echt prima, die wissen wie man Leute Kaputt macht. Aber eins ist in dem ganzen Scheiss absolut nicht passiert, das irgendeiner dieser Pfeiffen vor der Tür gestanden hätte von der Steuerverhandung. Da hätten die viel zu tun, kommen ja so schon nicht klar da die dort chronisch unterbesetzt sind. Bei der Jahreserklärung ist es nicht ganz so wild, geben seit 2001 die Erklärung immer erst im Juli nach Errinerung ab, auch dieses Jahr wieder vor 5 Wochen abgegeben und jetzt den Bescheid bekommen, und man staune, schon wieder keiner vor der Tür. Im übrigen deine Liste ist auch nicht so ganz richtig, schreib mal lieber ohne Gewähr dazu, denn zumindest als privater Arbeitsvermittler braucht man keine Gewerbeerlaubnis, da wir das unter anderem auch angemeldet haben.
Ach so , was soll denn eine Gewerbenummer sein? Angabepflicht besteht meines Wissen nur für die Steuernummer ggfs. Umsatzsteuer ID die man allerdings vom Finanzamt und nicht vom Ordnungsamt zugeteilt bekommen, und ggfs. noch eine Handelsregisternummer bei juristischen Personen (Gesellschaften) die vom Amtgericht vergeben wird, aber was zum Teufel soll eine Gewerbenummer sein, neu, hab ich irgendwas nicht mitbekommen?
Gruß Micha

Piet-Werne
30.08.2008, 21:36
Ich glaube ich wäre Amok gelaufen......:mad::mad:

Mfg piet