rengier
17.05.2008, 18:46
Heute beim Autowaschen; D-AAAA ist der Wagen meiner Frau (hier A) und ich durfte das alls als Beifahrer live miterleben:
Der Fahrer Herr B des PKW D-BBBB fuhr auf Anweisung des Betreibers X auf das Transportband der Waschanlage. Der unmittelbar dahinter befindliche PKW D-AAAA der Fahrerin A stand in der Warteposition und wurde gerade mit dem Hochdruckreiniger vorgereinigt. Unvermittelt rollt der PKW D-BBBB nach hinten auf den PKW D-AAAA zu. Die Fahrerin A konnte jedoch noch rechtzeitig den Rückwertsgang einlegen und zurückfahren und somit einen Zusammenstoß verhindern. Die Situation schien nun geklärt und der Wagen wurde über die Handbremse gesichert. Die Vorreinigung wurde fortgesetzt. Zirka 10 sec. später rollte der PKW D-BBBB ein weiteres mal ruckartig nach hinten und traf mit seiner Heckstoßstange die Stoßstange des stehenden PKW D-AAAA mit einem lauten krachen.
Der hinter dem PKW D-AAAA in seinem Fahrzeug wartende Zeuge Y gab bei der Polizei an, dass er sich gewundert habe, dass der Betreiber X dem Unfallgegner B angewiesen habe auf „N“ zu stellen. „Ich habe mich darüber gewundert was der da macht und schon gleich gesehen das das nicht gut geht“.
Der Betreiber X gibt bei der Polizei an „ich sah nur dass das Fahrzeug [gemeint ist der PKW D-BBBB] zurückgerollt ist und gegen den blauen [PKW D-AAAA] Wagen krachte“. Im übrigen weist er jede Schuld von sich.
Die hinzugezogene Polizei stellte den Schaden fest und bot dem Unfallgegner B ein Verwarngeld an. Die Sache sei die, dass der Fahrer letztenendes die Pflicht hat Sorgfalt für seinen Wagen zu tragen; er habe ja schließlich das zurückrollen und damit den Unfall durch rechtzeitiges Bremsen verhindern können. Der Unfallgegner B gestand jedoch nicht seine Schuld ein und verwies darauf, der Betreiber X sei wegen einer falschen Einweisung haftbar zu machen. Nach Rücksprache mit seiner Diensstelle stellte der Polizist jedoch fest, dass es sich bei der Einfahrt zu der Waschstraße nicht mehr um einen öffentlichen Verkehrsraum handele und somit die Angelegenheit kein VS- Fall sondern ein privatrechtlicher Fall sei.
Meine Fragen:
1) stimmt das mit dem öffentlichen Verkehrsraum? Denke so wird das eine wilde Anwaltsschlacht werden.
2) Ich denke der Betreiber ist nicht Haftbar zu machen. Der Unfalgegner B geht aber davon aus - das kann ja ewig dauern bis das geklärt ist. Aber ist es nicht so,dass ich gegenüber dem Unfallgegner B Ansprüche habe und er diese allenfalls an den Betreiber X abwälzen kann?
3) Wollte das so in etwa meinem Anwalt faxen - ist das verständlich?
Der Fahrer Herr B des PKW D-BBBB fuhr auf Anweisung des Betreibers X auf das Transportband der Waschanlage. Der unmittelbar dahinter befindliche PKW D-AAAA der Fahrerin A stand in der Warteposition und wurde gerade mit dem Hochdruckreiniger vorgereinigt. Unvermittelt rollt der PKW D-BBBB nach hinten auf den PKW D-AAAA zu. Die Fahrerin A konnte jedoch noch rechtzeitig den Rückwertsgang einlegen und zurückfahren und somit einen Zusammenstoß verhindern. Die Situation schien nun geklärt und der Wagen wurde über die Handbremse gesichert. Die Vorreinigung wurde fortgesetzt. Zirka 10 sec. später rollte der PKW D-BBBB ein weiteres mal ruckartig nach hinten und traf mit seiner Heckstoßstange die Stoßstange des stehenden PKW D-AAAA mit einem lauten krachen.
Der hinter dem PKW D-AAAA in seinem Fahrzeug wartende Zeuge Y gab bei der Polizei an, dass er sich gewundert habe, dass der Betreiber X dem Unfallgegner B angewiesen habe auf „N“ zu stellen. „Ich habe mich darüber gewundert was der da macht und schon gleich gesehen das das nicht gut geht“.
Der Betreiber X gibt bei der Polizei an „ich sah nur dass das Fahrzeug [gemeint ist der PKW D-BBBB] zurückgerollt ist und gegen den blauen [PKW D-AAAA] Wagen krachte“. Im übrigen weist er jede Schuld von sich.
Die hinzugezogene Polizei stellte den Schaden fest und bot dem Unfallgegner B ein Verwarngeld an. Die Sache sei die, dass der Fahrer letztenendes die Pflicht hat Sorgfalt für seinen Wagen zu tragen; er habe ja schließlich das zurückrollen und damit den Unfall durch rechtzeitiges Bremsen verhindern können. Der Unfallgegner B gestand jedoch nicht seine Schuld ein und verwies darauf, der Betreiber X sei wegen einer falschen Einweisung haftbar zu machen. Nach Rücksprache mit seiner Diensstelle stellte der Polizist jedoch fest, dass es sich bei der Einfahrt zu der Waschstraße nicht mehr um einen öffentlichen Verkehrsraum handele und somit die Angelegenheit kein VS- Fall sondern ein privatrechtlicher Fall sei.
Meine Fragen:
1) stimmt das mit dem öffentlichen Verkehrsraum? Denke so wird das eine wilde Anwaltsschlacht werden.
2) Ich denke der Betreiber ist nicht Haftbar zu machen. Der Unfalgegner B geht aber davon aus - das kann ja ewig dauern bis das geklärt ist. Aber ist es nicht so,dass ich gegenüber dem Unfallgegner B Ansprüche habe und er diese allenfalls an den Betreiber X abwälzen kann?
3) Wollte das so in etwa meinem Anwalt faxen - ist das verständlich?