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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Lob und Tadel


Doc
08.03.2003, 14:23
[Bearbeitet am 27.3.2004 um 20:11 von Doc]

Merlin
08.03.2003, 21:24
Hallo Doc,

der erste Händler, das ist er ja wohl, sollte Euch aufgrund der absolut mangelhaften Leistung das Geld zurück geben, da es sich um blinden Aktionismus handelt.

Eine Verrechnungsgutschein tut es meines Erachtens nicht, es sei denn Ihr wollt irgendein Zubehör etc. abzugreifen.

Gruß
Jochen

P.S.: Verwöhne Deine Tochter nicht zu sehr;)

Doc
08.03.2003, 21:42
[Bearbeitet am 27.3.2004 um 20:11 von Doc]

Merlin
08.03.2003, 21:52
@Karsten und Jetti,

ich gönne Euch dann den Z4.;)
Ich konnte ihn mir schonmal ansehen und mich reinsetzen.
Es ist ein sehr nettes, erwachsen gewordenes Auto.

Schön auch, daß es Jetti wieder ein Stückchen besser geht.

Wenn Du für das Geld Kerzen abgreifen kannst, dann soll es halt auch i.O. sein für Dich.
Dennoch ist die 'Fehlersuche' ein ziemlicher Griff ins Klo. So sieht es jedenfalls für mich von hieraus aus.

Gruß
Jochen

[Bearbeitet am 8.3.2003 von Merlin]

knuffel
09.03.2003, 05:21
Hi !

Bei derart nachweislicher/nachgewiesener Inkompetenz
ist für den betroffenen Betrieb ohnenhin nichts mehr zu retten.

Schadensminderung ist nicht mehr möglich.

Auch wenn er den Betrag in voller Höhe zurückerstatten würde,käme das höchstens einer netten Geste gleich.

Nur , das Vertrauen ist weg ,und damit der Kunde,nebst Bekannten und Verwandten in der Regel verloren.

Hauptsache,der Händler lernt daraus,sonst ist er in Bälde weg vom Fenster.....

Gruß
Knuffel