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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : KATALYSATOR


Maradi
16.01.2003, 01:01
Hallo Jungs !!!

Ich muss euch was erzählen ...:ja:mad::ja

Ich habe mir im Januar 2002 einen Golf Cabriolet Bj.12/89 gekauft.Tüv und AU hatte er bis 5/02
Im März dachte ich mit fährst Du mal in die Werkstatt und läßt Du mal Tüv und AU durchführen.
Tüv und AU hat er ohne Probleme bekommen :ja:ja:ja dann ist ja alles klar !!! TÜV und AU bis 3/04
Im Juli hat ein Bekannter mir den Golf abgekauft ! Irgendwann im November hat er mich angerufen und sagte zur mir: Der Kat ist kaputt bzw.leer !!! :o:o:o !!! Ich sagte es ist unmöglich ich habe doch im März AU durchfüren lassen,die hat er ohne Mängel bestanden und Plakete ist ja auch drauf !!!:gähn
Ein Kfz.Meister sagte Ihm das der Kat kaputt ist ...bla,bla,bla ... :gähn
Dann sagte er ich soll ihm einen Neuen Katalysator bezahlen ! Ich. Wie bitte :o:o:o ??????????
Sonts geh ich zum Anwalt.Ich sagte dann geh doch :P

Heute habe ich ein Brief erhalten :

Im November 2002 musste mein Mandant feststelln, dass der Katalysator des streitgegenständigen Fahrzeugs ausgeräumt wurde.Aus diesem Grunde verbraucht das Fahrzeug wesentlich mehr Benzin, und unserer Mandant
muss eine höchere Steuer entrichten.

Da Sie unserem Mandanten ein mangelhaftes Fahrzeug verkauft haben, ist dieser nach dem Gesetz berechtigt,Schadensersatz geltend zu machen, denn im streitgegenständigen Kaufvertrag wurde die Gewährleistung nicht ausgeschlossen.Ihre Schadensersatzpflicht ergibt sich
aus § 437 Nr. 3 iVm. 280 Abs. 1 BGB n. F.

Unser Mandant hat sich zwischenzeitlich ein Angebot erstellen lassen, aus dem die Kosten für die Mängelbeseitigung hervorgehen. Diese belaufen sich auf € 779,81 brutto.

Toll,gell

Jetzt bin ich aufgefordet worde das Geld zu bezahlen,wenn nicht werden weitere Maßnahmen gegen mich eingeleitet.

Was meint Ihr was kann mir passieren rein rechtlich wenn ich nicht bezahle ????
Ich geh am Montag zu meinem Anwalt und rede mal mit Ihm drüber.


Ich würde gern mal eure Meinung hören



Ich bin stink :mad::mad::mad::mad::mad: !!!!!!!!!!!!!!! Sowas ist mir noch nicht passiert !!!


MfG

Maradi

k27
16.01.2003, 01:21
@Maradi,

ich habe eine ähnliche Situation erlebt:

ein Kunde hatte sich eine Zeit lang nicht mehr bei mir sehen lassen und ich hörte bei der dann anfallenden Inspektion sofort diesen blechernen Klang, so wie sich halt ein leerer Kat anhört...

Er versicherte mir, nichts in der Abwesentheit unternommen zu haben und bestand auf den intakten Kat und war entsprechend fertig, als ich ihm den leeren Kat zeigte.

Also scheint da etwas dran zu sein...

Die Anlage ist vermutlich so flutig, daß die zerbröselten Keramik-Teilchen rückstandslo die Abgasanlage verlassen können.

Versuche, diese Richtung einzuschlagen und versichere notfalls an Eidesstatt, dás Fahezeug mit völlig korrektem Kat übergeben zu haben.

Ein Versuch ist es wert...

k27

Erich
16.01.2003, 01:39
wenn er einen Anwalt eingeschaltet hat, solltest du auch Rechtsberatung nehmen.
Hast du eine Versicherung dafuer?
Ist jedenfalls besser als wenn du als Amateur mit einem Spezialisten verhandelst.

knuffel
16.01.2003, 02:07
Hi,

es zählt ja normalerweise immer nur der Zeitpunkt des sog.Gefahrenübergangs,
-sprich: Zeitpunkt des Verkaufs/Übergabe-.
Nur ist Deinem Beitrag jedoch zu entnehmen,daß Du keinen schriftlichen Kaufvertrag
gemacht hast,in dem die gesetzliche Gewährleistung ausgeschlossen wurde.
Dadurch gibst Du 6 Monate Garantie auf das Auto.Dazu mußt Du kein Gewerbetreibender sein.

Definitiv ist hier kompetente Rechtsberatung angesagt!!

Es wird,wie in vielen Fällen ,möglicherweise auf einen Vergleich hinauslaufen.
Dahinter steckt der Gedanke,daß sich niemand bereichern soll.
Wenn er jetzt eine neuen KAT samt Einbau voll von Dir bezahlt bekäme,
wäre das eine eindeutige Aufwertung gegenüber dem Wert des Fahrzeugs zum
Zeitpunkt der Übergabe.
Der Gesetzgeber sucht im Streitfall meist einen diesbezüglichen Konsenz.

Was hier noch fraglich ist,ist wie es rechtlich mit reinen Verschleissteilen aussieht.
Der KAT gehört ,soweit ich weiß ja auch dazu.

Gruß
Knuffel


[Bearbeitet am 16.1.2003 von knuffel]

Maradi
16.01.2003, 11:44
@ knuffel

Hi,

Ein schriftlicher Kaufvertrag ist vor handen.Es war denk ich mein Fehler das wir denn Satz nicht reingeschrieben haben.Der Verkäufer verkauft das Fahrzeug unter Ausschuß jeglicher Gewährleistung !!!
Ich hoffe ein Anwalt kann mir helfen :(:(:(

MfG

Maradi

Maradi
16.01.2003, 22:52
Gibts hier in diesem Forum keinen der mir einen Tipp geben kann :?:?:?
Ich weiss es war echt dumm von mir das ich die jegliche Gewährleistung vergessen hab in den Vertrag reinzuschreiben... :nein:nein:nein !!!!! So ein Mist !!!

Aber ich hoffe das der Anwalt mir helfen kann !!!

Ist ein Katalysator ein Verschleißteil ???


MfG

Maradi

Beini
17.01.2003, 12:46
Autokauf/ -Verkauf OLG München, 14 U 934/1996

TÜV-Plakette

Verkauft ein Privatmann seinen Gebrauchtwagen mit dem Hinweis "TÜV neu" oder TÜV bis...", ist das keine Zusicherung von Mängelfreiheit. Im Fall vor dem Oberlandesgericht München verkaufte ein Student seinen älteren englischen Roadster mit diesem Hinweis. Als der Wagen bald nach dem Geschäft Mängel aufwies, klagte der Käufer mit Berufung auf den TÜV-Hinweis auf Rücknahme - abgewiesen.


Autokauf/ -Verkauf OLG Hamm, 32 U 65/1998

TÜV-Plakette

Beim Verkauf eines Gebrauchtwagens "inklusive TÜV" sichert der Verkäufer zu, dass die für den TÜV erforderlichen "technischen Sicherheitsvoraussetzungen" auch erfüllt sind. Im Fall vor dem Oberlandesgericht Hamm waren sie es nicht - der Verkäufer musste das Auto zurücknehmen.


Autokauf/ -Verkauf OLG Düsseldorf, 26 U 59/99

Händler-Recht

Nicht jeden Schaden am Gebrauchtwagen müssen Händler erkennen, urteilte das Oberlandesgericht Düsseldorf. Ein Mercedes-Käufer hatte seinen Motor zerlegt und nachträglich eine defekte Kopfdichtung moniert. Vergeblich. Der Schaden sei erst nach aufwendiger Prüfung erkennbar gewesen. Dazu ist der Händler nicht verpflichtet, entschieden die Richter.

Ich denke Du solltest zum Anwalt marschieren ;-)

DD
18.01.2003, 04:00
Als erstes schreibst du"Im Juli hat ein Bekannter mir den Golf abgekauft"daran stört mcih eigentlich das es sie offensichtlich nicht um einen "Bekannten" sondern eher um ein sorry für den ausdruck"Ar...loc."gehandelt zu haben!Ich würde zu meinem anwalt gehen und den die arbeit machen lassen den nicht Du hast die AU gemacht sondern die Werkstatt und von genau der würde ich mir bestätigen lassen das der Kat bei der AU vollständig und intakt war!Desweiteren würde ich beim Rechtsverdreher unter eides aussagen das Du nix aber auch Garnix am Kat verändert hast nach der AU und voralem würde ich nicht einen Cent Deinem "Bekanntem" zurück erstatten den erstens hat er ein 14Jahre altes Fahrzeug gekauft und wer weiss was er in der zeit in der er den Wagen hat mit der Kiste alles angestellt hat vielciht hat er ja ma aufgesetzt und der Keramikkörper ist zusammen gefallen und rückstandslos verbrannt!Wie gesagt ich hoffe für Dichg das Du eine Verkehrsrechtschutz versicherung hast damit Du zum Rechtsanwalt gehen kannst!Und ein kleinr Tip Freunde und Bekannte kann man sich aussuchen!:D:)
Gruss DD

Maradi
18.01.2003, 19:02
@ DD !

Danke das Du Deine Meinung gasagt hast DD.Das er ein A..... ist das weiß ich jetzt auch :mad::mad::mad: !!!
Ich habe leider kein Verkehrsrechtschutz :nein ! Aber das kriege ich schon irgendwie hin.

Montag geh ich zum Anwalt :ja:ja:ja

MfG

Maradi

Andimp3
18.01.2003, 19:40
Hi !

Orginal gepostet von k27
Versuche, diese Richtung einzuschlagen und versichere notfalls an Eidesstatt, dás Fahezeug mit völlig korrektem Kat übergeben zu haben.

Vorsicht mit einer solchen eidesstattlichen Versicherung ! Er selber hat den Kat ja wohl nie von innen betrachtet und kann somit schlecht sagen, das er tatsächlich nicht ausgeräumt war !

Ciao
Andreas

Andimp3
18.01.2003, 19:44
Hi @Maradi !

Orginal gepostet von Maradi
Danke das Du Deine Meinung gasagt hast DD.Das er ein A..... ist das weiß ich jetzt auch :mad::mad::mad: !!!
Ich habe leider kein Verkehrsrechtschutz :nein ! Aber das kriege ich schon irgendwie hin.

Verkehrsrechtschutz würde hier auch gar nichts helfen - muss ne "normale" Privatrechtschutzversicherung sein, da sind normalerweise Sachen aus Kaufverträgen entsprechend abgedeckt.


Ciao
Andreas

Daniel W
18.01.2003, 19:47
Wenn Du Beklagter bist, hilft sowieso keine Rechtsschutz!

Nur als Kläger.


Gruss Daniel

knuffel
19.01.2003, 00:25
Orginal gepostet von Daniel W
Wenn Du Beklagter bist, hilft sowieso keine Rechtsschutz!

Nur als Kläger.


Gruss Daniel


Hi,
das kann so nicht ganz stimmen,oder hängt von der Gesellschaft ab.
Meine Rechtsschutz hatte damit kein Problem..... .
Hatte einen ähnlichen Fall,wie oben.
Die haben alles übernommen. ( DAS-Versicherungen)


Gruß
Knuffel

730SN
19.01.2003, 08:39
@Daniel W

das ist so nicht richtig.Wenn Chancen auf Erfolg - hier gegeben - bestehen,dann übernimmt die Rechtsschutz auch im Falle des Angeklagten die Kosten.Diese Fallen bei Erfolg dann ja auf den Kläger.

Marco

JB740
19.01.2003, 09:04
Hi,
kleiner tipp:
präsentiere den brief des gegnerischen anwalts doch mal bei der verbraucherzentrale. da sitzen anwälte, und für eine erste beratung zahlst du 5 €. die sagen dir was weiterhin zu tun ist. sollten sie tätig werden und z.B. ein schreiben an den gegnerischen anwalt schicken, zalst du nicht 5 sondern 15,30 € :B:B:B

zu nem "normalen", teueren anwalt kannst du dann immer noch gehen, wenn die VZ es für nötig hält.

gruss jürgen

Verbraucherzentrale Ingolstadt, Jesuitenstraße 4, 85049 Ingolstadt. ..:ja:ja:ja

[Bearbeitet am 19.1.2003 von JB740]

Maradi
19.01.2003, 12:28
@ JB740

Danke für Deinen Tipp !!!

Aber ich habe am Montag,20.01.03 einen Termin beim Anwalt :ja:ja:ja

MfG

Maradi

Daniel W
19.01.2003, 19:07
Orginal gepostet von knuffel
Hi,
das kann so nicht ganz stimmen,oder hängt von der Gesellschaft ab.
Meine Rechtsschutz hatte damit kein Problem..... .
Hatte einen ähnlichen Fall,wie oben.
Die haben alles übernommen. ( DAS-Versicherungen)


Gruß
Knuffel

Das verwundert mich doch jetzt sehr.

Denn ich war vor ca. nem halben Jahr in der Situation beklagt zu werden - zu unrecht natürlich, habe dann auch gewonnen.

Mein Anwalt sagte mir aber, daß die Rechtsschutzversicherungen in solchen fällen nicht zahlen.
Die Versicherung hat mir lediglich aus Kulanz einen Betrag überwiesen.
Kann es in Deinem Fall auch so gewesen sein?
Oder vielleicht ist es im Verkehrsrecht auch anderst....



Gruss Daniel

Daniel W
19.01.2003, 19:08
Orginal gepostet von 730SN
@Daniel W

das ist so nicht richtig.Wenn Chancen auf Erfolg - hier gegeben - bestehen,dann übernimmt die Rechtsschutz auch im Falle des Angeklagten die Kosten.Diese Fallen bei Erfolg dann ja auf den Kläger.

Marco


Reden wir hier von Angeklagten oder Beklagten?
Das eine ist Strafrecht, das andere Zivilrecht.


Gruss Daniel

Maradi
20.01.2003, 15:17
Hallo Jungs !

Ich war heute beim Anwalt :ja:spin:ja
Es sieht gut aus für mich.Ich habe eine 80%tige Erfolgsaussicht !!!

Weiteres folgt in kürze ...

MfG

Maradi

knuffel
20.01.2003, 16:24
Hi,
soweit ich weiß,gibt es in diesen Fällen den Kläger (der Golf-Besitzer) und
Maradi als Beklagten.

@ Daniel W

Wenn Du den Streitfall ohnehin gewonnen hast,zahlt die Gegenseite die Gerichtskosten und
die Kosten der Anwälte beider Parteien.
Die Kostendeckungszusage der Rechtsschutzversicherung richtet sich auch nach
der Erfolgsaussicht.

Weshalb Du allerdings via "Kulanz" was bekommen hast,ist mir schleierhaft.
Die Gegenseite mußte doch ohnehin alles zahlen.
Es sei denn,Ihr hättet einen Vergleich geschlossen.

Gruß
Knuffel

Daniel W
21.01.2003, 12:06
@knuffel

Ich frage bei Gelegenheit einfach nochmal nach, bevor ich noch mehr Mist verzapfe ;)



Gruss Daniel

Glnpf
22.01.2003, 08:49
Dem sein Anwalt will doch nur Geld verdienen, denn so eine MÜDE Geschichte kann der nicht durchkriegen.
Hierzu würde mich nämlich der Rechtsgrund mal interessieren ! :cool2

Maradi
06.03.2003, 20:36
Hallo Jungs !!!

Mein Anwalt hat jetzt dem Kläger bzw. seinen Anwalt geschrieben :

" die von Ihrem mandanten geltend gemachten Ansprüche werden als sachlich wie rechtlich unbegründet zurückgewiesen "

Anfang März habe ich diesen Kläger zufällig getroffen und fragte Ihn ob er jetzt im Ernst klagen will ...


Er sagte zur mir : Sein Anwalt hat gemeint das die Erfolgsaussichten sehr gering sind:ja:ja:ja sind Sie dachte ich mir...:D:D:D

Und er sagte die sache ist für Ihn abgeschloßen !!!


Solche Menschen verstehe ich leider nicht aber egal ...


MfG

Maradi

Arne Höft
11.03.2003, 20:14
Moin Moin

Habe auch gerade einen Fall beim Rechtsanwalt, und da bekommt man viel mit. Meine Rechtschutz übernimmt auch die ganzen Kosten. Und der Typ hätte auch eigentlich nicht machen können, da Du ja nichts davon wußtest. Ich bin selber KFZ-Mechaniker und erlebe öfter komische Geschichten.
Aber hat sich jetzt ja eh erledigt.

Gruß
Arne