PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Innenraum Vollausstattung ??


carlos
13.08.2006, 10:11
Hallo Community,
ich habe einen 728i gebraucht erstanden und laut Rechnung ein Modell mit "Vollausstattung" erhalten. :roll Ich hege jedoch arge Zweifel... :mad:
Wer kann mir sagen wo ich die Ausstattungsliste eines vollausgestatteten Modells finden kann
(Unter "Ausstattungen" hab ich natürlch schon geschaut.

Gruß und Dank

Carlos

dieselspaß
13.08.2006, 11:11
der Begriff "Vollausstattung" ist relativ und beinhaltet nicht für jeden das Selbe. Es gab nie Ausstattungspakete die so angeboten wurden. Du musst also schon die Ausstattungsliste durchgehen und heraussuchen, was dir wichtig ist.

Hast du die Rübe nicht vor dem Kauf mit deinen Ansprüchen verglichen?

Oder willst du gar auf Minderung gehen, weil der 728 kein lederbezogenes Armaturenbrett hat?

Gruß Reiner

XZOOM
13.08.2006, 11:25
Wo hast Du denn deinen Wagen gekauft? Gerade die "Kiesplatzhändler" schreiben gerne "Vollausstattung + gute Zustand"...... :lol

Am besten finde ich aber immer noch "Vollausstattung außer Leder und Navi" - das ließt man auch immer gerne - heißt dann meistens eFH und Tempomat... :k

carlos
13.08.2006, 11:44
Hallo und danke für die Antworten.
Der Wagen stammt von einem Nissan Händler und ich bin grundsätzlich mitb der Ausstattung zufrieden. Mr fiel halt nur bei der Durchsicht der Unterlagen auf, dass in der Rechnung der Bergiff "Vollausstattun" steht. sollte es ich hierbei um eine zugesicherte und nicht zutreffende Eigenschaft handeln ist es wohl verständlich, dass keine Begeisterung aufkommt. Desshalb die Frage...

derotsoH
13.08.2006, 11:54
ich denke mal vollausstattung gibts nicht....
tja ein 7er beim nissanhändler: für den ist klima in verbindung mit schiebedach schon megavoll...
aber wenn du mit der ausstattung zufrieden bist und der wagen das drin hat was du "brauchst" lass ihn dir nicht madig mach, denn wie gesagt es gibt keinen mit vollausstattung

grüße

rednose
13.08.2006, 11:54
Hey Carlos,
ich kann mich den anderen nur anschließen.
Der Begriff "Vollausstattung" ist als solcher nicht fest definiert, deswegen werden sich nur schwer Ansprüche daraus ableiten lassen.
Ich würde das eher als "Werbeaussage" sehen, denn die meisten 7er sind im Vergleich zu Durchschnittsfahrzeugen schon ziemlich "voll" ausgestattet, was aber nicht zwingend heissen muß, daß ein Wagen ALLE Sonderaustattungen hat.

Aber solange er doch deinen Ansprüchen genügt, du hast ja anscheinend ziemlich lange gesucht und diesen jetzt schließlich gekauft, ist doch alles in Butter ! :top

XZOOM
13.08.2006, 12:25
Ich sehe das ähnlich wie rednose - die Händler gehen mit dem Begriff "Vollausstattung" sehr großzügig um.

Es wird sehr schnell alles mit Leder und Klima und noch ein bissel elektrischem Kram als "Vollausstattung" bezeichnet. Es wird aber wohl kaum einen 7er geben - und wahrscheinlich noch seltener einen mit der kleinen Motorisierung - der absolut alles an Ausstattung hat.

Aber wenn er Dir gefällt und die Ausstattung OK ist sollte die kleine Verfehlung des Händlers nicht so schlimm sein, oder?

John McClane
13.08.2006, 12:29
OT, @Carlos: wie hat's Dir in Essen gefallen?

carlos
13.08.2006, 12:47
Hey Kolega,
Essen war echt nett... vor allen die Schnitzel sind eine Wucht und sind mir in meinen Träumen noch tage hinterhergelaufen..
Aber der nächste Termin wird kommen.

Gruß bis bald

Marlok
13.08.2006, 13:35
schicke eine mail an kundenbetreuung@bmw.de mit deiner Fahrgestellnummer.
Die schicken dir dann deine Ausstattungsliste zu, was fehlt kannst du hier im Forum nachlesen :lol
Aber mal ehrlich, wer schreibt in einen Kaufvertrag "mit Vollausstattung"... :?

Illuminator
13.08.2006, 13:44
Vollausstattung heißt ja nicht "alle Extras".

Gemeinhin wird ein Fahrzeug mit Leder und Klimaanlage als vollausgestattet bezeichnet. So meine Erfahrung und auch das, was mir die meisten Gebrauchtwagenhändler bestätigten.

Gruß
Illuminator

carlos
13.08.2006, 19:44
Hey Marlock,
die Liste zu dem Fahrzeug hab ich schon. Ich habe mich nur geragt ob es sich bei der Begrifflichkeit um eine Zugesicherte Eigenschaft handelt, die etwas über die vorhandene Ausstattung aussagen sollte.

Scheint ja nicht so zu sein. dennoch hole ich mir noch kurzen Rat beim Advokaten :P
(Auch wenn mein Hobby nicht grade Gerichtsprozese sind. :lol )
Gruß

fritz750
13.08.2006, 20:26
Scheint ja nicht so zu sein. dennoch hole ich mir noch kurzen Rat beim Advokaten :P
(Auch wenn mein Hobby nicht grade Gerichtsprozese sind. :lol )
Gruß

Also bitte, hast du dir das Fahrzeug nicht angesehen, oder biste irgendwie nicht zufrieden
:? :? :?
Beim Kauf hat er dir wohl gefallen. Was hast denn so an Ausstattung?

The Stig
13.08.2006, 20:44
Vollausstattung heißt ja nicht "alle Extras".

Gemeinhin wird ein Fahrzeug mit Leder und Klimaanlage als vollausgestattet bezeichnet. So meine Erfahrung und auch das, was mir die meisten Gebrauchtwagenhändler bestätigten.

Gruß
Illuminator

Ja, so in etwa.

Also ein Wagen mit Leder, Klima, Automatik und Fensterhebern, dazu Alufelgen, Metallic und Schiebedach kann in jedem Falle als voll ausgestattet gehandelt werden.
Was wir hier als Vollausstattung verstehen, ist eher die Maximalausstattung, die auch nicht immer gleich sein kann, da sich manche Extras nunmal nie kombinieren ließen.

Von da her sollte man das nicht zu eng sehen (auch nicht zu lasch, klar), aber realistisch eben.

carlos
13.08.2006, 21:14
Tja Jungs ,
wo ihr recht habt habt ihr recht. Natürlich bin ich zufrieden - sehr sogar :top . Ich kam nur auf das Thema weil ich den Begrigff im Vertrag las...

Also allet jute und nochmals danke !!

jom
14.08.2006, 08:28
wenn im vertrag mit vollausstattung steht, dann ist das schon rechtlich erheblich und kann gewährleistungsansprüche auslösen. nach dem nacherfüllung denklogisch unmöglich bzw. zu teuer wäre, würden minderungsansprüche in betracht kommen.

nur stellt sich die frage, ob der käufer nicht nach besichtigung den "mangel nicht vorhandene vollausstattung" kannte.

vollausstattung für mich bedeutet, dass alles was bei diesem fahrzeug an SA möglich war drin sein muss.

JVogel
14.08.2006, 11:22
Also ich sehe das mehr so wie @jom. Wenn ich mal von dem normalen Verständnis eines Durchschnittskunden ausgehe, heißt "voll" eben auch "voll" und das wäre meiner unmaßgeblichen Meinung nach sämtliche Ausstattung, die für das Modell als Zusatzausstattung zu bekommen war. :o

Was der Händler darunter versteht, ist dagegen völlig egal! Wenn er ein Auto verkauft und dieses mit Vollaustattung bezeichnet, muss alles drin sein, sont hat er ein Problem.

Bei @carlos könnte aber vielleicht deswegen ein Problem auftauchen, weil er ja wenigstens bei einigen Sachen eigentlich gesehen haben müßte, ob so was drin ist und den Wagen trotzdem gekauft hat. Beispiel: Wenn ich einen 7er ohne Leder als "Vollausstattung" kaufe, kann ich nachher wohl nur noch Ansprüche anmelden, wenn ich blind bin. :lol :lol :lol

Mekern würde ich also wirklich nur, wenn elementare Sachen fehlen, die du beim Kauf nicht erkennen konntest. Juristisch könnte man das zwar auch anders sehen, wenn "Vollausstattung" als zugesicherte Eigenschaft zu werten wäre, aber das wäre mir dann doch zu anstrengend durchzufechten.

Gruß

derotsoH
14.08.2006, 12:45
jungs bleibts doch aufm boden... er hat sich das auto so gekauft wie er es gesehen hat und war damit zufrieden...
wenn alle es so machen wie manche hier, dann darf man einfach gar nichts mehr verkaufen ohne sich erst einmal beim anwalt zu erkundigen... ihr seit deutschland :nein

Lothar
14.08.2006, 13:25
Ich sehe Minderungsgründe. zugesicherte Eigenschaft "Vollausstattung", das ist kraß! Laß ihn bluten!!

The Stig
14.08.2006, 14:00
Ich sehe Minderungsgründe. zugesicherte Eigenschaft "Vollausstattung", das ist kraß! Laß ihn bluten!!

Nein, dem ist nicht so.
Er konnte das Auto vorher ansehen und begutachten, Vollausstattung ist auch kein geschützter Begriff o.ä..

Ist mehr wie "guter Zustand" zu sehen, da gibts ja auch unterschiedlichste Sichtweisen.
Selber ein Bild machen, und dann entscheiden.
Nicht hinterher meckern.

Wenn ich ein rotes Auto als schwarz kaufe, dann kann ich mich ja auch nicht hinterher beschweren, dass ich ne andere Farbe gekauft habe, wozu hat man denn Augen im Kopf? ;)

jom
14.08.2006, 14:20
Nein, dem ist nicht so.
Er konnte das Auto vorher ansehen und begutachten, Vollausstattung ist auch kein geschützter Begriff o.ä..

Ist mehr wie "guter Zustand" zu sehen, da gibts ja auch unterschiedlichste Sichtweisen.
Selber ein Bild machen, und dann entscheiden.
Nicht hinterher meckern.

Wenn ich ein rotes Auto als schwarz kaufe, dann kann ich mich ja auch nicht hinterher beschweren, dass ich ne andere Farbe gekauft habe, wozu hat man denn Augen im Kopf? ;)

vollausstattung ist sehr wohl eine "zusicherung" oder eine beschaffenheitsangabe.

nur kenntnis vom mangel könnte z.t. unterstellt werden, wo es offensichtlich an der vollausstattung fehlt.

carlos
14.08.2006, 15:13
Hallo Gemeinde.
Wer hätte gedacht welche Disskussion eine simple Frage auslösen kann. :lol :lol :lol
Ich möcht nur eins klarstellen. Ich bin kein Prozesshansel oder Meckerkopp, der nur Gründe zum Nachbessern oder mindersn sucht. :roll Ich hatte mir nur Gedanken gemacht...
Zur Frage "gekauft wie gesehen" würde ich anzweifeln, dass eine nicht im Kopf vorhandene Aussattungsliste die beim Kauf abgecheckt wird einen späteren Rechtsanspruch ausschließt. Vorher besichtigt wird sich auf Augenscheinliches beziehen.
Ein herzliches ERNTSCHIULDIGUNG an alle Gebrauchtwagenhändler die sich persönlich beleidigt fühlen und ein DANK an alle 7er, die mir Tipps gegeben haben. Ich were nun meinen Advokaten mit Fragen qualen und dann nachberichten.

Gruß

Lothar
14.08.2006, 15:28
Er konnte das Auto vorher ansehen und begutachten, Vollausstattung ist auch kein geschützter Begriff o.ä..
;)

Naja, das bedingt allerdings die Kenntnis der Ausstattungsliste, die er als Privatmann nicht unbedingt haben muß... Eine schriftlich zugesicherte Eigenschaft ist m.E. vorrangig der Untersuchung durch den Laien.