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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Illegale Xenon-Nachrüstung


Ernest
18.11.2002, 19:10
Hallo alle, folgende aussage kommt nicht von mir sondern von Hella auf deren website.

Illegale Xenon-Nachrüstung ist gefährlich und verboten

Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt, Versicherungsschutz wird eingeschränkt - Bis zu 100-fach höhere Blendwerte

Vor dieser Bastelanleitung wird gewarnt: Man kaufe ein Set mit Kabeln, Xenon-Lichtquelle und Vorschaltgerät, entferne die Halogenlampe aus dem Scheinwerfer, säge ein Loch in die Abdeckkappe, stecke die Xenonlampe in den Reflektor, verbinde das elektronische Vorschaltgerät mit dem Bordnetz, und fertig ist der Xenon-Scheinwerfer. Wer so handelt, gefährdet andere Verkehrsteilnehmer durch extreme Blendung und verhält sich gesetzwidrig: die Betriebserlaubnis seines Fahrzeugs erlischt und der Versicherungsschutz wird eingeschränkt. Legal sind lediglich komplette, typgeprüfte Xenon-Scheinwerfer-Sets inklusive automatischer Leuchtweitenregulierung und Scheinwerfer-Reinigungsanlage.

Darum ist es verboten, aus einem Halogenscheinwerfer einen Xenonscheinwerfer zu machen:
In Europa dürfen nur komplette Xenon-Scheinwerfersysteme nachgerüstet werden. Sie bestehen aus einem Satz typgeprüfter Scheinwerfer (etwa mit dem Kennzeichen E1 auf der Abschlussscheibe), einer automatischen Leuchtweitenregulierung und einer Scheinwerfer-Reinigungsanlage (Vorschrift gemäß ECE-Regelung R48 und § 50 STVO, Absatz 10).
Jeder Scheinwerfer erhält seine Bauartgenehmigung zusammen mit der Lichtquelle (Halogen oder Xenon), mit der er betrieben wird. Wenn die Lichtquelle gegen eine weder typgeprüfte noch für die Bauartgenehmigung des Scheinwerfers vorgesehene Lichtquelle ausgetauscht wird, erlischt diese Bauartgenehmigung und damit die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs (§19 STVZO, Absatz 2, Satz 2, Nr. 1). Fahren ohne Betriebserlaubnis führt zu Einschränkungen des Versicherungsschutzes (§ 5, Absatz 1, Nr. 3 KfzPflVV, Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungs-Verordnung). Auch wer solche nicht typgeprüften Beleuchtungsgeräte verkauft, muss mit Schadensersatzansprüchen der Käufer rechnen. Denn mit der Weitergabe dieser Teile übernimmt der Verkäufer nicht nur die Garantie, dass sie zu dem vorgesehenen Zweck verwendet werden dürfen, sondern unter Umständen auch die Risiken des Schadens, und das in unbegrenzter Höhe.

Hohe Blendwerte: Bei Messungen im Lichtlabor haben Hella-Spezialisten festgestellt, dass die aktive Lichtverteilung eines Scheinwerfers, der für Halogenlampen entwickelt wurde und nun illegal mit einer Xenon-Lichtquelle betrieben wird, in keiner Weise mehr den ursprünglich berechneten Werten entspricht. Bei Reflexionssystemen wurden Blendlichtwerte gemessen, die die zulässigen Grenzwerte bis zum 100-fachen überschreiten. Die Scheinwerfer dieser Fahrzeuge haben dann keine Hell-/Dunkel-Grenze mehr und sind auch nicht mehr einstellbar. Die Blendlichtwerte entsprechen denen von Fernscheinwerfern. Dies führt zu einer massiven Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer.


Kommentar?
Schoenen gruess,
Ernest

dasteil
20.11.2002, 21:00
erstens , schreibt hella sicher diesen beitrag nicht ganz ohne eigennutz !
zweitens , denke ich mal , das beim einsatz in DE scheinwerfern es nicht zu einer derart genannten blendung kommt / kommen kann .

ich arbeite für eine firma die kabelnetze betreibt..... , was meinst du , was wir uns dumm und dusselig reden , um DVB-T schlecht zu machen....
zwar hat das nichts mit illegalität zu tun , aber die sachlichkeit bleibt eben manchmal auf der strecke....

FrankGo
21.11.2002, 02:41
ICH übetreibe jetzt mal:

Was Du / Helle schriebt ist dummes Geschwätz im Bezug auf das bei BMW benutzte DE-Licht (Dreiachs-Parallel-Licht !!!).

Durch die Linse kommt das Licht genau so (wenn der Brener dort sitzt wo er hin gehört) auf die Straße, wie mit dem Hallohen-Brenner. NUR ist halt erheblich mehr Leuchtkraft dabei.

Zum Thema Blenden:
Das hat der E32-Xenon schon immer am besten gekonnt :lol
http://7er.com/forum/viewthread.php?tid=4597


und zum Thema XENON:
http://7er.com/forum/viewthread.php?tid=4639

Knetepappi
21.11.2002, 14:00
...ist das hier nicht das richtige Forum dafür....

Hier ist Tipps und Tricks und nicht die Plauderecke...

Danke
Thorsten

B12
22.11.2002, 12:14
Die Aussagen von Hella sind auch sachlich falsch!


Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt

Unsinn- wurde früher so interpretiert, ist aber nach BGH-Urteil unzulässig!



Versicherungsschutz wird eingeschränkt

Auch falsch (für Haftpflicht) - allenfalls kann die Versicherung Ansprüche
an den Halter stellen - das wird aber sehr sehr schwierig.



Legal sind lediglich komplette, typgeprüfte Xenon-Scheinwerfer-Sets inklusive automatischer Leuchtweitenregulierung und Scheinwerfer-Reinigungsanlage.

Stimmt wenigstens teilweise.
Jedenfalls bringt das am meissten Umsatz :D:D:D

Wer einen Umbau korrekt ausführt, bekommt den beim TÜV auch eingetragen.
Und damit ist der Umbau absolut legal !



Darum ist es verboten, aus einem Halogenscheinwerfer einen Xenonscheinwerfer zu machen:

Unsinn - wenn der SW mir gehört, darf ich auch eine Kloschüssel daraus machen.
Die Frage ist, ob ich diesen benutzen darf - siehe oben.



Auch wer solche nicht typgeprüften Beleuchtungsgeräte verkauft, muss mit Schadensersatzansprüchen der Käufer rechnen. Denn mit der Weitergabe dieser Teile übernimmt der Verkäufer nicht nur die Garantie, dass sie zu dem vorgesehenen Zweck verwendet werden dürfen, sondern unter Umständen auch die Risiken des Schadens, und das in unbegrenzter Höhe.


Gleich lach ich mich kaputt - wie kommen die bloss auf dieses schmale Brett ???
Das würde nur (teilweise) zutreffen, wenn der Verkäüfer die Legalität zusichert
- und genau das macht natürlich kein Mensch.



Hohe Blendwerte: Bei Messungen im Lichtlabor haben Hella-Spezialisten festgestellt, dass die aktive Lichtverteilung eines Scheinwerfers, der für Halogenlampen entwickelt wurde und nun illegal mit einer Xenon-Lichtquelle betrieben wird, in keiner Weise mehr den ursprünglich berechneten Werten entspricht.

Das kann für einige SW sogar stimmen.
Bei DE-Systemen aber kaum.
Trotzdem haben auch DE-Systeme mit Xenon einen anderen Reflektor.
Zu einem ordentlichen Umbau gehört auch der Austausch des Reflektors!
Dann ist allerdings (beim E38) der Serienstand erreicht und der SW Typgeprüft!

Gruss
Daniel

[Bearbeitet am 22.11.2002 von B12]

Micky
22.11.2002, 17:27
Hi,

werden in der STVO genante Teile eines Autos durch Teile ohne ABE / TÜV-Abnahme ersetzt erlischt die Betriebserlaubnis.

Ein Eintrag durch den TÜV macht es weder legal, wenn es gegen das Gesetz ist, noch hindert dies die persönliche Haftung.

Die Versicherung haftet natürlich immer kann aber ziemlich empfindlich Regreß nehmen . (bis zu 30.000 DM)

Man kann dann auch mal versuchen eine neue Versicherung zu finden.... (schwarze Schaf Liste...)

Sicherlich hat ein Hersteller ein Eigeninteresse, aber deswegen die Unwahrheit sagen ...... vielleicht nicht die ganze Wahrheit.


Ein Hersteller eines sog Nachrüstsatzes haftet genau wie der In Verkehrbringer innerhalb der EU. Dagegen kann man sich versichern solange die Teile nicht von außerhalb der EU kommen.

Die gemeine Verkehrskontrolle bleibt warscheinlich ohne schwerwiegende Folgen, aber habe mal eine Unfallbeteiligung mit Todesfolge oder Schwerverletzten.. dann wird es spaßig wenn auch noch das Auto " illegal modifiziert" ist.

Wenn der BMW E 38 einfach durch "Lampenwechsel" modifiziert werden kann ist ja alles klar. Ich bezweifle jedoch, daß ein Laie die notwendige Präzision aufbringen kann.

Ich würde jedem einen offiziellen Nachrüstsatz empfehlen.......

gruß

micky

B12
22.11.2002, 17:42
werden in der STVO genante Teile eines Autos durch Teile ohne ABE / TÜV-Abnahme ersetzt erlischt die Betriebserlaubnis.

Das wird durch häufige Wiederholung nicht richtiger.


Ein Eintrag durch den TÜV macht es weder legal, wenn es gegen das Gesetz ist, noch hindert dies die persönliche Haftung.

Stimmt. Die Zeit der "wilden" Eintragungen ist aber so ziemlich vorbei.
Auch TÜV-Mitarbeiter können in Regress genommen werden, seit dem sind die sehr vorsichtig geworden.


Die Versicherung haftet natürlich immer kann aber ziemlich empfindlich Regreß nehmen

Sag ich doch!


Ein Hersteller eines sog Nachrüstsatzes haftet genau wie der In Verkehrbringer innerhalb der EU...

Richtig. Aber nicht ein privater Verkäufen (EBAY).
Und nicht wenn ein Händler die Teile als Ersatzteil für ein mit Xenon ausgerüstetes Fahrzeug anbietet.


Die gemeine Verkehrskontrolle bleibt warscheinlich ohne schwerwiegende Folgen, aber habe mal eine Unfallbeteiligung mit Todesfolge oder Schwerverletzten.. dann wird es spaßig wenn auch noch das Auto " illegal modifiziert" ist.

Nur wenn die Modifikation ursächlich war.
Sonst kann nur die Versicherung etwas rumpöbeln....


Wenn der BMW E 38 einfach durch "Lampenwechsel" modifiziert werden kann ist ja alles klar

Eben nicht. Es braucht einen anderen Reflektor um auf den geprüften Serienstand zu kommen.
(Der ist nur gesteckt).
Mit Dremel & Co. geht es recht ordentlich - aber man riskiert das wieder auszubauen.



Ich würde jedem einen offiziellen Nachrüstsatz empfehlen.......

Welche Umsatzbeteiligung bekommst du dafür :spin

Gruss
Daniel