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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Verkaufe privat.......


heppinger
10.12.2004, 03:06
BMW 730i V8

Verkaufe "privat" und im Hintergrund sieht man den "Fähnchenhändler"! :lol

Gruss
heppinger

Beatsurfer
10.12.2004, 09:11
Hihi, solche Oberschlauen gibt es aber immer wieder. Hatte letztens eine "Privatperson" (Sportzschuhverkäufer) als Verkäufer gefunden, mit knapp über 10.000 Bewertungen und ca. 150 gleichzeitig laufenden Artikeln, der aber als Privatmann leider keinen Gewährleistung übernehmen könne... :lol

Im vorliegenden Fall wird es sicher etwas schwieriger nachzuweisen, da der Verkäufer dort erst eine Bewertung hat. Aber Du hast recht, das stinkt schon gewaltig!

Das schöne ist, bei einem unwirksamen Gewährleistungsausschluß muß der Verkäufer dann eben die gesetzliche Gewährleistung geben (2 Jahre).

JPM
10.12.2004, 10:33
Oft nehmen die einfach nicht originale Bilder

Gruß Philipp

Schnarri
10.12.2004, 11:42
Oft nehmen die einfach nicht originale Bilder

Gruß Philipp

Damit macht man sich aber wiederum des Verstoßes gegen das Kunsturheberrechtsgesetz strafbar. Ausgenommen es liegt eine Genehmigung zur Nutzung vor.

Micky
10.12.2004, 13:45
Hihi, solche Oberschlauen gibt es aber immer wieder. Hatte letztens eine "Privatperson" (Sportzschuhverkäufer) als Verkäufer gefunden, mit knapp über 10.000 Bewertungen und ca. 150 gleichzeitig laufenden Artikeln, der aber als Privatmann leider keinen Gewährleistung übernehmen könne... :lol

I.

...das würde den Herrn Eichel aber arg interessieren, könnte ich mir vorstellen....

rednose
11.12.2004, 11:47
...das würde den Herrn Eichel aber arg interessieren, könnte ich mir vorstellen....


Erst einmal das.. und zudem hat er 2 Jahre Gewährleistung am Hals, wenn man als Kunde nachweisen kann, daß er trotz erwähntem Gewährleistungsausschluß doch Gewerblicher ist ...

Schön blöd ! :nein

Kai R.
13.12.2004, 09:12
Hallo,

nach 6 Monaten muss in jedem Fall der Käufer beweisen, daß der Mangel beim Kauf schon vorgelegen hat. Bei technischen Mängeln wird das wohl kaum gelingen. Aber 6 Monate sind ja auch schon was.

Es gibt auch schon Gerichtsurteile, die normalen Verschleiss (wie z.B. Bremsen, Auspuff) von der Gewährleistung ausnehmen.

Viele Grüße

Kai