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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Heckschuss..


850730
14.09.2004, 19:33
Hallo zusammen,

stehe heute gemütlich an der Ampel...und da brettert mir doch voll so ein junges Ding in mein Winterauto (730i, alpinweiss, BJ 92)! Der Aufprall war so heftig, daß mir alles um die Ohren flog und Handschuhfach und Aschenbecher sich öffneten....

Ich steige also aus...und was sehr ich...einen völlig zertrümmerten Ford Escort und an meinem 7er nur Kratzer. Ich lase morgen mal checken, was unter der Stoßstange verborgen liegt....

Meine Frage: Da sich eine Reparatur an dem Wagen (obwohl guter Zustand / 9,92 / 240tkm) wohl kaum "rentiert" würdeich mir gerne den Schaden ausbezahlen lassen...

Wie muss ich denn in so einem Fall vorgehen?

Schöne Grüße Micha

DVD-Rookie
14.09.2004, 19:44
Hi,

also Du hast ein Anrecht auf Schadensersatz - ob Du später reparieren läßt ist Dir überlassen.

Zuerst zum Anwalt!

Grundsätzlich ist es besser, wenn der Wiederbeschaffungswert im Gutachten höher ist als die Rep-Kosten. Dann kannst Du Dir ohne Probleme die Rep.-Kosten ausbezahlen lassen, die Mehrwertsteuer wird allerdings IMHO einbehalten.

Ist der Wiederbeschaffungswert geringer als die Rep-Kosten, hast Du wohl Anspruch auf die Differenz aus Wiederbeschaffungskosten und Restwert. Hier ist noch ein Sonderfall zu beachten, der unter Umständen ganz schön ins Auge gehen kann: Die gegnerische Versicherung hat ein Ankaufsrecht zum Restwert!

Manchmal machen die das, wenn ein Fahrzeug attaktiv ist und der Restwert sehr niedrig ausgewiesen wird. Soweit ich weiß bleibt einem da keine Wahl. Deshalb zum Anwalt, daß soetwas nicht passiert.

Wichtig: Keinen Gutachter von der Versicherung und schon gar keinen von der gegnerischen Versicherung akzeptieren!


Gruß


Harry

BullPit
14.09.2004, 20:22
HI,

hätte dann Heckstoßstange und Heckklappe in alpinweiss II für dich.... meld Dich per U2U wenn interesse besteht :)

Gruß,
Pit

RoadRunner
15.09.2004, 07:49
Noch eine kleine Korrektur:

Du hast Anspruch auf eine Reparatur, wenn die Kosten dafür bis 130% vom Widerbeschaffungswert sind.

Grüße, RR