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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Juristisches Problem mit Käufer


Homer76
20.08.2004, 13:25
Hallo Leute,

ich habe da grade ein Riesen Problem. ich habe mein Becker-Navi bei Ebay verkauft. Ich habe es auch als Gebrauchtgerät deklariert und die Garantie ausgeschlossen.
Die Tante, die es ersteigert hatte, meldete sich kurz darauf und wollte vom Kauf zurücktreten, weil Sie sich geirrt hätte. Ich habe ein Angebot an den zweitbietenden gemacht, der das Gerät jedoch nicht mehr wollte.
Ich habe dann auf der Bezahlung der Ware bestanden. Nach mehrmaliger Aufforderung hat diese Dame dann auch bezahlt und ich habe Ihr das Gerät zugeschickt.
Darauf hat sie mir wieder eine Mail geschickt, daß sie die Code-Karte möchte.
Ich war jedoch nicht der erste Besitzer des Gerätes und irgendeiner meiner Vorgänger hat diese Karte verloren. Der Code war mir jedoch bekannt und ich hatte ihn auf einen Aufkleber auf dem gerät geschrieben. Dies habe ich ihr auch mitgeteilt. Wie gesagt, Bedienungsanleitung und Software waren dabei, nur nicht diese blöde Codekarte.
Nun besteht Sie darauf, daß der Kauf ohne die Code-Karte ungültig wäre, da sie ja ohne die Karte keinen Eigentumsnachweis hätte. Es könnte ja gestohlen sein. Damit hat sie ja sicherlich recht. Es könnte wirklich gestohlen sein. Ich für meinen Teil kann meine Bezugsquelle nachweisen. Ist seriös und das Gerät definitiv nicht gestohlen.
Ich habe ihr daraufhin geantwortet, daß die Ebay-Auktion an sich ein gültiger Kaufvertrag sei und damit nachgewiesen sei, woher sie das Gerät bezogen hatte. Sie also somit aus dem Schneider sei.
Nun droht sie damit, mich anzuzeigen und sich einen Anwalt zu nehmen. Weswegen weiß ich nun auch nicht. Hehlerei ist Humbug. Außerdem ist das Gerät schon gut alt und wird schon geraume Zeit nicht mehr hergestellt.
Was meint Ihr dazu. Daß sie ihr Geld zurück möchte ist ja klar.
Gibts hier jemanden, der sich damit auskennt??? Ich brauch dringend Rat, damit ich mich mit meiner nächsten Antwort nicht in die Nesseln setze.

Vielen dank schonmal.

Greetz

der Homer

Raffael@735i
20.08.2004, 14:37
Hallo Leute,

ich habe da grade ein Riesen Problem. ich habe mein Becker-Navi bei Ebay verkauft. Ich habe es auch als Gebrauchtgerät deklariert und die Garantie ausgeschlossen.
Die Tante, die es ersteigert hatte, meldete sich kurz darauf und wollte vom Kauf zurücktreten, weil Sie sich geirrt hätte. Ich habe ein Angebot an den zweitbietenden gemacht, der das Gerät jedoch nicht mehr wollte.
Ich habe dann auf der Bezahlung der Ware bestanden. Nach mehrmaliger Aufforderung hat diese Dame dann auch bezahlt und ich habe Ihr das Gerät zugeschickt.
Darauf hat sie mir wieder eine Mail geschickt, daß sie die Code-Karte möchte.
Ich war jedoch nicht der erste Besitzer des Gerätes und irgendeiner meiner Vorgänger hat diese Karte verloren. Der Code war mir jedoch bekannt und ich hatte ihn auf einen Aufkleber auf dem gerät geschrieben. Dies habe ich ihr auch mitgeteilt. Wie gesagt, Bedienungsanleitung und Software waren dabei, nur nicht diese blöde Codekarte.
Nun besteht Sie darauf, daß der Kauf ohne die Code-Karte ungültig wäre, da sie ja ohne die Karte keinen Eigentumsnachweis hätte. Es könnte ja gestohlen sein. Damit hat sie ja sicherlich recht. Es könnte wirklich gestohlen sein. Ich für meinen Teil kann meine Bezugsquelle nachweisen. Ist seriös und das Gerät definitiv nicht gestohlen.
Ich habe ihr daraufhin geantwortet, daß die Ebay-Auktion an sich ein gültiger Kaufvertrag sei und damit nachgewiesen sei, woher sie das Gerät bezogen hatte. Sie also somit aus dem Schneider sei.
Nun droht sie damit, mich anzuzeigen und sich einen Anwalt zu nehmen. Weswegen weiß ich nun auch nicht. Hehlerei ist Humbug. Außerdem ist das Gerät schon gut alt und wird schon geraume Zeit nicht mehr hergestellt.
Was meint Ihr dazu. Daß sie ihr Geld zurück möchte ist ja klar.
Gibts hier jemanden, der sich damit auskennt??? Ich brauch dringend Rat, damit ich mich mit meiner nächsten Antwort nicht in die Nesseln setze.

Vielen dank schonmal.

Greetz

der Homer

Hallo, gibt es dazu einen Link?? Was stand in der Beschreibung??

Gruß

7erAce
20.08.2004, 15:09
Grundsätzlich gehört bei eBay-Auktionen nur das zum Lieferumfang, was in der Beschreibung angegeben war. Wenn da nix von der Codekarte stand, kann sie auch nicht hinterher verlangt werden bzw. als Grund für einen Rücktritt vom Kauf benannt werden.

Schließlich hattest Du extra die Garantie (und hoffentlich auch Rücknahme) ausgeschlossen.

Wenn die Code-Karte weder in der Beschreibung noch auf dem Auktionsfoto zu sehen war, hätte sich die Käuferin eben vorher bei Dir erkundigen müssen.
(Andereseits wäre es fair von Dir gewesen, darauf hinzuweisen, ist aber ein anderes Thema...)

Außerdem irrst Du Dich, dass sie aus dem Schneider sei, nur weil sie Dich als Verkäufer benennen kann. Du würdest zwar den rechtlichen Ärger bekommen, aber das Gerät würde trotzdem beschlagnahmt und die Käuferin müßte den Kaufpreis erst wieder bei Dir einklagen etc...

Zumindest ebay-rechtlich bzw. bzgl. der ebay-AGB hast Du nichts zu befürchten. Du hast verkauft, was Du beschrieben hast. Nicht mehr und nicht weniger. (Streng genommen muß man ja heute bei eBay froh, wenn Elektro-Krempel überhaupt funktioniert, weil immer die Gewährleistung ausgeschlossen wird...)

Vielleicht blufft sie ja auch nur. Rein theoretisch könnte sie aber zur Polizei gehen und sagen, dass sie vermutet, Du hättest ihr Hehlerware vertickt. Ist aber doch eher unwahrscheinlich. Zumal Handbuch+Software dabei waren und Du ja auch den Code wußtest.

Ich würde dem Ganzen also locker entgegensehen, schlimmstenfalls muß aber die ganze Verkaufshistorie aufgerollt werden...

(Ist aber auch zu blöd, das gerade bei sowas dann die Karte wirklich fehlt. Ich glaube, Du bekämst das Gerät ohne Karte nichtmal repariert...)

stocki
20.08.2004, 17:11
Da waere ich mal ganz entspannt. Lass sie doch klagen, die Beknackte. Wenn Sie Dich wegen Hehlerei anzeigt, ist sie mit einiger Sicherheit das Gereat los, wie 7erAce schon schrieb.

Ganz anders sieht das aus mit dem Ruecktritt vom Kauf. Wenn Du einfach noe sachst, muss die Doofe klagen. Das kostet eine Kleinigkeit, und meiner Erfahrung nach, geben die meisten dieser minderbemitteltenden Querulanten auf, wenn ihnen der Anwalt mal mit spitzem Bleistift vorgerrechnet hat, was die erste Zivilinstanz kostet.

Mein Rat: Vergisss es, ignorier die Alte bis tatsachlich 'ne Klage oder ein Mahnbescheid kommt (Kommt wahrscheinlich nix).

Gruss

Martin

7erAce
20.08.2004, 17:50
Ganz anders sieht das aus mit dem Ruecktritt vom Kauf. Wenn Du einfach noe sachst, muss die Doofe klagen.

Sie hat doch erstmal gar kein Anrecht auf einen Rücktritt, von daher wird selbst das schwierig auf juristischem Wege durchzuboxen. Was sollte auch der Grund sein?

Homer76 war insgesamt aber auch nicht gerade entgegenkommend. Klar kann man auf Abnahme der ersteigerten Ware bestehen, aber meistens gibts irgendeinen Ärger hinterher. Ich bin ein alter eBay-Hase (über 350 positive Bewertungen, 0 negative) und hatte als Verkäufer auch schon ein paar (wenige) male das "Vergnügen", dass der Käufer nicht wollte. Ich habe ihn/sie dann gebeten, meine Einstellgebühren sowie die an eBay zu zahlende Provision an micht zu überweisen und gut war's. Dann habe ich den Artikel einfach neu eingestellt. (Oder alternativ bei Ebay die Rückerstattung der Gebühren beantragt, ist aber lästiger und dauert).

Für wieviel ging das Teil denn eigentlich weg?

Gruss,
7erAce

John McClane
20.08.2004, 17:55
Vergiss die Alte! Du hast das Ding so wie es ist verkauft, auf die Codekarte besteht demnach kein Anspruch.
Sie soll sich gefälligst, wenn Sie meint, das Ding sei gestohlen, zur Polizeidienststelle ihres Vertrauens bequemen und die Seriennummer dort überrpüfen lassen.
Wenn es gestohlen sein sollte, ist das DIng allerdings erstmal weg (davon gehen wir nicht aus).

Christian
20.08.2004, 19:10
Grundsätzlich gehört bei eBay-Auktionen nur das zum Lieferumfang, was in der Beschreibung angegeben war. Wenn da nix von der Codekarte stand, kann sie auch nicht hinterher verlangt werden bzw. als Grund für einen Rücktritt vom Kauf benannt werden.

Stell' Dir mal vor, Du kaufst ein Auto über ebay, und der Verkäufer liefert keinen Kfz-Brief - nur weil es nicht im Auktionstext gestanden hat! Also dieser Argumentation kann ich nicht folgen. Wenn zu einem Radio ab Werk eine Key-Karte dazugehört und diese als Eigentumsnachweis dient, so kann der Käufer selbstverständlich erwarten, dass sie beim Kauf dabei ist.

Ich befürchte, dass @Homer76 im Zweifel schlechte Karten haben wird, wenn im Auktionstext nicht drin stand, dass die Karte fehlt.

Dies ist aber nur meine Sicht als Nicht-Jurist.

Gruß,
Chriss

Jensemann
20.08.2004, 19:47
Sehe ich ebenso; Die Karte ist genau so Bestandteil des Gerätes, wie seine Funktionalität. Wenn diese Karte fehlt, ist dies anzugeben, da es ein vom Normalzustand abweichender Mangel ist. Die Plicht des Angebens gilt für jegliche Mängel.
Gruß Jens

Stell' Dir mal vor, Du kaufst ein Auto über ebay, und der Verkäufer liefert keinen Kfz-Brief - nur weil es nicht im Auktionstext gestanden hat! Also dieser Argumentation kann ich nicht folgen. Wenn zu einem Radio ab Werk eine Key-Karte dazugehört und diese als Eigentumsnachweis dient, so kann der Käufer selbstverständlich erwarten, dass sie beim Kauf dabei ist.

Ich befürchte, dass @Homer76 im Zweifel schlechte Karten haben wird, wenn im Auktionstext nicht drin stand, dass die Karte fehlt.

Dies ist aber nur meine Sicht als Nicht-Jurist.

Gruß,
Chriss

chatfuchs
20.08.2004, 20:06
Also wenn der Umstand mit der Karte bekannt war, dann sollte das auch in der Auktion stehen. Ich würde es auch nicht unbedingt begrüßen wenn solche Teile fehlen, außer ich weiß vorher bescheid und habe dann auch einen entsprechenden Nachlaß!

Gruß
Frank

John McClane
20.08.2004, 20:20
Unsinn, denn das Radio funktioniert sehr wohl ohne diese dämliche Karte.
Der Vergleich mit dem Fahrzeugbrief hinkt gewaltig sage ich (als angehender Rechtsbearater).
Es ist müssig, darüber zu diskutieren. Wenn ich bei Ebay alles neagtiv abgrenzen müßte, sässe ich an einem Inserat ca. 20 Minuten. Im günsigsten Fall.
Homer76, lass Dich nicht ins Bockshorn jagen. Wenn das Teil nich gestohlen ist, brauchst Du Dir keine Sorgen zu machen.

Jensemann
20.08.2004, 20:31
Auch ein Fahrzeug funktioniert ohne Fahrzeugbrief. Dennoch ist er im normalen, zu erwartenden Umfang enthalten. Genau so ist es mit der Code Karte. Die Abgrenzung hat auf die vom Standard abweichenden Punkte zu erfolgen. Ansonsten ist es das klassische Verschweigen von Sachmängeln.
So ist das!
Gruß Jens


Unsinn, denn das Radio funktioniert sehr wohl ohne diese dämliche Karte.
Der Vergleich mit dem Fahrzeugbrief hinkt gewaltig sage ich (als angehender Rechtsbearater).
Es ist müssig, darüber zu diskutieren. Wenn ich bei Ebay alles neagtiv abgrenzen müßte, sässe ich an einem Inserat ca. 20 Minuten. Im günsigsten Fall.
Homer76, lass Dich nicht ins Bockshorn jagen. Wenn das Teil nich gestohlen ist, brauchst Du Dir keine Sorgen zu machen.

John McClane
20.08.2004, 20:38
Auch ein Fahrzeug funktioniert ohne Fahrzeugbrief. Dennoch ist er im normalen, zu erwartenden Umfang enthalten. Genau so ist es mit der Code Karte. Die Abgrenzung hat auf die vom Standard abweichenden Punkte zu erfolgen. Ansonsten ist es das klassische Verschweigen von Sachmängeln.
So ist das!
Gruß Jens
Auch das ist Unsinn. Aber gut, hier weiß anscheinend jeder alles besser. Mir egal. Hier, damit ihr mir glaubt:
Ein Sachmangel liegt beim Kauf vor, wenn die Sache zum Zeitpunkt der Übergabe mit Fehlern behaftet ist oder wenn der Sache die zugesicherten Eigenschaften fehlen. In diesem Fall kann der Käufer Rückgängigmachung des Kaufs (Wandelung) oder Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen. Fehlt der verkauften Sache zur Zeit des Kaufs eine zugesicherte Eigenschaft oder hat der Verkäufer einen Fehler arglistig verschwiegen, kann der Käufer statt Wandelung oder Minderung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Vgl. §§ 459 ff. BGB.

Die Karte WAR KEINE(!!!) zugesicherte Eigenschaft und sie wurde auch nicht arglistig verschwiegen (soviel glaube ich Homer76).

Der § im BGB:
§ 434 Sachmangel
(1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,

1. wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst
2. wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.


Zu der Beschaffenheit nach Satz 2 Nr. 2 gehören auch Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers, des Herstellers (§ 4 Abs. 1 und 2 des Produkthaftungsgesetzes) oder seines Gehilfen insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften der Sache erwarten kann, es sei denn, dass der Verkäufer die Äußerung nicht kannte und auch nicht kennen musste, dass sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses in gleichwertiger Weise berichtigt war oder dass sie die Kaufentscheidung nicht beeinflussen konnte.

(2) Ein Sachmangel ist auch dann gegeben, wenn die vereinbarte Montage durch den Verkäufer oder dessen Erfüllungsgehilfen unsachgemäß durchgeführt worden ist. Ein Sachmangel liegt bei einer zur Montage bestimmten Sache ferner vor, wenn die Montageanleitung mangelhaft ist, es sei denn, die Sache ist fehlerfrei montiert worden.

(3) Einem Sachmangel steht es gleich, wenn der Verkäufer eine andere Sache oder eine zu geringe Menge liefert.

Jensemann
20.08.2004, 20:46
Eine Standardeigenschaft muss nicht zugesichert werden.
Zugesicherte Eigenschaften leiten sich direkt vom angebotenen Produkt ab. Es ist daher nicht notwendig, eine Ware als komplett, funktionierend etc. zuzusichern. Nur, wie ich schon schrieb, sind Abweichungen von diesem Normal zu nennen.
Daher ist Deine Argumentation nicht tragfähig. Mit Glauben hat das nichts zu tun.


Auch hier gilt: Lesen und verstehen ;)

"§ 434 Sachmangel
(1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,

1. wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst
2. wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann. "



Gruß Jens



Auch das ist Unsinn. Aber gut, hier weiß anscheinend jeder alles besser. Mir egal. Hier, damit ihr mir glaubt:
Ein Sachmangel liegt beim Kauf vor, wenn die Sache zum Zeitpunkt der Übergabe mit Fehlern behaftet ist oder wenn der Sache die zugesicherten Eigenschaften fehlen. In diesem Fall kann der Käufer Rückgängigmachung des Kaufs (Wandelung) oder Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen. Fehlt der verkauften Sache zur Zeit des Kaufs eine zugesicherte Eigenschaft oder hat der Verkäufer einen Fehler arglistig verschwiegen, kann der Käufer statt Wandelung oder Minderung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Vgl. §§ 459 ff. BGB.

Die Karte WAR KEINE(!!!) zugesicherte Eigenschaft und sie wurde auch nicht arglistig verschwiegen (soviel glaube ich Homer76).

JB740
20.08.2004, 20:56
die dame hat offensichtlich einen aufhänger gesucht, das radio nicht nehmen zu müssen.
einer klage würde ich in ruhe entgegensehen :top
schreib ihr ne quittung, dass du der rechtmässige eigentümer warst :B

gruss jürgen

John McClane
20.08.2004, 21:08
Eine Standardeigenschaft muss nicht zugesichert werden.
Zugesicherte Eigenschaften leiten sich direkt vom angebotenen Produkt ab. Es ist daher nicht notwendig, eine Ware als komplett, funktionierend etc. zuzusichern. Nur, wie ich schon schrieb, sind Abweichungen von diesem Normal zu nennen.
Daher ist Deine Argumentation nicht tragfähig. Mit Glauben hat das nichts zu tun.
Gruß Jens
Ich glaube, Du willst das nicht begreifen: Die Karte ist keine "Eigenschaft"!! Sie ist NUR ein Eigentumsnachweis.
Meine Argumentation ist richtig.

Edit: Die Karte ist KEIN Eigentumsnachweis in diesem Fall (wußte ich nicht).

Jensemann
20.08.2004, 21:16
Nimm Dir einfach die Zeit, den in Deinem eigenem Posting zitierten §434 zu lesen und zu verstehen. Dann können wir gern sachlich weiter diskutieren.
"NUR ein Eigentumsnachweis" ist schon eine bemerkenswerte Moral und Rechtsauffassung und zudem nicht korrekt.
Gruß Jens

Ich glaube, Du willst das nicht begreifen: Die Karte ist keine "Eigenschaft"!! Sie ist NUR ein Eigentumsnachweis.
Meine Argumentation ist richtig.

John McClane
20.08.2004, 21:33
Nimm Dir einfach die Zeit, den in Deinem eigenem Posting zitierten §434 zu lesen und zu verstehen. Dann können wir gern sachlich weiter diskutieren.
"NUR ein Eigentumsnachweis" ist schon eine bemerkenswerte Moral und Rechtsauffassung und zudem nicht korrekt.
Gruß Jens
Nützt ja nichts :nein :nein :nein . Ich habe es gelesen und komme zu dem Ergebnis, dass sich die Sache dem aus dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet UND Punkt 2, den ich nicht zitiere, ist ebenfalls erfüllt.

Das hat mit Rechtsverständnis nicht zu tun, das IST so. Die Perle hat einen gebrauchten Artikel von einem Privatmann ersteigert. Die zugesicherte Eigenschaft, nämlich die Funktion des Radios, ist erfüllt. Eine Negativabgrenzung ist in diesem Fall nicht erforderlich. Ebensowenig ist für die tadellose Funktion dieses Gerätes die Karte nicht erforderlich. Sie sucht nur nach einem Argument, um irgendwie den Kauf, den sie nach Gebotsabgabe nicht mehr wollte, rückgängig machen zu können.
Solltest Du Anwalt sein, tun mir Deine Mandanten echt leid :nein :nein ...

Und übrigens: Mit sachlich diskutieren hat das nichts zu tun, anscheinend haben wir unterschiedliche Rechtsauffassungen. Macht aber nichts, weil ich recht habe ;) .

Jensemann
20.08.2004, 21:50
Punkt 2, den Du nicht zitierst, ist aber genau jeniger, welcher den vorliegenden Sachmangel beschreibt.

"2. wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann. "

manchmal ist es recht nützlich, das Wort UND und Sätze zu Ende zu lesen ;
Da hilft auch kein füßchenaufstampfendes "ich habe recht" :lol
Persönlich brauchst Du auch nicht zu werden, denn da holst Du mich nicht mit ab. :P

-> Die Code Karte ist normaler Bestandteil des zu Debatte stehenden Produkts, fehlt hier aber.

Gruß Jens




Nützt ja nichts :nein :nein :nein . Ich habe es gelesen und komme zu dem Ergebnis, dass sich die Sache dem aus dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet UND Punkt 2, den ich nicht zitiere, ist ebenfalls erfüllt.

Das hat mit Rechtsverständnis nicht zu tun, das IST so. Die Perle hat einen gebrauchten Artikel von einem Privatmann ersteigert. Die zugesicherte Eigenschaft, nämlich die Funktion des Radios, ist erfüllt. Eine Negativabgrenzung ist in diesem Fall nicht erforderlich. Ebensowenig ist für die tadellose Funktion dieses Gerätes die Karte nicht erforderlich. Sie sucht nur nach einem Argument, um irgendwie den Kauf, den sie nach Gebotsabgabe nicht mehr wollte, rückgängig machen zu können.
Solltest Du Anwalt sein, tun mir Deine Mandanten echt leid :nein :nein ...

Und übrigens: Mit sachlich diskutieren hat das nichts zu tun, anscheinend haben wir unterschiedliche Rechtsauffassungen. Macht aber nichts, weil ich recht habe ;) .

Jensemann
20.08.2004, 22:43
Hallo Homer,
leider hast Du durch das sicherlich nicht böswillige Verschweigen bzw. die Nichtnennung der fehlenden Karte Anlaß zur Reklamation gegeben. Die Dame ist mit ihrem Anspruch (aus welchen Grund auch immer) im Recht. Lass Dich lieber nicht dazu hinreißen, hier einen Rechtstreit einzughehen. Schlichte und biete das gute Gerät beim nächsten mal einfach mit vollständig beschriebenen Beschaffenheit neu an. Damit lebst Du schmerzbefreit und gut.
Gruß und Prost Jens

Homer76
20.08.2004, 22:50
Danke für die Antworten.
Ich habe heute mit der Firma Becker telefoniert. Ich habe dort die definitive Aussage bekommen, daß die Code-Karte kein Eigentumsnachweis ist. In keinem Fall. Der mitarbeiter hat sich halb totgelacht. Die Karte ist nur bestandteil bei einem Neugerät.
Im übrigen habe ich den Mangel nicht verschwiegen. Ich habe das Zubehör einzeln aufgeführt. Ohne Code.karte. Die habe ich selbst nie besessen. Habe das gerät selbst gebraucht erworben. Das Gerät war auch schon älter. Da ich nie eine Code-Karte hatte, habe ich schlicht und ergreifend beim Erstellen des Auktionstextes nicht dran gedacht, daß da irgendwann mal eine dabei gewesen sein soll.

Greetz

der Homer

Jensemann
20.08.2004, 23:03
Hallo Homer,
das ist Prima! Die Aufzählung aller im Lieferumfang enthaltenen Teile schließt bei hoffentlich korrekter, wasserdichter Formulierung hier somit die Code-Karte im Lieferumfang aus. Mit dieser Info bzw. diesem neuen Aspekt bist Du möglicherweise aus dem Schneider! Lass das im Zweifelsfall vom Anwalt Deines Vertrauens prüfen. Ich drück Dir die Daumen.
Im Zweifelsfall tu Dir und der Dame einfach den Gefallen, stressfrei aus der Sache zu kommen. Das schöne Gerät wirst Du auch an jemanden verkaufen können, dem es egal mit der Karte ist, wenn er es weiss.

Gruß Jens


Danke für die Antworten.
Ich habe heute mit der Firma Becker telefoniert. Ich habe dort die definitive Aussage bekommen, daß die Code-Karte kein Eigentumsnachweis ist. In keinem Fall. Der mitarbeiter hat sich halb totgelacht. Die Karte ist nur bestandteil bei einem Neugerät.
Im übrigen habe ich den Mangel nicht verschwiegen. Ich habe das Zubehör einzeln aufgeführt. Ohne Code.karte. Die habe ich selbst nie besessen. Habe das gerät selbst gebraucht erworben. Das Gerät war auch schon älter. Da ich nie eine Code-Karte hatte, habe ich schlicht und ergreifend beim Erstellen des Auktionstextes nicht dran gedacht, daß da irgendwann mal eine dabei gewesen sein soll.

Greetz

der Homer

JB740
21.08.2004, 07:33
lass dich nicht verunsichern.
die codekarte benötigst du bei einem neugerät für evtl. reklamationen gegenüber dem fahrzeug-/gerätehersteller.
der hauptzweck der karte ist, den code nicht zu vergessen!!!!!!!

man kann auch alles komplizierter machen als es ist :roll :roll :roll

im übrigen hat john völlig recht.

gruss jürgen

John McClane
21.08.2004, 09:10
@JB740: Danke :top !

@jensemann: Kein Kommentar.
Im übrigen kannst Du mich mit solchen Platidüden nicht reizen, weil ich im Recht bin.
Kleiner Tipp für die Zukunft: Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal usw.
Und nein, das gilt in diesem Fall nicht für mich.

Jensemann
21.08.2004, 09:12
Leider sind diese Informationen derart falsch, daß hiermit wirklich alles komplizierter wird, als es sein müsste.
Für Reklamationen? Als Eigentumsnachweis (John) :nein
Um es nochmals zu verdeutlichen: Die Karte ist normaler Zubehörbestandteil des Gerätes. Was der Eigentümer damit macht, wozu dieses Zubehör verwendet wird, ist völlig irrelevant und braucht nicht diskutiert werden.
Gruß Jens



lass dich nicht verunsichern.
die codekarte benötigst du bei einem neugerät für evtl. reklamationen gegenüber dem fahrzeug-/gerätehersteller.
der hauptzweck der karte ist, den code nicht zu vergessen!!!!!!!

man kann auch alles komplizierter machen als es ist :roll :roll :roll

im übrigen hat john völlig recht.

gruss jürgen

John McClane
21.08.2004, 09:16
Jaja, is klar! Armer Kerl, bekommt einfach kein Recht.
Ich habe bei ebay ebenfalls ein Radio drin, original BMW, ohne Codekarte. Bin ja mal gespannt, wer sich darüber beschwert.
Gib es auf, Jens :gähn !

Jensemann
21.08.2004, 09:16
Auch hier irrst Du, da Du im Unrecht bist. Lies und versteh einfach $434 BGB.
Was das Themma reizen angeht, fass mal an Deine eigene Nase.
Gruß Jens

@JB740: Danke :top !

@jensemann: Kein Kommentar.
Im übrigen kannst Du mich mit solchen Platidüden nicht reizen, weil ich im Recht bin.
Kleiner Tipp für die Zukunft: Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal usw.
Und nein, das gilt in diesem Fall nicht für mich.

Jensemann
21.08.2004, 09:30
Um es klar zu machen: Ich brauche gar kein Recht bekommen: Ich habe gar kein akutes Problem, wofür ich dieses bräuchte.
Es geht hier nur um die sachlich Darstellung eines gar nicht so komplizierten Problems.
Zu vermuten ist, daß es Dir leider nur um Deine persönlichen Eitelkeiten geht. Ansagen, wie "Vergiss die Alte" und "Deine Mandanten tun mir leid" aus Deinem Munde belegen Dein Niveau. Ebenso Informationen anderer als "Unsinn" abzutun ist eine Diskussionskultur, die in diesem Kontext nichts verloren hat.
Ebenso ist es ratsam, den Sinn einer Vokabel wie "Platidüde" zu kennen, bevor man soetwas hier absondert.
Klopf Dir nur weiter auf die Schulter bzw. lass klopfen.

Gruß Jens

Jaja, is klar! Armer Kerl, bekommt einfach kein Recht.
Ich habe bei ebay ebenfalls ein Radio drin, original BMW, ohne Codekarte. Bin ja mal gespannt, wer sich darüber beschwert.
Gib es auf, Jens :gähn !

Jensemann
21.08.2004, 09:55
Was die nicht vorhandene Code-Karte bei Deinem angebotenen Radio (Ebay 2487573091) betrifft, bist Du Dir offenbar selbst über Deine Aussagen nicht mehr sicher, da Du heute den Zusatz
"Die Codekarte ist nicht dabei. Der Code selber ist vorhanden. " angefügt hast.
Da Du diesen wichtigen Sachverhalt hier aber verschwiegen hast, möge sich der werte Leser sein eigenes Urteil darüber bilden.
Ich persönlich finde das schon recht prickelnd, diese Zeilen über eine "total unwichtige" Code-Karte in Deiner eigene Auktion zu finden.
Munter bleiben :lol
Gruß Jens




Jaja, is klar! Armer Kerl, bekommt einfach kein Recht.
Ich habe bei ebay ebenfalls ein Radio drin, original BMW, ohne Codekarte. Bin ja mal gespannt, wer sich darüber beschwert.
Gib es auf, Jens :gähn !

Hotte
21.08.2004, 09:59
leider geirrt!! Vielleicht solltest du doch kein Rechtsberater werden, John!

John McClane
21.08.2004, 18:07
leider geirrt!! Vielleicht solltest du doch kein Rechtsberater werden, John!
Ne, Hotte, hast Du nicht.
Ich habe das absichtlich geändert. Ich wollte wissen, ob Jensemann nach einer neuerlichen Gelegenheit sucht, mir eins auszuwischen - hat er :lol .
Die Auktion wird beendet und so wieder eingestellt, wie sie ursprünglich war.
Übrigens, Jensemann: WOW, so viele Fremdwörter in einem Statement! Respekt! Da kann ich als blöder Schutzmann natürlich nicht gegen an, ist klar! Muß ich aber auch gar nicht, denn Du bist der letzte, der sich anmassen kann, mich zu beurteilen. Vor allem nicht an Hand dessen, was ich hier poste.

chatfuchs
21.08.2004, 18:17
Ganz schön primitives Verhalten. Im Grunde kann ja hier im Forum keine verbindliche Rechtberatung erfolgen, aber der Rahmen ist doch gesteckt.

Wenn John nun so zu 100% von sich überzeugt ist, so kann er doch auch verbindlich zusichern für evtl. anfallende Kosten im Falle der verlierens gerade zu stehen. Das wäre doch was. Die anderen Kommentare die sich in die andere Richtung bewegen sollten nicht ignoriert werden. Es zahlt sich auch nicht immer aus auf sein evtuelles Recht zu pochen. Lieber mal einen Schritt zurück als voll auf die Nase fallen.

Gruß
Frank

John McClane
21.08.2004, 18:32
Ganz schön primitives Verhalten. Im Grunde kann ja hier im Forum keine verbindliche Rechtberatung erfolgen, aber der Rahmen ist doch gesteckt.

Wenn John nun so zu 100% von sich überzeugt ist, so kann er doch auch verbindlich zusichern für evtl. anfallende Kosten im Falle der verlierens gerade zu stehen. Das wäre doch was. Die anderen Kommentare die sich in die andere Richtung bewegen sollten nicht ignoriert werden. Es zahlt sich auch nicht immer aus auf sein evtuelles Recht zu pochen. Lieber mal einen Schritt zurück als voll auf die Nase fallen.

Gruß
Frank
Hallo Frank,
wenn ich Rechtsanwalt wäre, würde ich das sogar machen!
Nur, wenn man im Recht ist, so wie Homer76, sollte man auch darauf pochen.
Eine simpler, möglicher "Sachmangel", der nach Ansicht von Jensemann vorliegt und nach meiner Ansicht nicht, kann zu einer solchen Diskussion führen, in der jeder versucht, den anderen dumm aussehen zu lassen (ich nehme mich da nicht aus).
Das wichtigste allerdings ist, Homer76 bei der Lösung seines Problemes zu helfen.
Jetzt hat er zwei Meinungen und ist keinen Schritt weiter...

chatfuchs
21.08.2004, 18:37
... ich denke schon das er einen Schritt weiter ist!

Er weiß nun das er schon auf die Nase fallen wenn er nichts unternimmt. Im Grunde sollte er versuchen sich mit dem Käufer zu einigen. Nur mit der Brechstange sollte man nichts lösen müssen - vor allen dingen nicht für die paar Euro,

Gruß
Frank

Homer76
21.08.2004, 19:18
Hier erstmal die Auktion an sich, vielleicht klärt die manches.

Klickst Du


Nun mal zu den Hard Facts. Zum einen heißt es hier, ich wäre nicht entgegenkommend gewesen. Rücknahme des Gerätes gegen Erstattung der Ebay-Gebühren. Das ist für mich uninteressant. Ich verkaufe Dinge bei Ebay, weil ich geld dafür haben möchte und sie loswerden will. Ich habe nicht die Zeit, geplatzte Auktionen ständig wieder einzustellen. Ich hab so meine Erfahrungen mit Spaßbietern gemacht und irgendwann ist das Maß voll. Die werte dame hat einen gültigen Kaufvertrag geschlossen. Ich für meine Person schau mir vorher genau an, was ich kaufe. So Auktionen dauern ja auch ne Weile und man kann sich vorher klar werden, ob es das ist, was man möchte.
Ich für meinen Teil mache das so. Mir selbst ist es auch schon passiert, daß ich etwas gekauft habe, was nicht gepasst hat. Ich habs trotzdem genommen und halt weiter verkauft. Muß man in diesem Moment mit leben.

Nun aber zur eigentlichen Diskussion.

Punkt 1: Ich habe die Bestandteile der Auktion einzeln aufgeführt. Eine Code-Karte war nicht dabei. (siehe oben)

Punkt 2: Das Gerät war als gebraucht deklariert und wird seit geraumer Zeit auch nicht mehr hergestellt.

Punkt 3: Gemäß der Aussage des Herstellers von Becker ist die Code-Karte nicht der Eigentumsnachweis. Ist er niemals. Das ist gemäß deren Aussage und auch meinem Verständnis der Kaufbeleg. Den hat sie ja einmal durch die Auktion, die sie sich ausdrucken kann und zum anderen kann sie gerne einen Kaufvertrag von mir haben. Hab ich ihr auch schon angeboten. Reaktion: Ich zeige sie an.
Weswegen??? ich kann die Herkunft des Gerätes für mich beweisen und sie auch.
Also, was mient Ihr nun??
ich hab ihr nun jedenfalls geschrieben, was becker geagt hat und warte nun auf Antwort.
Langsam geht mir die gute Frau auf den Keks. :mad:

Greetz


der Homer

John McClane
21.08.2004, 19:25
Ich sehe da kein Problem, nach wie vor. Habe Deinen Auktionstext mehrfach gelesen. Da ist alles einwandfrei. Jeder, der bei ebay angemeldet ist, kennt die Regeln.
Du bist auf der sicheren Seite, da bin ich sicher.

JB740
21.08.2004, 21:08
ich sehe da auch keinen Haken. evtl. beantrage bei Becker eine Codekarte, damit die Dame Ruhe gibt.
(allerdings ist der Hinweis auf neues EU Recht falsch, auch wenn er 100 000 mal bei ebay steht) :lol :lol :lol nennt sich BGB und ist deutsches Recht.

gruss jürgen

Jensemann
21.08.2004, 21:09
Es war und ist niemals mein Ziel gewesen, Dir "eins auszuwischen". Es gibt keinen vernünftigen Grund für soetwas.

Offenbar gilt für Dich das Motto: << was ich selber denk und tu, trau auch allen anderen zu>>

Im Gegensatz zu Dir habe ich sachlich, ohne persönlich zu werden argumentiert.
Mach Dir bitte selbst einmal die Mühe, die Anzahl deiner Entgleisungen in die persönliche Ebene zu zählen.
Deine hilflose Darstellung, mir hier durch Manipulation Deiner eigenen Auktion absichtlich eine Steilvorlage geleifert zu haben, ist grotesk.

Bezüglich Deiner Reputation brauche ich hier im Forum gar nichts zu verlieren.
Werde ich auch nicht.
Dafür hast Du selbst genügend gesorgt und die Verantwortung.
Die Beurteilung Deiner Person obliegt jedem Leser Deiner Postings selbst.

Was ich allerdings traurig finde, ist der Umstand, daß Du hier weder Homer, noch der Dame, noch sonstwem hilfst, einem langwierigem Problem in Form eines sinnlosen Prozesses aus dem Wege zu gehen.
Du treibst Homer ja gradezu in ein Desaster hinein. Ein Richter interessiert sich rein ganz und gar nicht für Ebay AGB's.
Hier zählt einzig und allein das BGB.
Und da wird die Situation recht heikel, da hier die Sachlage derart grau ist, der Streitwert sehr gering, daß nicht lange gefackelt wird, hier zugunsten der Käuferin nach $434 BGB zu entscheiden.

Gruß Jens


Ne, Hotte, hast Du nicht.
Ich habe das absichtlich geändert. Ich wollte wissen, ob Jensemann nach einer neuerlichen Gelegenheit sucht, mir eins auszuwischen - hat er :lol .
Die Auktion wird beendet und so wieder eingestellt, wie sie ursprünglich war.
Übrigens, Jensemann: WOW, so viele Fremdwörter in einem Statement! Respekt! Da kann ich als blöder Schutzmann natürlich nicht gegen an, ist klar! Muß ich aber auch gar nicht, denn Du bist der letzte, der sich anmassen kann, mich zu beurteilen. Vor allem nicht an Hand dessen, was ich hier poste.

Jensemann
21.08.2004, 21:11
Die Beantragung einer neuen Karte ist doch mal ein prima Ansatz :top
Gruß Jens

ich sehe da auch keinen Haken. evtl. beantrage bei Becker eine Codekarte, damit die Dame Ruhe gibt.
(allerdings ist der Hinweis auf neues EU Recht falsch, auch wenn er 100 000 mal bei ebay steht) :lol :lol :lol nennt sich BGB und ist deutsches Recht.

gruss jürgen

JB740
21.08.2004, 22:15
http://www.becker.de/beckerCC21/www_root/index.jsp?language=De

wäre diese ominöse codekarte von besonderer bedeutung, würde sie bestimmt aufgeführt. wie du auf den becker seiten sehen kannst, taucht sie nirgendwo auf. ein eigentumsnachweis ist allenfalls der kaufbeleg, aber nicht die karte.
ich hatte zwei v. den dingern. hatten nur einen zweck: den code nicht zu vergessen :-))))

also mach dir keinen kopf und schreib becker eine mail. entweder sie erklären dir die rechtliche relevanz oder sie schicken dir ersatz. (hoffentlich).

gruss jürgen

Original Becker-Text:
Wird das Autoradio von der Stromversorgung getrennt, ist es bei erneutem Anschluß funktionsunfähig. Beim Einschalten der Zündung erscheint im Display das Wort CODE.

1. Bei Eingabe der richtigen Code-Nummer über die Tastatur 1U-0L wird das Wort CODE im Display gelöscht. Das Autoradio kann eingeschaltet werden.

2. Die Code-Nummer ist aus der Code-Karte zu ersehen.

3. Jede Zahleneingabe wird mit einem akustischen Signal (Pieps) quittiert. Es erfolgt keine Zahlenanzeige im Display.

4. Nach dreimaliger falscher Code-Eingabe kann für 15 Minuten keine neue Eingabe erfolgen.

5. Beim Trennen des Autoradios von der Stromversorgung werden die Senderspeicher gelöscht.

Hotte
22.08.2004, 09:55
..ok John, hatte ich so nicht gesehen!
Alles klar und herzlicher Gruss,

Hotte

dr. ingo
23.08.2004, 01:16
Nabend,

der Dritte Jurist, aber keine Vierte Meinung!(Juristen werden das verstehen!)

Zusätzlich habe ich allerdings auch ein bischen mit Navigationsgeräten zu tun. Und eine Code-Karte ist kein Eigentumsnachweis. Sonst könnte ich damit ja zum Beispiel auch Gewährleistungsansprüche geltend machen. Dies geht allerdings nur mit dem Kaufnachweis, sprich Kaufbeleg, Kaufvertrag usw. Ein KFZ Brief hat eine andere Bedeutung, ähnlich wie das Grundbuch, welches im übrigen auch ein amtliches Dokument ist. Selbst wenn das Gerät irgendwann gestohlen worden wäre, dann gibt es da noch sowas wie gutgläubigen Erwerb. Das dekliniere ich jetzt aber nicht durch, soviel Zeit habe ich nicht. Insofern ist der Hehlereivorwurf vom Tisch. Aber dazu gleich noch was.

Sachmangel, kann man drüber streiten, aber dabei ist zu berücksichtigen: das Gerät ist gebraucht, wurde als solches angepriesen und die eigentliche Funktion ist in keinster Weise beeinträchtigt. Der Code ist vorhanden und richtig. Ein fehlende Papierkarte ist meiner Meinung nach kein Sachmangel.

Ergo, die Dame hat keinen Anhaltspunkt den Vertrag zu wandeln.

Ich denke vielmehr Ihr geht es auch garnicht darum. Meine Vermutung ist vielmehr die, dass sie mit allen Mitteln versucht aus dem Vertrag den sie geschlossen hat raus zu kommen. Dazu soll auch der Hehlereivorwurf dienen. Damit begibt Sie sich aber auf sehr dünnes Eis, sollte Sie Strafanzeige stellen würde ich mal in den § 164 StGB(falsche Verdächtigung) sehen. Und wenn jemand mit großen Kanonen auf kleine Ziele schießt, dann ist meistens was faul. Heißt er weiss sich nicht anders zu helfen, weil er selber weiss, dass da eigentlich nichts zu machen ist. Wie auch immer:

Einen Rechtsanspruch auf Wandlung hat Sie meines Erachtens nicht. Vielmehr hat unser griechischer Philosoph Anspruch auf Erfüllung, d.h. Zahlung und Abnahme der Ware. Pacta sunt servanda!

Ob Homer, abgesehen von der rechtlichen Lage, nett zu der Dame ist und Ihr entgegenkommt ist ja nun seine Sache. Ich bin normalerweise auch nett und entgegenkommend zu Mandaten/Kunden, kann aber durchaus nachvollziehen dass, wenn mir jemand mit Strafanzeige droht, ich nicht mehr nett sein will.

So eine wunderschöne Woche

Dr. Ingo

Jensemann
23.08.2004, 05:57
Hallo Dr. Ingo,
unter der Vorraussetzung, daß Die die Dame die Strafanzeige unter den von Dir geschilderten, falschen Verdächtigungen stellen sollte, trifft das möglicherweise zu, sofern der strittige Punkt, ob es sich um einen Sachmangel handelt, auch von der beurteilenden Instanz so gesehen wird. Fehlendes Zubehör sehe ich als Sachmangel. Ein fehlendes Ersatzrad an einem Gebrauchtwagen hat m.E. eine ähnliche Qualität.
Und genau dort sehe ich das Risiko für Homer.
Gruß Jens

Nabend,

der Dritte Jurist, aber keine Vierte Meinung!(Juristen werden das verstehen!)

Zusätzlich habe ich allerdings auch ein bischen mit Navigationsgeräten zu tun. Und eine Code-Karte ist kein Eigentumsnachweis. Sonst könnte ich damit ja zum Beispiel auch Gewährleistungsansprüche geltend machen. Dies geht allerdings nur mit dem Kaufnachweis, sprich Kaufbeleg, Kaufvertrag usw. Ein KFZ Brief hat eine andere Bedeutung, ähnlich wie das Grundbuch, welches im übrigen auch ein amtliches Dokument ist. Selbst wenn das Gerät irgendwann gestohlen worden wäre, dann gibt es da noch sowas wie gutgläubigen Erwerb. Das dekliniere ich jetzt aber nicht durch, soviel Zeit habe ich nicht. Insofern ist der Hehlereivorwurf vom Tisch. Aber dazu gleich noch was.

Sachmangel, kann man drüber streiten, aber dabei ist zu berücksichtigen: das Gerät ist gebraucht, wurde als solches angepriesen und die eigentliche Funktion ist in keinster Weise beeinträchtigt. Der Code ist vorhanden und richtig. Ein fehlende Papierkarte ist meiner Meinung nach kein Sachmangel.

Ergo, die Dame hat keinen Anhaltspunkt den Vertrag zu wandeln.

Ich denke vielmehr Ihr geht es auch garnicht darum. Meine Vermutung ist vielmehr die, dass sie mit allen Mitteln versucht aus dem Vertrag den sie geschlossen hat raus zu kommen. Dazu soll auch der Hehlereivorwurf dienen. Damit begibt Sie sich aber auf sehr dünnes Eis, sollte Sie Strafanzeige stellen würde ich mal in den § 164 StGB(falsche Verdächtigung) sehen. Und wenn jemand mit großen Kanonen auf kleine Ziele schießt, dann ist meistens was faul. Heißt er weiss sich nicht anders zu helfen, weil er selber weiss, dass da eigentlich nichts zu machen ist. Wie auch immer:

Einen Rechtsanspruch auf Wandlung hat Sie meines Erachtens nicht. Vielmehr hat unser griechischer Philosoph Anspruch auf Erfüllung, d.h. Zahlung und Abnahme der Ware. Pacta sunt servanda!

Ob Homer, abgesehen von der rechtlichen Lage, nett zu der Dame ist und Ihr entgegenkommt ist ja nun seine Sache. Ich bin normalerweise auch nett und entgegenkommend zu Mandaten/Kunden, kann aber durchaus nachvollziehen dass, wenn mir jemand mit Strafanzeige droht, ich nicht mehr nett sein will.

So eine wunderschöne Woche

Dr. Ingo

MIWO
23.08.2004, 09:50
Hi Leuts,

also ich bin kein Jurist aber klar ist doch, das sich hier jemand beim bieten vertan hat und nun aus dem Vertrag möchte. Das Gelaber mit der Anzeige ist wirklich nur für den Eimer und einen Sachmangel an einem Stückchen Paier festzumachen auf dem die Code Nummer steht ist einfach witzig.

Diese Code Karte hat keinerlei Bedeutung für das Gerät ausser die dort niedergeschriebene Nummer ( welche jedoch da ist und auf dem Gerät vermerkt ist)

Also fehlt da auch nix, denn diese Nummer ist ja da.

@ Homer

an Deiner Stelle würde ich mich auf nichts einlassen und Du wirst sehen das wahrscheinlich nichts geschieht.

@ Jensemann

ausser das man den Spruch " Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand " vielleicht nicht vergessen sollte, ist das Thema Sachmangel zu eindeutig um sich hier auf einen Kuhhandel einzulassen.

Gruss Michael

pille
23.08.2004, 09:54
Moin!
Was für eine Diskussion!
Bei VW (Blaupunkt)ist die Code-Karte Bestandteil der Bedienungsanleitung, auf der letzten Seite vorhanden & mit der Aufforderung versehen, dieselbe auszuschneiden und an einem sicheren Ort aufzubewahren
usw. :lol -> sicherlich kein Eigentumsnachweis
Im Service-Fall steht man beim Freundlichen ohne die Karte (der sichere Ort :? )
Erstausrüster: Diagnosegerät anschließen & Code im Werk abfragen
Nachrüstung: Fax mit Seriennummer und Kaufbeleg (idealerweise), aber wer fährt den Kaufbeleg spazieren?
Im Klau-Fall kommt bei Übermittlung der Seriennummer eh ne Rückmeldung, daß das Teil geklaut ist:
Beide Extreme habe ich KFZ-mäßig in jüngerer Vergangenheit bei mir vorliegen:

Mein T4 fährt mit großer Navi seit EZ ohne BDA & Codekarte durch die Gegend :lol (Antwort vom Händler: "Geht auch ohne Karte, Code wurde ermittelt per Diagnose und liegt als Notiz-Zettel dabei") :k

Für unser Boten-Auto (VW Sharan) habe ich bei ebay eine große Navigation (Erstausrüster-Teil) ersteigert, alles war dabei (auch die Code-Karte), ich baue das Teil ein, fahre zum Händler, weil eh was fällig war...Das war an einem Montag.
Am Dienstagmorgen stehen die Grünen bei mir im Laden mit einer Beschlagnahmeanzeige (oder wie heißt das?) über das Gerät. :o

Was lernt uns das?: Ebay ist nicht wirklich sicher, da nützen auch keine durchgängig 100% gute Bewertungen was. Die Abfrage nach geklauten Teilen geht auch ohne Wissen des Händlers mit der Diagnose über die Bühne: Vorher waren die Grünen nämlich in der Werkstatt & wollten das Gerät mitnehmen. Die Schrauber wußten von gar nichts & haben an eine Razzia geglaubt...

Seit dem sitze ich da, die Code-Karte war denen übrigens schnurzpiepegal, und leider auch einige hundert EURonen weg.
Wie geht es weiter? Immerhin wurde ich nicht sofort mit dem Vorwurf der Hehlerei belegt, ich konnte ja den Erwerb zweifelsfrei nachweisen. Nach mehrmaligen Anrufen bei der hiesigen Kripo hieß es, die Sache würde in Wolfsburg weiterbearbeitet.

@John

Bist Du (jetzt nur noch) Student oder auch noch im Dienst?
Für eine kleine Hilfestellung wäre ich dankbar :top
Bisher fehlt mir Seitens der Kripo jeder Hinweis auf die Identität des Verkäufers, um meine Ansprüche auf Herausgabe des Geldes geltend zu machen. Das liegt nun schon fast 4 Monate zurück.

@ALL

Nach diesem Exkurs in die Niederungen von ebay, sollte klar sein, daß die Codekarte sicherlich kein Eigentumsnachweis ist. Verkauft wurde zunächst einmal ein Becker-Navi, keine BDA, keine Codekarte, keine Kabel, keine GPS-Antenne. Dieses wäre als Zubehör zu benennen, bzw. bei Nichtvorhandensein, auszulassen. Es kommt natürlich auf die Formulierung an (= juristische Arbeitsbeschaffungsmaßnahme?).

Gruß Thilo

John McClane
23.08.2004, 12:22
Moin!
Was für eine Diskussion!
Bei VW (Blaupunkt)ist die Code-Karte Bestandteil der Bedienungsanleitung, auf der letzten Seite vorhanden & mit der Aufforderung versehen, dieselbe auszuschneiden und an einem sicheren Ort aufzubewahren
usw. :lol -> sicherlich kein Eigentumsnachweis
Im Service-Fall steht man beim Freundlichen ohne die Karte (der sichere Ort :? )
Erstausrüster: Diagnosegerät anschließen & Code im Werk abfragen
Nachrüstung: Fax mit Seriennummer und Kaufbeleg (idealerweise), aber wer fährt den Kaufbeleg spazieren?
Im Klau-Fall kommt bei Übermittlung der Seriennummer eh ne Rückmeldung, daß das Teil geklaut ist:
Beide Extreme habe ich KFZ-mäßig in jüngerer Vergangenheit bei mir vorliegen:

Mein T4 fährt mit großer Navi seit EZ ohne BDA & Codekarte durch die Gegend :lol (Antwort vom Händler: "Geht auch ohne Karte, Code wurde ermittelt per Diagnose und liegt als Notiz-Zettel dabei") :k

Für unser Boten-Auto (VW Sharan) habe ich bei ebay eine große Navigation (Erstausrüster-Teil) ersteigert, alles war dabei (auch die Code-Karte), ich baue das Teil ein, fahre zum Händler, weil eh was fällig war...Das war an einem Montag.
Am Dienstagmorgen stehen die Grünen bei mir im Laden mit einer Beschlagnahmeanzeige (oder wie heißt das?) über das Gerät. :o

Was lernt uns das?: Ebay ist nicht wirklich sicher, da nützen auch keine durchgängig 100% gute Bewertungen was. Die Abfrage nach geklauten Teilen geht auch ohne Wissen des Händlers mit der Diagnose über die Bühne: Vorher waren die Grünen nämlich in der Werkstatt & wollten das Gerät mitnehmen. Die Schrauber wußten von gar nichts & haben an eine Razzia geglaubt...

Seit dem sitze ich da, die Code-Karte war denen übrigens schnurzpiepegal, und leider auch einige hundert EURonen weg.
Wie geht es weiter? Immerhin wurde ich nicht sofort mit dem Vorwurf der Hehlerei belegt, ich konnte ja den Erwerb zweifelsfrei nachweisen. Nach mehrmaligen Anrufen bei der hiesigen Kripo hieß es, die Sache würde in Wolfsburg weiterbearbeitet.

Da wird Jens sicher wieder anderer Meinung sein ;)

@John

Bist Du (jetzt nur noch) Student oder auch noch im Dienst?
Für eine kleine Hilfestellung wäre ich dankbar :top
Bisher fehlt mir Seitens der Kripo jeder Hinweis auf die Identität des Verkäufers, um meine Ansprüche auf Herausgabe des Geldes geltend zu machen. Das liegt nun schon fast 4 Monate zurück.

Ich bin nach wie vor "aktiv", das Studium ist Vollzeit mit kleinen Praktika-Unterbrechungen.
Geh zum zuständigen Sachbearbeiter und hak einfach mal nach. Woran es liegt, dass Du noch keine Nachricht hast, kann ich aus der Ferne natürlich nicht sagen.
Die Personalien mßten schon vorliegen, ebay brauch für solche Anfragen nie läner als 10 Tage.

Schnupperboller
23.08.2004, 12:30
Hallo,

1) die Codekarte war nicht Bestandteil des Kaufvertrages und ist zum Betrieb des Geräts nicht notwendig. Eine Mangel liegt nicht vor.

2) Die Codekarte ist für niemanden ein Eigentumsnachweis, lediglich ein Indiz., solange ein möglicher Diebstahl des Geräts durch den Käufer nicht dargelegt oder bewiesen werden kann, ist jedweder weiterer Hinweis oder Andeutung insoweit ohne jede Relevanz.

Es liegt hier werder ein Sach- noch ein Rechtsmangel vor !!

Ich würde mir über den Fall keinerlei Sorgen machen !!!!!!!!!!!!


Weland Wahle
Rechtsanwalt

John McClane
23.08.2004, 12:35
Hallo,

1) die Codekarte war nicht Bestandteil des Kaufvertrages und ist zum Betrieb des Geräts nicht notwendig. Eine Mangel liegt nicht vor.

2) Die Codekarte ist für niemanden ein Eigentumsnachweis, lediglich ein Indiz., solange ein möglicher Diebstahl des Geräts durch den Käufer nicht dargelegt oder bewiesen werden kann, ist jedweder weiterer Hinweis oder Andeutung insoweit ohne jede Relevanz.

Es liegt hier werder ein Sach- noch ein Rechtsmangel vor !!

Ich würde mir über den Fall keinerlei Sorgen machen !!!!!!!!!!!!


Weland Wahle
Rechtsanwalt

DANKE!!!!
Ich wußte doch, dass ich recht hatte.
Alles andere hätte mich mehr als gewundert und mein Rechtsempfinden wäre aus dem Takt gekommen.

heppinger
23.08.2004, 13:00
Bisher fehlt mir Seitens der Kripo jeder Hinweis auf die Identität des Verkäufers, um meine Ansprüche auf Herausgabe des Geldes geltend zu machen. Das liegt nun schon fast 4 Monate zurück.

Gruß Thilo

Du musst an die zuständige Staatsanwaltschaft schreiben und um Mitteilung der Personalien beten, damit Du deine zivilrechtlichen Ansprüche wahren kannst. Die Polizei darf Dir die Personalien gar nicht mitteilen nur der Staatsanwalt!

Gruss
heppinger

John McClane
23.08.2004, 13:04
Du musst an die zuständige Staatsanwaltschaft schreiben und um Mitteilung der Personalien beten, damit Du deine zivilrechtlichen Ansprüche wahren kannst. Die Polizei darf Dir die Personalien gar nicht mitteilen nur der Staatsanwalt!

Gruss
heppinger
Doch, darf sie unter gewissen Umständen :B .

pille
23.08.2004, 14:35
@Heppinger
@John McClane

Danke für die postings in dieser Angelegenheit! Ich denke, daß mein Fall hier auch gut in den Thread paßt, man hat eben bei ebay auch mal Probleme mit dem Verkäufer :lol

Doch Halt: Solange das nicht erwiesen ist, daß der Verkäufer von dem Werksklau (Gerät wurde aus einem Neufahrzeug auf dem Werksgelände entwendet) wußte, solange ist er ja noch (für mich) unschuldig (Ggf. hat er ja auch Hehlerware angekauft...). Wäre auch besser so, dann komme ich eher an die Knete.

Das Problem, Heppinger, ist die für mich nicht mehr sichtbare Zuständigkeit: Die hiesige Kripo hat den ganzen Vorgang nach Wolfsburg abgegeben (müssen?), evtl wegen dem Serientäterverdacht? Ich habe hier lediglich den Hinweis erhalten, daß man sich mit mir in Verbindung setzen würde. Immerhin bin ich auch Geschädigter, allerdings nur im zivilrechtlichem Sinne (Sachmangel: "Die Ware war nicht frei von Ansprüchen Dritter"). Ich habe zwar ein Aktenzeichen von hier, aber man soll sich ja auch mal auf etwas verlassen können. Auch ich brauche von WOB nur ein Aktenzeichen, den Rest regelt der Advokat (Wenn, was ich fürchte, Verkäufer=Täter, dann darf ich mich auf Platz 123 einer unendlich langen Gläubigerliste eintragen, was als Resumee nur die Erkenntnis, hier teures Lehrgeld bezahlt zu haben, übrig läßt).

Ich halte Euch auf dem Laufenden,

Gruß Thilo

knuffel
23.08.2004, 16:27
Hi !


Die Karte ist ein wichtiges Bestandteil des Radios und gehört mit dazu!
Das Fehlen MUSS man explizit erwähnen!

Wenn ich ein Autoradio z.B. zur Fa.Blaupunkt zur Reparatur abgeben möchte,
verweigert Blaupunkt die Annahme ,wenn die CodeKarte nicht vorhanden ist.

Statt dessen kann ein Eigentumsnachweis geführt werden.
Gibt´s ein seperates Formular für.

Hier muss eindeutig nachgewiesen werden,daß man nicht nur Besitzer,
sondern auch Eigentümer das Gerätes ist.

Wurde das Gerät gebraucht gekauft,und ist kein Anschaffungsbeleg mehr
auffindbar,nützt einem selbst eine eidesstattliche Versicherung nichts.

Die Annahme zur Reparatur wird verweigert!!

Das o.g. Radio funzt zwar jetzt,aber die Käuferin könnte es im Fehlerfall nicht
instand setzen lassen.

Dieser Umstand schränkt die Gebrauchsfähigkeit ein und ist als Sachmangel
im Sinne des Gesetzes zu betrachten.
Ein Mangel,der zum Zeitpunkt der Übergabe (Gefahrenübergang) bestand.
Ebenso ein Mangel,der nicht hätte unerwähnt bleiben dürfen.
Womit eine Klage alleine hinsichtlich Arglist schon Erfolg haben könnte
und auch in der Vergangenheit schon Erfolg hatten.

Tipp:

Rufe mal bei der Fa.Becker an und e3rkundige Dich,ob DIE solche Geräte
zur Reparatur annehmen.
Tel.: 07248-710

Gruß
Knuffel

MIWO
23.08.2004, 16:50
Hi Knuffel,

hier glaube ich irrst Du etwas. Mein org.Radio war von Blaupunkt und ich hatte nicht mal den Code!!! das Ding wurde einfach repariert! ( über BMW NL) Und der Code wurde mir auch noch mittgeteilt.

Gruss Michael

chatfuchs
23.08.2004, 16:57
Ist das ein Ätzendes hin und her hier!

Im grunde freut sich doch jeder wenn er etwas erwirbt - wenn die Ware auch vollständig ist. Bei Eb*y werden so viele Dinge vertickt, welche eigentlich so kein Mensch kaufen würde, wenn er davor stehen würde. Oft bekommt man einen Karton vom Postboten in die Hand gedrückt und hat dann die "Überraschung"

Es kann ja wohl nicht zuviel verlangt sein einen kleinen Hinweis zu machen das etwas fehlt! Jeder kann sich dann überlegen ob das ok ist

Nur eine Meinung

Gruß
Frank

knuffel
23.08.2004, 17:04
Hi Knuffel,

hier glaube ich irrst Du etwas. Mein org.Radio war von Blaupunkt und ich hatte nicht mal den Code!!! das Ding wurde einfach repariert! ( über BMW NL) Und der Code wurde mir auch noch mittgeteilt.

Gruss Michael
Hi,Michael!
Joo....
Das passiert tatsächlich.
Entweder sah die Vertragswerkstatt das nicht so eng,weil´s über die NL war,
oder/und das Radio war nicht als gestohlen registriert...
Sollte es noch ein Originalgerät-verbaut in dem Auto von Anfang an-
gewesen sein,läßt sich die Historie sowieso nachvollziehen.

Aber von Ausnahmen/Hintertürchen ist in diesem Fall nicht auszugehen,sondern vom Regelfall.

Gruß
Knuffel

Jensemann
23.08.2004, 18:04
Hallo Weland Wahle,

zu 1)
den kausalen Schluß, daß ein Gegenstand, der zur direkten Funktion einer Sache nicht notwendig ist, kein Sachmangel darstellt, gehe ich nicht mit.
Dieser Gedankengang schlöße somit auch alle nichtgenannten Schönheitsfehler etc. aus. Das eine dem Gegenstand zugehörige Sache ja nur für dieses oder jenes gut sei, spielt m.E. keine große Rolle. Das ist eine persönliche Entscheidung des Käufers, die Sache wichtig oder unwichtig zu definieren.

Die eindeutige Abgrenzung, wo Sachmangel endet, halte ich für das eigendliche, hier noch nicht gelöste Problem. Es handelt sich hier anscheinend immer um "Meinungen" (meine eingeschlossen).
Das sich in meinen Augen daraus ergebende Risiko eines sinnlosen Prozesses, der vermieden werden könnte, die Sache an einen anderen Käufer unter sämtlichen Angaben zu verkaufen, und mit nicht geringer Wahrscheinlichkeit einen ähnlichen Preis zu erziehlen, halte ich für nicht angemessen.
Sieht der Verkäufer aber den Verkauf unter Angabe einer fehlenden Code-Karte als finanzielles Risko für sich selbst, so weis ich nicht, warum wir hier diskutieren ;) Dann ist und bleibt es ein Makel (auch Sachmangel genannt)
Gruß Jens




Hallo,

1) die Codekarte war nicht Bestandteil des Kaufvertrages und ist zum Betrieb des Geräts nicht notwendig. Eine Mangel liegt nicht vor.

2) Die Codekarte ist für niemanden ein Eigentumsnachweis, lediglich ein Indiz., solange ein möglicher Diebstahl des Geräts durch den Käufer nicht dargelegt oder bewiesen werden kann, ist jedweder weiterer Hinweis oder Andeutung insoweit ohne jede Relevanz.

Es liegt hier werder ein Sach- noch ein Rechtsmangel vor !!

Ich würde mir über den Fall keinerlei Sorgen machen !!!!!!!!!!!!


Weland Wahle
Rechtsanwalt

knuffel
23.08.2004, 18:24
Hallo Weland Wahle,

zu 1)
den kausalen Schluß, daß ein Gegenstand, der zur direkten Funktion einer Sache nicht notwendig ist, kein Sachmangel darstellt, gehe ich nicht mit.
Gruß JensHi !

So ist es.....

Wenn eine Vertragswerkstatt wegen der fehlenden Karte die Annahme
zur Instandsetzung des Gerätes verweigert,ist das ein Sachmangel.

Was hier etwas "irritiert" ist nur,daß eine eventuelle
Reparatur eines solchen Gerätes mit zur "Funktion" desselben gehört,
resp.es in der Fortsetzung eine Funktionseinschränkung ist,
wenn eine Reparatur ohne Karte nicht ordnungsgemäß
durchgeführt / erfolgen kann.

Dabei spielt der Eigentumsnachweis vorerst keine Rolle.
Die Eigentumsverhältnisse werden mit Karte nicht explizit geprüft.
Ein gestohlenes Gerät würde mit ebenfalls gestohlener Karte
diesbezüglich keine Probleme bereiten.

Mit einer Einschränkung:

Wenn es als gestohlen gemeldet wurde,werden die Vertragswerkstätten
davon in Kenntnis gesetzt,resp. haben die Möglichkeit diesbezüglich
Infos einzuholen.

Gruß
Knuffel

chatfuchs
23.08.2004, 18:29
Mitunter dürfte es nicht nur ggf. bei der Reparatur Probleme geben. Wenn man das Gerät in einer Werkstatt verbauen lassen möchte - dann kann es hier schon die ersten Probleme geben.

Gruß
Frank

JB740
23.08.2004, 19:50
aber scheinbar gibt es immer noch einige, die der meinung sind, es besser zu wissen.
:lol :lol :lol :lol :lol

gruss jürgen

ihr solltet mal, wie ich, die Becker-sites durchforsten.
eine codekarte wird nirgendwo erwähnt, aber ansonsten jede kleinigkeit.

gruss jürgen

chatfuchs
23.08.2004, 19:59
@JB740... vielleicht brauchst Du mal eine neue Brille ... aber bei dem vielen Text kann man auch mal was übersehen. Im Grunde sind die RAs nicht einer Meinung ... und es reicht auch nicht sich die Meinungen schön zu lesen!

Gruß
Frank

Micky
23.08.2004, 20:27
....frag drei Juristen und Du hast fünf Meinungen.... :top :top :top :top

....Homer.....ist Dir das der ganze Ärger wert??....dann steh es durch inklusive eventueller Anzeige wegen Hehlerei.....ansonsten nimm das Zeug zurück und verkauf es wieder jemand anders.....

Recht haben und Recht bekommen sind in diesem schönen Lande leider zwei paar Schuhe.....

pille
23.08.2004, 20:41
Im Grunde sind die RAs nicht einer Meinung ...
Gruß
Frank

Moin!
Wie schon an anderer Stelle von MIWO schon erwähnt " Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand "
Bei den Medizinern ist es ähnlich: "3 Ärzte, 5 Meinungen"
oder: "Recht haben & Recht bekommen, sind 2 unterschiedliche Paar Schuhe"

Ohne ein vorliegendes erstinstanzliches Urteil in einem gleichen Fall, kann mit Gewißheit nur das Ungewisse vorhergesagt werden. Auch die RA's müssen so etwas recherchieren, daß bloße Zitieren von BGB-Passagen reicht dann nicht mehr aus, wenn es um Erfolgsaussichten vor Gericht geht.

Gruß & schönen Abend
Thilo

The Stig
23.08.2004, 21:48
Öhm...

Privater Verkauf unter Aussschluss jeglicher Gewährleistung ist Verkauf unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.

Wenn die Alte meint, das Teil wär Hehlerware, soll sie zur Polizei gehen.

Kurz und bündig: Das ist alles was dazu zu sagen ist!

Vielleicht sollte die Alte einfach mal wieder richtig PH...E !!!!!!

:lol :lol :lol :lol

heppinger
24.08.2004, 00:48
Also Hehlerei fällt aus, weil die Tatbestände nicht zutreffen! Die gute Dame versucht, wegen Fehlkauf, das Ding umzudrehen. Ich würde die Sache abwarten und es auf einen Gerichtsentscheid ankommen lassen!

Wo steht geschrieben, dass ein Stück Papier mit dem Code zum Gerät gehört?

Diese Karte wurde in der Beschreibung bei Ebay nicht aufgeführt und ist daher nicht Gegenstand der Auktion!!

Also ende Gelände......!!!

Gruss
heppinger

Crazy
24.08.2004, 15:50
My oh my,

Ihr habt Probleme!

1. Hätte ich ein Radio auch so verkauft - Code war ja da
2. Habe ich bereits ein Bavaria Business RDS mit Wehsler so GEkauft, ohne Karte - Code war aufgeschrieben
3. Brauche ich diese Karte nicht, um das Radio in Betrieb zu nehmen, ja es spielt sogar einwandfrei und ist in seiner Funktionalität in keiner Weise eingeschränkt - man glaubt es kaum! Auch bin ich mir sicher, dass ich das bei BMW reparieren lassen könnte - sofern ichs nicht selber könnte.
4. Ist ein fehlender Fahrzeugbrief sehr wohl ein Mangel - den brauche ich, um das Auto zuzulassen - da ich damit ohne Zulassung nicht fahren darf, ist das Auto in seiner Funktion völlig wertlos dann.
5. Lasse ich ein Autoradio nicht beim Straßenverkehrsamt zu - ich baue es in ein zugelassenes Auto ein! Hierfür brauche ich nicht einmal eine Abnahme geschweige denn Hauptuntersuchung. Auch läuft das Radio nicht mit Verbrennungsmaschine, folglich braucht es auch keine AU. Vielleicht stehen auf der Code-Karte ja die KW-Zahl und der Hubraum des Radios???

So, Spaß beiseite. Die Dame macht sich doch lächerlich - ich habe 1998 eine Blaupunkt-Anlage mit KEy-Code Karte beim Händler gekauft - der Junge hat auch kein Problem gehabt, mir das Teil zu verkaufen - OHNE die dazugehörige Ersatzkarte! Es gehören laut Beschreibung 2 dazu - ohne die Karte läuft das Radio nicht - es ist ein Chip darauf!

@ Homer, lass Dich nicht meschugge machen!

@John McClane: Fully agreed!

Gruß Norbert

erftprince
24.08.2004, 20:21
Ich werde mich jetzt hier mal einmischen.

ICH habe eine Code-Karte von so einem Radio, aber das Radio ist weg.
WENN das also der Eigentumsnachweis ist, WILL ich sofort MEIN Radio wiederhaben.
:lol :lol :lol :lol :lol

Micky
24.08.2004, 21:04
....Ihr werdet lachen :lol :lol ..... na ja wahrscheinlich eher nicht :top :top :top .....aber entgegen der landläufigen Meinung ist der Fahrzeugbrief im juristischen Sinne kein Eigentumsnachweis............ ist schon lange her und ich hab mittlerweile graue Haare.........un deshalb vergessen warum....aber hier hat es ja genug Juristen und solche die es werden wollen ........ :top :top :top :top

JB740
24.08.2004, 21:29
möglicherweise, weil der brief zwar eine Urkunde aber kein Wertpapier ist.

Zumindest ist der Besitzer eingetragen. Mehr als bei der Codekarte :lol :lol :top

gruss jürgen

Crazy
24.08.2004, 21:55
Zumindest ist der Besitzer eingetragen. Mehr als bei der Codekarte :lol :lol :top


:top :lol :lol :lol

knuffel
24.08.2004, 23:03
, WILL ich sofort MEIN Radio wiederhaben.
:lol :lol :lol :lol :lol

Och nööööö.....

Ist es Dir weggelaufen ?? :D :D :D


@ Micky

Stimmt,der Brief ist kein Eigentumsnachweis.
Sogar,wenn Du die Schlüssel auch noch dazu hast,reicht es nicht.

Im Streitfall bist Du unter Beweispflicht,wem das Auto nun wirklich gehört,
wenn es sich in anderen Händen befinden sollte.

Gruß
Knuffelmann....

WernerBeinhart
24.08.2004, 23:05
@ homer76

-Wieviel hat die Alte denn gelöhnt?
-Wäre evtl. an dem Teil interessiert.
-Das würde dein Prob schlagartig lösen.
-Solange es funzt, brauche ich keine Karte.

Hallo aus der Schweiz

Homer76
25.08.2004, 17:13
Hallo Leute,

danke für die vielen Antworten. Ich hab mal mit meinem Recht-Dozenten gesprochen, der mich und die meisten hier bestätigt. Ich hab der Dame nun geschrieben, daß sie mich in Frieden lassen soll. Bis jetzt noch keine Antwort.
Mal sehen, ob es so bleibt.

Ich danke euch sehr.

Greetz

der Homer

Falke
26.08.2004, 12:10
.. Zumindest ist der Besitzer eingetragen. Mehr als bei der Codekarte :lol :lol :top

gruss jürgen



… nicht der Besitzer, sondern der Eigentümer. Bei meinem hat BMW auch meine Frau als Eigentümerin eingetragen, obwohl ich ihn besitze :lol :lol (nah hoffentlich lässt sie sich nicht scheiden solange der 7er fahrbar ist :lol :lol :lol ).


Ansonsten einer der echt g***en Threads hier.

Ich bin kein Jurist und will auch nicht behaupten das meine Meinung richtig ist, aber so wie ich das sehe ist hier, durch die Auflistung des mitgelieferten Zubehör, genüge getan. Alles was nicht mit zum Lieferumfang (Auflistung) gehört, ist also nicht mit Bestandteil des Kaufvertrages. Ob nun Sachmangel oder nicht ist doch in diesem Fall völlig wurscht.
Verkauft wie in der Anzeige beschrieben.

Also shit happened, soll die Frau doch Anzeige erstatten

Gruß

UK

John McClane
26.08.2004, 13:23
Ich bin kein Jurist und will auch nicht behaupten das meine Meinung richtig ist, aber so wie ich das sehe ist hier, durch die Auflistung des mitgelieferten Zubehör, genüge getan. Alles was nicht mit zum Lieferumfang (Auflistung) gehört, ist also nicht mit Bestandteil des Kaufvertrages. Ob nun Sachmangel oder nicht ist doch in diesem Fall völlig wurscht.
Verkauft wie in der Anzeige beschrieben.

Also shit happened, soll die Frau doch Anzeige erstatten

Gruß

UK
Oh, oh, lass das mal nicht den @jensemann lesen... :lol :lol :lol

Marks
26.08.2004, 14:26
Thema zeigt mal wieder, wie wichtig und sinnvoll es ist, daß es das Rechtsberatungsgesetz gibt, das vorschreibt, daß derjenige, der rechtlich berät, einer behördlichen Erlaubnis bedarf.

Man sollte sich nur von solchen Personen rechtlich beraten lassen. Beraten diese falsch, können sie belangt werden, was hier im Forum bei einem falschen Rechtsrat wohl schwierig ist. Insbesondere dürften die Forumler kaum entsprechend versichert sein, wie ein Rechtsanwalt.

Mich wundert es ohnehin, mit welchem Selbstverständnis dem Fragenden in diesem Forum oft rechtliche Ratschläge erteilt werden. Wenn das einmal jemand liest, der nach dem Rechtsberatungsgesetz beraten darf und der nichts besseres zu tun hat, besteht doch die Gefahr, daß dieser die ganzen Ratgeber erstmal abmahnt und denen seine Kosten für die Abmahnung in Rechnung stellt, denn diese betreiben unerlaubte Rechtsberatung.

Auch wundert es mich immer wieder, daß oft dem Fragenden zu irgendeiner Vorgehensweise "dringend" geraten wird, ohne daß der Ratgeber daran denkt, daß er für seinen Rat evtl. einmal gerade zu stehen hat. Auch ein Rechtsanwalt muß erstmal den Sachverhalt genauestens erfragen und sich dann seine Gedanken machen, was meist länger dauert, als hier mal schnell was zu schreiben, insbesondere, wenn noch juristische Literatur zu wälzen ist.

So einfach, wie sich das viele hier machen, ist die Juristerei nicht. Etwas mehr Vorsicht halte ich deshalb durchaus für angebracht.

Gruß Markus

shneapfla
31.05.2005, 12:55
Kam denn noch was raus??

Homer76
31.05.2005, 15:55
Jepp, die Dame hatte ja ihren Anwalt eingeschaltet. Dieser versuchte mich mit den scheinbar üblichen Drohungen einzuschüchtern. Sie wollte von mir die Rückerstattung des Kaufpreises und die Einbaukosten, weil nun angeblich die GPS Antenne defekt gewesen wäre. Darüber sollte angeblich eine Bescheinigung einer Fachwerkstatt vorliegen.

Das Gerät hat Sie mir ohne Absprache zurückgeschickt. Bevor ich weitere Schritte unternommen habe, hab ich es komplett durch checken lassen.

Ergebnis war, daß das Gerät inklusive GPS Antenne einwandfrei funktioniert.
Sie hat da wohl irgendeine Hinterhofwerkstatt aufgesucht, die nicht in der Lage waren, die Antenne richtig anzuschließen geschweige denn das Gerät entsprechend zu kalibrieren.

Mir wurde das Ganze inzwischen zu bunt.
Ende vom Lied war eine Einigung.
1. Ich behalte das Gerät.
2. Sie bezahlt ihren Einbau selbst.
3. Sie erstattet mir sämtliche Ebay-Gebühren.
4. Sie bezahlt mir 30 % Der Auktionssumme.

Damit war ich zufrieden. Das Gerät hab ich wieder und wird in Kürze in meinem Touring seinen Dienst versehen.

shneapfla
31.05.2005, 16:14
manchmal kann man einfach nur den Kopf schütteln...:nein
Aber wenigstens hast du dir den Streß nicht ganz umsonst gemacht...

Homer76
31.05.2005, 16:23
Ich hatte einfach keinen Bock auf endlose Gerichtsstreitigkeiten.
Gefreut hätten sich letztendlich nur die Anwälte.
Da ich grad meinen Betriebswirt mache, habe ich außerdem andere Dinge im Kopf. Normalerweise sollte man solche Leute in die Steinzeit zurück klagen aber wer tut sich das bei diesen Summen an??

Immerhin hab ich unterm Strich an der Geschichte verdient. Und ich hab das Gerät noch. Das ist das Schöne dran.