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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Leasing Bereitstellungskosten - meine Rede seit...


ThomasG
02.02.2017, 20:35
Zunächst: Ich habe darüber nachgedacht, wo das Thema am ehesten hingehört und mich dann für "hier" entschieden, weil es in dieser Rubrik vermutlich die meisten Betroffenen geben dürfte.

Wir haben schon lange über das leidige Thema Bereitstellungskosten diskutiert, und die meisten werden wohl auch wissen, dass ich ein leidenschaftlicher Gegner davon war und bin, weil solche Kosten aus meiner Sicht schlicht und einfach im Kaufpreis enthalten zu sein haben.

Der EuGH hat letztens entschieden "Verlangt der Händler, der das Erzeugnis verkauft, dass der Verbraucher die Kosten der Überführung dieses Erzeugnisses vom Hersteller an diesen Händler trägt ... stellen sie einen Bestandteil des Verkaufspreises ... dar." Und da nach der Preisangabeverordnung alle anfallenden Kosten in den Verkaufspreis eingerechnet werden müssen, ist die zusätzliche Berechnung der so genannten Bereitstellungs- bzw. Überführungskosten unzulässig. Nun warten wir ab, was der BGH dazu sagen wird, aber ich bin da zugegebenermaßen optimistisch, dass mit diesem Unfug in absehbarer Zeit Schluss sein wird. :spin

Nachzulesen in der aktuellen ams auf Seite 21. :top

Olitschka
02.02.2017, 20:38
Meinst nicht das dann einfach die Kosten auf den Kaufpreis draufgeschlagen werden ?
Wird dann ja auch nicht wirklich günstiger.

ThomasG
02.02.2017, 20:43
Meinst nicht dass dann einfach die Kosten auf den Kaufpreis draufgeschlagen werden ?
Wird dann ja auch nicht wirklich günstiger.

Selbstverständlich werden sie "irgendwie" eingepreist. Aber erstens vermutlich nicht in der bislang dramatisch unverschämten Höhe, und zweitens sie sind dann Bestandteil des Fahrzeugpreises, haben dadurch auch einen gewissen "Wiederverkaufswert" und sind nicht einfach nur eine 1:1 sofort fällige zusätzliche Ausgabe. Einen Tausender cash extra einfach so beim Autokauf? Ich bitte dich, wie bescheuert ist das denn?

Olitschka
02.02.2017, 20:51
Herr Lehrer Sie brauchen meine Texte nicht verbessern :roll

KaiMüller
02.02.2017, 20:54
Recht so!
Ich hab das allerdings auch so noch nie bezahlt, mein Freundlicher kennt meine Ansicht und versteht das einzupreisen.
Gibts halt 300-500€ (oder was auch immer) weniger Rabatt und das ist in der Rechnungssumme schon drin, wie sich das gehört.

Jeder andere Händler muss seine Gesamtkalkulation vernünftig machen, ich seh nicht ein warum gerade beim Auto nach Ende aller Verhandlung noch angekommen werden soll mit: "Ach, und dann gibts ja noch die Überführungskosten".
Beim Metzger kauf ich ja auch kein Steak für 20€ und an der Kasse heist es dann: "Da kommen noch 1,20€ Schlachtkosten dazu.".
Manches ist selbstverständlich.

Butl77
02.02.2017, 21:10
Natürlich sind die sogenannten Überführungskosten ein schlechter Witz.

Aber,wenn ich die deutschen Preise betrachte,würde ich sie im Tausch gegen unsere Verhältnisse gerne mitnehmen. :lol

Gruß,Butl

NFS
02.02.2017, 21:22
ist schon echt dreist...

Vor allem, dass sie damit werben dürfen:

Nur XX Euro monatliche Rate bei Leasingmodellen. Die aber einfach nie erreicht werden können.

Wenn mir ein Händler eine Bereitstellungsgebühr aufschwatzen will, bin ich schneller weg, als ein Bugatti Veyron

mfg

NFS

Sophisto
03.02.2017, 00:51
Hab ich noch nie bezahlen müssen und wurde auch nicht irgendwie zusätzlich eingepreist.
Versucht hat man es allerdings schon:F:

tomblue
03.02.2017, 08:54
Die mächtige AG in München berechnet dem Händler stets diese Überführungskosten, die de facto auch anfallen. Es gibt nun eine Pauschale für Abholung beim Händler, bzw. Abholung in der BMW Welt, egal ob die Karre in München, Dingolfingen oder beim Trump in Spartanburg gebaut wurde.
Genau wie der Ladendiebstahl, der auf die Verkaufspreise umgelegt wird, werden auch diese Kosten vom Händler auf die VK Preise umgelegt, wenn sie nicht explizit berechnet werden. Beim Neuwagen kann ich das durchaus verstehen und es erscheint mir wirtschaftlich auch plausibel. Fragwürdig finde ich allerdings, dass diese Überführungskosten auch bei Vorführwagen anfallen sollen, auch wenn die schon neun Monate alt sind. Der Wagen ist schon überführt und zugelassen, da gehören diese Kosten zu den normalen Betriebskosten wie Sprit und Versicherung. Aber diese Diskussion endet immer fruchtlos ...

7erfly
03.02.2017, 09:08
Ich finde diese Zusatkosten auch ein Unding - zumal hier ja nicht nur tatsächlich anfallende Kosten abgegolten werden (wie Porto bei einem Paket) , sondern auch noch Gewinn mit drinsteckt.
So wollte mein Vertragshändler "nur" 690 EUR haben, die Niederlassung hier aber 790. 100 EUR mehr wofür? Wohl für die eigene Tasche...

7erfly
03.02.2017, 09:13
Der EuGH hat letztens entschieden "Verlangt der Händler, der das Erzeugnis verkauft, dass der Verbraucher die Kosten der Überführung dieses Erzeugnisses vom Hersteller an diesen Händler trägt ... stellen sie einen Bestandteil des Verkaufspreises ... dar." Und da nach der Preisangabeverordnung alle anfallenden Kosten in den Verkaufspreis eingerechnet werden müssen, ist die zusätzliche Berechnung der so genannten Bereitstellungs- bzw. Überführungskosten unzulässig.

Ist das am Ende nicht eine reine Formalie?

Im Moment steht es ja so auf der Rechnung:

Fahrzeugpreis 10.000 EUR
Extra 1 500 EUR
Extra 2 300 EUR

Gesamtfahrzeugpreis 10.800 EUR
Überführungsosten 700 EUR

Wäre es also korrekt, wenn der Händler daraus das macht:

Fahrzeugpreis 10.000 EUR
Extra 1 500 EUR
Extra 2 300 EUR
Überführungsosten 700 EUR

Gesamtfahrzeugpreis 11.500 EUR

Oder müsste das so aussehen

Fahrzeugpreis 10.700 EUR
Extra 1 500 EUR
Extra 2 300 EUR

Gesamtfahrzeugpreis 11.500 EUR

ThomasG
03.02.2017, 09:36
Die mächtige AG in München berechnet dem Händler stets diese Überführungskosten, die de facto auch anfallen. Es gibt nun eine Pauschale für Abholung beim Händler, bzw. Abholung in der BMW Welt, egal ob die Karre in München, Dingolfingen oder beim Trump in Spartanburg gebaut wurde.
Genau wie der Ladendiebstahl, der auf die Verkaufspreise umgelegt wird, werden auch diese Kosten vom Händler auf die VK Preise umgelegt, wenn sie nicht explizit berechnet werden. Beim Neuwagen kann ich das durchaus verstehen und es erscheint mir wirtschaftlich auch plausibel. Fragwürdig finde ich allerdings, dass diese Überführungskosten auch bei Vorführwagen anfallen sollen, auch wenn die schon neun Monate alt sind. Der Wagen ist schon überführt und zugelassen, da gehören diese Kosten zu den normalen Betriebskosten wie Sprit und Versicherung. Aber diese Diskussion endet immer fruchtlos ...

Dass letztlich alle Kosten auf den Verkaufspreis umgelegt werden müssen, steht außer Frage. Aber es ist nicht nur unseriös, die Transportkosten zum Händler (!) dem Endkunden separat zu berechnen, es ist eben in Deutschland - aus gutem Grund - so, dass Verbraucherpreise Endpreise sein müssen. Und deshalb ist es gut und richtig, dass das jetzt endlich mal höchstrichterlich entschieden wird.

Und ja, bei den Vorführern ist es noch krasser. Man stelle sich das Gesicht des Verkäufers vor, wenn du deinen beispielsweise 6 Monate alten Wagen in Zahlung gibst, und wenn alle Preise ausgehandelt sind, kommst du mit "und jetzt kommen natürlich noch die Überführungskosten dazu" um die Ecke... :roll

ThomasG
03.02.2017, 10:53
Ist das am Ende nicht eine reine Formalie?

Im Moment steht es ja so auf der Rechnung:

Fahrzeugpreis 10.000 EUR
Extra 1 500 EUR
Extra 2 300 EUR

Gesamtfahrzeugpreis 10.800 EUR
Überführungsosten 700 EUR

Wäre es also korrekt, wenn der Händler daraus das macht:

Fahrzeugpreis 10.000 EUR
Extra 1 500 EUR
Extra 2 300 EUR
Überführungsosten 700 EUR

Gesamtfahrzeugpreis 11.500 EUR

Oder müsste das so aussehen

Fahrzeugpreis 10.700 EUR
Extra 1 500 EUR
Extra 2 300 EUR

Gesamtfahrzeugpreis 11.500 EUR

Der Gesamtpreis unter dem Strich würde sich bei deiner Rechnung nicht ändern, das ist korrekt. Aber beim Leasing beispielsweise würden die Bereitstellungskosten nicht cash separat bezahlt werden oder über die Laufzeit als Vollamortisation berechnet werden müssen, sondern wären Bestandteil der Fahrzeugkosten (wie es ja auch der EuGH bereits entschieden hat) und somit auch anteilig im Restwert enthalten. Du würdest demnach diese Kosten auch nur anteilig tragen - was auch nicht mehr als recht und billig ist.

Daneben sind die Bereitstellungskosten eine vollkommen willkürliche Größe, die sich (das freut den Hersteller/Händler) marktwirtschaftlichen Mechanismen weitestgehend enzieht, woher sonst kommen wohl die enorm hohen Unterschiede für diese Position? Gänzlich absurd wird es dann, wenn ich sogar dafür, dass ich die Schüssel selbst abhole, noch Geld bezahlen soll. :roll

mk520ia
05.02.2017, 07:24
Da werden teilweise astronomische Summen verlangt. Hab auch schon 990€ 1090€ gesehen, das nennt sich dann gute Fahrt Paket oder sowas. Mit diesen Begriffen kann man das Urteil evtl aushebeln.

Captain_Slow
05.02.2017, 11:28
Bei Flugpreise wurde es auch untersagt diese ohne anfallende Gebühren zu bewerben.

Bereitstellungskosten gibt es übrigens nicht nur in Deutschland.

Wenn ein Händler das Auto schon für den Kunden zulässt oder es beim Kunden vor der Tür parkt sehe ich kein Problem, das ist eine extra Leistung.
Wenn man ein Auto beim Händler kauft, kauft man es eben genau dort und nicht an einem Ort von wo es überführt werden muss.

The Stig
05.02.2017, 13:24
Möglicherweise handelt es sich hier teils bei den Überführungskosten um Fremdkosten, da BMW Spedidteure beauftragt, die die Fahrzeuge zu den Händlern bringen. Dann wäre eine separate Rechnungsposition durchaus legal. Beinhalten die Überführungskosten denn einzeln ausgewiesene Mehrwertsteuer oder wird die auf den Gesamtbetrag pauscha berechnet?

ThomasG
05.02.2017, 14:21
Möglicherweise handelt es sich hier teils bei den Überführungskosten um Fremdkosten, da BMW Spedidteure beauftragt, die die Fahrzeuge zu den Händlern bringen. Dann wäre eine separate Rechnungsposition durchaus legal.

Ich sehe nicht, wie sich das bei "Verlangt der Händler, der das Erzeugnis verkauft, dass der Verbraucher die Kosten der Überführung dieses Erzeugnisses vom Hersteller an diesen Händler trägt ... stellen sie einen Bestandteil des Verkaufspreises ... dar" argumentieren lassen sollte. Der EuGH stellt ja gerade nicht darauf ab, wie und wo diese Kosten entstehen.

crazyblack
12.02.2017, 19:43
Ich finde es absolut nicht nachvollziebar, dass Überführungskosten oder wie immer es genannt wird, erlaubt sind. Ich kaufe ein Produkt für x-tausend Euro und habe keine Chance, es ohne die Zahlung von weiterem Geld, überhaupt zu bekmmen. Mit welchem Recht? Wenn ich bedenke, was zum Beispiel bei Banken alles an Gebühren verboten wude, finde ich es schon sehr bedenklich, dass in der Kfz-Branche diese Dinge noch verlangt werden dürfen.
Und komme mir keiner, dass der arme Hersteller ja das Fahrzeug von der Fabrik zum Händler bringen muss. Ist doch nicht mein Problem, wo der das Ding zusammen klöppelt und dass das von meinem Händler weit weg ist. Der Media-Markt verlangt ja auch keine Überführungskosten für den Fernseher aus China bis vor Ort.

Ich finde, das sollte schon längst verboten sein oder der Hersteller gezwungen sein, eine Möglichkeit der kostenlosen Abholung im Land des Erwerbs anzubieten.
Rühmliche Ausnahme ist Mercedes, bei denen man fast alle Fahrzeuge ohne zusätzliche Kosten im Werk abholen kann. Geht also.

peterpaul
12.02.2017, 21:07
In der offiziellen IHK Warenhandelskalkulation ist der Transport der Ware vom Hersteller zu den Geschäftsräumen des Händlers ein Teil der Bezugskostenkalkulation.

Aufbauend auf den SO errechneten Bezugskosten wird vom Händler der Verkaufspreis für den Endkunden ermittelt.

Also sind diese Kosten seriöserweise in dem dem Kunden mitgeteilten Verkaufspreis kalkulatorisch enthalten.

Zumindest bei seriösem empfohlenen Geschäftsgebaren für IHK-Mitglieder.


Nachtrag:
Deshalb betrachte ich es als absolut unseriös bei Vorführwagen, die der Händler ja zu SEINEM EIGENEN Nutzen angeschafft hat (was einen abgeschlossenen Geschäftsvorgang darstellt), dem Käufer eines solchen Wagens dann noch Transportkosten zum Händler aufs Auge zu drücken.
DER Käufer hat nämlich mit diesen Kosten NICHTS mehr zu tun!
Dasselbe gilt bei den hier massenhaften Leasingangeboten von Gebrauchtfahrzeugen ..... Bereitstellungsgebühren und so - Ha ha ha.

tomblue
13.02.2017, 00:14
Die Kosten fallen grundsätzlich an und sind damit stets Bestandteil in der Bestellung. Egal wie irgendwelche Urteile aussehen werden diese Kosten weitergegeben. Im Zweifel ist der Rabatt entsprechend geringer. Billiger wird es für den Endkunden nicht. Einen Vorteil hat nur der, der zuvor nicht die 890 € hinzurechnen konnte.

ThomasG
13.02.2017, 00:19
Die Kosten fallen grundsätzlich an und sind damit stets Bestandteil in der Bestellung. Egal wie irgendwelche Urteile aussehen werden diese Kosten weitergegeben. Im Zweifel ist der Rabatt entsprechend geringer. Billiger wird es für den Endkunden nicht. Einen Vorteil hat nur der, der zuvor nicht die 890 € hinzurechnen konnte.

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