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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Scheinwerferreinigungsanlage nur bei 750d wählbar?


Sophisto
09.09.2016, 21:34
Servus,

da meiner jetzt wegen den Vibrationen im Lenkrad länger in der Werkstatt steht, habe ich heute mein Ersatzfahrzeug, einen 730d xDrive aus dem BMW Pool aus München erhalten. Der vibriert übrigens auch leicht im Lenkrad bei um die 1000 Upm, auch im Stand.

Das Auto ist aus 02.2016, hat Vollausstattung inkl. Aktivlenkung und Executive Drive pro und..... eine Scheinwerfereinigungsanlage. Als ich meinen konfiguriert habe, gab es diese nicht und auch heute ist diese SA im Konfigurator für 730d und 740d nicht wählbar, beim 750d dagegen schon (270,- € Aufpreis).

Wie gesagt, der mir zur Verfügung gestellte 730d hat das auch, ist das einfach ein Fehler im Konfigurator? Hätte ich die Wahl gehabt, hätte ich diese SA nämlich schon gewählt.

Aktivlenkung und Executive Drive pro halte ich übrigens nach wie vor für verzichtbar, außer man möchte den 7er wie einen M5 bewegen. Der Geradeauslauf ohne Aktivlenkung ist imho deutlich besser. Der Durchzug hingegen überraschend deutlich schlechter als beim 740d.

Gruß
Sophisto

AlexBln
11.09.2016, 21:10
Wird bei allen 7ern angeboten, kann der Verkäufer drauf hinweisen, muss er nicht.

Andimp3
12.09.2016, 10:10
Wieso ist die denn optional ?

Ist die bei LED- oder gar Laserscheinwerfern nicht mehr Pflicht wie bei Xenon ?

zzboba
12.09.2016, 10:25
/\ ja, geht nur um irgendeinen Helligkeits-Grenzwert. LED- und Laserlicht brauchen (rechtlich) keine Scheinwerferreinigungsanlage.

Wie schon gesagt, bestellbar ist das Feature für alle Modelle, taucht nur nicht im Konfigurator auf (aber in der PDF Preisliste).

Mercedes hingegen bietet es bei der neuen E-Klasse gar nicht mehr an, AFAIK.

KaiMüller
12.09.2016, 10:40
Eine Scheinwerferreinigungsanlage ist vorgeschrieben für:
seit dem 1. April 2000 zugelassene Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die mit Gasentladungslampen (Xenonlicht) ausgestattet sind (laut Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung § 50 Abs. 10 und § 72) sowie
für:
Kraftfahrzeuge, die typbedingt ein Abblendlicht mit einem Lichtstrom von über 2000 lm verwenden (laut ECE-Regelung 48).
Die Scheinwerferreinigungsanlage muss dabei wiederum der ECE-Regelung 45 entsprechen.

"§50(10) StVZO
Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die mit Gasentladungslampen ausgestattet sind, müssen mit
1.
einer automatischen Leuchtweiteregelung im Sinne des Absatzes 8,
2.
einer Scheinwerferreinigungsanlage und
3.
einem System, das das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt,
ausgerüstet sein."

"ECE R48
6.22.9.1
Beträgt der Gesamt-Solllichtstrom der an der Erzeugung des Abblendlichts der Klasse C (Hauptabblendlicht) beteiligten Lichtquellen mehr als 2 000 lm je Fahrzeugseite, so muss mindestens an den unter Ziffer 9.3 der Mitteilung nach Anhang 1 der Regelung Nr. 123 angegebenen Leuchteneinheiten eine Scheinwerferreinigungsanlage nach der Regelung Nr. 45 ( 24 ) installiert sein."

Ergo: G11 LED ist (offensichtlich) weder Gasentladungslampe noch hat es (anscheinend) einen Soll-Einzellichtstrom von über 2000lm. Dementsprechend keine Pflicht für eine SRA.

PS:
"Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung."
aka
"Ein Blick ins Gesetz spart viel dummes Geschwätz."
#Hans Carl Nipperdey
;) ;)

Klaus H.
13.09.2016, 17:10
Ergo: G11 LED ist (offensichtlich) weder Gasentladungslampe noch hat es (anscheinend) einen Soll-Einzellichtstrom von über 2000lm. Dementsprechend keine Pflicht für eine SRA.




Hallo,

das scheint so zu stimmen. Mein M6 hat zwar eine Scheinwerferreinigungsanlage beim adaptiven LED-Licht, der M135i meiner Tochter mit ebenfalls adaptiven LED-Scheinwerfern aber nicht. Ich bin deshalb extra in die Garage gegangen

Viele Grüße
Klaus

Markus525iT
13.09.2016, 20:48
Ja, das ist richtig! Xenon hat eine sehr punktuelle Lichtquelle, wohingegen die LED-SW eine sehr flächige Lichtaustrittsfläche besitzen.

Wen es interessiert: Die SRA muss auch homologiert werden und hier eine Reinigungswirkung von mindestens 70% erreichen.
Das ermittelt man, in dem man das Fahrzeug 25m von einer Wand wegstellt und dann an der Wand ausgehend von der Hell/Dunkelgrenze 2 bestimmte Punkte ermittelt (50R und 50V-Punkt).
Dort wird dann die Lux-Zahl gemessen und der Scheinwerfer mittels Normschmutz (Ruß, Silikone usw) auf 20% der vorherigen Lux-Zahl verschmutzt.

Mit betätigen der SRA muss die Leuchtstärke danach wieder 70% des Ausgangswertes betragen.

Das ganze wird dann auch von den Behörden entsprechend homologiert.

Markus

Andimp3
13.09.2016, 22:10
Au weia... der Hesse würde sagen... wos Fer howwe die sunsd nix zu duuh ? :roll

KaiMüller
13.09.2016, 23:54
Steht alles in der oben diesbezüglich genannten ECE R45....