chatfuchs
17.03.2004, 00:36
Hallo,
ich habe mir für meinen beiden Autos jeweils die Türgriffblenden von hinten gekauft und möchte diese gerne vorne statt der Blenden mit den Schlössern verbauen. Soweit ist das ja alles kein Problem. Nun stellt sich aber meine Frage ob ich das eintragen lassen muss. Ab wann beginnt der ganze Spass mit dem Tüv? ... hatte hier schon gesehen das einer das cleanen der Embleme sich hat eintragen lassen. Das fehlten mir schon die Worte. Weiss jemand wie das genau aussieht. Andere Frage alternativ. Wenn ich die Stecker der Schlösser in der Türe abziehe und die dann nicht mehr funktionieren ... ist das dann ggf. auch eintragungspflichtig?
Hintergrund der ganzen Aktion ist es, die Autos sicherer zu machen. Ich habe schon einige Fahrzeuge gesehen, welche an den Schlössern geknackt waren. Da ich zusätzlich noch eine Alarmanlage verbaut habe (mit Innenraumüberwachung/Neigungssensor etc.) sollte dann doch mit dem stilllegen der Schlösser wieder einiges an Sicherheit gewonnen sein.
Gruss
Frank
ich habe mir für meinen beiden Autos jeweils die Türgriffblenden von hinten gekauft und möchte diese gerne vorne statt der Blenden mit den Schlössern verbauen. Soweit ist das ja alles kein Problem. Nun stellt sich aber meine Frage ob ich das eintragen lassen muss. Ab wann beginnt der ganze Spass mit dem Tüv? ... hatte hier schon gesehen das einer das cleanen der Embleme sich hat eintragen lassen. Das fehlten mir schon die Worte. Weiss jemand wie das genau aussieht. Andere Frage alternativ. Wenn ich die Stecker der Schlösser in der Türe abziehe und die dann nicht mehr funktionieren ... ist das dann ggf. auch eintragungspflichtig?
Hintergrund der ganzen Aktion ist es, die Autos sicherer zu machen. Ich habe schon einige Fahrzeuge gesehen, welche an den Schlössern geknackt waren. Da ich zusätzlich noch eine Alarmanlage verbaut habe (mit Innenraumüberwachung/Neigungssensor etc.) sollte dann doch mit dem stilllegen der Schlösser wieder einiges an Sicherheit gewonnen sein.
Gruss
Frank