PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Quatsch ?


Wolf730
16.03.2004, 19:43
Ist es wirklich so , dass ich , wenn ich ein Reifenfabrikat fahren will , dass nicht im Gutachten steht ,
eine Freigabe des Reifenherstellers brauche ?
Wozu ????????????????????????????????? :? :?

Catweazle
16.03.2004, 20:24
ähm, diese Rad/Reifenbindung ist schon seit Längerem nicht mehr gültig da sie gegen EU-Recht evrstossen hat.
Stattdessen sind sie Empfehlungen.

siehe auch hier:
Link zu ADAC (http://www.adac.de/Tests/Reifentests/Rund_um_den_Reifen/Wegfall_der_PKW_Reifenbindung/default.asp?ComponentID=4917&SourcePageID=8763%231 &TL=2)

JB740
16.03.2004, 21:25
um welches Gutachten geht es denn???????

gruss jürgen

Wolf730
16.03.2004, 21:29
............also doch herstellerfreigabe !!
Versteh ich nicht , wozu , wenn der reifen die passende Traglast und den passenden Speedindex hat ?

Das heißt , ich kann jetzt warten bis der Hersteller mir die schickt und dann Reifen bestellen.

Wolf

JB740
16.03.2004, 21:33
wo liest du was über herstellerfreigabe???????????
um welche reifen geht es dir denn. was für ein gutachten meinst du?

gruss jürgen

Wolf730
16.03.2004, 21:33
Es geht um ein Gutachten für Heyking Felgen , 8,5x16 und 9,5x16 mit 225/50 und 245/45.
Gutachten ist für den E34 und E32 , aber es sind bestimmte Reifenfabrikate vorgegeben , die es aber nicht mehr
gibt. Ich kann ( laut TÜV ) auch andere aufziehen , aber nur wenn ich vom Reienhersteller eine Freigabe bekomme.
In meinen Augen totaler Humbug wenn die technischen Voraussetzungen der Reifen passen ( Traglast und Speedindex ).
Oder ??
Sagt mir , wenn ich was übersehe !

Wolf

JB740
16.03.2004, 21:42
lies nochmal, was der ADAC dazu sagt. druck es aus und frag nen anderen TÜV.

die reifen bekommst du ohne probleme???

gutachten, die bestimmte fabrikate vorschreiben, sind überholt. zumal, wenn es die "vorgeschriebenen" reifen nicht mehr gibt.

gruss jürgen

Wolf730
16.03.2004, 21:47
Hab ich gelesen ,
da steht : "In der Praxis bedeutet dies für den Fahrzeughalter und/ oder –führer, dass er bei der Verwendung entsprechender Reifen ggf. die Verkehrssicherheit und die Vorschriftsmäßigkeit dieser Bereifung nachweisen muss. Dies kann er natürlich nur, wenn durch den Fahrzeug- oder Reifenhersteller entsprechende Prüfungen der Fahrzeug-Reifen-Kombination erfolgreich vorgenommen wurden, und dieser Umstand dem Fahrzeughalter und/ oder -führer auf einem Dokument (Unbedenklichkeitsbescheinigung, Reifenfreigabe, ...) bestätigt wird. Eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere ist dann nicht erforderlich."

Fazit : Schriftliche Unbedenklichkeitsbescheinigung !!!

Für mein Verständnis sollte der Schriftzug 245/45 ZR16 auf dem Reifen in Verbindung mit einer E-Norm
reichen , wozu brauch ich dann noch so einen Zettel ?

Wolf

JB740
16.03.2004, 21:52
ist doch keine grosse sache.

ich würde anrufen, geht am schnellsten. die bescheinigung können die dann faxen. und du hast keine scherereien beim TÜV.

gruss jürgen

im übrigen hast du natürlich recht. als beispiel: welchen sinn würde es machen, wenn Conti, Dunlop oder sonstwer den reifen backen und dann wäre er nicht zugelassen????????? absoluter blödsinn.

Wolf730
16.03.2004, 22:00
Genau so sehe ich das auch , wenn ich mal auswandern will , suche ich mir auf jeden fall ein Land ohne TÜV.

Der Vogel wollte mir heute am Telefon sogar erzählen , ich dürfte nur 4 Reifen vom gleichen Hersteller fahren :mad: ,
ist es nicht eher so das ich achsengleiches Profil haben sollte ?

Im nächsten Leben werde ich auch TÜV-Ingenieur und darf für Geld Leute in den Wahnsinn treiben.
Wenn die mal arbeitslos werden , sind sie doch prädistiniert für eine Stelle in einem SM-Studio -
müßten sie sogar annehmen - ist schließlich gleichwertige Arbeit :lol :lol

JB740
16.03.2004, 22:06
wenn der so einen stuss behauptet, dann solltest du den TÜV wirklich wechseln.
solche fragen besser persönlich besprechen. dann kann man sagen: bitte zeigen sie mir, wo das geschrieben steht.

gruss jürgen

Catweazle
16.03.2004, 23:28
Für Semperit gibts beispielsweise auch die Onlineanfrage für ne Reifenfreigabe:

Link (http://www.conti-online.com/generator/www/de/de/semperit/automobil/allgemein/business_services/reifenfreigabe_de.html)

Such dir also pasende Reifen des Herstellers deiner Wahl raus und schreib den dann an.

Viel Erfolg :)

knuffel
16.03.2004, 23:56
Hi !

Begriffsverwechslung?

Soweit ich informiert bin,meint man mit "Herstellerfreigabe"
den Hersteller des Fahrzeugs!
Nicht den Hersteller der Reifen.

Der Fahrzeughersteller erteilt die für die Eintragung beim TÜV notwendige
Freigabe,nachdem ihm die Reifeneckdaten vorgelegt wurden.

Gruß
Knuffel

freak
17.03.2004, 02:58
Original geschrieben von knuffel
Hi !

Begriffsverwechslung?

Soweit ich informiert bin,meint man mit "Herstellerfreigabe"
den Hersteller des Fahrzeugs!
Nicht den Hersteller der Reifen.

Der Fahrzeughersteller erteilt die für die Eintragung beim TÜV notwendige
Freigabe,nachdem ihm die Reifeneckdaten vorgelegt wurden.





Hallo @knuffel...


Ist schon richtig - es geht um die Freigabe der Reifen, in Verbindung mit der Rad/Reifenkombination und Fahrzeug (also, Freigabe des Reifenherstellers) ...

Also, zB. in diesem Fall Heyking Felgen mit der Kombination 8,5x16 Vorderachse und Hinterachse 9,5x16 mit vorne 225/50/16 und hinten 245/45/16 bei einem BMW E32 ABE Nr: 296 - 296/1 dazu Reifenhersteller bzw. zugelassene Hersteller X mit dem Reifentyp Y

So oder, so ähnlich waren/sind die ABE's oder, Teilegutachten aufgebaut - aber, eine Reifenbindung gibt es seit dem EU-Recht nicht mehr !!! das heisst, alle Reifen die in Frage kommen, müssen das EU-Prüfzeichen haben und somit ist eine Freigabe vom Reifenhersteller nicht mehr nötig - das gilt für die angegebene Reifenkombination, die in der Felgen ABE oder, Teilegutachten freigegeben sind ... Werden aber andere Grössen auf die Felgen aufgezogen, die nicht in der ABE oder, Teilegutachten freigegeben sind, müss eine Freigabe der Reifen, auf die spezielle Felgenkombination geholtwerden und die Auflagen die für eine Eintragung erforderlich sind, erfüllt werden ...


Ich hoffe, dass ich das verständlich schreiben konnte ...



@Wolf730


Der Prüfer ist zwar im Recht aber, nicht nach dem "neuen" EU-Gesetzen - Wenn der Reifen den du montieren willst, die richtige Grösse, Daten und das EU-Prüfscheichen hat, müsste es ohne Probleme abgenommen werden ...

Soweit, mein Wissen und meine Erfahrungen, zu diesem Thema ...


Gruss @freak :) ...

Raffael@735i
17.03.2004, 18:30
Bei verschiedenen Radkombinationen VA/HA, dürfen auch nur gleiche Reifenhersteller & sogar gleiches Profil VA & HA gefahren werden. Wer sich das ausgedacht hat....nenenene....ist aber so.

Das mit der Freigabe, ist ein Fall für sich.

Anfang der 90er war die Zeit der 8x13 Felgen mit 175/50er Reifen. Damals habe es nur 2 Hersteller die diesen Reifen auf einer 8 Zoll Felgen freigegeben haben.....Pirelli & Dunlop.........als bei ein paar VW´s sich der Reifen von der Felge löste, da die Felge recht breit ist, hat Pirelli die Freigabe zurück gezogen, bis Heute! Dunlop nicht. Mittlerweile gibt gibt es noch Freigaben von Yokohama & Conti....glaube ich...aber Pirelli sagt nein!

Eigentlich ist man an einen Reifenhersteller nicht gebunden. In Deinem Fall ist es aber was anderes..........weil.....

Deine Felgen noch nicht eingetragen sind, die 225/50er auf der 9,5x16 nicht im Gutachten stehen...sondern 245/45......also....damit Dir Dein Prüfer die Felgen mit den 225er eintragen kann,benötigt er eine Freigabe.
Wenn die Felgen erst eingetragen sind......meinstens steht der Satz z.B." Anbau Geprüft mit Yokohama AVS"....,bist Du jedoch an der Reifenhersteller nicht gebunden.

Achja....diese Freigabe bekommst Du kostenlos.

Gruß,Raffael

Wolf730
17.03.2004, 19:01
Gut , ist mir klar . Aber ich hatte ja schon geschrieben , dass ich mich jetzt entschieden habe ( um solchen Schwierigkeiten aus dem Weg zu gehen )und doch auf die Reifengrößen aus meinem Gutachten zurückgreifen will.
Also vorne 225/50 ( sind noch sehr gute drauf ) und hinten eben die angegebenen 245/45 . Allerdings ein anderes Fabrikat.
Ich werde das jetzt probieren ( nächste Woche ) und wahrscheinlich am 5.4. mal einen Eintragungsversuch starten , da ich sowieso im April eine AU/HU brauche , werde ich das in einem Abwasch machen.

Ich teile euch dann mit wie es gelaufen ist , allerdings nicht beim TÜV sondern bei der GTÜ ( die prüfen hier in fast allen Werkstätten - ASU und HU gibt`s für 60 Euro. :D

Gruß ,
Wolf730

[Bearbeitet am 17.3.2004 um 08:02 von Wolf730]

[Bearbeitet am 17.3.2004 um 08:02 von Wolf730]

Raffael@735i
17.03.2004, 19:05
Viel Glück!

:k Raffael

Wolf730
17.03.2004, 19:24
................Hmmmmmmmmm , du meinst also das wird nix ?
Ich möchte ungerne die beiden 225er in die Tonne kloppen. Sind echt noch sehr gut !

Raffael@735i
17.03.2004, 20:00
3 Fahrzeuge 3 verschiedene TÜV Stellen u.a. Rieger Tuning.

Wenn VA & HA verschiedene Felgenbreite gefahren wird, muss an VA & HA auch der gleiche Reifenhertsteller montiert werden.

Mal ´ne Frage...........Du hast jetzt 225/50er rundum............gleicher Hersteller??? Wenn ja........warum läßt Du Dir keine Reifenfreigabe schicken & läßt die 225er rundum eintagen?? Du wolltest doch die 225er rundum fahren...oder??

Gruß

Wolf730
18.03.2004, 14:48
Das wird nicht klappen , die reifen hab ich mal ich mal in Frankfurt auf die schnelle gekauft ( damals wurden 2 plattgestochen ) , sind irgendwie aus England ( Technic T Zero ) . Die hab ich sonst noch nirgendwo gesehen , ich denke da wird es schwer mit der Hersteller-Bescheinigung.

Gruß ,
Wolf730

John McClane
18.03.2004, 15:19
Original geschrieben von Raffael@735i

Wenn VA & HA verschiedene Felgenbreite gefahren wird, muss an VA & HA auch der gleiche Reifenhertsteller montiert werden.

Gruß

Oh Scheiße - ich fahr illegal!!! :lol :lol

Wolf730
18.03.2004, 17:31
Ja , mag sein , aber du hast wahrscheinlich bei der Eintragung 4 Reifen vom gleichen Hersteller drauf gehabt , oder ? :?
Im Prinzip ist es mir jetzt auch egal - ich werde zur Not so lange vom einen zum anderen gurken bis mir die Dinger jemand einträgt - wenn es lange genug dauert sind vielleicht die vorderen Reifen so weit runter dass ich die gleichen aufziehen kann wie hinten :D :D ( da sind jetzt im Übrigen Fulda Carat Extremo 245/45 ZR94Y drauf ).
Also mal ganz im Ernst - es findet sich immer einer - manche Leute kriegen die seltsamsten Sachen eingetragen , da dürften meine verschiedenen Reifen wohl im Vergleich eher harmlos sein.

Gruß ,
Wolf730

captainteo
18.03.2004, 17:43
Hallo @all,

Grundsatzlich ist die Aussage richtig, dass die sog. Hersteller-/Fabrikatsbindung keine Gültigkeit mehr hat. Das bedeutet, das im Allgemeinen Reifen gleicher Dimension als Ersatz auch dann zulässig sind, wenn sie den im Fahrzeugschein gemachten Auflagen nicht entsprechen.
Davon Ausgenommen sind allerdings Motorradreifen (hier vermutlich weniger interessant) und Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol "Z", wegen der zu erwartenden besonderen Belastungen. Hier sind weiterhin die angeführten Freigaben vom Fahrzeug- oder Reifenhersteller erforderlich (er übernimmt dann auch die Haftung, wenn die Ganze Aktion nicht ganz so gelungen war :D ).

Gruß
Captainteo

knuffel
18.03.2004, 17:43
Hi !

Habe auf VA und HA meines 911 unterschiedliche Reifenhersteller
und unterschiedliche Größen,bei gleicher Felgenbreite.

Und das seit der Eintragung,seit Jahren und elfunddreissig TÜV/Dekra-Terminen.

Hat nie Probs gegeben...

Gruß
Knuffel

Wolf730
18.03.2004, 17:52
Tja , Knuffel , die Info würde mich mehr beruhigen , wenn ich auch gleiche Felgenbreiten hätte.
Leider habe ich vorne 8,5 und hinten 9,5.

Ich denke mal , jeder hat so seine Erfahrungen gemacht und wahrscheinlich jeder andere.
Wie schon gesagt - ich probier es einfach.

Hmmmmmmm , vielleicht sollte ich meine Frau schicken ? :D :D :D

Raffael@735i
18.03.2004, 18:32
Wenn die mal eingetragen sind.....juckst das keine alte Sau mehr.

Gruss

knuffel
18.03.2004, 18:49
Original geschrieben von Raffael@735i
Wenn die mal eingetragen sind.....juckst das keine alte Sau mehr.

Gruss

Nicht ganz.....

Das wird bei meinem Elfer immer penibelst nachgesehen.....

Gruß
Knuffel

@Wolf730

´ne Frau an Deiner Seite ist nie wech.... :D

Es sei denn der Prüfer ist ....ähhhh

Wolf730
18.03.2004, 20:23
Mach mal keine Sprüche , meine Holde ist schon mal bei einer Hauptuntersuchung mit einer gebrochenen Feder durchgekommen , weil sie dem Prüfer versprochen hat , das das in den nächsten Tagen sofort repariert wird !
Und nicht in irgendeiner Werkstatt , sondern bei einer Haupt - Tüv Stelle , ich konnte das gar nicht fassen.

Ist also eine Überlegung wert , oder ? :D