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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Einfuhr eines Fahrzeuges, Erwerb innerhalb der EU


Erich
12.08.2009, 15:56
Notwendige Unterlagen

Neufahrzeug, erworben innerhalb der EU:

EG-Übereinstimmungsbescheinigung im Original (auch „CoC-Papier“: Certificate of Conformity) oder bei Fahrzeugen ohne Typgenehmigung ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr nach § 21 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
Kaufvertrag oder Originalrechnung mit Hinweis auf den Erwerb eines Neufahrzeugs in einem anderen Mitgliedstaat der EU
ggf. vorhandene ausländische Fahrzeugdokumente
Erklärung für Umsatzsteuerzwecke (Formular siehe unten) nach § 1 Umsatzsteuergesetz bei motorbetriebenen Fahrzeugen
Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung (7-stellig)

Personalausweis oder Reisepass des neuen Halters
Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer (In NRW ist seit dem 01.11.2005 für die Zulassung eines Fahrzeugs zwingend die Teilnahme am Lastschrift-Einzugsverfahren erforderlich.)


Gebrauchtfahrzeug, erworben innerhalb der EU:

EG-Übereinstimmungsbescheinigung im Original (auch „CoC-Papier“: Certificate of Conformity).
Vor der Zuteilung der Kennzeichen sind eine Hauptuntersuchung und ggf. Abgasuntersuchung durchzuführen, wenn bei Anwendung der Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung inzwischen Untersuchungen fällig gewesen wären (z.B. wenn ein Personenkraftwagen alter als drei Jahre ist). Bei Fahrzeugen ohne Typgenehmigung ist ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr nach § 21 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vorzulegen.
Kaufvertrag oder Originalrechnung
ausländische Zulassungsdokumente im Original
die ausländischen Kennzeichenschilder oder einen Nachweis über die Abmeldung des Fahrzeugs
Erklärung für Umsatzsteuerzwecke (Formular siehe unten) nach § 1 Umsatzsteuergesetz. Diese Erklärung ist nur erforderlich, wenn das motorbetriebene Fahrzeug nicht mehr als 6.000 km zurückgelegt hat oder wenn die erste Inbetriebnahme im Zeitpunkt des Erwerbs nicht mehr als sechs Monate zurückliegt.
eine Versicherungsbestätigung einer Kfz-Haftpflichtversicherung nach amtlichem Muster (sogenannte Doppelkarte) oder eine elektronische Versicherungsbestätigung (diese besteht aus einem siebenstelligen Buchstaben- und Zahlencode, mit dem die Zulassungsbehörde Ihre Daten online abrufen kann)

Personalausweis oder Pass des neuen Halters
Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer (In NRW ist seit dem 01.11.2005 für die Zulassung eines Fahrzeugs zwingend die Teilnahme am Lastschrift-Einzugsverfahren erforderlich.)
Bei Zulassung auf eine juristische Person:
Handelsregisterauszug/Auszug aus dem Vereinsregister o.ä.

Bei Zulassung auf eine minderjährige Person:
Schriftliche Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter und
Personalausweise, Bestallungsurkunde oder Sorgerechtserklärung


Kosten

Einfuhr eines Fahrzeugs: 29,90 €
Diese Gebühr erhöht sich um 15,30 €, wenn ein Abruf der technischen Daten des Fahrzeugs beim Kraftfahrt-Bundesamt nicht möglich ist und die Daten im örtlichen Fahrzeugregister nicht verfügbar sind.
Ein Wunschkennzeichen können Sie für eine zusätzliche Gebühr von 12,80 € reservieren.
In den genannten Gebühren sind die Kosten für die Kennzeichenschilder nicht enthalten.
Gebühren können in der Zulassungsstelle auch per electronic cash (ec-Karte mit Geheimzahl) entrichtet werden.

Einfuhr eines Fahrzeugs (Erwerb innerhalb der EU) (http://www.hochsauerlandkreis.de/buergerinfo/produkte/pr194.php)