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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Frage zum Ebay-Kauf und dessen Rechtslage


Robbie
09.11.2008, 10:40
Moin,
habe auf einen 530tkm-7er (730iA mit Uhr und Velours, also spatanisch ausgestattet) 100€ geboten. Der Wagen steht nur 40km von mir entfernt. 4 Tage vor Auktionsende verschwand er, aber ich konnte ihn durch meine Emails wieder finden. Ich war der Höchstbietende mit 100€ und er Wagen angeblich "zerstört" und steht damit nicht mehr zum verkauf. Ausgebrannt wird er wohl zufälliger Weise nicht sein. Hätte ihn ganz gerne für den Hammer-Preis. Meint Ihr ich hätte Chancen ihm zu sagen "So siehts aus und ich hätte gerne meinen Wagen." Habe kein Bock auf einen tatsächlichen Rechtsstreit da ich sowas hasse, aber für 100€ ein 7er Schlachten und Teile einlagern, bei 530tkm wird wohl garantiert nicht das erste Getriebe drin sein und wenn doch, dann sind andere Teile sicher neuer als der Wagen.

Grüße Robbie

B.C.
09.11.2008, 11:18
Hi,
ich denke das wird nix,weil die Auktion ja nicht zu Ende war.
Vielleicht ist jemand ja anderer Meinung:?:?

derotsoH
09.11.2008, 11:27
ich denk auch das da nix los ist, da die auktion nicht zu ende gebracht wurde...

Robbie
09.11.2008, 11:37
Naja, hier die 2 Links sagen aber was anderes:
Link1 (http://pages.ebay.de/help/sell/end_early.html) Link2 (http://www.internetrecht-rostock.de/ebayangebot-vorzeitig-beenden.htm)

Beim ersten steht:
Hinweis: Wenn Sie Ihr Angebot ohne berechtigten Grund vorzeitig beenden und bereits vorhandene Gebote streichen, machen Sie sich gegenüber dem bisherigen Höchstbieter unter Umständen schadensersatzpflichtig. Wenden Sie sich in Zweifelsfällen daher bitte an Ihren Rechtsanwalt oder eine andere Rechtsberatungsstelle, bevor Sie ein Angebot vorzeitig beenden bzw. Gebote streichen.

fritz750
09.11.2008, 11:59
Er hat das Angebot vorzeitig beendet und die Gebote gestrichen. Also entweder wurde dem Vk zu wenig geboten oder er hat ein Angebot außerhalb Ebay bekommen.

Einfach sein lassen, wenn der die Karre nicht für nen Hunni hergeben will haste Pech gehabt.
Warum um die alte Schrottkarre streiten???

Raffael@735i
09.11.2008, 12:15
Moin,
habe auf einen 530tkm-7er (730iA mit Uhr und Velours, also spatanisch ausgestattet) 100€ geboten. Der Wagen steht nur 40km von mir entfernt. 4 Tage vor Auktionsende verschwand er, aber ich konnte ihn durch meine Emails wieder finden. Ich war der Höchstbietende mit 100€ und er Wagen angeblich "zerstört" und steht damit nicht mehr zum verkauf. Ausgebrannt wird er wohl zufälliger Weise nicht sein. Hätte ihn ganz gerne für den Hammer-Preis. Meint Ihr ich hätte Chancen ihm zu sagen "So siehts aus und ich hätte gerne meinen Wagen." Habe kein Bock auf einen tatsächlichen Rechtsstreit da ich sowas hasse, aber für 100€ ein 7er Schlachten und Teile einlagern, bei 530tkm wird wohl garantiert nicht das erste Getriebe drin sein und wenn doch, dann sind andere Teile sicher neuer als der Wagen.

Grüße Robbie

Sonst keine Probleme? :roll:gähn

Robbie
09.11.2008, 12:46
So Kommentare brauch ich jetzt noch, aber Deine Interpretation was B.M.W. heißt sagt ja schon alles.

Raffael@735i
09.11.2008, 13:03
So Kommentare brauch ich jetzt noch, aber Deine Interpretation was B.M.W. heißt sagt ja schon alles.

*lol*

Bitte entschuldige .... nun ja.... wenn Jeder so denken würde wie Du.......Prost Mahlzeit .....da fällt mir nur ein ------> DU BIST DEUTSCHLAND :k

Genau das ist UNSER Problem......Jeder schaut nur auf sich selbst......:roll

Schönen Sonntag!

Gruß Raffael........der schon öfters Ebay Auktionen beendet hat :spin

nissmo
09.11.2008, 13:11
Gruß Raffael........der schon öfters Ebay Auktionen beendet hat :spin

Schäm Dich So was geht doch nicht ohne den Höchstbieter um Erlaubnis zu fragen :lol:lol:lol:lol

7erOlli
09.11.2008, 13:15
Hi Robbie,

also normalerweise hättest Du im Rechtsstreit so weit ich weiß ne Chance dadurch, dass Du geboten hast, somit ist ja praktisch schon ein Vertrag zustande gekommen. Dein Pech ist aber, dass Dir der Verkäufter sagt das Auto sei kaputt. Daher müsstest Du ihm wohl nachweisen, dass das nicht so war, und ich denke das wird so gut wie unmöglich sein. Denn im Streitfalle würde er das Auto logischerweise "verschwinden" lassen und schon hättest Du ein Problem.

Kurz um: der Aufwand der Sache nachzugehen würde sich nicht lohnen!!

Zwar ärgerlich, ist aber leider so. Einfach mal weitersuchen, vielleicht bekommst Du ja noch ein mal so ein Schnäppchen.....

Robbie
09.11.2008, 13:30
Hi Robbie,

also normalerweise hättest Du im Rechtsstreit so weit ich weiß ne Chance dadurch, dass Du geboten hast, somit ist ja praktisch schon ein Vertrag zustande gekommen. Dein Pech ist aber, dass Dir der Verkäufter sagt das Auto sei kaputt. Daher müsstest Du ihm wohl nachweisen, dass das nicht so war, und ich denke das wird so gut wie unmöglich sein. Denn im Streitfalle würde er das Auto logischerweise "verschwinden" lassen und schon hättest Du ein Problem.

Kurz um: der Aufwand der Sache nachzugehen würde sich nicht lohnen!!

Zwar ärgerlich, ist aber leider so. Einfach mal weitersuchen, vielleicht bekommst Du ja noch ein mal so ein Schnäppchen.....

Jo, ich hab doch gar nicht vor den vor Gericht zu zerren, aber wenn er damit rechnen muss wäre das schon mal gut und man könnte mit ihm normal reden. Ich warte mal ab wie er sich dazu äußert. Ihr müsst aber zugeben, einen E32 zum schlachten für 100€ is ein Knaller den jeder gerne hätte.

7erOlli
09.11.2008, 13:36
Na klar, für nen Hunni ist das schon in Ordnung!! Wobei man mit Sicherheit einiges in die Tonne schmeißen kann.....

Raffael@735i
09.11.2008, 13:45
Naja, hier die 2 Links sagen aber was anderes:
Link1 (http://pages.ebay.de/help/sell/end_early.html) Link2 (http://www.internetrecht-rostock.de/ebayangebot-vorzeitig-beenden.htm)

Beim ersten steht:

Nun....das ist leider nicht ganz klar....hier heißt es:

"Gründe für eine vorzeitige Angebotsrücknahme können sein:

Beim Einstellen des Artikels haben Sie sich bezüglich seiner maßgeblichen Beschaffenheit geirrt.

Die maßgebliche Beschaffenheit des Artikels hat sich in der Zwischenzeit verändert.
Sie können den Artikel nicht mehr verkaufen, da er in der Zwischenzeit verloren gegangen ist oder zerstört wurde." -----> Auszug aus Link 1 von Ebay


Und das widerrum kann viele Gründe haben, und kann weit ausgelegt werden. Daher in meinen Augen, keine Chance.

Gruß

Robbie
09.11.2008, 13:53
Nun....das ist leider nicht ganz klar....hier heißt es:

"Gründe für eine vorzeitige Angebotsrücknahme können sein:

Beim Einstellen des Artikels haben Sie sich bezüglich seiner maßgeblichen Beschaffenheit geirrt.

Die maßgebliche Beschaffenheit des Artikels hat sich in der Zwischenzeit verändert.
Sie können den Artikel nicht mehr verkaufen, da er in der Zwischenzeit verloren gegangen ist oder zerstört wurde." -----> Auszug aus Link 1 von Ebay


Und das widerrum kann viele Gründe haben, und kann weit ausgelegt werden. Daher in meinen Augen, keine Chance.

Gruß

Das wiederum stimmt. Denke aber nicht das der Wagen abgebrannt ist und wenn ich als Käufer weiterhin Interesse hege mit der Begründung, "Wenn der Motor nun doch kaputt ist, möchte ich ihn dennoch haben." Okay, das ändert nichts daran das er "kaputt" sein soll. Er sollte den Wagen nur nicht vor der Tür stehen lassen weil nachher ist der Wagen doch ein intaktes Fahrzeug.
Is ja schnell mal auf "wurde zerstört" geklickt. Ich vermute halt das es der Klassiker ist. Jemand hat ihm 800€ geboten und er dachte sich "Das bekomme ich legal nie hin, also schnell weg damit."

Raffael@735i
09.11.2008, 13:56
Das wiederum stimmt. Denke aber nicht das der Wagen abgebrannt ist und wenn ich als Käufer weiterhin Interesse hege mit der Begründung, "Wenn der Motor nun doch kaputt ist, möchte ich ihn dennoch haben." Okay, das ändert nichts daran das er "kaputt" sein soll. Er sollte den Wagen nur nicht vor der Tür stehen lassen weil nachher ist der Wagen doch ein intaktes Fahrzeug.
Is ja schnell mal auf "wurde zerstört" geklickt. Ich vermute halt das es der Klassiker ist. Jemand hat ihm 800€ geboten und er dachte sich "Das bekomme ich legal nie hin, also schnell weg damit."


Das ist mir schon klar .... nur würde sich wohl Jeder so verhalten :spin


Man kann einen Artikel mit der Begründung "Artikel steht nicht mehr zum verkauf", oder "das Angebot erhielt einen Fehler" beenden ..... so hätte ich es gemacht .... da kann Dir dann keiner ans Bein pinkeln :ja

Gruß

7erForeverFan
10.11.2008, 02:45
Ich glaube du verstehst nicht ganz wie Ebay funktioniert :) Du hast einen Gebot abgegeben, 100 Euro. Ok, aber das Auktion hätte normalerweise noch 4 Tage gedauert. Also könnte das Auto auch theoretisch für 1.000.000 Euro weggehen können. Jetzt verstehe ich nicht, warum du denkst, dass du einen Anspruch auf das Auto, für 100 Euro hast :) Und sowieso hat jeder ein Recht, das Auktion vorzeitig zu beenden. Und dann ist er natürlich nicht verpflichtet das Gegenstand des Auktions für den letzten gebotenen Preis zu verkaufen, da das Auktion ja nicht beendet wurde und somit ungültig ist :)

Robbie
10.11.2008, 07:53
Ich glaube du verstehst nicht ganz wie Ebay funktioniert :) Du hast einen Gebot abgegeben, 100 Euro. Ok, aber das Auktion hätte normalerweise noch 4 Tage gedauert. Also könnte das Auto auch theoretisch für 1.000.000 Euro weggehen können. Jetzt verstehe ich nicht, warum du denkst, dass du einen Anspruch auf das Auto, für 100 Euro hast :) Und sowieso hat jeder ein Recht, das Auktion vorzeitig zu beenden. Und dann ist er natürlich nicht verpflichtet das Gegenstand des Auktions für den letzten gebotenen Preis zu verkaufen, da das Auktion ja nicht beendet wurde und somit ungültig ist :)Genau so isses nämlich nicht, lies Dir nochmal die meine beiden Links durch. So könnte ja jeder hergehen und was einstellen, ein paar Tage auf ein "Unter der Hand Angebot" warten und sagen Pustekuchen, was ihm auch die Gebühren erspart.
Nochmal:
Hinweis: Wenn Sie Ihr Angebot ohne berechtigten Grund vorzeitig beenden und bereits vorhandene Gebote streichen, machen Sie sich gegenüber dem bisherigen Höchstbieter unter Umständen schadensersatzpflichtig.
oder
heißt es im Urteil "Die Besonderheiten von Internetauktionen erfordern die Unwiderruflichkeit der Vertragsangebot; der Bieter wäre der Willkür des Anbieters ausgesetzt, wenn dieser es sich jederzeit überlegen könnte, ob er ein Angebot gelten lassen will oder nicht."

fritz750
10.11.2008, 09:54
Was willst du immer mit dem schwachsinnigen Urteil des OLG Oldenburg?
Halt einfach die Füße still, die Auktion ist beendet, du bekommst die Karre nicht für nen Hunni, basta:roll

Baumerous
10.11.2008, 10:00
Wie sieht das eigentlich aus, wenn das Auto innerhalb der letzten 12 Stunden der Auktion zerstört wird? Abbrechen kann man die Auktion ja dann nicht mehr.
Frag nur mal so aus reiner Interesse, da ich selbst mal in den Genuss kam eine Autoauktion zu beenden, weil mir 18 Stunden vor Auktionsende mir noch einer da Auto um 25 cm "verkürzt" hatte.
MfG Baumerous

Robbie
10.11.2008, 10:32
Wie sieht das eigentlich aus, wenn das Auto innerhalb der letzten 12 Stunden der Auktion zerstört wird? Abbrechen kann man die Auktion ja dann nicht mehr.
Frag nur mal so aus reiner Interesse, da ich selbst mal in den Genuss kam eine Autoauktion zu beenden, weil mir 18 Stunden vor Auktionsende mir noch einer da Auto um 25 cm "verkürzt" hatte.
MfG Baumerous

Dann ist es doch nachweislich klar das der Artikel tatsächlich zerstört wurde und der Vertragsabschluss erst zum Auktionsende statt findet.

AC Schnitzel
10.11.2008, 15:10
hallo zusammen,

so wie die deutschen gerichte enscheiden, hättest du meiner ansicht nach beste chancen das ding zu gewinnen, da hab ich in den vergangenen 5 jahren einige urteile gesehen, bei denen die verkäufer mit solchen aktionen fürchterlich baden gingen.

ob sich dies in dem fall lohnt und der aufwand gerechtfertigt ist, steht auf einem anderen blatt. kommt auch immer daruf an, an welchen richter du gerätst und wie der gerade drauf ist.

muss allerdings sagen, dass sich in dem fall der verkäufer ziemlich unbeholfen drangestellt hat. braucht doch bloss ein kumpel bieten, und schon sind die schnäppchenjäger blockiert.

jetzt werden einige sagen tut man nicht, aber wenn alle auktionen bei denen das gemacht wird aus der bucht entfernen würden, wäre ich mal gespannt wieviele noch übrig bleiben.

man kann ja den verkäufer verstehen, dass er das teil nicht für nen hunni hergeben will, würde man ja selber auch nicht wollen, er hätte es halt geschickter anstellen müssen.

gruss
schnitzel

Bastl
10.11.2008, 15:17
Wie sieht das eigentlich aus, wenn das Auto innerhalb der letzten 12 Stunden der Auktion zerstört wird? Abbrechen kann man die Auktion ja dann nicht mehr.

Dann lässt man eine Million Euro von jemanden anderen bieten und nachher macht man den Kauf rückgängig!

Robbie
12.11.2008, 07:44
Eben schreibt er!
Glaube nicht, das ich irgendwem da Rechenschaft abgeben muß...... Schöne GrüßeIch hab ja schon gar kein Bock mehr auf das ganze Theater, aber einen Spaß könnte man sich dennoch draus machen. Ich schicke ihm mal den ersten Link damit er mal begreift wo er steht. Es wird zwar nichts bringen aber was solls. Kostet ja auch nicht viel meiner Energie außer Copy - Paste.

EDIT: Bringt eh nix, gebs auf.

derotsoH
12.11.2008, 08:38
hmmm.. dann stellt er dir zu liebe die sache nochmal rein und sein kumpel bietet dich so sagenhaft hoch ....
ebay ist die leute verarscht.... schnäppchen??? aber bestimmt nicht bei ebay

Robbie
12.11.2008, 08:42
hmmm.. dann stellt er dir zu liebe die sache nochmal rein und sein kumpel bietet dich so sagenhaft hoch ....
ebay ist die leute verarscht.... schnäppchen??? aber bestimmt nicht bei ebay

Warum? Der Wagen steht mir jetzt schon zu, er kann nicht den gleichen Artikel nochmal verkaufen. Er hat einen Fehler gemacht und ich würde ihn gerne ausnutzen. Mach ich aber nicht da mir das Theater zu viel ist. Blöde hätte es jetzt für ihn ausgesehen wenn ich zufällig vor 4 Monaten eine Rechtschutzversicherung abgeschlossen hätte und geil drauf gewesen wäre, sie in Anspruch zu nehmen.

Jippie
12.11.2008, 10:12
Warum? Der Wagen steht mir jetzt schon zu, er kann nicht den gleichen Artikel nochmal verkaufen. Er hat einen Fehler gemacht und ich würde ihn gerne ausnutzen. Mach ich aber nicht da mir das Theater zu viel ist. Blöde hätte es jetzt für ihn ausgesehen wenn ich zufällig vor 4 Monaten eine Rechtschutzversicherung abgeschlossen hätte und geil drauf gewesen wäre, sie in Anspruch zu nehmen.

Allerdings tritt eine Rechtschutzversicherung auch nicht für alles ein. Die gucken sich erst mal an worum es geht und sagen Dir dann unter Umständen, dass Du das schön alleine durchziehen kannst, da die Aussichten auf Erfolg zu gering sind.
Und so würde ich das hier erst mal einschätzen. Ist halt der klassische Unterschied zwischen Recht haben und Recht bekommen.

Gruß Jippie

Jippie
12.11.2008, 10:13
Dann lässt man eine Million Euro von jemanden anderen bieten und nachher macht man den Kauf rückgängig!

Hallo Sebastian!

Warum rückgängig machen? :lol

Einen Freund weniger dafür eine Million mehr. Das könnte man sich schon überlegen. :lol:lol:lol

Gruß Jippie

PS: Und am besten machst Du das mit zwei Freunden unabhängig voneinander, damit der Preis auch wirklich die Million erreicht. :lol Wenn es bloß nicht so schwierig wäre die Million dann über eine Zwangsvollstreckung auch zu bekommen. Vom Titel allein hast Du ja noch nicht viel.

E32-Fahrer
13.11.2008, 17:13
Hallo,
mal ehrlich, würdest Du deinen 7er für den HAMMERPREIS geben?????
Frage mich was das alles soll???:?:?:?:?
Der Typ war auch 7er Fahrer........................ aber bei Ebay darf man unfair sein und betrügen??????????????
Aber im 7er.com nicht????
Was ist das denn für ein Schrott...........
Dat regt mich wirklich auf, so sehr..... das ich keine Worte mehr finde.................

Ist gibt im Leben auch PECH.............
Aber, für 100 Euro ein 7er:lol

Doch, für die Unersättlichen unter euch:
Lasst es gut sein

PS.
Ich bin nicht der Verkäufer

7erForeverFan
13.11.2008, 17:53
E32-Fahrer :k:k:k:k:k:k:k:k:k

Robbie
13.11.2008, 19:59
Jo, bei meinem Wagen fallen wenigstens nicht die Griffe ab :top:spin
Es ist eh vorbei und ich werde da natürlich nichts mehr unternehmen! Trotzdem ärgerlich, selbst für 300€ hätte ich ihn noch regulär haben wollen und für viel mehr wäre der auch nicht weg gegangen. Das wusste der Verkäufer auch, daher hat er wohl wegen einem super Angebot die Auktion beendet und ihn sicher für wesentlich mehr als nur 367,89 verkauft.

Thema durch!

730SN
15.11.2008, 20:52
Ihr seid irgendwie aufm komplett falschen Gehweg...

du hast ein Gebot abgegeben,lange vor dem eigentlichen Ende der Auktion.Damit hast du die Bereitschaft signalisiert,den Gegenstand zu kaufen.

damit hast du aber noch lange kein Anrecht,diesen nach der Beendigung der Auktion durch den Verkäufer einzufordern.Denn dieses hättest du erst,wenn die Auktion regelkonform beendet worden wäre - damit hätte sich dann ein rechtswirksamer Kaufvertrag ergeben.

Das ist hier noch lange nicht der Fall. Du kannst dem Verkäufer zwar drohen und sonstiges,aber ausser einem müden Lächeln wird es vom ihm vermutlich keine Reaktion geben.Und ein Richter der sowas verhandeln soll lacht sich schon im vornherein tot.

gruß Marco

7erForeverFan
16.11.2008, 01:37
:lol:top:k:k:k

Robbie
16.11.2008, 01:38
es ist doch lengst vorbei und abgehakt...:nein:roll