Kategorie: Vorstand BMW-Modellreihe: F31 06.12.2017
BMW Stellungnahme zu ZDF WISO Beitrag „320d Messungen durch DUH mit TÜV Nord“
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) unterstellt BMW, illegale Abschalteinrichtungen in einem getesteten BMW 320d Touring (F31) aus dem Baujahr 2016 zu verwenden. Wir berichteten: Deutsche Umwelthilfe (DUH) unterstellt BMW Abschalteinrichtung beim BMW 320d
BMW widerspricht den Darstellungen wie folgt:
Grundsätzlich gilt, dass BMW Fahrzeuge den jeweils gültigen gesetzlichen Vorschriften entsprechen und nicht manipuliert sind. Es gibt bei der BMW Group keinerlei Aktivitäten und technische Vorkehrungen, den Prüfmodus zur Erhebung von Emissionen zu beeinflussen - das heißt, dass unsere Abgas-Systeme sowohl auf dem Prüfstand wie auch in der Praxis aktiv sind. Auch haben vergleichbare Fahrzeugtypen zahlreiche weltweit behördlich durchgeführte Nachprüfungen in 2016 mit sehr guten Ergebnissen bestanden (z.B. Frankreich, Japan und UK).
Klaus Fröhlich, Mitglied des Vorstands der BMW AG, zuständig für Entwicklung, erklärt dazu: „Wir wehren uns entschieden gegen die erhobenen Vorwürfe und weisen diese zurück. Fahrzeuge der BMW Group sind nicht manipuliert – das haben auch behördliche Nachprüfungen weltweit immer wieder belegt. Wenn ein Tester bewusst und zielgerichtet untypische Fahrweisen im Randbereich erzwingt, um plakative Emissionswerte zu konstruieren, dann hat das Züge einer gezielten Kampagne. Wir werden uns gegen falsche Berichterstattung mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln zur Wehr setzen.“
Bereits 2015 wurde ein mit dem genannten 320d technisch identisches Dieselmodell (BMW 320d Limousine EU6 mit B47 Motor) auf Veranlassung der BMW Group intensiv vom TÜV SÜD überprüft. Dieses Testfahrzeug hatte der TÜV SÜD selbst beschafft. Auch das Testprogramm wurde vom TÜV SÜD unabhängig definiert. Im Vordergrund stand dabei das Emissionsverhalten auf dem Abgasrollen-Prüfstand im Vergleich zu Messungen von Straßenfahrten. Dabei ergab sich für den TÜV SÜD „das eindeutige Bild, dass keine emissionsrelevanten Eingriffe (keine „Manipulation“)… geleistet worden sind.“ Auf Basis umfangreicher Prüfstands- und Straßen-Testserien bestätigte der TÜV SÜD: „Alle getesteten Fahrzeuge liegen bei den NOx-Werten … innerhalb der technisch erklärbaren sowie erwarteten Toleranz und zeigen aus TÜV SÜD Sicht ein sehr robustes Abgasverhalten. Dies bestätigt sich vor allem auch durch die absolvierten RDE Fahrten am Abgasrollenprüfstand und die RDE Straßenfahrten.“
Das bestätigt: Die für die Abgasbehandlung erforderlichen Emissionskontrollsysteme decken in ihrer Wirksamkeit die typische Kundenfahrweise vollumfänglich ab. Sie wurden im Rahmen der Typprüfung in ihrer Funktionsweise korrekt beschrieben und von den zuständigen Behörden genehmigt.
Zur Interpretation von Messwerten halten wir außerdem fest, dass Fahrbedingungen, die von der gesetzlich vorgeschriebenen NEFZ Rollenprozedur abweichen, auch zu höheren Emissionen führen können und dürfen. Alle Betriebsstrategien zur Emissionsminderung unserer Fahrzeuge stehen im Einklang mit den Vorgaben der Verordnung (EG) Nr. 715/2007.
7-forum.com Erläuterung (Update am 14.12.2017)
Um die Situation besser bewerten zu können, muss man wissen, dass die Abgasrückführung (kurz "AGR") keine "starre" Angelegenheit ist, und sie je nach Fahrsituation unterschiedlich arbeitet, und nicht einfach ein- oder ausgeschaltet ist. Eine AGR bedeutet, dass Abgas in den Motor, d. h. in den Zylinder zurückgesaugt wird. Da Abgas weniger und im Zweifel gar kein Sauerstoff mehr enthält, steht nach einer AGR im Zylinder der für die Verbrennung wichtige Sauerstoff nur noch eingeschränkt zur Verfügung - mit der gewünschten Folge, dass die Verbrennungstemperatur sinkt. Da Stickoxide vor allem bei hohen Temperaturen entstehen, sinken durch die AGR und die damit verbundene Temperatursenkung die Stickoxid-Emissionen.
Die AGR unterliegt einem komplex festgelegten Kennfeld, und BMW teilt mit, dass in 95% der "normalen" Fahrsituationen die Abgasrückführung aktiv ist. Eine aktive Abgasrückführung bedeutet allerdings nicht, dass stets gleich viel oder gar 100% Abgas zurück geführt wird. Damit die Rußpartikelemission nicht zu stark ansteigt, was bei sinkenden Verbrennungstemperaturen bzw. steigender AGR der Fall ist, ist dem Anteil des zurückgeführten Abgases eine Grenze gesetzt - und zwar in Abhängigkeit von Last und Drehzahl des Motors. Demnach ist der durch die DUH festgestellte Umstand, dass die gemessenen Emmissionen von diesen Faktoren abhängig sind, nachvollziehbar und nicht zwangsläufig - so wie suggeriert - illegal.
Die Leistung des Motors hängt von der Verbrennung und damit auch von der AGR ab. Je mehr Abgas zurück geführt wird, desto weniger Leistung hat der Motor. Entsprechend wird bei Volllast gar kein Abgas mehr zurück geführt, mit der Folge, dass mehr Stickoxide ausgestoßen werden. Diese AGR-Abschaltung bei Volllast ist also gewollt und logisch und keinesfalls illegal.
Jürgen Resch von der DUH vermutet nach den eigenen Tests am 320d eine "unzulässige Abschalteinrichtung". Dem widerspricht BMW: Das Kennfeld, über das die AGR bei BMW geregelt wird, ist dem Kraftfahrtbundesamt bekannt, und wurde genehmigt: "Im Rahmen einer Schwerpunkt-Prüfung des KBA im August 2017 ist der Antrieb des 320d inklusive des AGR (Abgasreinigung) Kennfelds, wie es in der Motorsteuerung hinterlegt ist, geprüft und für gut befunden worden." Nochmal ganz deutlich: dem KBA ist bekannt, dass ein BMW 320d unter gewissen Umständen (also beispielsweise bei Volllast) keine AGR hat, und unter diesen Umständen mehr Stickoxide ausstößt und hat das so genehmigt. Von "illegal" müsste man sprechen, wenn BMW bei der Typ-Abnahme ein anderes Kennfeld vorgelegt hätte, als tatsächlich in der Praxis zum Einsatz kommt.
Im Übrigen bedeutet eine "abgeschaltete" AGR bei Volllast nicht, dass das Abgas überhaupt nicht mehr gereinigt wird, denn schließlich gibt es - auch im hier getesten 320d - noch den NOx Katalysator. Die Abgasreinigung ist ein komplexer Prozess, der mehrstufig erfolgt. Und so gibt es - physikalisch nachvollziehbar - Situationen, in denen mehr Stickoxid oder mehr Rußpartikel emittiert werden, und umgekehrt. Nicht umsonst gibt es für Grenzwertmessungen gesetzlich festgelegte Test-Zyklen, in denen der für die Praxis relevante Durchschnittswert ermittelt wird.
Die Vorgehensweise, die die DUH hier an den Tag legt, scheint - genau wie es BMW-Vorstand Fröhlich vermutet (s. o.) - eine gezielte Kampagne gegen BMW zu sein. Denn auch der DUH müsste klar sein, wie einer AGR funktioniert, und es schlicht unlauter ist, einen unter ungünstigen Umständen ermittelten Wert, der möglicherweise nur in weniger als 5% der "normalen" Fahrsituationen auftritt, als Grundlage für Vorwürfe zu machen. Würde man bei Verbrauchsmessungen ähnlich vorgehen, müsste wohl fast jedem PKW ein Verbrauch von > 40 Liter je 100 km unterstellt werden, nur weil dieser Wert in der Beschleunigungsphase selbst bei Kleinstwagen kurzzeitig erreicht wird.
Der 7-forum.com eigene 7er-BMW ist auch mit Dieselmotor ausgestattet. Wenn man hier bei 87 km/h in den vierten Gang zurück schaltet - so wie es die DUH bei ihren Tests teilweise getan hat -, wird es - trotz guter Schall-Isolierung - merklich lauter im Auto. Ein "normaler" Autofahrer wird daher kaum auf die Idee kommen, in so eine Situation zu kommen. 3.500 U/Min., die die DUH als "normale Betriebsbedingung" deutet, ist für ein Diesel-Fahrzeug in der Praxis eine Drehzahl, die man nur selten erreicht. Wir sind in unserem BMW-Diesel-PKW jedenfalls nur selten mit 3.500 oder mehr U/min. unterwegs - vermutlich in weniger als 5% der Fahrsituationen.
Fazit: BMW gehört zu den wenigen Herstellern, die bisher bei Umwelt- und Abgastests stets "sauber" geblieben sind. Wer die Versuchsbedingungen des hier von der DUH durchgeführten Test genau studiert, stellt fest, dass gezielt von einer "normalen" Fahrweise abgewichen wurde, um höhere Emmisionswerte und damit verbundene Schlussfolgerungen quasi zu "erzwingen". Illegale Abschalteinrichtungen können wir anhand der vorliegenden Fakten nicht erkennen.
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