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15.06.2005
Service: Wer nach dem Unwetter zahlt

Der Sommer lässt auf sich warten. Aber die ersten schweren Unwetter mit Regen, Sturm und Hagel zogen bereits auf. Und weil der Sommer nach Meinung der Meteorologen hier zu Lande spätestens am Wochenende beginnen soll, sind dann auch wieder kräftige Wärmegewitter möglich. Welche Versicherung zahlt, wenn das Auto Schaden nimmt? Und wann muss der Geschädigte für die finanziellen Folgen selber aufkommen?

Gegen Sturmschäden sind die meisten Autofahrer abgesichert. Vorausgesetzt allerdings, der Wind hat mit mindestens Stärke 8 geblasen. Sturm ist nämlich nach den Versicherungsbedingungen eine "wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8". Nach der Beaufort-Skala entspricht dies einer Windgeschwindigkeit von 62 bis 74 km/h: Zweige brechen von den Bäumen, das Gehen im Freien ist erheblich erschwert. In Einzelfällen leisten die Versicherungen auch dann, wenn nicht durch meteorologische Aufzeichnungen Windstärke 8 am Schadensort nachgewiesen werden konnte.

Ab Windstärke 8 übernimmt die Teilkasko die Kosten für Dellen und Schrammen, etwa durch herumfliegende Äste und Dachziegel. Oder auch dann, wenn der Sturm das komplette Auto verweht und auf die Seite gelegt hat. Eingeschlossen in den Versicherungsschutz sind sowohl Schäden am parkenden Fahrzeug als auch Kollisionen mit unmittelbar vor das Fahrzeug stürzenden Bäumen oder Ästen. Aber Achtung: Kollidiert der Autofahrer mit einem bereits längere Zeit auf der Straße liegenden Baumstamm, so ist dies keine Sache der Teilkasko-Police mehr; dann hilft nur noch eine Vollkaskoversicherung. "Es fehlt an der Voraussetzung der unmittelbaren Einwirkung", erklärt ADAC-Jurist Paul Kuhn. Auch wenn sich der Fahrer während des Unwetters erschrickt und von der Straße abkommt, kann er nicht auf Geld von der Teilkasko hoffen. Solche Folgen übernimmt nur die Vollkaskoversicherung.

Werden Sturmschäden bei der Versicherung gemeldet, so werden diese über die Teilkasko abgerechnet; dieser Schutz ist bei Autos mit Vollkaskopolice automatisch enthalten. Das bedeutet: Es ist nur die sehr viel niedrigere Selbstbeteiligung der Teilkasko fällig, diese beträgt meist 150 Euro im Gegensatz zu 300 bis mehr als 500 Euro bei Vollkasko. Und noch viel wichtiger: In der Teilkasko gibt es keinen Schadenfreiheitsrabatt, also muss nach der Regulierung auch keine Rückstufung befürchtet werden. Bei einem Vollkaskoschaden hingegen gibt es diese Rückstufung, so dass in den folgenden Jahren eine höhere Versicherungsprämie bezahlt werden muss.

Schwierig wird es für Autobesitzer, deren Fahrzeug überhaupt keine Kaskopolice hat. "Sie müssten nachweisen, dass eine Gemeinde, Gartenbesitzer oder ein Straßenbetreiber sich nicht ausreichend um die Sicherheit von Bäumen und kommunalen Flächen gekümmert haben, also ihrer Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen sind", sagt Jurist Kuhn.

Wenn Blitz und Hagel einschlagen:: Autofahrer erhalten ihren Schaden durch die Teilkasko ersetzt. Zerbrochene Scheiben werden ausgetauscht, Dellen im Blech und Schäden am Lack können inzwischen durch neue Reparaturmethoden kostengünstig behoben werden. Der Autobesitzer trägt dafür nur die Selbstbeteiligung, die in der Teilkasko meist in Höhe von rund 150 Euro (früher: 300 Mark) vereinbart wurde. Unter Umständen verlangt die Versicherung von ihrem Kunden den Nachweis, dass er sich tatsächlich im Unwettergebiet aufgehalten hat. Dafür sind zum Beispiel Hotelrechnungen oder Tankquittungen gut.

Auf unangenehme Fragen ihrer Versicherung müssen sich Autobesitzer einstellen, die einen günstigen Tarif abgeschlossen und angegeben haben, dass ihr Auto immer in der Garage geparkt wird. Tobte das Gewitter nachts am Wohnort und stand das Auto nicht in der Garage, kann das möglicherweise zur Folge haben, dass die Versicherung nicht zahlt.

Quelle: ar vom 15.06.05

 

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