12.12.2007
Service: Neuerungen im Jahr 2008 – es wird teurer
Seit 2005 sind die Kosten für Autofahrer unterm Strich um mehr als sieben
Prozent gestiegen und damit um mehr als das Doppelte im Vergleich zu den
allgemeinen Lebenshaltungskosten. Darauf weist der Auto Club Europa (ACE) hin.
Die wichtigsten Änderungen im Jahr 2008 sind im Folgenden aufgelistet.
Geändert werden der Bußgeldkatalog, die Straßenverkehrsordnung und das
Ordnungswidrigkeitsrecht. Im Frühjahr 2008 werden die Bußgelder für Drängler,
Raser sowie Autofahrer, die sich unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ans Steuer
setzen zum Teil drastisch erhöht.. Meist zahlen die Täter künftig nahezu doppelt
so viel Bußgeld wie heute.
Auch die Strafen für Geschwindigkeitsverstöße werden angehoben. Wer in der
Stadt 26 km/h zu schnell fährt zahlt künftig 60 Euro künftig 100 Euro. Wer
außerorts 51 km/h zu schnell ist, muss mit 240 Euro bald 90 Euro mehr zahlen als
bisher. Außerdem wird bei Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit innerhalb
geschlossener Ortschaften ab 31 km/h ein Fahrverbot verhängt; außerorts liegt
die Grenze dafür bei 41 km/h.
Das Fahren unter Alkoholeinfluss wird ebenfalls teurer. Wer mit mehr als 0,5
Promille am Steuer erwischt wird zahlt 500 Euro - beim ersten Mal.
Wiederholungstäter müssen bis zu 1500 Euro bezahlen. Im so genannten
Bagatellbereich, insbesondere bei den Verwarnungen, sieht der ACE allerdings
keinen Änderungsbedarf. Hier gehe es bloß ums "Abkassieren" - was vom
Ministerium vornehm mit "Inflationsausgleich" umschrieben werde. Um
Verkehrsrowdys besser zur Räson zu bringen, befürwortet der Club eine
Intensivierung der Verkehrsüberwachung.
Auch Autofahrer, die behindernd parken, müssen künftig mit höheren Strafen
rechnen. Dies gilt zum Beispiel für zugeparkte Feuerwehrausfahrten,
U-Bahn-Schächte oder die Störung von Einsatzfahrzeugen. Wo keine Behinderung
vorliegt und wenig Verkehr herrscht sollen die Strafen aufgehoben werden.
Die TÜV- und Dekra-Prüfungen im Rahmen der technischen Überwachung von
Kraftfahrzeugen werden im nächsten Jahr zwischen 6,5 und knapp zwölf Prozent
teurer. Damit fallen für eine Haupt- und Abgas-Untersuchung rund 94 Euro an,
eine Führerscheinprüfung kostet rund 100 Euro und wer nach einer Alkoholfahrt
seinen Fahrlizenz zurück haben möchte, muss allein für die
medizinisch-technische Untersuchung (MPU) etwa 340 Euro zahlen.
Pendler können sich für 2008 die alte Pendlerpauschale auf ihrer
Lohnsteuerkarte eintragen lassen. Die Regelung ist jedoch rechtlich umstritten
und wird derzeit vom Bundesverfassungsgericht überprüft. Sollten die
Verfassungsrichter die Neuregelung kippen, werden die Freibeträge auf der
Lohnsteuerkarte akzeptiert.
Wer einen Unfall grob fahrlässig verursacht, bekommt von seiner
Kaskoversicherung eine Teilentschädigung. Entscheidend ist der Grad des
Verschuldens.
Kraftfahrer dürfen ab Neujahr ihre Schuld am Unfall zugegeben. Das bisherige
Schuld-Anerkenntnis-Verbot gilt nach dem neuen Versicherungsvertragsgesetz nicht
mehr.
Wollen Autofahrer nach einer nicht zufrieden stellenden Schadenregulierung
die Versicherung wechseln, muss der Versicherer die Jahresprämie anteilig
zurückgegeben. So sieht es das neue Versicherungsvertragsgesetz vor.
Opfer einer Unfallflucht erhalten künftig die Schäden am eigenen Fahrzeug
ersetzt. Außerdem muss der Fonds der Autoversicherer, die Verkehrsopferhilfe,
künftig immer eintreten, wenn ein unversichertes Fahrzeug einen Schaden
verursacht. Die Verkehrsopferhilfe tritt aber auch nur ein, wenn bei einem
anderen nichts zu holen ist. Wer also sein Fahrzeug vollkaskoversichert hat,
muss somit weiterhin bei einer Fahrerflucht seine Versicherung in Anspruch
nehmen. Grundsätzlich soll eine Selbstbeteiligung von 500 Euro pro Schaden
gelten. Zudem zahlt die Verkehrsopferhilfe weiterhin, wenn Autofahrer ihr
Fahrzeug als Waffe missbrauchen, selbstmörderisch einen Unfall verursachen oder
durch unversicherte motorisierte Fahrzeuge ein Unfall passiert.
Das neue Pflichtversicherungsgesetz sieht zudem bei Sachschäden künftig eine
Million (bisher 300 000) Euro vor. Insgesamt bleibt es bei einer Höchstdeckung
von 7,5 Millionen Euro. Bei so genannten Pflichtverstößen, etwa wenn der Täter
bei einem Unfall unter Alkoholeinfluss stand, erhalten Unfallopfer diese
Pflichtsummen.
Autofahrer, die sich im Ausland ein Bußgeld einhandeln, müssen auch 2008
nicht damit rechnen, dass die Strafe in Deutschland vollstreckt wird. Grund: Die
Bundesregierung "schafft" die seit dem 22. März 2007 überfällig Umsetzung der so
genannten "EU-Knöllchen-Richtlinie" aller Voraussicht auch 2008 nicht. Das
deutsche Gesetz soll erst zum 1. Januar 2009 in Kraft treten.
Ab Anfang 2008 soll es Städten möglich sein Kurz-Park-Zonen einzurichten. Die
Regelung, dass die zulässige Höchstparkdauer beim Parken mit Parkscheibe nicht
niedriger als auf eine Stunde angesetzt werden darf, wird gestrichen. Die
Geltungsdauer einer Park-Ausnahmegenehmigung für bestimmte Schwerbehinderte,
etwa mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, von zwei Jahren auf maximal fünf
Jahre verlängert.
Kfz-Werkstätten können ab August 2008 Unfallschäden selbst abwickeln, wenn
die Geschädigten ihnen die Ansprüche gegen den Versicherer abtreten.
Ab Januar werden die ersten Großstätte Umweltzonen einrichten, die nur noch
mit einer Umwelt-Plakette befahren werden dürfen. Vorreiter sind Berlin,
Hannover, Düsseldorf und Köln.
Ausländische Fahrlehrer aus der EU können bald in Deutschland ihre Dienste
anbieten, wenn sie Deutsch sprechen und mit einer eidesstattlichen Erklärung
ihre Solidität nachweisen.
Außerörtliche Radwege dürfen künftig generell auch von Mofas benutzt werden.
Zusatzschilder sind nicht mehr erforderlich.
Die Höhe der Kfz-Steuer wird als Beitrag zum Klimaschutz nicht mehr vom
Umfang des Hubraums, sondern von der Menge des C02-Ausstoßes abhängig gemacht
werden. Doch erst im Mai 2008 will die Bundesregierung über Einzelheiten der
Reform entscheiden. Frühestens zum Jahreswechsel 2009 ist dann mit einer
Inkraftsetzung der novellierten Kfz-Steuer zu rechnen.
Quelle: ar, Nicole Schwerdtmann, 12.12.2007
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