27.04.2005
Rotes 07-Kennzeichen – 30 Jahre fest in Planung
Unterschriftenaktion vom BUNDESVERBAND DEUTSCHER MOTORVETERANEN-CLUBS
Die Reform der StVZO wird weiter in den Bundesländern diskutiert. Dennoch
liegt dem DEUVET bereits der 1. Arbeitsentwurf aktuell vor. Damit kann sich der
DEUVET schon in einer sehr frühen Phase des Entwurfsprozesses konstruktiv
einbringen.
Der Gesetzgeber beabsichtigt, das rote 07-Kennzeichen nur noch für Fahrzeuge
mit einem Mindestalter von 30 Jahren zuzuteilen. Bislang unterschied das
Zulassungsrecht klar zwischen den Begriffen „kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut“
mit einem Einstiegsalter von 20 Jahren und „Oldtimer“ mit einem Mindestalter von
30 Jahren.
Fahrzeuge, die dem kraftfahrzeugtechnischen Kulturgut zuzurechnen sind – also
mindestens 20 Jahre alt sind – können nach bisheriger Regelung für bestimmte
Fahrten mit dem rotem 07-Kennzeichen bewegt werden. Oldtimer – ab einem Alter
von 30 Jahren – können mit H-Kennzeichen zugelassen werden.

In der neuen FZV werden die Begriffe Oldtimer und
kraftfahrzeugtechnischesKulturgut unter einem einheitlichen Oldtimerbegriff
zusammengefasst und das Mindestalter auf 30 Jahre festgelegt. Auf diesem
einheitlichen Oldtimerbegriff sollen dementsprechend auch die neuen Regelungen
für das rote 07-Kennzeichen aufbauen.
Die Begriffe Kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut und Oldtimer dürfen nicht
vermischt werden. Das rote 07-Kennzeichen dient insbesondere auch der teilweise
sehr Kosten intensiven und aufwändigen Erhaltung und Pflege von Fahrzeugen,
welche die 30-Jahresgrenze des H-Kennzeichens noch nicht erreicht haben. Es
ermöglicht somit Fahrzeuge, die aus Altersgründen aus dem Alltagsbetrieb
ausgeschieden sind, zu pflegen und zu restaurieren, bis ihnen mit 30 Jahren ein
H-Kennzeichen als Oldtimer zugeteilt werden kann.
Durch die geplante Heraufsetzung des Mindestalters für die Zuteilung des
roten 07-Kennzeichens würde die Überführung dieser Fahrzeuge in den
Oldtimerstatus deutlich erschwert. Es ist zu befürchten, dass durch eine solche
Regelung eine Vielzahl erhaltenswerter und kraftfahrzeugtechnisch bedeutender
Youngtimer für die Nachwelt
verloren wären.
Der DEUVET fordert daher die Erhaltung der 20 Jahresgrenze für das rote
07-Kennzeichen.
Bitte beteiligen Sie sich an unserer Unterschriften-Aktion!
Setzen Sie sich für die Zukunft der Youngtimer ein!
Form-Blatt Unterschriftenaktion (PDF-Dokument)
Quelle: DEUVET  
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