Kategorie: Formel1 01.01.1970
Ralf Schumacher kommt mit Geldstrafe davon
Der Abzug von zehn Startplätzen wurde aufgehoben.
Wegen der Startkollision beim Großen Preis von Deutschland muss Ralf Schumacher eine hohe Geldstrafe zahlen. Der Abzug von zehn Startplätzen wurde aufgehoben.
Der Automobil-Weltverband FIA hat Ralf Schumacher wegen der Startkollision beim Großen Preis von Deutschland am 3. August in Hockenheim zu einer Geldstrafe von 50.000 Dollar verurteilt.
Das Berufungsgericht der FIA in Paris milderte damit das ursprüngliche Urteil der Rennkommissare von Hockenheim ab. Sie hatte gegen den BMW-Williams-Piloten den Abzug von zehn Startplätzen für den Großen Preis von Ungarn in Budapest verhängt.
Das Berufungsgericht unter Vorsitz des Belgiers Philippe Roberti de Winghe bestätigte zwar die Einschätzung der Rennkommissare über die Schuld des 27 Jahre alten Kerpeners an dem Unfall mit Ferrari-Pilot Rubens Barrichello (Brasilien) und McLaren-Mercedes-Fahrer Kimi Räikkönen (Finnland).
Allerdings befanden sie das ursprüngliche Strafmaß als nicht adäquat und machten eine Geldbuße daraus. (nz)
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