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12.11.2008
Mit neuer Kfz-Versicherung viel Geld sparen

Etwa eine Million Autofahrer wechseln jedes Jahr ihre Kraftfahrzeugversicherung, um Geld zu sparen. Jetzt ist Hochsaison für diese Sparfüchse; denn die weitaus meisten Versicherungen können bis zum Jahresende auslaufen, wenn man sie bis 30. November kündigt. Doch dem Kündigungsschreiben muss eine sorgfältige Prüfung vorangehen, wenn sich die scheinbar billige Versicherung nicht am Ende als teuer entpuppen soll.

Wenn auch die Zahl von einer Million Kündigungen pro Jahr hoch erscheint, so ist doch nur jeder fünfte Autofahrer davon überzeugt, dass man mit dem Wechsel seiner Kfz-Versicherung (Anzeige) Geld einsparen kann. Die Zeitschrift „test“ der Stiftung Warentest kommt in ihrer aktuellen Ausgabe aber zu ganz erstaunlichen Werten: Bis zu 100 Prozent können die Beiträge auseinander liegen.

Inzwischen beeinflussen sehr viele Faktoren die Beitragshöhe: Geschlecht des Fahrers, Alter, Fahrerfahrung, Wohnort, Beruf, Garage vorhanden, jährliche Fahrleistung und so weiter. Die Versicherungen lassen sich immer mehr Angebote einfallen, um die Kunden zu halten oder neue zu gewinnen. Grundsätzlich gilt: Der junge Mann zahlt mehr als die junge Frau. Der 50-jährige Beamte mit Wohnsitz auf dem Land, der sein Auto nur selbst fährt und sonst in der Garage abstellt, die mit Abstand niedrigere Rechnung als die beiden jungen. Er hat also beim Wechsel auch weniger Preisvorteile zu erwarten.

Je jünger, desto mehr lohnt sich der Preisvergleich. Dafür bieten sich jetzt im Internet eine ganze Reihe an Tarifrechnern an, zum Teil von Versicherungsmaklern, zum Teil von unabhängigen Stellen. In den nächsten Tagen kann sich also das Surfen im Internet richtig auszahlen. Hier einige mit Tarifvergleichen: www.akademie.de, www.focus.de, www.aspect-online.de, www.banktip.de und www.versicherungen.de. Wer sich zunächst einen raschen Überblick verschaffen möchte, der findet in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift „test“ einen Vergleich anhand von acht Beispielen und weitere Informationen im Internet unter www.test.de/themen/auto-verkehr/test/-Autoversicherung.

In der November-Ausgabe der Zeitschrift „test“ befasst sich die Berliner Stiftung Warentest mit Haftpflicht- und Kaskoversicherungen für Automobile. Hier die Tipps der Redaktion für den Fall, dass man wechseln möchte.

Vor dem Wechsel sollte geprüft werden, ob es eine günstigere Autoversicherung gibt. Die Chancen stehen gut. Auf dem Markt hat sich erneut viel getan und die Preisunterschiede sind weiterhin sehr groß.

Die Kündigung muss immer schriftlich erfolgen. Dafür hat man in der Regel einen Monat Zeit, nachdem der Versicherer den Schaden beglichen oder abgelehnt hatte. Die Monatsfrist gilt auch, wenn der Versicherer eine Beitragserhöhung ankündigt. Gibt der Versicherer erst im November oder noch später eine Beitragsänderung bekannt, hat man ebenfalls einen Monat Zeit zu kündigen. Die Frist beginnt, sobald das Schreiben im Briefkasten landet. Eine ordentliche Kündigung zum Ende des Versicherungsjahres muss am 30. November beim Versicherer sein.

Die folgenden Versicherer haben es besonders häufig in die Top-Ten beim Test der Stiftung Warentest geschafft: „Asstel“ mit den Tarifen Mobil und Relax, „Admiral Direkt“ mit ihrem Fair-Plus-Tarif sowie Direct Line, „Deutsche Internet“ und „Ineas“ mit ihren Basis-Tarifen. Bei diesen Anbietern läuft der Kontakt allerdings entweder nur online oder per Telefon und Post. Es gibt keinen Vertreter am Ort. Unter den Versicherern mit Vertretern vor Ort taucht die „Huk-Coburg“ am häufigsten in den Top-Ten auf.

Angesichts der Angebotsvielfalt muss man darauf achten, dass der Anbieter tatsächlich den gewünschten Tarif verkauft.

Oft lohnt sich die Frage an den bisherigen Versicherer, ob der nicht auch ein günstigeres Angebot unterbreiten kann.

Will man Streit um die Erstattungsquote nach einem selbstverschuldeten Unfall vermeiden, wählt man einen Versicherer, der selbst bei „grober Fahrlässigkeit“ komplett für Schäden zahlt.

Wer mit den Erstattungsquoten seines Versicherers nicht einverstanden, kann sich Rat beim Rechtsanwalt holen. Die Kosten trägt man nur dann selbst, wenn man kein Verkehrsrechtsschutzversicherung hat. Darüber hinaus bietet die Versicherungswirtschaft an, sich an den Ombudsmann zu wenden, Telefon 01804 224 424.

Quellen: ar; 12.11.2008

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