09.12.2009
Kfz-Versicherungswechsel auch im Dezember möglich
Ein Wechsel der
Kfz-Versicherung auch im Dezember noch möglich. Daran erinnert der ADAC. Wer den
Kündigungstermin 30. November 2009 verschwitzt hat, dem bietet sich mit dem so
genannten Sonderkündigungsrecht eine zweite Chance. Eine außerordentliche
Kündigung steht jedem Autofahrer zu, dessen Tarif sich erhöht hat.
Mit Erhalt
der Mitteilung hat der Versicherte in so einem Fall einen zusätzlichen Monat
Zeit, um sich einen billigeren oder leistungsstärkeren Anbieter zu suchen. Der
ADAC weist darauf hin, dass die Beitragssteigerungen in den Mitteilungen oft
nicht auf den ersten Blick zu erkennen sind, weil die Erhöhungen von einer
besseren Einstufung in der Schadenfreiheitsrabattstaffel verdeckt werden können.
Deshalb rät der Automobilclub, genau hinzuschauen. Wichtig sei, dass der Kunde
in der schriftlichen Kündigung klar Bezug nimmt auf die Beitragserhöhung,
ansonsten kann diese nach dem 30. November abgelehnt werden.
Die Chance der
außerordentlichen Kündigung gilt auch, wenn die Versicherung durch eine Änderung
der Typ- oder Regionalklassen teurer geworden ist. Steigt der Beitrag wegen
eines Schadensfalls, besteht kein Sonderkündigungsrecht. Jederzeit kündigen
können Autofahrer ihre Kfz-Versicherung dagegen nach einem Schadensfall. Die
Kündigung sollte der Versicherungsnehmer generell per Einschreiben/Rückschein
abschicken. Kauft er ein neues Auto, kann er dieses ebenfalls bei einem anderen
Anbieter versichern.
Beim Wechsel des Versicherers sollten Verbraucher laut
ADAC aber nicht nur auf einen günstigen Beitrag achten, sondern auch die
Versicherungsleistungen vergleichen. Sonderrabatte muss der neue Versicherer
nicht berücksichtigen. Möglicherweise hat auch der aktuelle Versicherer
inzwischen einen neuen Tarif, der günstiger ist als der bestehende.
Quelle: ampnet/jri vom 08.12.2009
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