20.02.2006
Bundesrat erhöht Altersgrenze für Oldtimer-Kennzeichen von 20 auf 30 Jahre
Harte Zeiten für Oldtimer-Anwärter
Castrop-Rauxel. Für Zehntausende von Oldie-Fahrern kommt die Nachricht
wie ein Schock: Mit Beginn des nächsten Jahres wird ihren Autos per behördlicher
Verordnung der Oldtimer-Status entzogen, was im Einzelfall zu erheblichen
Nutzungseinschränkungen und massivem Anstieg der Betriebskosten führen kann.
Hintergrund ist die am 10. Februar vom Bundesrat beschlossene
Fahrzeugzulassungs-Verordnung (FZV), die in §2 Nr. 22 einen Oldtimer generell
als ein Auto definiert, das mindestens 30 Jahre alt ist. Alle jüngeren Fahrzeuge
haben somit nach Inkrafttreten der Verordnung am 1. Januar 2007 keinerlei
Möglichkeit mehr, von den zulassungs- und steuerrechtlichen Vorteilen eines
Oldtimers zu profitieren; selbst liebevoll gepflegte Autos zwischen 20 und 30
Jahren werden mit abgenutzten Gebrauchtwagen in einen Topf geworfen.
Besonders hart getroffen sind laut Angaben des Internetportals
www.oldtimerinfo.de
Autofans, die gleich mehrere Fahrzeuge dieser Altersklasse zu vertretbaren
Kosten in den Status des historischen Kennzeichens herüberretten wollten. Sie
hatten seit einigen Jahren über das so genannte rote 07er-Wechselkennzeichen die
Möglichkeit, mehrere Fahrzeuge ab einem Alter von 20 Jahren gleichzeitig zu
besonderen Anlässen wie Clubtreffen, Oldtimerveranstaltungen oder Probefahrten
zu bewegen. Diese Präsentation automobilen Kulturgutes wurde vom Gesetzgeber mit
einem günstigen, hubraumunabhängigen Pauschalsteuersatz von EUR 191,00 pro Jahr
belohnt. Darüberhinaus boten viele Versicherungen für diese „Wenigfahrer“
günstige Tarife an. Bei Erreichen der 30-Jahres-Grenze hatte der Halter dann die
Möglichkeit, für jedes einzelne Auto ein sogenanntes H-Kennzeichen zu
beantragen, mit dem sein Wagen zum gleichen Steuersatz nun auch im Alltag bewegt
werden durfte.
Quelle: www.oldtimerinfo.de
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