14.10.2004
BMW gegen Erotik-Suchmaschine
Der deutsche
Automobilhersteller BMW AG hat den Betreiber einer Suchmaschine für
Erotikinhalte angewiesen, eine Reihe von Ergebnissen vom Suchindex der
Suchmaschine zu entfernen und Anbieter von Dokumenten auf eine schwarze Liste zu
setzen. Allerdings will der Betreiber der Suchmaschine der Forderung nicht
nachkommen.
Die Suchmaschine bietet freie Erotik-Inhalte (so genannte "Galleries") im
Internet und bietet sie seinen Benutzern über eine Volltextsuchmaschine an. Die
Suchergebnisse werden in einer Zusammenstellung von Links, die auf die
Original-"Gallery" verweist, dargeboten. Die Galleries selbst werden nicht von
der Suchmaschine gehostet.
Die BMW AG behauptet nun, dass die Suchmaschine die Markenrechte des
Automobilunternehmens verletzt. Bei der Suchmaschine enthalten die Ergebnisse
auf das Suchwort 'bmw' Galleries, in denen das Wort 'bmw' vorkommt. Zudem
enthalten die Listen pornografische Bilder, die unter anderem auch ein
BMW-Fahrzeug darstellen.
Ein Zitat aus der Unterlassungsanordnung der BMW AG:
"Es ist mit sofortiger Wirkung, jedoch nicht später als zwei Tage nach dem
Datum dieses Briefes dafür Sorge zu tragen, dass alle Verstöße gegen meine
Kundenrechte auf der Website bzw. jeder anderen respektive allen anderen
Websites unterbunden werden. Insbesondere ist dafür zu sorgen, dass:
(a) das Zeigen bzw. Bereitstellen von Internet Web-Links, die das Wort BMW
enthalten, unterbunden wird; und, dass
(b) der Zugang zu Internet Webseiten, die das Wort BMW entweder als Metatag,
im Titel oder als Inhalt enthalten, blockiert wird" (Ende des Zitats)
Die Suchmaschine wird der Forderung nicht nachkommen. "So weit wir wissen,
haben wir nichts Unrechtes getan. Unsere Suchmaschine ist eine Navigationshilfe.
Wir bieten unseren Benutzern eine Möglichkeit, Galleries schnell und bequem
aufzufinden. Wenn wir der Forderung von BMW nachgeben, werden auch andere
Suchmaschinen ein Problem haben," meint der Marketingchef der Suchmaschine.
Quelle: ots
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