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 Auto-News  

20.01.2015
Aufwendiges BMW-Tuning: Vor Umbau Fachmann zurate ziehen
 

Freunde bajuwarischer Luxus-Limousinen mögen es in der Regel sportlich: Während die meisten Konkurrenten in dieser Fahrzeugklasse Wert auf komfortables Dahingleiten legen, ist auch der 7er BMW so sportlich zu bewegen, wie es von einem Wagen dieser Marke erwartet wird. Wem das noch nicht reicht, der kann in Hinblick auf Leistung, Fahrwerk und Optik weiter nachhelfen. Einige Dinge sollten aber dabei beachtet werden.

Eine gängige Maßnahme zum optischen Tuning ist der Felgenwechsel. Wenn die Radhäuser durch voluminöse Leichtmetallfelgen gut ausgefüllt sind, wirkt das gesamte Erscheinungsbild bulliger. Zudem sind weder Umbau noch Eintragungen oder Begutachtungen notwendig. Die zulässigen Größen kann der Fahrer einfach den Papieren entnehmen. Für die meisten übrigen Tuning-Maßnahmen gilt aber: Besser vorher den Fachmann fragen. Wurde ein möglicherweise aufwendiger Umbau durchgeführt, der später vom TÜV-Prüfer als unzulässig bewertet wird, war die Mühe umsonst - und es fließt noch weiteres Geld in Nachbesserungen. Wird eine Werkstatt gesucht, die das dafür notwendige Fachwissen besitzt, kann möglicherweise www.autoservice.com weiterhelfen. Hier lassen sich Werkstätten in der Nähe nach bestimmten Kriterien gefiltert finden. Betriebe, die lediglich Autos reparieren, können somit ausgeschlossen werden. Hat der Besitzer gar schon konkrete Vorstellungen von den durchzuführenden Tuning-Maßnahmen, kann sogar direkt eine Preisanfrage erfolgen.

Grundsätzlich liegen Tuning-Teilen wie einem Lenkrad oder einem Spoiler entweder eine  "Allgemeine Betriebserlaubnis" (ABE) oder ein Gutachten des Herstellers bei, welches die Unbedenklichkeit bescheinigt. Im Falle der ABE muss keine Eintragung in die Fahrzeugpapiere erfolgen, ansonsten ist die Vorführung beim Prüfingenieur allerdings erforderlich. Wichtig: Nicht nur die Verwendbarkeit einzelner Bauteile muss gewährleistet sein, auch das Zusammenspiel darf keine Schwierigkeiten bereiten. Ein kleineres Lenkrad kann das Fahrverhalten in Verbindung mit breiteren Reifen und oder einer Tieferlegung spürbar beeinflussen. Gänzlich schwierig wird es, wenn vom Hersteller des Tuning-Zubehörs keine Dokumente zur Verfügung gestellt werden. Beim Chip-Tuning ist das nicht selten der Fall. Wer als Fahrer nicht die Betriebserlaubnis seines Fahrzeugs und damit auch den Versicherungsschutz verlieren möchte, muss bei einer anerkannten Prüforganisation eine Einzelabnahme durchführen lassen. Dabei wird das Fahrzeug samt Lärm- und Geräuschmessungen so geprüft, als würde es sich gänzlich um einen neuen Typ handeln. Aufgrund des Aufwands kann die Prüfung durchaus mehrere Tausend Euro verschlingen. Außerdem muss bei Änderungen, die Betriebserlaubnis betreffen, die Versicherung benachrichtigt werden.

Wer sich schon eine Oberklasse-Limousine von BMW leistet, möchte nicht selten auch noch etwas Geld in das Tuning investieren. Solange es sich lediglich um eine optische Individualisierung wie Chrom-Zierrat oder Alufelgen handelt, muss wenig beachtet werden. Technische Eingriffe am Fahrwerk oder der Beleuchtung erfordern aber eine Eintragung in die Papiere. Mindestens muss eine "Allgemeine Betriebserlaubnis" vorhanden sein, damit das Zubehörteil guten Gewissens verbaut werden kann. Teuer werden Leistungssteigerungen: Hier wird häufig eine aufwendige Einzelabnahme notwendig und die Versicherungsprämien steigen ebenfalls. Grundsätzlich sollten vor aufwendigen Tuning-Maßnahmen Fachleute zurate gezogen werden, die bereits im Vorfeld die Gesetzmäßigkeit beurteilen können.

Quelle: TA


 

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