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Auszüge aus dem Reglement.1. Allgemeines. Die MINI CHALLENGE unterliegt folgenden Bestimmungen:
2. Sportliches Reglement. 2.1 Teilnehmer.
Teilnahmeberechtigt sind Fahrer mit einer gültigen nationalen A-Lizenz
(Rennen in Deutschland und am Salzburgring) bzw. einer internationalen B- oder
C-Fahrerlizenz. Das Mindestalter für die Teilnahme an der MINI CHALLENGE beträgt
18 Jahre.2.2 Einschreibung. Pro Fahrzeug können maximal zwei Teilnehmer permanent eingeschrieben werden. Der erste Teilnehmer muss vor Saisonstart, der zweite im Laufe der Saison benannt werden. Alle weiteren Starter auf dem betreffenden Fahrzeug gelten als Gaststarter. 2.3 Gastfahrer.
Die MINI CHALLENGE Organisation kann Gastfahrer zu den Wertungsläufen zulassen. Sie starten außerhalb der Punktewertung, sind jedoch preisgeld-berechtigt in der Veranstaltungswertung. Gastfahrer erhalten während der gesamten Veranstaltung ein Zusatzgewicht von 25 kg. 2.4 Zugelassene Fahrzeuge. Ausschließlich Fahrzeuge vom Typ/Modell MINI John Cooper Works CHALLENGE gemäß Homologationsnummer (wird nachgereicht). 2.5 Fahrerausrüstung. Das Tragen von feuerfesten Overalls sowie Unterwäsche (mit langen Ärmeln und Beinen), Kopfhaube, Socken, Schuhen und Handschuhen gemäß FIA-Bestimmungen ist vorgeschrieben. Ein Helm gemäß FIA-Bestimmungen inklusive HANS-System ist vorgeschrieben. 2.6 Training/Qualifikation. Pro Veranstaltung sind ein freies Training und ein Zeittraining von je 30 Minuten vorgesehen. Jeder Fahrer muss mindestens drei gezeitete Trainingsrunden absolvieren. Zur Qualifikation für das Rennen darf die schnellste im Zeittraining gefahrene Runde 120% der Trainingsbestzeit nicht überschreiten. 2.7 Wertungsläufe. Es werden pro Veranstaltung zwei Wertungsläufe von je ca. 30 Minuten Dauer ausgetragen. Eine Ausnahme bildet die Veranstaltung im Rahmen des 24-Stunden-Rennens (ein Wertungslauf). 2.8 Startaufstellung. Die Startprozedur erfolgt stehend (Grand-Prix-Start). Die Startaufstellung für den 1. Wertungslauf ergibt sich aus dem Zeittraining. Die Startaufstellung für den 2. Wertungslauf ergibt sich aus den Platzierungen des 1. Wertungslaufs. Die ersten sechs platzierten Teilnehmer werden allerdings in umgekehrter Reihenfolge aufgestellt (Sieger des 1. Wertungslaufs startet vom 6. Startplatz, der Zweite vom 5. Startplatz usw.). 2.9 Platzierungsgewichte. Die drei Erstplatzierten jedes Wertungslaufs einer Veranstaltung erhalten
für die folgende Veranstaltung folgende Zusatzgewichte: Das maximale Zusatzgewicht beträgt 50 kg. Das entsprechende Zusatzgewicht wird
dem Mindestgewicht zugerechnet. Erreichen Fahrer, die bei einer Veranstaltung
mit einem Zusatzgewicht belegt wurden, bei den darauf folgenden Veranstaltungen
ein Rennergebnis im 1. und/oder 2. Wertungslauf, das schlechter als Platz 10
ist, werden Zusatzgewichte für die darauf folgende Veranstaltung wie folgt
reduziert: 2.10 Wertung/Punkteverteilung. Pro Wertungslauf werden folgende Punkte vergeben:
Gastfahrer werden dabei nicht berücksichtigt, permanent eingeschriebene Teilnehmer rücken jeweils auf. Für die Jahresendwertung werden alle Ergebnisse berücksichtigt. Es gibt kein Streichresultat. 2.11 Teamwertung. Pro Team dürfen maximal 2 Fahrzeuge für die Teamwertung genannt werden. 2.12 Preisgeld. 1. und 2. Wertungslauf einer Veranstaltung werden getrennt berücksichtigt.
Für die Poleposition (Trainingsschnellster) zum 1. Wertungslauf wird ein Preisgeld in Höhe von 1.000 Euro gezahlt. Für die schnellste Rennrunde im 2. Wertungslauf wird ein Preisgeld in Höhe von 1.000 Euro gezahlt. Für den jeweils 2. Wertungslauf wird folgendes Preisgeld für Gentleman Driver (Alter über 50 Jahre zum Zeitpunkt der Einschreibung) ausgeschrieben:
Die Gentleman-Driver-Wertung wird nur erstellt, wenn mindestens drei Teilnehmer in dieser Kategorie gestartet sind. Findet nur ein Wertungslauf statt, verdoppelt sich das Preisgeld in der Rennwertung. Die Platzierten für Preisgelder in der Poleposition, schnellsten Rennrunde sowie in der Gentleman-Driver-Wertung werden anhand dieses Wertungslaufs ermittelt. 2.13 Jahresendwertung. In der Jahresendwertung erhalten die bestplatzierten Fahrer folgende Prämien:
Die bestplatzierten Teams der Teamwertung erhalten eine Unterstützung für die MINI CHALLENGE im Folgejahr (vorausgesetzt ist eine erneute Einschreibung) in folgender Höhe:
2.14 Titel. Der Gesamtsieger erhält den Titel MINI CHALLENGE Meister 2008.
3. Technisches Reglement.
3.1 Grundlagen.
– Technische Bestimmungen der MINI CHALLENGE 2008 – MINI CHALLENGE Serviceleitfaden 2008 – MINI CHALLENGE Ersatzteilkatalog 2008 Alles nicht ausdrücklich Erlaubte ist verboten. 3.2 Reparatur, Verplombung, Kennzeichnung von Fahrzeugteilen. Es dürfen nur Original-Ersatzteile (Serienteile) und MINI CHALLENGE Spezialteile eingesetzt und verwendet werden. Ein Austausch der verbauten MINI CHALLENGE Spezialteile gegen Serienteile sowie eine weitere Bearbeitung oder Änderung der Spezialteile ist nicht erlaubt. Reparaturen, Arbeiten und Einstellarbeiten an Motor, Turbolader, Getriebe, der Elektronik und am Steuergerät sind strikt untersagt. Der Motor inklusive aller Anbauteile, das Steuergerät, der Turbolader und das Getriebe werden vor der Auslieferung des MINI CHALLENGE Fahrzeugs an den Teilnehmer verplombt. Eine Manipulation und/oder das Entfernen der Plomben führt zum sofortigen Wertungsausschluss von der jeweiligen Veranstaltung. Es dürfen nur Arbeiten durchgeführt werden, die zum normalen Unterhalt des Fahrzeugs gehören oder dem Ersetzen von durch Verschleiß oder Unfall schadhaft gewordenen Teilen dienen. Jegliches Bearbeiten oder Verändern von Teilen, z. B. mechanisch, thermisch oder chemisch, ist nicht zulässig. 3.3 Fahrzeug-Mindestgewichte. Das Fahrzeug-Mindestgewicht beträgt 1.170 kg inklusive Fahrer und dessen Rennausrüstung und ist zu jedem Zeitpunkt der Veranstaltung einzuhalten. Die vorgeschriebenen Platzierungsgewichte müssen sich während aller Trainings, Zeittrainings und Rennen im Innenraum des Fahrzeugs auf der Beifahrerseite in dem eingebauten Stahlblechbehälter befinden. 3.4 Elektronik/Elektrik. Die Steuergeräte (Elektronik) werden zu Beginn jeder Veranstaltung unter den Teilnehmern verlost. 3.5 Kühlsystem. Das Kühlen von Betriebsstoffen, Ansaugluft und/oder Motorteilen durch chemische Kühlsubstanzen, wie z. B. Trockeneis und/oder interne bzw. externe Kühlsysteme, ist nicht erlaubt. 3.6 Einheitskraftstoff. Nur der vom Veranstalter für die einzelnen Veranstaltungen zugelassene Kraftstoff darf verwendet werden. 3.7 Reifen. Insgesamt werden pro Veranstaltung maximal sechs neue Slickreifen pro Startnummer/Fahrzeug zugeteilt. Es können während der laufenden Saison bis zu max. sechs neue Slickreifen zusätzlich gekennzeichnet werden (Jokerreifen). Alle bereits zugeteilten und gekennzeichneten Slickreifen dürfen während der gesamten Saison 2008 verwendet werden. Ein Limit pro Veranstaltung besteht nicht. Reifen können nur gekennzeichnet werden, wenn das Fahrzeug bei der betreffenden Veranstaltung teilnimmt. Regenreifen werden nicht gekennzeichnet und deren Anzahl ist freigestellt. Jegliches Verändern der Reifen durch Runderneuern, Nachschneiden oder chemische Behandlung ist verboten. Ferner ist das Abdecken der Reifen mittels Heizdecken oder Ähnlichem, was die Haftung und Konsistenz der Reifen beeinflussen kann, nicht erlaubt. 3.8 Karosserie. Es dürfen nur die im Auftrag der MINI CHALLENGE hergestellten und vorbereiteten Karosserien verwendet werden. Die Karosserien sind mit einer eingeschweißten Sicherheitszelle ausgestattet, die nicht verändert werden darf. Das Fahrzeug muss mit dem Aerodynamikpaket der MINI CHALLENGE sowie mit dem MINI CHALLENGE Heckspoiler ausgestattet sein. 3.9 Kommunikationsanlagen. Das Mitführen von Kommunikationsanlagen jeglicher Art (Sprechfunk, Mobiltelefone usw.) in den Wettbewerbsfahrzeugen ist den Teilnehmern während freiem Training, Zeittraining und Rennen untersagt. Anmerkung: Dieser Auszug aus dem Reglement dient nur zur allgemeinen Erklärung und hat keine regulatorische Gültigkeit. Quelle: BMW Presse-Information vom 14.04.2008 |
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