Sie sind nicht angemeldet! Jetzt interner Link kostenlos im Forum registrieren, weniger Werbung sehen, aktiv teilnehmen und weitere Vorteile nutzen! Diese Website nutzt Cookies. Bitte beachten Sie unsere interner Link Datenschutzerklärung.
  Start » Forum Impressum/Datenschutz | Site-Map
7-forum.com   ModelleForummein.7erService


Forumsfunktionen

BMW 7er, Modell E32
 Varianten
 Detail-Infos
 Interaktiv
- Anzeige -

Zurück   BMW 7er-Forum > BMW 7er Modelle > BMW 7er, Modell E32



Antwort
 
Thema teilen Themen-Optionen Ansicht
Alt 29.12.2004, 22:00   #1
Rambo79
Neues Mitglied
 
Registriert seit: 20.11.2004
Ort: Stuttgart
Fahrzeug: BMW 750iL E32
Standard Wirtschaftlicher Totalschaden

Hallo
Ich hatte letzte Woche einen Unfall. Mir ist jemand vorne reingefahren (bin unschuldig). Der Liebe Gutachter war heute da und gesagt: Dass es sich nicht mehr lohnt das Auto zu reparieren,weil es zu teuer wäre. Es ist ein Wirtschaftlicher Totalschaden.
Ich weiss nicht was meiner noch wert sein kann????????
750il 3/89 217000Km. Vollaussattung. BMW Sonderlack. 1000 Euro teure Musikanlage im Auto.

Ich würde mich sehr freuen, wenn jemand mir in etwa sagen könnte, wieviel meiner Wert ist im Normalzustand mit dieser Ausstattung .

Gruss Rambo79

Geändert von Rambo79 (29.12.2004 um 22:35 Uhr).
Rambo79 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 29.12.2004, 23:02   #2
skel@on
Gesperrt
Premium Mitglied
 
Registriert seit: 03.06.2003
Ort:
Fahrzeug: e38
Standard war...

wahrscheinlich der Gutachter der gegn. Versicherung
lass das Auto von 'nem unabhängigen Sachverständigen deiner Wahl begutachten ---> Kosten muss die gegn. Vers. übernehmen
Hab' dir mal was zur Info reinkopiert - zu deinem Schaden würd' ich sagen bewegt sich wahrscheinlich im Bereich 1500 - 2000 Euronen Zeitwert abzüglich des Restwertes ca. 200 - 400 Euronen
Kostenpauschale
Für allgemeine Kosten in Verbindung mit einem Schadenfall, wie z. B. Telefon und Porto, können Sie eine Kostenpauschale vom leistenden Haftpflichtversicherer fordern. Sie liegt in der Regel zwischen 15 und 25 EUR.
Nutzungsausfallentschädigung
Denken Sie daran, dass Ihnen im Falle eines Autounfalles für die Zeit eines möglichen Ausfalles des Fahrzeuges eine Nutzungsausfallentschädigung zusteht.
Höhe der Tagessätze: 27 EUR bis 99 EUR
Die Höhe des Tagessatzes richtet sich in erster Linie nach Fahrzeugtyp, Hubraum und KW-Leistung .
Beginn der Nutzungsausfallentschädigung:
bei fahrbereiten, verkehrssicheren Fahrzeugen = Reparaturbeginn
nicht fahrbereit, nicht verkehrssicher = Unfalltag
Dauer der Nutzungsausfallentschädigung:
Im Reparaturfall machen Sie die Anzahl der Reparaturtage oder im Totalschadenfall die Dauer der Wiederbeschaffung geltend. Beachten Sie, dass die Wiederbeschaffungsdauer in der Regel auf 10 bis 14 Tage begrenzt wird.
Wichtig: Schadenminderungspflicht
Handeln Sie im Falle einer Reparatur in Ihrem eigenen Interesse wirtschaftlich und halten
Sie die Dauer der Reparatur so gering wie möglich. Vermeiden Sie z. B. einen Reparaturbeginn
an Freitagen oder direkt vor Feiertagen. Schränken Sie Ihre Mobilität nicht selbst unnötig
durch überzogene Reparaturzeiten ein. Handeln Sie im Sinne der Schadenminderungspflicht.
Im Schadenfall ist der Geschädigte verpflichtet alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen,
die zur Abwendung oder Minderung des Schadens erforderlich sind. Er muss sich so verhalten
als wenn kein Schädiger vorhanden wäre.
Legen Sie daher den Reparaturtermin auf einen Montag, wenn Ihr Fahrzeug fahrbereit und
verkehrssicher ist. Meiden Sie Reparaturtermine die auf einen Freitag oder direkt vor
einen Feiertag gelegt werden. Denn während Sie gegebenenfalls bei einer Reparatur von
Freitag bis Dienstag mit einer Nutzungsausfallentschädigung für 5 Tage rechnen,
entschädigt der zuständige Haftpflichtversicherer nur 3 Tage Nutzungsausfall, da Sie gegen die Ihnen obliegende Schadenminderungspflicht verstoßen haben.
Wertminderung
Wird Ihr Fahrzeug beschädigt, so haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch
auf eine Wertminderung. Ob und in welcher Höhe eine Wertminderung verbleibt, ergibt sich
entweder aus einem Sachverständigengutachten oder kann über den leistenden
Haftpflichtversicherer erfragt werden.
Totalschaden
An- und Abmeldekosten
Im Falle eines Totalschadens können Sie die An- und Abmeldekosten dem leistenden
Versicherer in Rechnung stellen.
Pauschal: bis zu 50 EUR
Entsorgungskosten
Sofern Ihr Fahrzeug verschrottet wird und hierfür Kosten entstehen, haben Sie Anspruch
auf Erstattung der Entsorgungskosten. Reichen Sie hierzu einfach die entsprechende
Rechnung des Entsorgungsunternehmens beim leistenden Versicherer ein.
Abschleppkosten und Standgebühren
Nicht mehr fahrbereite Fahrzeuge werden in der Regel von einem Abschleppunternehmen
abgeholt und auf dessen Gelände abgestellt, bis z. B. feststeht ob ein Reraratur- oder Totalschaden vorliegt. Hierfür fallen neben den reinen Abschleppkosten auch Standgebühren
an. Diese liegen bei ca. 7,50 EUR/Tag.
Abschleppkosten und Standgebühren werden erstattet, sofern kein Verstoß gegen die Schadenminderungspflicht vorliegt. Achten Sie darauf, dass das Fahrzeug zur nächst gelegenen Werkstatt geschleppt wird und die Standzeit so kurz wie möglich gehalten
wird. Ist ein Sachverständiger eingeschaltet worden, erfragen Sie bei diesem
telefonisch, ob ein Reparatur- oder Totalschaden vorliegt. Treffen Sie dann
schnellstens Ihre Entscheidung.
Sonstige Sachschäden
Denken Sie daran, dass Sie auch sonstige Sachschäden (z. B. Gepäckstücke, Notebook, Fotoapparat etc.) geltend machen können.
Beauftragung von Sachverständigen
Handeln Sie nicht vorschnell
Beauftragen Sie nicht ohne vorherige Rücksprache mit dem zuständigen Versicherer einen Sachverständigen!
Viel zu häufig beauftragen Geschädigte bei Kleinschäden einen Sachverständigen.
Dabei übersehen sie, dass die Versicherer in der Regel erst ab einer Schadengrenze von netto 750 EUR (Bagatellschadengrenze) Sachverständigenkosten erstatten. Auch bei dieser Position muss die Schadenminderungspflicht beachtet werden. Beugen Sie
Überraschungen vor, und setzen Sie sich immer erst mit dem zuständigen Versicherer in Verbindung.
Sie kennen nicht den Versicherer des Unfallgegners? Der Zentralruf der Autoversicherer hilft Ihnen rund um die Uhr weiter: Telefon (01 80) 2 50 26.
Reparaturkosten
Grundsätzlich kann der Geschädigte wegen Beschädigung einer Sache statt der
"Wiederherstellung" den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen. Dies gilt nur für
die Beschädigung, nicht für die Zerstörung der Sache. Ersetzt wird der erforderliche
Geldbetrag, also die Aufwendungen, die ein verständiger, wirtschaftlich denkender
Mensch in der Lage des Geschädigten für zweckmäßig und notwendig halten durfte.
Die Ersatzpflicht erstreckt sich in der Folge auch auf Mehrkosten, die ohne Schuld
des Geschädigten durch unsachgemäße Maßnahmen der von ihm beauftragten Werkstatt
verursacht worden sind. Das Risiko einer falschen Einschätzung der Schadenshöhe
trägt der Schädiger.
Der Geschädigte, der eine Schadensersatzleistung erhält, kann damit machen, was er
will. Bei Kfz-Schäden kann der Autobesitzer also selbst darüber entscheiden, ob er
ein Schätzgutachten vorlegt und den Schaden dann selbst repariert oder unrepariert
lässt (so genannte fiktive Abrechnung), oder ob er eine Werkstatt mit der Reparatur
beauftragt und dann die Rechnung vorlegt.
Der Schadensersatzpflichtige bzw. die Versicherung, die den Schaden ausgleichen muss,
hat jedoch seit 1. August 2002 die Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) nur dann zu zahlen,
wenn die Steuer auch tatsächlich vom Staat erhoben wird. Wer sein Auto nicht von einem
umsatzsteuerpflichtigen Unternehmer reparieren lässt, zahlt auch keine Mehrwertsteuer
und bekommt diese dann auch nicht ersetzt.
In der Rechtsprechung wird es als zulässig angesehen, ein Fahrzeug auch dann reparieren
zu lassen, wenn die Reparaturkosten höher sind als der Wert des Wagens selbst, vor dem
schädigenden Ereignis (Wiederbeschaffungswert). Der Geschädigte ist jedoch verpflichtet
wirtschaftlich zu handeln. Davon ist nicht mehr auszugehen, wenn die Reparaturkosten
130 Prozent des Wiederbeschaffungswertes übersteigen. Insoweit greift dann eine
Schadensgeringhaltungspflicht.
Geht es bei der Schadensberechnung um Details sollte die Sache einem Anwalt übergeben
werden, der über die nötige Sachkunde verfügt.
Totalschaden
Wenn das Fahrzeug einen Totalschaden erlitten hat, kann der Geschädigte weder Reparatur
noch Minderwert ersetzt verlangen, sondern stattdessen die Anschaffung einer gleichwertigen
Ersatzsache. Einen Neuwagen für einen beschädigten Gebrauchten bekommt er dabei
natürlich nicht.
Um einen Totalschaden handelt es sich, wenn das Fahrzeug wegen der Schwere der
Beschädigung nicht mehr reparaturwürdig ist. Von einem wirtschaftlichen Totalschaden
spricht man, wenn die Kosten der Instandsetzung den Zeitwert des Fahrzeugs vor dem
Unfall um 20 bis 30 Prozent übersteigen, also die Reparaturkosten mehr als 130 Prozent
des Wiederbeschaffungswertes ausmachen
---------------------------------------------------------------------
NUTZUNGSAUSFALL - Nutzungsausfall wird nach ganz oder zum Teil unverschuldeten Verkehrsunfällen (ganz oder anteilig) gezahlt, wenn während der Dauer der -durchgeführten- Reparatur oder Ersatzbeschaffung kein Mietwagen genommen wurde. Voraussetzung ist, daß man als Geschädigter in der Möglichkeit der Nutzung des KFZ beeinträchtigt wird. Wenn man verletzungsbedingt arbeitsunfähig wird anläßlich des Unfalls und nicht deshalb fahren kann, entfällt der Nutzungsausfall. Anderes gilt, wenn das KFZ auch von -nicht verletzten- Angehörigen mitgenutzt wird. Weiter muß das KFZ tatsächlich unfallbedingt ausgefallen sein. Dazu ist die Reparatur nachzuweisen. Das kann statt durch Werkstattrechnung auch durch Gutachten/Besichtigung geschehen. Bei Eigenreparatur kann es Probleme geben, da bei dieser ggf. anzunehmen ist, daß sie in einer Zeit geschah, in der das KFZ auch sonst nicht genutzt worden wäre. Wenn man mit Reparatur oder Ersatzbeschaffung Monate wartet, wird Nutzungsausfall oft abgelehnt. Ausnahme: Man hatte dazu k
ein Geld, weil die gegnerische Versicherung (zu Unrecht) nicht zahlte. Weiß man -weil es sich z.B. um ein seltenes KFZ handelt-, daß die Reparatur lange dauern wird, muß man statt Nutzungsausfall oder Mietwagen ggf. ein Interims-KFZ gebraucht kaufen. Auch als Geschädigter ist man verpflichtet, den Schaden gering zu halten. Keinen Nutzungsausfall gibt es bei dem Ausfall von Freizeitfahrzeugen wie Wohnwagen, Wohnmobilen und Motorrädern sowie Fahrrädern, wenn diese nicht das einzige KFZ sind und entsprechend alltäglich genutzt werden. Die Tagessätze lauten in den verschiedenen Gruppen (jeweils beispielhaft für das Basismodell):
NUTZUNGSAUSFALL - TABELLE 2004 (in EUR)
Gruppe Tagessatz KFZ-Typen (jeweils Basis-/Grundmodell)
H
65,00
z.B. BMW 525i, Ford Windstar, Mercedes E Kombi
J
79,00
z.B. Audi A 8, BMW 728i, Porsche Boxster
K
91,00
z.B. BMW 740i, Mercedes S-Klasse, Porsche 911
L
99,00
z.B. BMW 850i, Mercedes SL V8, Porsche Cabrio
Ab einem Alter von 5 Jahren ist in der Regel eine Herabstufung um eine Gruppe, ab 10 Jahren um jedenfalls 2 Gruppen vorzunehmen. Bei besonders gepflegten älteren KFZ kann anderes gelten. Bei Motorrädern geht es nach PS-Klassen (ggf. anwaltlich beraten lassen), für Fahrräder gelten Pauschalbeträge.
skel@on ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Antwort


Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Gehe zu

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Fahrwerk: Bei Km Stand 447 000 wahrscheinlich Totalschaden Andrzej BMW 7er, Modell E32 39 03.12.2004 23:11
Totalschaden, oder vielleicht doch nicht!! Bender BMW 7er, Modell E32 5 09.05.2004 15:14
neuer 5er Totalschaden !?!? AndreasW Autos allgemein 22 09.05.2003 04:36


SiebenPunktSieben - das siebte 7er-Jahrestreffen - jetzt den Foto-Bericht anschauen!
Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 18:34 Uhr.

7-forum.com Forum Version 6 powered by vBulletin
Copyright ©2000 - 2024, Jelsoft Enterprises Ltd.
Mit der Nutzung des Forums erklären Sie sich mit den Nutzungsbedingungen einverstanden.
 

 
www.7-forum.com · Alle Rechte vorbehalten · Dies ist kein Forum der BMW Group