Modell E65/E66 |
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23.09.2022, 22:50
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#11
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Neues Mitglied
Registriert seit: 23.05.2006
Ort: München
Fahrzeug: E65 - 750i (06.06), E34 - 525i Touring (08.95)
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Wer bietet denn deine Ersatzteil Plus Garantie an?
Ich finde dazu nichts (nur die Euro Plus Garantie, aber das ist was ganz anderes)
Bei mir wurde die Rücknahme eines ausgebauten Teiles strikt verweigert (Leebman, Online bestellt) - hatte ihnen auch das Angebot gemacht einfach das Teil zurück zu schicken. Geht nicht. In meinem Fall ging es um die mir gesetzlich zustehende Gewährleistung (sogar noch vor der Beweislastumkehr nach 6 Monaten, das Teil war nur ein paar Wochen nach Kauf kaputt).
Ich durfte dann immerhin zum Händler vor Ort fahren der eben die Analyse durchgeführt hatte und dann nach Bestätigung auch gleich ein Neuteil verbaut hatte.
Und ja, du hast Recht. Die müssen es beweisen. Finden sie aber einen Fehleinbau vor bleibst du auf den Analyse-Kosten sitzen. Muss man sich halt überlegen. Ich hatte mich damals auf einen maximalen Beitrag verständigt und auch selber Vorarbeit erledigt (Kofferraumverkleidung komplett ausgebaut).
Mag beim Händler vor Ort aber durchaus anders sein.
Markus
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Geändert von Markus525iT (23.09.2022 um 22:59 Uhr).
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24.09.2022, 10:39
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#12
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 11.01.2012
Ort: Köln
Fahrzeug: E65 740i Bj 05/2007
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Ersatzteil Plus ist eine Sache von BMW. Will heißen, daß eine Garantie Angelegenheit komplett von denen erledigt wird.
Also ggfls. Abschleppen in die Werkstatt, Ausbau des defekten Teils, Neubeschaffung des Teils und den Einbau.
Das gilt immer wenn ich nachweisen kann, daß es sich um ein Original Teil handelt welches fachgerecht, idealerweise von einer anderen Werkstatt mit Rechnung verbaut wurde. Die übernehmen quasi das Komplettpaket.
Im Regelfall reicht es auch aus, wenn das Teil einen längeren Zeitraum verbaut war und dann erneut kaputt geht.
Innerhalb der gesetzlichen Garantie muss der Händler das Teil ohne Wenn und Aber tauschen.
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24.09.2022, 12:12
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#13
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Neues Mitglied
Registriert seit: 23.05.2006
Ort: München
Fahrzeug: E65 - 750i (06.06), E34 - 525i Touring (08.95)
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Zitat:
Innerhalb der gesetzlichen Garantie muss der Händler das Teil ohne Wenn und Aber tauschen.
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Das gesetzliche ist die Gewährleistung. Gewährleistung ist nicht gleich Garantie.
Garantie ist immer freiwillig und nach eigenen Bedingungen.
Beides wird leider immer gerne verwechselt.
Magst du mir einen Link zur genauen Erklärung der Ersatzteil Plus geben? Gilt das nur B2B oder auch B2C?
Weder bei Leebmann noch anderen Händlern wird das erwähnt.
Gruß Markus
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29.09.2022, 11:19
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#14
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 11.01.2012
Ort: Köln
Fahrzeug: E65 740i Bj 05/2007
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Egal wie und wo ich suche, finde ich keine direkten Informationen zu der Ersatzteil Plus Garantie von BMW.
Es ist allerdings so, daß es automatisch bei original BMW Ersatzteilen inklusive ist. Sofern dieses Teil während der 2-jährigen Gewährleistung kaputt geht und man einen fachgerechten Einbau nachweisen kann (definitionssache - wenn z.B. ich als Käufer selber KFZ Meister bin, kann man bei meinem eigenen Auto nicht verlangen daß ich mir selber eine Rechnung schreibe), dann fahre ich idealerweise zum BMW Händler wo ich das Teil gekauft habe und reklamiere es im eingebauten Zustand. Alles weitere übernimmt dann der BMW Händler indem er es bei BMW in München reklamiert und die dann eine Kostenübernahme zusagen. Somit bekommen die also das Ersatzteil und erledigen dann die Arbeiten dieses Teil auszutauschen. Eben wie einen normalen Werkstattauftrag ohne daß Du ihn bezahlen musst.
Dein lokaler BMW Händler kann Dir dazu sicherlich Auskunft geben.
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29.09.2022, 12:25
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#15
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Neues Mitglied
Registriert seit: 23.05.2006
Ort: München
Fahrzeug: E65 - 750i (06.06), E34 - 525i Touring (08.95)
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Das ist die ganz normale Gewährleistung wie es der Gesetzgeber vorsieht.
Das ist exakt der Ablauf bei einem Gewährleistungsfall.
Einzig das Thema Selbsteinbau ist gesetzlich nicht sauber formuliert. Der Tenor geht aber klar in die Richtung dass dadurch keine Gewährleistungsansprüche verletzt werden.
Markus
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29.09.2022, 13:11
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#16
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 11.01.2012
Ort: Köln
Fahrzeug: E65 740i Bj 05/2007
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Zitat:
Zitat von Markus525iT
Das ist die ganz normale Gewährleistung wie es der Gesetzgeber vorsieht.
Das ist exakt der Ablauf bei einem Gewährleistungsfall.
Einzig das Thema Selbsteinbau ist gesetzlich nicht sauber formuliert. Der Tenor geht aber klar in die Richtung dass dadurch keine Gewährleistungsansprüche verletzt werden.
Markus
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Darüber kann man mit dem Händler immer streiten. Ich als Kunde muss nur den Fachgerechten Einbau nachweisen. Wie das geschehen kann, sei mal dahingestellt.
Wie schon gesagt, könnte ein KFZ Meister bei Selbsteinbau den entsprechenden "fachgerechten" Einbau sicherlich mit einer Kopie seines Meisterbriefs nachweisen. Selbst vor Gericht hätte das ganz sicher Bestand.
Man muss auch den Unterschied sehen, daß es gewisse Teile gibt die man auch als Laie austauschen kann. Ein BMW Logo auf der Motorhaube kann ich ja auch selber tauschen und muss nicht zwangsweise in die Werkstatt machen. Wenn sich dann die Beschichtung nach ein paar Monaten auflöst ist es ja ein Mangel in der Beschaffenheit des Artikels. In diesem Fall reklamiere ich das Teil und der Händler tauscht es dann komplett aus.
Aber die Ersatzteile sind ja meist mit einem Datumsstempel versehen und wenn ein Magnetventil (wie hier in diesem Fall) nicht mehr funktioniert, dann gilt mindestens die Gewährleistung auf das Teil. Das Magnetventil regelt ja nicht mehr, so daß es eigentlich im Innenleben defekt sein muss.
Im Computerbereich gibt es auch per Definition ein gewisses Kontingent an "Kunden Tauschbaren" Teilen. Einige Hersteller schicken dann nur das Ersatzteil wenn es auch der Kunde selber austauschen kann ohne das Studiert zu haben oder Techniker zu sein.
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29.09.2022, 13:43
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#17
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Neues Mitglied
Registriert seit: 23.05.2006
Ort: München
Fahrzeug: E65 - 750i (06.06), E34 - 525i Touring (08.95)
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Zitat:
Ich als Kunde muss nur den Fachgerechten Einbau nachweisen. Wie das geschehen kann, sei mal dahingestellt.
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Nein, im Gesetz ist hier gar nichts definiert. Die allgemeine Meinung ist, dass der Händler dir einen Fehleinbau nachweisen muss - nicht du einen korrekten Einbau,
Zitat:
Aber die Ersatzteile sind ja meist mit einem Datumsstempel versehen und wenn ein Magnetventil (wie hier in diesem Fall) nicht mehr funktioniert, dann gilt mindestens die Gewährleistung auf das Teil
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Ja, die Gewährleistung gibt es wie gesagt immer, das ist ja nicht das Thema.
Aber warum funktioniert das nicht mehr?
Ist es einfach kaputt?
Hat der Einbauer vergessen eine Initialisierung zu starten und das Ding lief immer auf Anschlag? (bitte nicht wörtlich nehmen, ich weiß wie die Vanos-Ventile funktionieren. Dient jetzt nur zur Veranschaulichung...
Wurde vielleicht mit einem zu hohen Drehmoment verschraubt?
Hat der Motor zum Beispiel Probleme mit dem Öldruck und es hat dadurch das Ventil zerlegt?
Damit will ich nur sagen dass es - auch bei verhältnismäßigen "idiotensicheren" - Bauteilen es Leute gibt die das kaputt bekommen - oder eben wegen Fehlfunktion eines anderen Teils als Folgeschaden auch wieder kaputt geht.
Insofern will sich BMW eben mit dem Teil im Auto absichern dass es wirklich korrekt verbaut ist und keine anderen Bauteile dazu beigetragen haben dass es kaputt gegangen ist.
Bei meinem Defekt am Hydraulikzylinder wurde zum Beispiel der Öffnungswinkel der Heckklappe überprüft.
Gruß
Markus
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