Also zunächst:
Klar ist dass jedes Jahr BMW e32 als 35/40/50i sterben.
Bei mir steht einer im Garten der auch nie wieder fahren wird.
Natürlich ist es Schade und die alte Würde des brokatroten und mit damals Xenon,doppelglas, Vollleder Buffalo und PDC vollgestopften 91er 750i treibt einem manchmal noch die Träne in die Augen .. einfach weil ich den e32 ansich schon lange liebe .
(Diesen hier habe ich aber bereits als Schlachter gekauft sehr mangelbehaftet)
Es fallen mir sogar (oh ja) "noch wichtigere" oder seltenere Autos ein die jedes Jahr weniger werden.
Man muss sehen was das aufrechterhalten tatsächlich kostet.
Bin hier auch schon dumm angesprochen worden weil mein (ja, sehr gut erhaltener e32 in 4..5 Jahren weitere fast 16 Riesen verschlungen hat.
Andere hier werden es definitiv verstehen, zumindest wenn ein Wagen über die Zeit nicht schlechter sondern deutlich und messbar besser werden soll.
Ich tu es um die Restaurierung weit in die Ferne zu schieben (die ja irgendwie irgendwann am Ende stehen würde, oder der Schrottplatz)
Nur mal so.. restauriert wird Grade ein E3 als 3,3Li mit einer Karosserie die Grade Mal 3 Löcher mit maximal 30mm hatte nach dem strahlen - im Beifahrer Fussraum.
Meine Stunden werden inkl paar Fremdstunden definitiv 1.000h übersteigen.
Das ist nicht unüblich.
Material ohne Lack/Karosserie/Motor festigt sich jetzt bei gut 15..16.000 euro.
nur Einkauf. davon fast die Hälfte BMW direkt.
Alles mache ich selbst ausser eben der Motor- er wurde komplett restauriert für inklusive Material nochmals gut 3.000 Euro und Lack/Karosserie (allein Lack und Karosserie waren Fremdleistungen 160..170h).
Lackierung in deutschland.innen und aussen komplett Nackte Karosserie und viele Anbauteile und achsteile nochmal
Ca 6.700 euro .
Und das Auto hat vorher funktioniert und hat auch Mal 22.500 gekostet.
Wer in restauration sich etwas einliest, dem wird da einiges klar.
Jedenfalls dass es nicht wirtschaftlich sinnvoll ist und meist teurer als angenommen.
Wobei ich nur vom Lackpreis letzten Endes etwas weniger erwartete.
Man muss es ein Stück leidenschaftslos sehen, wenn es jemand anderem gehört..es überleben die wenigsten die nächsten 15 jahre.
Viele vielleicht nur noch 5.
Ist so.
Da gibt's nicht mit dem Eigentümer zu diskutieren.
Im übrigen:
Wegen der Gespräche über "das tut sich keiner an, der ist dran wegen versteckter/verdeckter Mängel.
Also wir Reden hier ja von Gewährleistung.
Nicht von Garantie,ja?
Unterschied ist klar?(bei.. ich sage.. den meisten Menschen
.ist eben oft gar nicht klar)
Garantie ist schnell erklärt:
Der VK sichert zu,dass eine Sache funktioniert , und zwar über einen bestimmten Zeitraum ohne oder mit Einschränkungen , - welche, das liegt allein in der Hand des VK.
Tatsache ist,es handelt sich um eine Laufleistungszusage .
Bei der Gewährleistung aber geht es schlicht darum,dass eine Sache die ihm bei Kauf zugerechnete und zugesagte Eigenschaft aufweist.
Die Beweislast (z.b. bei Bauaufträge ec.) kehrt sich bei Abnahme die Beweislast um.
Der Auftraggeber muss ab dann beweisen,dass etwas bereits vor Abnahme defekt war.
Vorher muss der AN das Werk schützen und haftet für Schäden und muss einstehen.
Er ist an zügiger Abnahme (übrigens egal ob mit Mängeln) interessiert.
Das Mangelprotokoll kann Mängel listen ,und wenn es hunderte sind - aber was nicht gelistet ist , ist abgenommen.
Vor Abnahme kann es übrigens keine Mängel geben sie den nur Restleistung.
Zurück zum Auto:
Ob mit Mängel oder nicht,oder verdeckt oder nicht, ist aus folgendem Grund egal:
Die Eigenschaft (ob zum Beispiel ein Auto bremst,beschleunigt und lenkt) ist bei Kauf/Abnahme klar erkennbar oder durch unabhängige - ggfs durch den Käufer engagierte - Fachleute zu prüfen.
Hier ist in der Tat zwar dem Käufer zugunsten eine Sonderregelung geschaffen worden- nämlich die,dass der VK 6 Monate in der Beweispflicht ist und die Beweislastumkehr erst danach eintritt aber prinzipiell nur,weil i.d.R. der Käufer Laie und der VK Profi ist.
Man wollte da den Käufer schützen.
Im Übrigen unerheblich, ob es ein privater oder Geschäftlicher VK ist - nur der private kann die GWL aus dem Vertrag ausklammern .. er muss es dann aber auch machen.(Achtung jeder Arzt oder Bauunternehmer ist gewerblicher und kann das Geschäftsauto nicht ohne GW verkaufen)
In der Praxis kann das anders sein aber dann wird etwas konstruiert.
Ist nun ein Mangel verdeckt ist das zunächst völlig unerheblich.
Die Frage ist eher dergestalt, dass geschaut wird, inwiefern eine regelrechte bewusste Verschwiegenheit für den Ärger des Käufers sorgt und im übrigen ist dabei wiederum egal ob "gewerbliche oder private"
arglistische Täuschung .
Die Rechtsprechung sieht nur vor, dass das nicht statthaft ist.
Und das ist unabhängig von jedem Gewährleistungsausschluss.
Denn es geht um eine ganz andere Sachverhältnismäßigkeit.
Dass so etwas extrem schwer nachzuweisen ist liegt auf der Hand , prinzipiell vor allem bei niederpreisigen Dingen ist es kaum sinnvoll etwas zu versuchen in der Richtung vom Käufer aus..
Es gibt jedoch den Begriff verdeckte Mängel schlicht nicht.(mehr)
Entweder es ist etwas defekt und würde übersehen - Pech.
Oder der VK verschweigt bewusst und erzählt das auch noch.
Dann hat er vielleicht ein Problem.
Vermutlich wird er meist nur Mängel kennen die jeder versierte Käufer auch feststellt.
Aber wann ist es denn ein Mangel,?
Jeder gebrauchte darf mangelbehaftet sein.
Ob HU gültig oder grosse Wartung gemacht ist.
Ich wollte nur einmal ein wenig auf dieses "Totschlagsargument" einehen , dass jeder gleich dran ist wenn er ne alte Klapperkiste verkauft.
Gerichte entscheiden auch nach Verhältnismäßigkeit.
Mfg