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09.02.2019, 17:38
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#2
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 14.04.2005
Ort: hannover
Fahrzeug: E65 750i FL, E38 735i, E46 Touring 325i @ LPG, BMW E12 528, E36 Cabrio 318i, Clubman S
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Ich kann dir sagen was NICHT geil ist: alles was im zum Tausch anbieten könnte leider....
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09.02.2019, 22:15
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#3
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Gast
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Mittlerweile steht ne Zahl drin.....17k.
Aufgefallen ist mir, dass der Alpinaspoiler nicht an die FL-Stossstange angepasst ist (obere Flaps noch dran und deutlich sichtbare Befestigungsnieten ) und dass der ne zweite Zierleiste auf Höhe Türunterkante oder Schwelleroberkante hat
350.000km ist natürlich auch nicht wenig....
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09.02.2019, 23:11
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#4
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Rottal-Express
Premium Mitglied
Registriert seit: 22.11.2018
Ort: Landkreis Mainburg
Fahrzeug: F01 740d xDrive Aut. Individual ('12) & Audi A6 C4 2.6 V6 Aut. ('97)
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Das einzig GEILE ist das Kennzeichen, XJ 8 - was ich seinerzeit auf ebendiesem fuhr, woran es auch gehört, nämlich auf einem Jaguar XJ 8.
Schade um den schönen E23. Alpinas gut und schön, aber das Fahrwerk und die Scheinwerfer gehen gar nicht.
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10.02.2019, 09:33
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#5
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 26.05.2017
Ort: Göttingen
Fahrzeug: E23-745i (11.85)
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Für mich eine ziemlich verbastelte Karre, ähm... speziell aufbereitetes Auto, das einen speziell auf... Fahrer sucht. Der was geiles im Angebot hat.
Na, jeden Tag steht ein Experte auf, der... Ihr wisst schon.
Was ich mich immer frage... wie kriegen diese Typen das "H" Nummernschild? Stichwort Airride oder 18 Zöller... Kriegt man das alles tatsächlich legal eingetragen?
Müssen wir uns nicht wundern, das gerade eine Diskussion läuft, das "H" Nummernschild abzuschaffen.
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10.02.2019, 10:11
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#6
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Gesperrt
Registriert seit: 13.05.2011
Ort: Brokstedt
Fahrzeug: 120d
eBay-Name: knicki950
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Ja und wo ist jetzt das Problem??? Wenn dieses Airride, theoretisch gesehen, in den ersten 10 Jahren nach EZ reingekommen wäre, würde es unter Zeitgenössisches Tuning fallen. Ebenso die 18" Felgen/Reifenkombination.
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Man könnte natürlich jetzt unterstellen, das er das Airride nach der H-Abnahme eingebaut hat und die 18" ebenfalls, wovon ich abernicht ausgehe.
Du brauchst schlicht den richtigen TÜV-Prüfer, derdas so abnimmt. Wechseln jetzt die Besitzverhältnisse und der neue Prüfer sagt, geht nicht wegen XYZ, muss es ausgebaut werden und dann das verbaut werden was original drin war.
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11.02.2019, 03:55
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#7
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 15.04.2014
Ort: offenberg
Fahrzeug: BMW e32 750IL
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Also ich glaub nicht das das Auto in irgend einer weise H konform ist.
Das Air Ride würde unsere Tüver gar nicht zulassen, ebenso das Lenkkrad und die Felgen sehen auch aus als würden sie umgeschüßelt.
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11.02.2019, 08:46
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#8
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State of Independence
Premium Mitglied
Registriert seit: 20.12.2002
Ort: Leverkusen
Fahrzeug: E38-750i (12.99), E91 Diesel 3.0 (2008)
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Zitat:
Zitat von helmut e30
Also ich glaub nicht das das Auto in irgend einer weise H konform ist.
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Dem ist auch so! Habe dazu Folgendes gefunden:
Airride: Luftfahrwerke mit elektronischer Steuerung gibt es seit Mitte der 90er-Jahre. Was es früher gab und was zeitgenössisch wäre sind normale Luftfahrwerke (gab es bei Mercedes und Borgward schon Anfang der 60er-Jahre) und hydraulische Fahrwerke.
Die hydraulischen Airrides, die es in den USA schon sehr lange gibt, sind in Deutschland nicht zugelassen.
Das Ding oben ist nicht H-fähig. Das Ganze dürfte gar nicht eingetragen sein oder der TÜV-ler hat seinen Job falsch gemacht, was das Ganze aber nicht legalisiert!
__________________
"Wer sich allzu grün macht, den fressen die Ziegen." ― Johann Wolfgang von Goethe
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11.02.2019, 09:25
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#9
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Gesperrt
Registriert seit: 13.05.2011
Ort: Brokstedt
Fahrzeug: 120d
eBay-Name: knicki950
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Zitat:
Zitat von Claus
Dem ist auch so! Habe dazu Folgendes gefunden:.
Das Ding oben ist nicht H-fähig. Das Ganze dürfte gar nicht eingetragen sein oder der TÜV-ler hat seinen Job falsch gemacht, was das Ganze aber nicht legalisiert!
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Habe ich was anderes geschrieben... In der Theorie und Praxis sind es eben zwei paar Schuhe.
Außerdem, wenn der wirklich EZ 86 hat und das Fahrwerk von 96 wäre, ist doch alles in bester Ordnung, desweiteren ist es doch scheißegal ob das Ding jetzt H auf dem Kennzeichen hat oder Peng, entscheiden tut der Prüfer vor Ort ob es zeitgenössisch ist oder nicht. Das ist nunmal der Ermessenungsspielraum den die haben..
Ob es Sinn oder nicht macht, sei dahingestellt..
Aber es wir ja jeder Wagen, egal wie gut oder schlecht er dasteht, auseinander gerissen und jemöglicher Mist unterstellt...
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11.02.2019, 09:43
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#10
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Rottal-Express
Premium Mitglied
Registriert seit: 22.11.2018
Ort: Landkreis Mainburg
Fahrzeug: F01 740d xDrive Aut. Individual ('12) & Audi A6 C4 2.6 V6 Aut. ('97)
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Der sogenannte "Ermessensspielraum" des Prüfers geht aber nicht über gesetzlich geltende Regeln und Verbote hinaus!
Der Ermessensspielraum kann als Beispiel sein, daß Prüfer 1 dich wegen leichtem Rostbefall an einem gewissen Teil durchfallen läßt, Prüfer 2 drückt ein Auge zu und weist dich darauf hin, daß es zügig zu reparieren ist.
Schlichtweg verbotene Dinge wie ein Airride einzutragen hat mit Ermessensspielraum nichts mehr zu tun, das darf ein Prüfer weder eintragen noch durchgehen lassen, selbst wenn er noch so kulant ist.
Ein Prüfer kann übrigends durchaus dafür belangt werden, wenn er deutlich erkennbare Mängel übersieht und/oder Dinge durchgehen läßt, die offensichtlich nicht erlaubt sind.
So einfach ist das also nicht, von wegen "kommt auf den Prüfer an", denn dieser kann sich damit selbst schnell in die Nesseln setzen. Das ist lange nicht mehr so lax wie es früher mal war.
Abgesehen davon, daß man sich mit diesem Fahrzeug am deutlichen Rande der Legalität bewegt, tut es mir wahrlich weh, einen solch "hingerichteten" E23 zu sehen - aber gut, das ist meine persönliche Meinung.
Gruß
Bastian
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