BMW 7er, Modell E38 |
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20.03.2011, 12:18
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#141
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 24.02.2011
Ort: Ockfen
Fahrzeug: E39-530d (10.01) und E46-320d (07.01)
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Also ich hab mir jetzt auch mal hier den kompletten Thread durchgelesen und kann über soviele schwachsinnige Aussagen und dargebrachtes Halbwissen nur den Kopf schütteln.
Aber wer den Schaden hat, der braucht gewöhnlich auch für den Spott nicht zu sorgen...
Unverständlich für mich, warum Christiane (?) nicht sofort den rechtlichen Weg eingeschlagen hat ? - Sie hat nunmal Recht und das muss man eben durchsetzen.
Ich persönlich fahre mittlerweile das 36igste (!) Auto und ich habe auch schon viel Mist mit dem ein oder anderen Händler erlebt, aber ich habe immer die Erfahrung gemacht, dass sobalt man mit einem Anwalt auf den Händler zugeht, dieser klein beigibt und sich plötzlich kümmert wie nie zuvor.
Leider hat Christiane nicht berichtet, wie es weiter gegangen ist, nachdem sie das Fehlerprotokoll hin gefaxt und den Assistenten am Telefon hatte, aber das ist ihr bei soviel Gesülze hier auch nicht zu verdenken.
Vorschläge wie "Auto entsorgen" oder "verschrotten" sind absoluter Schwachsinn. Auch ein Haufen Schrott hat (gerade in dieser Klasse) noch einen gewissen Wert und es lässt sich immer ein Käufer dafür finden, der einem einen fairen Preis dafür bezahlt. Aber zunächst würde ich ruhig Blut bewahren und rechtlich vorgehen - mit allen Konsequenzen - vor allem, wenn der Fall so eindeutig ist, wie er hier geschildert wurde. In der Zwischenzeit könnte man sich einen 500 Euro Flitzer kaufen, der noch fährt um die Zeit zu überbrücken, statt 500 Euro in Reparaturversuche zu stecken, die eigentlich Aufgabe des Verkäufers sind...
Man hat immer ein Risiko beim Kauf alter Autos, aber man darf nicht dazu neigen, das zu generalisieren. Schließlich ist das Auto nicht deswegen Schrott, weil es 12 Jahre alt ist, sondern weil es diverse Mängel hat, die auch mit einem 2 Jahre alten Auto passieren können.
Grundsätzlich sollte man zum Autokauf immer jemanden mitnehmen - wenn der sich dann auch noch auskennt mit dem Auto, dass gekauft werden soll, dann umso besser - ansonsten hat man aber für alle Fälle einen Zeugen parat. Geld im Voraus zu überweisen ? - Das geht gar nicht. Anzahlungen leistet man nur auf Fahrzeuge, die man persönlich in Augenschein genommen hat und dann auch nur maximal 10 % des Kaufpreises. Auf einen Kaufvertrag sollte man grundsätzlich bestehen - es gibt genügend Vordrucke im Internet, insbesondere in einschlägigen Foren und auf Autohandel-Seiten wie mobile.de... Ein Tüv-Stempel auf dem Wagen sagt überhaupt nichts aus. Es gibt viele, die jemanden kennen, der wieder jemanden kennt, der einem anderen den er kennt einen Gefallen tut und so haben manche Autos Tüv, die eigentlich keinen haben dürften. Davon fernab untersucht der Tüv auch nur Tüv-relevante Teile... Den interessiert es herzlich wenig, wenn im Display Motornotprogramm o.ä. steht, solange der Wagen anspringt und damit durch die AU kommt... Um Risiken zu minimieren sollte man vom zu kaufenden Fahrzeug ein Gutachten in Auftrag geben - das kann jede Dekra machen und so ist man mit unter 200 Euro einigermaßen auf der sicheren Seite. (Über den ADAC sogar wesentlich günstiger zu beziehen !) - Jeder Verkäufer, der nichts zu verbergen hat stimmt einer solchen Untersuchung zu.
Ganz oft hilft es auch, einfach mal den Vorbesitzer anzurufen... Der sagt einem für gewöhnlich, was an der Karre faul ist, wenn man ein bisschen freundlich ist und er nicht gerade mit dem Händler verwandt ist... Ganz oft hat auch ein Vorbesitzer eine Fehlersuche durchführen lassen, bevor der sich entschlossen hat, den Wagen zu verkaufen - so spart man sich beim Freundlichen viel Geld für eine Fehlerdiagnose, wenn man vorher schon weiß, wo das Problem liegt...
Soviel zum kleinen Autokaufeinmaleins.
Aber nun zurück zu Christiane: Was hast Du denn nunmehr weiter unternommen ?
Gruß
Garfield
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20.03.2011, 20:50
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#142
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Born to run
Registriert seit: 23.11.2010
Ort: Berlin
Fahrzeug: E30, E36, E38, C4
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Zitat:
Zitat von MRedZac
Soviel zum kleinen Autokaufeinmaleins.
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Ich glaube, in diesem Thread haben wir hinreichend aufgearbeitet, daß bei diesem Fahrzeugkauf so ziemlich jeder Fehler gemacht wurde, der beim Gebrauchtwagenkauf gemacht werden kann.
Hinsichtlich der "Entsorgung" des Fahrzeuges bin ich wohl reichlich mißverstanden worden: ich meinte damit keineswegs, die Kiste im Teich zu "verklappen", sondern vielmehr den bestmöglichen Verkauf, ggfs. in Teilen.
Es steht uns nicht an, Einschätzungen über die Vermögensverhältnisse der TE abzugeben. Wir wissen auch nicht, wie teuer das Fahrzeug wirklich war. Eines ist aber aus meiner Sicht klar: das "Durchreparieren" eines solchen Fahrzeuges macht nur dann Sinn, wenn man mindestens noch einmal den Kaufpreis als Reserve hat und das meiste selbst machen kann. Ist man dagegen für die meisten Reparaturen auf eine Werkstatt angewiesen (und so sieht das hier aus), macht das Ganze aus wirtschaftlichen Erwägungen vermutlich keinen Sinn.
Und apropos Kostenrisiko: ohne eine Rechtsschutzversicherung würde ich mir das Vorgehen gegen einen "Fähnchenhändler" auch gut überlegen. Da wechseln Verantwortliche und Firmierungen schneller als Trainer beim HSV und Anwaltsbriefe sind lediglich Anlaß für die nächste "Rotation". Selbst wenn man am Ende Recht in Form eines Titels bekommt, heißt dies noch lange nicht, daß man Geld sieht.
Auch aus diesen Gründen erscheint mir ein Ende mit Schrecken (=Verkauf/Verwertung des Fahrzeuges ggfs. mit Verlust) sinnvoller zu sein als ein möglicher Schrecken ohne Ende (=ständige Reparaturen mit entsprechendem Kostenrisiko).
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30.12.2012, 23:15
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#143
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 30.03.2010
Ort: 47799
Fahrzeug: 735ia.8/89/Schwarz&Schwarz.e38 V8 Voll.
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Was ist den jetzt aus dem 7ner geworden ?
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