Sie sind nicht angemeldet! Jetzt interner Link kostenlos im Forum registrieren, weniger Werbung sehen, aktiv teilnehmen und weitere Vorteile nutzen! Diese Website nutzt Cookies. Bitte beachten Sie unsere interner Link Datenschutzerklärung.
  Start » Forum Impressum/Datenschutz | Site-Map
7-forum.com   ModelleForummein.7erService


Forumsfunktionen

- Anzeige -

Zurück   BMW 7er-Forum > BMW 7er Modelle > BMW 7er, allgemein > 7er, allgemein: Tipps & Tricks



Antwort
 
Thema teilen Themen-Optionen Ansicht
Alt 18.11.2002, 19:10   #1
Ernest
Mitglied
 
Registriert seit: 14.08.2002
Ort: Lindau Bodensee
Fahrzeug: G12 745Le x
Standard Illegale Xenon-Nachrüstung

Hallo alle, folgende aussage kommt nicht von mir sondern von Hella auf deren website.

Illegale Xenon-Nachrüstung ist gefährlich und verboten

Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt, Versicherungsschutz wird eingeschränkt - Bis zu 100-fach höhere Blendwerte

Vor dieser Bastelanleitung wird gewarnt: Man kaufe ein Set mit Kabeln, Xenon-Lichtquelle und Vorschaltgerät, entferne die Halogenlampe aus dem Scheinwerfer, säge ein Loch in die Abdeckkappe, stecke die Xenonlampe in den Reflektor, verbinde das elektronische Vorschaltgerät mit dem Bordnetz, und fertig ist der Xenon-Scheinwerfer. Wer so handelt, gefährdet andere Verkehrsteilnehmer durch extreme Blendung und verhält sich gesetzwidrig: die Betriebserlaubnis seines Fahrzeugs erlischt und der Versicherungsschutz wird eingeschränkt. Legal sind lediglich komplette, typgeprüfte Xenon-Scheinwerfer-Sets inklusive automatischer Leuchtweitenregulierung und Scheinwerfer-Reinigungsanlage.

Darum ist es verboten, aus einem Halogenscheinwerfer einen Xenonscheinwerfer zu machen:
In Europa dürfen nur komplette Xenon-Scheinwerfersysteme nachgerüstet werden. Sie bestehen aus einem Satz typgeprüfter Scheinwerfer (etwa mit dem Kennzeichen E1 auf der Abschlussscheibe), einer automatischen Leuchtweitenregulierung und einer Scheinwerfer-Reinigungsanlage (Vorschrift gemäß ECE-Regelung R48 und § 50 STVO, Absatz 10).
Jeder Scheinwerfer erhält seine Bauartgenehmigung zusammen mit der Lichtquelle (Halogen oder Xenon), mit der er betrieben wird. Wenn die Lichtquelle gegen eine weder typgeprüfte noch für die Bauartgenehmigung des Scheinwerfers vorgesehene Lichtquelle ausgetauscht wird, erlischt diese Bauartgenehmigung und damit die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs (§19 STVZO, Absatz 2, Satz 2, Nr. 1). Fahren ohne Betriebserlaubnis führt zu Einschränkungen des Versicherungsschutzes (§ 5, Absatz 1, Nr. 3 KfzPflVV, Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungs-Verordnung). Auch wer solche nicht typgeprüften Beleuchtungsgeräte verkauft, muss mit Schadensersatzansprüchen der Käufer rechnen. Denn mit der Weitergabe dieser Teile übernimmt der Verkäufer nicht nur die Garantie, dass sie zu dem vorgesehenen Zweck verwendet werden dürfen, sondern unter Umständen auch die Risiken des Schadens, und das in unbegrenzter Höhe.

Hohe Blendwerte: Bei Messungen im Lichtlabor haben Hella-Spezialisten festgestellt, dass die aktive Lichtverteilung eines Scheinwerfers, der für Halogenlampen entwickelt wurde und nun illegal mit einer Xenon-Lichtquelle betrieben wird, in keiner Weise mehr den ursprünglich berechneten Werten entspricht. Bei Reflexionssystemen wurden Blendlichtwerte gemessen, die die zulässigen Grenzwerte bis zum 100-fachen überschreiten. Die Scheinwerfer dieser Fahrzeuge haben dann keine Hell-/Dunkel-Grenze mehr und sind auch nicht mehr einstellbar. Die Blendlichtwerte entsprechen denen von Fernscheinwerfern. Dies führt zu einer massiven Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer.


Kommentar?
Schoenen gruess,
Ernest
Ernest ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 20.11.2002, 21:00   #2
dasteil
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von dasteil
 
Registriert seit: 10.08.2002
Ort: Berlin-Kaulsdorf
Fahrzeug: 540d G31 // E91 330d
Standard

erstens , schreibt hella sicher diesen beitrag nicht ganz ohne eigennutz !
zweitens , denke ich mal , das beim einsatz in DE scheinwerfern es nicht zu einer derart genannten blendung kommt / kommen kann .

ich arbeite für eine firma die kabelnetze betreibt..... , was meinst du , was wir uns dumm und dusselig reden , um DVB-T schlecht zu machen....
zwar hat das nichts mit illegalität zu tun , aber die sachlichkeit bleibt eben manchmal auf der strecke....
dasteil ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 21.11.2002, 02:41   #3
FrankGo
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von FrankGo
 
Registriert seit: 14.04.2002
Ort: Trier
Fahrzeug: E38 750i 10/95
Standard

ICH übetreibe jetzt mal:

Was Du / Helle schriebt ist dummes Geschwätz im Bezug auf das bei BMW benutzte DE-Licht (Dreiachs-Parallel-Licht !!!).

Durch die Linse kommt das Licht genau so (wenn der Brener dort sitzt wo er hin gehört) auf die Straße, wie mit dem Hallohen-Brenner. NUR ist halt erheblich mehr Leuchtkraft dabei.

Zum Thema Blenden:
Das hat der E32-Xenon schon immer am besten gekonnt
Interner Link) http://7er.com/forum/viewthread.php?tid=4597


und zum Thema XENON:
Interner Link) http://7er.com/forum/viewthread.php?tid=4639
__________________

Signatur:

Wer sich bemüht, ordentlich, informationsreich und leicht lesbar in verständlicher Deutscher Sprache zu fragen, der bekommt auch gute Antworten.
Wer unüberlegt, ohne Hirn und Verstand, ohne Punkt und Komma, ohne Absätze und Großbuchstaben, ohne Mindestmaß an Mühe und Anstand fragt, soll sich nicht wundern, dass die Antworten, die er bekommt, von gleichem, miesen Niveau sind wie die Frage, oder dass er von vielen Fachleuten missachtet wird und somit keine Antworten erhält.
FrankGo ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 21.11.2002, 14:00   #4
Knetepappi
inaktiv, keine gültige e-Mail
 
Registriert seit: 07.08.2002
Ort:
Fahrzeug:
Standard Und im übrigen....

...ist das hier nicht das richtige Forum dafür....

Hier ist Tipps und Tricks und nicht die Plauderecke...

Danke
Thorsten
Knetepappi ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 22.11.2002, 12:14   #5
B12
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 20.08.2002
Ort: Bielefeld
Fahrzeug: B12 (E38)
Standard

Die Aussagen von Hella sind auch sachlich falsch!

Zitat:
Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt
Unsinn- wurde früher so interpretiert, ist aber nach BGH-Urteil unzulässig!


Zitat:
Versicherungsschutz wird eingeschränkt
Auch falsch (für Haftpflicht) - allenfalls kann die Versicherung Ansprüche
an den Halter stellen - das wird aber sehr sehr schwierig.


Zitat:
Legal sind lediglich komplette, typgeprüfte Xenon-Scheinwerfer-Sets inklusive automatischer Leuchtweitenregulierung und Scheinwerfer-Reinigungsanlage.
Stimmt wenigstens teilweise.
Jedenfalls bringt das am meissten Umsatz

Wer einen Umbau korrekt ausführt, bekommt den beim TÜV auch eingetragen.
Und damit ist der Umbau absolut legal !


Zitat:
Darum ist es verboten, aus einem Halogenscheinwerfer einen Xenonscheinwerfer zu machen:
Unsinn - wenn der SW mir gehört, darf ich auch eine Kloschüssel daraus machen.
Die Frage ist, ob ich diesen benutzen darf - siehe oben.


Zitat:
Auch wer solche nicht typgeprüften Beleuchtungsgeräte verkauft, muss mit Schadensersatzansprüchen der Käufer rechnen. Denn mit der Weitergabe dieser Teile übernimmt der Verkäufer nicht nur die Garantie, dass sie zu dem vorgesehenen Zweck verwendet werden dürfen, sondern unter Umständen auch die Risiken des Schadens, und das in unbegrenzter Höhe.
Gleich lach ich mich kaputt - wie kommen die bloss auf dieses schmale Brett ???
Das würde nur (teilweise) zutreffen, wenn der Verkäüfer die Legalität zusichert
- und genau das macht natürlich kein Mensch.


Zitat:
Hohe Blendwerte: Bei Messungen im Lichtlabor haben Hella-Spezialisten festgestellt, dass die aktive Lichtverteilung eines Scheinwerfers, der für Halogenlampen entwickelt wurde und nun illegal mit einer Xenon-Lichtquelle betrieben wird, in keiner Weise mehr den ursprünglich berechneten Werten entspricht.
Das kann für einige SW sogar stimmen.
Bei DE-Systemen aber kaum.
Trotzdem haben auch DE-Systeme mit Xenon einen anderen Reflektor.
Zu einem ordentlichen Umbau gehört auch der Austausch des Reflektors!
Dann ist allerdings (beim E38) der Serienstand erreicht und der SW Typgeprüft!

Gruss
Daniel

[Bearbeitet am 22.11.2002 von B12]
B12 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 22.11.2002, 17:27   #6
Micky
WTF
 
Registriert seit: 18.06.2002
Ort:
Fahrzeug:
Standard ...Xenon...

Hi,

werden in der STVO genante Teile eines Autos durch Teile ohne ABE / TÜV-Abnahme ersetzt erlischt die Betriebserlaubnis.

Ein Eintrag durch den TÜV macht es weder legal, wenn es gegen das Gesetz ist, noch hindert dies die persönliche Haftung.

Die Versicherung haftet natürlich immer kann aber ziemlich empfindlich Regreß nehmen . (bis zu 30.000 DM)

Man kann dann auch mal versuchen eine neue Versicherung zu finden.... (schwarze Schaf Liste...)

Sicherlich hat ein Hersteller ein Eigeninteresse, aber deswegen die Unwahrheit sagen ...... vielleicht nicht die ganze Wahrheit.


Ein Hersteller eines sog Nachrüstsatzes haftet genau wie der In Verkehrbringer innerhalb der EU. Dagegen kann man sich versichern solange die Teile nicht von außerhalb der EU kommen.

Die gemeine Verkehrskontrolle bleibt warscheinlich ohne schwerwiegende Folgen, aber habe mal eine Unfallbeteiligung mit Todesfolge oder Schwerverletzten.. dann wird es spaßig wenn auch noch das Auto " illegal modifiziert" ist.

Wenn der BMW E 38 einfach durch "Lampenwechsel" modifiziert werden kann ist ja alles klar. Ich bezweifle jedoch, daß ein Laie die notwendige Präzision aufbringen kann.

Ich würde jedem einen offiziellen Nachrüstsatz empfehlen.......

gruß

micky
Micky ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 22.11.2002, 17:42   #7
B12
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 20.08.2002
Ort: Bielefeld
Fahrzeug: B12 (E38)
Standard

Zitat:
werden in der STVO genante Teile eines Autos durch Teile ohne ABE / TÜV-Abnahme ersetzt erlischt die Betriebserlaubnis.
Das wird durch häufige Wiederholung nicht richtiger.

Zitat:
Ein Eintrag durch den TÜV macht es weder legal, wenn es gegen das Gesetz ist, noch hindert dies die persönliche Haftung.
Stimmt. Die Zeit der "wilden" Eintragungen ist aber so ziemlich vorbei.
Auch TÜV-Mitarbeiter können in Regress genommen werden, seit dem sind die sehr vorsichtig geworden.

Zitat:
Die Versicherung haftet natürlich immer kann aber ziemlich empfindlich Regreß nehmen
Sag ich doch!

Zitat:
Ein Hersteller eines sog Nachrüstsatzes haftet genau wie der In Verkehrbringer innerhalb der EU...
Richtig. Aber nicht ein privater Verkäufen (EBAY).
Und nicht wenn ein Händler die Teile als Ersatzteil für ein mit Xenon ausgerüstetes Fahrzeug anbietet.

Zitat:
Die gemeine Verkehrskontrolle bleibt warscheinlich ohne schwerwiegende Folgen, aber habe mal eine Unfallbeteiligung mit Todesfolge oder Schwerverletzten.. dann wird es spaßig wenn auch noch das Auto " illegal modifiziert" ist.
Nur wenn die Modifikation ursächlich war.
Sonst kann nur die Versicherung etwas rumpöbeln....

Zitat:
Wenn der BMW E 38 einfach durch "Lampenwechsel" modifiziert werden kann ist ja alles klar
Eben nicht. Es braucht einen anderen Reflektor um auf den geprüften Serienstand zu kommen.
(Der ist nur gesteckt).
Mit Dremel & Co. geht es recht ordentlich - aber man riskiert das wieder auszubauen.


Zitat:
Ich würde jedem einen offiziellen Nachrüstsatz empfehlen.......
Welche Umsatzbeteiligung bekommst du dafür

Gruss
Daniel
B12 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Antwort


Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 
Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Gehe zu

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Xenon Nachrüstung Quinium BMW 7er, Modell E38 14 02.02.2004 12:02
Xenon Nachrüstung Blade BMW 7er, Modell E38 35 29.11.2003 11:33
Xenon Nachrüstung BMW 7er, Modell E38 7 08.10.2003 22:28
brauche Hilfe bei XENON Nachrüstung Artos BMW 7er, Modell E32 2 21.09.2003 00:06
Xenon und Standlichtringe Nachrüstung Blade BMW 7er, Modell E38 65 01.08.2003 14:43


SiebenPunktSieben - das siebte 7er-Jahrestreffen - jetzt den Foto-Bericht anschauen!
Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 15:22 Uhr.

7-forum.com Forum Version 6 powered by vBulletin
Copyright ©2000 - 2024, Jelsoft Enterprises Ltd.
Mit der Nutzung des Forums erklären Sie sich mit den Nutzungsbedingungen einverstanden.
 

 
www.7-forum.com · Alle Rechte vorbehalten · Dies ist kein Forum der BMW Group