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Alt 17.10.2016, 18:54   #61
esau
kilometer fressendes
Premium Mitglied
 
Benutzerbild von esau
 
Registriert seit: 06.03.2004
Ort: NRW
Fahrzeug: G12 N74 Bj. 03/18, i4 M50
Standard

Mannomann habt Ihr Probleme

Warum sich jemand so ein Auto kauft mag doch bei jedem Einzelnen andere Gründen habe. Und genauso ob jemand kauft oder least und wie er es nutzen will.

Es soll Leute geben, die haben ein einziges Auto und sonst kein Weiteres, bei anderen ist der 760i/S600/Rolls etc einer von vielen.

Aber hier geht es doch darum, warum eigentlich gewisse Extras, die im Baukasten sind, ohne - für uns erkennbare - Not bei bestimmten Motorisierungen nicht angeboten werden.

Und dafür kennt keiner hier die wahren Gründe, alle eiern nur herum und einige wundern sich.

Wenn also nicht jemand, der bei BMW Hintergrundwissen hat - wenn er denn darf - uns plausible Gründe liefert, werden wir weiter über die wahren Gründe nur spekulieren können.
esau ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 18.10.2016, 08:05   #62
Christian
Administrator
 
Benutzerbild von Christian
 
Registriert seit: 29.06.2001
Ort: Unna
Fahrzeug: i7 xDrive60 (Bj.2022)
Standard

Zitat:
Zitat von starcourse Beitrag anzeigen
Ich lass mir die beruflichen Fahrten komplett erstatten, dann kostet mich das Auto ungefähr 400 € netto im Monat.
Wer erstattet denn die Kosten? Wenn Du Dein Auto 60/40 beruflich/privat nutzt, ist das Auto ja steuerlich gesehen automatisch ein Geschäftswagen (es besteht keine Wahlmöglichkeit), das entweder nach der 1%-Methode abgerechnet werden muss (also quasi keine steuerliche Anerkennung) oder Fahrtenbuch geführt werden muss (womit dann die Steuer 60% der Kosten anerkennt).

Wenn es einen anderen Weg geben sollte (so wie Du ihn beschreibst), wäre es interessant, wie dieser funktioniert!

Gruß,
Chriss
Christian ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 18.10.2016, 10:29   #63
ms928s4
Mitglied
 
Registriert seit: 26.12.2013
Ort: bei Regensburg
Fahrzeug: G11 730d (05.16)
Standard

Das würde mich auch mal interessieren. Mir fällt da nur zu ein, dass man 0,36 € (wobei die tatsächlichen Kosten wohl locker bei mehr als 1 € pro km liegen dürften) pro gefahrenen Kilometer abrechnet.
Aber dann braucht man für den Nachweis eben auch ein Fahrtenbuch um die Fahrten nachzuweisen und der Privatanteil müsste größer als 50% sein, weil sonst greift das von Christian gesagte.

Gib doch mal bitte mehr Details.
ms928s4 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 18.10.2016, 12:21   #64
starcourse
Silent Giant
 
Benutzerbild von starcourse
 
Registriert seit: 30.10.2014
Ort: Heiligenhaus
Fahrzeug: Alpina B 5, VW Golf GTI Perf (10/2019), VW Polo GTI (02/2017)
Standard

Zitat:
Zitat von Christian Beitrag anzeigen
Wer erstattet denn die Kosten? Wenn Du Dein Auto 60/40 beruflich/privat nutzt, ist das Auto ja steuerlich gesehen automatisch ein Geschäftswagen (es besteht keine Wahlmöglichkeit), das entweder nach der 1%-Methode abgerechnet werden muss (also quasi keine steuerliche Anerkennung) oder Fahrtenbuch geführt werden muss (womit dann die Steuer 60% der Kosten anerkennt).

Wenn es einen anderen Weg geben sollte (so wie Du ihn beschreibst), wäre es interessant, wie dieser funktioniert!

Gruß,
Chriss
Meine GmbH mir.
Der Weg geht über § 9 EStG in Verbindung mit R 9.5 LStR 2015 – R 9.5
"Fahrtkosten als Reisekosten". Ich ermittele einen Gesamtkostenansatz und daraus einen Kilometersatz, den ich für jede beruflich veranlasste Fahrt abrechne. Ich muss daher auch kein vollständiges Fahrtenbuch führen sondern lediglich jeweils eine Reisekostenabrechnung machen.Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) hier
Voraussetzung ist natürlich, dass es sich um ein reguläres Anstellungsverhältnis handelt, für Freiberufler scheidet diese Methode damit aus.
Der Wagen muss privat zugelassen werden, also nicht auf die GmbH, insofern gibbet auch keinen Gewerbenachlass beim Leasing oder Kauf. Das ist natürlich auch ein bisschen Verhandlungssache. Vorsichtig ausgedrückt soll es Leasinggesellschaften geben, die bei dieser Konstruktion den Gewerbenachlass trotzdem einräumen.
starcourse ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 18.10.2016, 15:21   #65
ms928s4
Mitglied
 
Registriert seit: 26.12.2013
Ort: bei Regensburg
Fahrzeug: G11 730d (05.16)
Standard

und wie wirkt sich das vorteilhalfter gegenüber der Fahrtenbuchmethode aus, wenn das Fahrzeug in der GmbH wäre ? Musst Du jetzt monatlich eine Reiseabrechnung machen oder nur jährlich ? Klingt nach nicht weniger Aufwand als ein Fahrtenbuch.
ms928s4 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 18.10.2016, 15:46   #66
starcourse
Silent Giant
 
Benutzerbild von starcourse
 
Registriert seit: 30.10.2014
Ort: Heiligenhaus
Fahrzeug: Alpina B 5, VW Golf GTI Perf (10/2019), VW Polo GTI (02/2017)
Standard

Es geht nicht um den praktischen Aufwand, sondern um die Kosten. Wenn ich das Auto in die Firma nehme, muss ich den Privatanteil auf Basis des Listenpreises plus der sonstigen Kosten versteuern und zwar nach dem Bruttowert, habe aber nur die geringen Kosten des Leasings (netto) zum absetzen in der Bilanz.
Bedeutet de facto flotte 2.800 € zusätzlich zu versteuerndes Einkommen, von denen Vater Staat sich seinen Steueranteil je nach Progression holt.

So schreib ich monatlich eine Reisekostenabrechung, krieg das Geld steuerfrei ausgezahlt und decke damit 60 % meiner Autokosten. Und dann macht auch eine niedrige Leasingrate Sinn.
Mein Steuerberater sagt immer, entweder Du schlägst richtig zu (hohe Rate, hohe Amortisation, hohe Kosten ---> Gewinnreduzierung) oder Du lässt das Auto aus der Firma raus und lässt Dir berufliche Fahrten so teuer wie möglich bezahlen.
Wenn ich mir mal irgendwann was ganz Feines in die Garage stelle, kannst Du sicher sein, wähle ich anders..
starcourse ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 18.10.2016, 16:28   #67
tomblue
Neues Mitglied
 
Registriert seit: 28.07.2005
Ort: Gütersloh
Fahrzeug: G12 - 750Li xDrive (03.19), Cadillac Coupé deVille, 1963
Standard

Zitat:
Zitat von starcourse Beitrag anzeigen
Es geht nicht um den praktischen Aufwand, sondern um die Kosten. Wenn ich das Auto in die Firma nehme, muss ich den Privatanteil auf Basis des Listenpreises plus der sonstigen Kosten versteuern und zwar nach dem Bruttowert, habe aber nur die geringen Kosten des Leasings (netto) zum absetzen in der Bilanz.
Bedeutet de facto flotte 2.800 € zusätzlich zu versteuerndes Einkommen, von denen Vater Staat sich seinen Steueranteil je nach Progression holt.

So schreib ich monatlich eine Reisekostenabrechung, krieg das Geld steuerfrei ausgezahlt und decke damit 60 % meiner Autokosten. Und dann macht auch eine niedrige Leasingrate Sinn.
Mein Steuerberater sagt immer, entweder Du schlägst richtig zu (hohe Rate, hohe Amortisation, hohe Kosten ---> Gewinnreduzierung) oder Du lässt das Auto aus der Firma raus und lässt Dir berufliche Fahrten so teuer wie möglich bezahlen.
Wenn ich mir mal irgendwann was ganz Feines in die Garage stelle, kannst Du sicher sein, wähle ich anders..
Die Absicht der Richtlinie ist ganz klar.

Wenn der Mitarbeiter von Hamburg nach München fliegt und von dort mit einem Leihwagen nach Bad Tölz fährt, dann werden diese Reisekosten zu 100% vom Arbeitgeber erstattet.

Tritt der Mitarbeiter die Dienstreise mit seinem privaten PKW, darf er grundsätzlich nicht schlechter gestellt werden. Die übliche 0,30 € ist eine pauschale Regelung, die ohne Überprüfung der tatsächlichen Kosten seitens des Arbeitgebers erstattet werden kann. Dennoch hat der Arbeitnehmer das Recht, dass ihm die entstandenen Kosten komplett erstattet werden. (Gesamtkostenansatz)

Es gibt nun keine Regel welche Variante am sinnvollsten ist. Sehr hohe Fahrzeugkosten (M6 oder M760Li) und eine sehr geringe betriebliche Nutzung schlagen zu Gunsten der 1% Regelung aus. Habe ich ein Fahrzeug mit geringen Kosten aber hohen BLP, wird der Gesamtkostenansatz interessant.

Auch aus Sicht der Firma ist es nicht eindeutig. Wir sind Personengesellschaft, da vermindern die Leasigraten der Inhaberfahrzeuge nicht den Gewinn, solange wie die Nettorate ~ 1% vom BLP ist. Will ich Gewinneutralität bleibe ich bei der 1% Regel.

Bei den Fahrzeugen der Mitarbeiter ist der Gesamtkostenansatz wesentlich günstiger. Ich habe zwar keine Vorsteuer, aber die Firma spart auch den privaten Anteil der Gesamtkosten und die Lohnnebenkosten auf den Geldwertenvorteil.
tomblue ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 20.10.2016, 20:22   #68
Otto_V12
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von Otto_V12
 
Registriert seit: 07.11.2009
Ort: Stuttgart
Fahrzeug: X4M.comp, M760 (08/2020)
Standard

Also wir bzw BMW wird gerade versuchen eine Loesung für die AHK zu finden.

Zu den Fragen in dem Threat noch paar Antworten:

Ich bin über 100tkm im Jahr unterwegs.
Und es kommt vor wenn ich gerade 1000 km von zuhause unterwegs bin dass ich fuer paar 100 km nen Anhaenger brauche um schwere Ware (Metallteilen) von B nach C mitnehmen moechte. Kunde ist bei mir Koenig und es gibt nichts besseres wie kurz anzubieten: "gib es mir mit ich mach das ". Und das geht kg technisch nur mit AHK.

Ich kann vor Antritt meiner Reise ggfs diese Situaion nicht vorhersehen und daher brauche ich eine AHK.

Es wird nun seitens BMW versucht dass mein naechstes Auto kein amercedes mehr ist....und von hinten durch die Brust ins Herz.... kommt die AHK als Ersatzteil des 750lix ran.

Es gibt diverse Autohaeuser die mir einfach die kalte Schulter zeigten und sagten geht nicht gibts nicht, einer setzt sich nun echt ein....der arbeitet zielorientiert...
Otto_V12 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 20.10.2016, 21:13   #69
KaiMüller
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von KaiMüller
 
Registriert seit: 13.01.2007
Ort: Daheim
Fahrzeug: F10 535d LCI, F32 428i, G31 M550d
Standard

Sag ich doch.
Bin mir sicher, es gibt da immer Lösungen....
KaiMüller ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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