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BMW 7er, Modell E32
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Alt 26.02.2008, 20:45   #1
Punkman
Felgenputzer
 
Registriert seit: 13.11.2007
Ort: Witten
Fahrzeug: MB 124
Frage TÜV Vollabnahme ab wann????????????

Hallo Leute,
wer kennt sich aus? Habe ein Fahrzeug gekauft, was am 07.09.2006 vorübergehend stillgelegt wurde, der TÜV wäre im Mai 2007 fällig gewesen.
Wenn ich das Fahrzeug nun anmelden möchte, muss ich dann ein Vollabnahme machen lassen, oder kann ich zum TÜV meines Vertrauens und eine normale Abnehme machen lasse??
Es gab mal ein Gesetz was besagt, nach einem Jahr Stilllegung muss Vollabnahme gemacht werden, ich habe aber so etwas in Erinnerung, dass dieses Gesetz geändert wurde. Kann mir jemand weiterhelfen????????


Danke für die Antworten im voraus
__________________
Lieber klassisch elegant, als modern und uniformiert!
Punkman ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 26.02.2008, 20:49   #2
Necktou
Panzer
 
Benutzerbild von Necktou
 
Registriert seit: 17.03.2005
Ort: Rheinfelden
Fahrzeug: Audi A4 Allroad 3.0 TDI
Standard

Bei der Anmeldung des Fahrzeugs wird die Zulassungsstelle feststellen, dass die HU abgelaufen ist. Sie bekommen dann eine vorläufige Zulassung, mit der Sie das Fahrzeug zur HU vorführen können. Der Termin für die nächste HU wird in diesem Fall nicht zurückdatiert.

Aber: Ist das Fahrzeug länger als 18 Monate abgemeldet, gilt es als endgültig aus dem Verkehr gezogen. Für eine neue Zulassung ist in diesem Fall keine HU nach § 29 StVZO, sondern eine Vollabnahme gemäß § 21 StVZO erforderlich!


Kurz gegoogelt


Gruß Sebastian
__________________
"Gönn Dir was Gutes auch wenn Du in Not bist. Was hast Du vom Leben, wenn Du erst tot bist."
Necktou ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 26.02.2008, 21:27   #3
chris1
Gast
 
Ort:
Fahrzeug:
Standard

Vollabnahme ist meines Wissens nicht mehr uptodate. Neue HU/AU reicht zur Zeit
aus.

Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) http://www.kfz-auskunft.de/lexikon/vollgutachten.html
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Alt 26.02.2008, 21:46   #4
Punkman
Felgenputzer
 
Registriert seit: 13.11.2007
Ort: Witten
Fahrzeug: MB 124
Standard

Zitat:
Zitat von chris1 Beitrag anzeigen
Vollabnahme ist meines Wissens nicht mehr uptodate. Neue HU/AU reicht zur Zeit
aus.

Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) http://www.kfz-auskunft.de/lexikon/vollgutachten.html
Na ist ist ja endlich mal eine brauchbare Antwort, vielen dank hast mir sehr geholfen!
Punkman ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 26.02.2008, 21:49   #5
Punkman
Felgenputzer
 
Registriert seit: 13.11.2007
Ort: Witten
Fahrzeug: MB 124
Standard

Zitat:
Zitat von Necktou Beitrag anzeigen
Bei der Anmeldung des Fahrzeugs wird die Zulassungsstelle feststellen, dass die HU abgelaufen ist. Sie bekommen dann eine vorläufige Zulassung, mit der Sie das Fahrzeug zur HU vorführen können. Der Termin für die nächste HU wird in diesem Fall nicht zurückdatiert.

Aber: Ist das Fahrzeug länger als 18 Monate abgemeldet, gilt es als endgültig aus dem Verkehr gezogen. Für eine neue Zulassung ist in diesem Fall keine HU nach § 29 StVZO, sondern eine Vollabnahme gemäß § 21 StVZO erforderlich!


Kurz gegoogelt


Gruß Sebastian
Danke für den Tipp, habe das auch bei Google gelesen, ist aber alles nicht mehr aktuell!
Punkman ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 26.02.2008, 21:49   #6
Raffael@735i
LOW4LYF
 
Benutzerbild von Raffael@735i
 
Registriert seit: 17.07.2002
Ort: Silicon Valley
Fahrzeug: E32 735i - E91 325xi - E34 ///M5 AC SCHNITZER S5 SILHOUETTE - ///M4 COMPETITION - E38 740i SPORT "DINAN" - CHEVROLET EL CAMINO - KAWASAKI ZX7R
Standard

7 Jahre oder so .....
Raffael@735i ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 26.02.2008, 23:30   #7
pasoh
Mitglied
 
Registriert seit: 17.05.2006
Ort: bielefeld
Fahrzeug: e23-735exe(6/85),e32-730(4/90)
Standard

hallo
SIEBEN (7)jahre!!! so ist das heute
mike
pasoh ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 27.02.2008, 00:06   #8
highlander
< Kaffee klauen >
 
Benutzerbild von highlander
 
Registriert seit: 25.03.2007
Ort:
Fahrzeug: ford
Standard

Kann auch bestätigen 7er Jahren
highlander ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 27.02.2008, 01:44   #9
Stone
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von Stone
 
Registriert seit: 05.05.2002
Ort: Bischofsheim
Fahrzeug: 750 iL,93, Range Rover Vogue V8, 86, Kawa ZRX 1200R, 2006 VW T2 Pritsche,1971, Renault Safrane Phase 2, 2,5L 1997, Vespa cosa 200, Suzuki GT 250, 78
Standard

Frag mal bei der Zulassungsstelle nach, und zwar schnell. Ich denke, der Termin ist verlängert worden, früher war`s 1 Jahr, jetzt um die 18 Monate, die sind aber kulant.
__________________
Der mit dem Vogelaugenahorn
Stone ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 27.02.2008, 01:52   #10
Klaus2603
Neues Mitglied
 
Benutzerbild von Klaus2603
 
Registriert seit: 12.11.2007
Ort: Rödelhausen
Fahrzeug: E32 750i BJ. 6:91 E34 525 TDS Touring Bj. 12.92 Ford Galaxy 2,8 Bj. 7.98
Standard

Zitat:
Zitat von Punkman Beitrag anzeigen
Hallo Leute,
wer kennt sich aus? Habe ein Fahrzeug gekauft, was am 07.09.2006 vorübergehend stillgelegt wurde, der TÜV wäre im Mai 2007 fällig gewesen.
Wenn ich das Fahrzeug nun anmelden möchte, muss ich dann ein Vollabnahme machen lassen, oder kann ich zum TÜV meines Vertrauens und eine normale Abnehme machen lasse??
Es gab mal ein Gesetz was besagt, nach einem Jahr Stilllegung muss Vollabnahme gemacht werden, ich habe aber so etwas in Erinnerung, dass dieses Gesetz geändert wurde. Kann mir jemand weiterhelfen????????


Danke für die Antworten im voraus
Hallo
Ab 2008 SIEBEN Jahre früher 1,5 Jahre

Gruß Klaus
Klaus2603 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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