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01.09.2018, 11:58
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#1
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Mitglied
Registriert seit: 07.09.2008
Ort:
Fahrzeug: E32-735i (05.88 und 06.91)
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Autos allgemein - KFZ Steuer ab 01.09.2018
Hallo zusammen, eine frage in die Runde bezüglich der ab heute neuen geltenden KFZ-Steuer. Diese wird nach dem Ausstoß berechned für Fahrzeuge ab Zulassung 01.09.2018. Es werden auch Fahrzeuge berechned vor diesen Datum und man ließt Erhöung von bis 75% für einen VW Lupo, geringe Erhöung für eine BMW 218d von ca. 30% Gibt es irgendwie ein Datum zb. 2010, davor bzw danach. Gibt es Bestandschutz? Hat wer ein genaueren Wissenstand ? Arbeitet wer in einer Zulassungstelle? Denn geschrieben wird viel.
Danke im voraus.
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01.09.2018, 16:23
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#2
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State of Independence
Premium Mitglied
Registriert seit: 20.12.2002
Ort: Leverkusen
Fahrzeug: E38-750i (12.99), E91 Diesel 3.0 (2008)
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Also laut Autozeitung ändert sich für Fahrzeuge mit Zulassungsdatum vor dem 01.09.2018 gar nichts:
https://www.autozeitung.de/kfz-steuer-191510.html
Zitat: "Für alle Fahrzeuge mit Zulassungsdatum vor dem 01. September 2018 (Stichtag) bleibt es bei der bisherigen Berechnung der Kfz-Steuer."
Ich bin mir sehr sicher, dass dies nur für Neuzulassungen gilt. Siehe auch ADAC, der das bestätigt:
https://www.adac.de/infotestrat/fahr...cePageId=49382
__________________
"Wer sich allzu grün macht, den fressen die Ziegen." ― Johann Wolfgang von Goethe
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01.09.2018, 17:56
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#3
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Individualist
Premium Mitglied
Registriert seit: 16.07.2008
Ort: Niederheimbach
Fahrzeug: E38 750iL Individual (12.98)
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In Bezug auf meine jährlichen Wartungskosten für meinen Zwölfender von ca. 6.000 Euro pro Jahr oder einmal Volltanken (150 Euro) ist die Kfz-Steuer von 364 Euro/Jahr nur Peanuts.
Zudem wurde von Seiten der Politik stets Bestandsschutz versichert.
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01.09.2018, 23:19
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#4
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Gesperrt
Registriert seit: 22.03.2018
Ort: 90% Landkreis Teltow-Fläming - 10% Rhein-Erft-Kreis
Fahrzeug: E65-745d Special Edition Exclusive [XD2] Stratusgrau Metallic - Merino Ecru hell (09/2007)|E60-535d Platingrau Metallic - Dakota grau (09/2007)
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im Vergleich zu den Problemem mit diesen "möchtegern Motoren" und den daraus resultierenden Kosten sind die Steuern für meinen 745d mit 694€ Steuern bzw. 463€ für den 535d auch Peanuts
Haltet mich für bekloppt aber die Autos werden immer sparsamer und benötigen weniger Kraftstoff. Was macht man, um seinen Gewinn hoch zu halten? Die "Plürre" wird teurer.
Ich habe früher meinen E32 billiger volltanken können als heute einen Peugeot 207!!! Ja ich weiß... alles ist teurer geworden
Das gleiche gilt für unseren Staat. Fahrzeuge, wie meine beiden oben, wurden mit gelber und roter Plakette aus den Städten verbannt. Nun sollen diese beiden Wagen, die nachweislich sauberer als Euro 5 Fahrzeuge (und jeder Turbo Direkteinspritzer) ist, auch noch ausgeschlossen werden. Im Gegenzug kommen Fahrzeuge mit Minimotörchen raus, die kaum noch Steuern in die Kassen gespült haben.
Irgendwie müssen die "Steuerausfälle" von den "echten" Motoren ausgeglichen werden und wie macht man das?
Man stuft die Fahrzeuge neu ein und erhöht die Steuern.
Was denkt ihr, wie teuer nun V6, V8 oder V10 Modelle werden??? Dagegen ist mein 745d bestimmt ein Schnäppchen
Tadaa... irgenwann kostet nen neuer Golf so viel Steuern, wie nen 7er mit 12 Zylinder
Die Änderungen treten ab dem 01.09 in Kraft, welche ab heute zugelassen werden und alle Fahrzeuge, die davor zugelassen wurden, haben Bestandschutz.
Das bedeutet, wenn man gestern noch ein Auto zugelassen hat, hat man richtig Steuern sparen können und die, die erst heute zulassen konnten oder Montag, haben die berühmte A-Karte.
Unser toller Staat macht das schon
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02.09.2018, 19:13
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#5
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Mitglied
Registriert seit: 07.09.2008
Ort:
Fahrzeug: E32-735i (05.88 und 06.91)
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Is leider nicht ganz so: unter FINANZ TIP KFZ-Steuer
Wenn Ihr Auto BIS ZUM 30. Juni 2009 zum ersten Mal angemeldet wurde, gilt noch das alte Steuersystem.Demnach bemisst sich die Höhe der KFZ Steuer für PKW nach Größe des Hubraums und einer im Fahrzeugschein eingetragenen Schlüsselnummer, die das Fahrzeug in eine bestimmte Schadstoffklasse einteilt.
Bei einer Zulassung zwischen dem 5. November 2008 und dem 30. Juni 2009 wird diese Berechnung nur dann angewendet, wenn sie günstiger ist als das neue System. Dieses besteht aus zwei Komponenten:
Größe des Hubraums (differenziert nach Benziener oder Diesel) sowie
Ausstoß von Kohlendioxid
Zunächst ist ein Sockelbetrag abhängig vom Hubraum zu ermitteln. Für einen Benziner fallen je angefangene 100 Kubikzentimeter 2 EURO an, für einen Diesel 9,50 EURO
Hinzu kommt ein Zusatzbeitrag, der auf die Kohlenstoffdioxid-Emission abstellt. Abhängig vom Datum der Erstzulassung gibt es zunächst einen Freibetrag in Höhe von
120gr Kohlenstoffdioxid pro Kilometer bei Erstzulassung bis Ende 2011
110gr -"- -"- -"- ab 2012 bis Ende 2013
95gr -"- -"- -"- bei einer späteren Zulassung
Für jedes Gramm mehr, das Ihr Fahrzeug pro Kilometer in die Luft pustet, müssen Sie 2 EURO zahlen
Beispiel: Füreinen VW Golf mit 1.390 Kubik Hubraum, Benziner, Erstzulassung 2012, zahlt der Halter 28 EURO Hubraumanteil. Von den 149 Gramm Kohlendioxid, die der Wagen pro Kilometer ausstößt, sind die ersten 110 Gramm steuerfrei. es kommen also weitere 78 EURO hinzu. Insgesamt ergibt sich daraus eine Jahressteuer in Höhe von 106 EURO.
Diesel mit einem hohen Kohlendioxidausstoß werden am höchsten besteuert.
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02.09.2018, 19:50
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#7
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State of Independence
Premium Mitglied
Registriert seit: 20.12.2002
Ort: Leverkusen
Fahrzeug: E38-750i (12.99), E91 Diesel 3.0 (2008)
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Zitat:
Zitat von altbert
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Danke!
Manche verstehen es einfach nicht, dabei habe ich doch auch schon zwei Links gesetzt.
Dein Link zum Bundesfinanzministerium sollte wohl hoffentlich auch den letzten Zweifel ausräumen!
@josi
Was Du da schreibst, ist blanker Unsinn. Und wenn Du es von irgendeiner Website hast, dann hat derjenige auch nur Bahnhof verstanden und blanken Unsinn geschrieben!
Im Klartext: Natürlich kann sich ab dem 01.09.2018 der zu zahlende Betrag für die Kfz-Steuer z.B. für einen VW Polo erhöhen, soweit richtig. Aber nur für einen Polo, der erstmals ab dem 01.09.2018 zugelassen wird! Man muss die Änderungen also auch richtig verstehen.
Den Fehler hast Du hier selbst eingebaut:
Zitat:
Zitat von josi
Es werden auch Fahrzeuge berechned vor diesen Datum und man ließt Erhöung von bis 75% für einen VW Lupo, geringe Erhöung für eine BMW 218d von ca. 30%
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"Vor diesem Datum" bedeutet nicht "vor diesem Datum zugelassen", sondern nur "für ein Modell, das es bereits vor diesem Datum gab". Und das betrifft dann so gut wie alle ab dem 01.09.2018 zugelassenen Fahrzeuge, denn kaum ein Hersteller führt am 01.09.2018 ein neues Modell ein...
Oder nochmal ganz simpel hier nachzulesen:
"Steigt die Kfz-Steuer nun für alle Autofahrer?
Nein. Wer ein Auto fährt, das vor dem 1. September 2018 zugelassen wurde, zahlt weiterhin den alten Betrag. Daran wird sich auch nichts ändern. Genau das gleiche Auto wird aber deutlich höher besteuert, sofern es ab dem 1. September 2018 erstmals zugelassen wird. Obwohl es genau so viel verbraucht wie vorher."
Quelle:
https://www.t-online.de/auto/recht-u...ch-teurer.html
Geändert von Claus (02.09.2018 um 20:11 Uhr).
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02.09.2018, 22:05
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#8
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Gesperrt
Registriert seit: 22.03.2018
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Fahrzeug: E65-745d Special Edition Exclusive [XD2] Stratusgrau Metallic - Merino Ecru hell (09/2007)|E60-535d Platingrau Metallic - Dakota grau (09/2007)
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https://www.bundesfinanzministerium....764DD15ED9428A
Zitat:
Auswirkungen
Gegenüber dem NEFZ werden nach WLTP überwiegend höhere Emissionswerte erwartet. Diese sollen aber stark variieren. In einigen Fällen können die CO2-Werte voraussichtlich auch etwa gleich bleiben oder geringer ausfallen. Verlässliche Aussagen über die konkreten Wirkungen auf die Kraftfahrzeugsteuer sind daher noch nicht möglich.
Tarifänderungen beispielsweise am Steuersatz für CO2 (2 Euro je 1 g/km), am aktuell steuerfrei bleibenden Teil vom CO2-Wert (95 g/km) oder durch Umrechnungsfaktoren sind im Änderungsgesetz nicht vorgesehen. Die stärker fahrzeugbezogenen und realitätsnäheren CO2-Prüfwerte würden ansonsten in ihrem Einfluss auf die Höhe der Kraftfahrzeugsteuer neutralisiert, vermindert, verstärkt oder verfälscht.
Das Bundesministerium der Finanzen wird die Auswirkungen des Wirksamwerdens der CO2-Werte nach WLTP auf die Kraftfahrzeugsteuer nach einer Erfahrungszeit von 12 Monaten prüfen und den Finanzausschuss des Deutschen Bundestages über das Ergebnis unterrichten.
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soll das heißen, das jedes Jahr der Mist nun teurer wird, bis denen ihre CO2-Werte nach deren Geschmack sind??
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02.09.2018, 22:10
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#9
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Gesperrt
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https://www.pkw-steuer.de/kfz-steuerrechner.html
ich denke, wenn man auf dieser Seite ganz oben anfängt zu lesen, wird man ganz unten alles verstanden haben
https://www.focus.de/auto/ratgeber/k...d_9199145.html
wichtigster Satz in diesem Beitrag...
Zitat:
Die CO2-Angaben werden nach oben geschraubt, damit der Staat mehr Steuern kassieren kann.
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Geändert von intru (02.09.2018 um 22:20 Uhr).
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02.09.2018, 22:57
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#10
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State of Independence
Premium Mitglied
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Fahrzeug: E38-750i (12.99), E91 Diesel 3.0 (2008)
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Dass der Staat reagieren musste, war klar: Wenn schon die Berechnung der Kfz-Steuer teilweise auf der CO2-Emission basierte, dann sollte sie schon realitätsnah sein. Der alte Prüfzyklus war dafür nicht geeignet und öffnete zudem dem Betrug Tür und Tor. Das dürfte beim neuen Prüfzyklus deutlich schwieriger werden. Wir wissen doch alle schon seit Jahren, dass die Verbrauchsangaben der Hersteller in der Realität praktisch nicht erreichbar waren, teilweise nicht einmal bei extremster Schleichfahrt.
Das bedeutet auch, dass der NEFZ im Grunde genommen für die Tonne war! Vorher stimmten nämlich die Verbrauchsangaben der Hersteller deutlich stärker mit der Realität überein.
Dabei ging es den Herstellern wohl kaum darum, dass ihre Kunden ein paar Euro Kfz-Steuern sparen konnten, sondern so konnten sie mit geringerem technischen Aufwand die immer strenger werdenden Grenzwerte einhalten. Dass die Grenzwerte teilweise schon strenger waren als es der jeweilige technische Großserienstandard hergab, steht auf einem anderen Blatt.
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