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Alt 17.10.2020, 22:44   #1
Newton
schraubender Fahrer
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Standard AHK bei 8% Steigung

Liebe Siebenerfreunde!

Gibt es von BMW beim F02 eine "Erhöhung der Anhängelast in Abhängigkeit von der Steigung", sprich stellt BMW eine Fahrzeugherstellerfreigabe für 8% Steigung zur Verfügung ?

Hintergrund: Wird bei mir manchmal knapp beim privaten transportieren im Hausbaubereich (konkret schon mal bei Fliesen vom Baumarkt holen, Gartensteine vom Steinmetz).

Es geht um die originale, elektrisch ausklappbare AHK (D-Wert 12,0), da ich im ebenen Land wohne wären hier rechnerisch 194kg zusätzliche Zuladung möglich, mein Hänger ist hier nicht die Begrenzung mit 2.7to zGG/hzlGG
__________________
--FaF Newton 20 Jahre im Forum am 26.08.2022
My Opinion may have changed, but not the fact that I am right.
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Alt 18.10.2020, 05:22   #2
wolfgang
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Standard

Wenn keine 8% Steigung fährst, kannst die ganze Anhängelast doch ausnutzen.
Auflasten bring eh wenig, da das gesamt Zuggewicht auch ne rolle spielt.
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Alt 18.10.2020, 13:16   #3
Newton
schraubender Fahrer
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Ich habe bei der Anhängelast aktuell gar keine Steigungsangabe, das angegebene Gewicht (2100kg) gilt für jede Steigung (somit für den gesetzlichen Prüfwert von 12%)
+
ich wohne im ebenen Land
+
das Zuggewicht fließt technisch hier über den D-Wert der AHK ein, da ist eben noch Reserve. Auch das hzlGG des Zugfahrzeuges als Limit für den Anhänger mit Auflaufbremse hier ist mit 2720kg im Anhängebetrieb weit weg.
Rechtlich ist mir direkt das Zuggewicht egal (BE Schein von vor 2012 in AT hat kein Gewichtslimit für den Anhänger, ab 3.500kg Anhänger ist nur die Auflaufbremse zu wenig und natürlich sind damit indirekt 8,75to Zuggewicht als zB Pritschenwagen mit Sattelanhänger das echte Limit, weil ich nur B-Führerschein habe für das Zugfahrzeug)
+
Da hier schnell der Führerschein in Gefahr ist bei Überschreitung, würde ich mir hier gerne einen Zusatzeintrag im Zulassungsschein verschaffen wie es in allen früheren BMWs bei mir war, zB "bei maximal 8% Steigung xxx Anhängelast". Wenn ich von BMW einen entsprechenden Beleg bringe, geht diese kleine Änderung sogar ohne Fahrzeugvorführung relativ kostegünstig.
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Alt 25.05.2021, 16:23   #4
Newton
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Update: Habe mal bei BMW angefragt und werde deren Antwort dann hier posten in einiger Zeit.
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Alt 25.05.2021, 17:49   #5
wolfgang
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Wenn Privat fährst ist bis 5% Überschreitung kein Problem ab 5% kostet es 10€ und über 10%-15% kostet es 10€ Bußgeld.

p.s. im COC Papier bzw. der EG Typgenehmigung von meinem 745d steht auch nur das max. Anhängergewicht von 2100kg drin.
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Alt 25.05.2021, 18:18   #6
Newton
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@Wolfgang: Genau diese 2100kg sind das Problem

Zur Strafbarkeit, zumindest in Österreich - hier gibt es eine Toleranz auf Überschreitung des höchstzulässigen Gesamtgewicht (xxxxxx), das wird bei mir nie knapp (2.7to-Hänger, macht ca. 2050kg Zuladung mit Stützlast und Toleranz), aber keine auf Anhängelast, da würden 194kg schon helfen - letztens ging es um einen Minibagger, der sich um 100kg nicht ausging.

KORREKTUR für Österreich: Ich finde nur KFG §.102(12)g, ab 2% über hzlgG oder ab 6% über Achslast, ist das Fahrzeug an der Weiterfahrt zu hindern (Gefährdung), sprich man muss aus/umladen zum weiterfahren. Alles weitere ist sehr vage, ich finde keinen exakten Strafenkatalog nur Gerüchte zu den 5%, bis zu denen EVENTUELL keine Strafe anfällt (aber um/abladen).

Geändert von Newton (25.05.2021 um 22:42 Uhr). Grund: Gesetz nachgeschlagen im amtlichen RIS
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Alt 25.05.2021, 18:34   #7
uli07
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Mit den 5% gilt nur bis 2000 Kg. Alles über 2000 Kg wird bestraft wie eine Überladung beim LKW, wird also erheblich teurer.

Du bekommst die AHK bis zum zulässigen Gesamtgewicht des Auto's eingetragen. Vorausgesetzt der D-Wert passt. Gib die Werte mal in einen D-Wert Rechner ein. Es gibt einige Firmen die Auflastungen durchführen. Die nehmen für das Gutachten dann aber auch um die 500 Euro.
An sonsten mal beim Tüv vorbeifahren und nachfragen ob eine Erhöhung möglich ist.

Ups, sehe gerade das du aus Wien kommst. Wie das bei euch in A aussieht weiß ich nicht.
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Alt 10.06.2021, 00:06   #8
Newton
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BMW Österreich hat mir heute zurückgeschrieben, dass für mein Fahrzeug keine Auflastung bei 8% Steigung verfügbar ist in Kombination mit der werksseitigen AHK. Also 2100kg+100kg Stützlast = 2200kg dürfen maximal hinten dran. Zu etwaigen Toleranzen bei der Anhängelast (nicht hzlGG) finde ich die Paragraphen nicht um hier auf der sicheren Seite ein paar kg rausholen zu können. Eher im Gegenteil, da nicht 100kG Stützlast abzuziehen ist, sondern die aktuelle Deichsellast (die auch noch max. 100kg sein darf)


"...
vielen Dank für Ihre Anfrage.

Eine Herstellerfreigabe für die Erhöhung der Anhängelast können wir für diese Modellreihe leider nicht ausstellen.

Wir bedauern Ihnen keine anderslautende Info geben zu können und verbleiben," (BMW Partner Service, Salzburg, ..)
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Alt 11.10.2021, 22:20   #9
Steve D
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Registriert seit: 06.01.2008
Ort:
Fahrzeug: F01 730d 10.12, F11 535i xdrive 01.12
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hi!

Gibt es dazu Neuigkeiten? Ist es Dir gelungen beim TÜV oder über einen Gutachter zu einer Lösung zu kommen? Ich versuche das auch umzusetzen, allerdings sind die BMW Händler nicht hilfreich. Lediglich eines hat mir der Händler im Zillertal mitgeteilt: Man kann eine Kombination von Zugfahrzeug und Hänger genehmigen lassen. Die erhöhte Anhängelast gilt dann nur mit diesen Hänger.

lg aus Innsbruck
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Alt 16.10.2021, 18:02   #10
Newton
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Lieber Steve D!

Leider waren alle anderen Möglichkeiten mit dem Einbau einer anderen AHK verbunden. Da ich gerade die elektrische von BMW aber sehr praktisch finde (solange dich die Plastikzahnräder! in der Mechanik nicht verlassen) ruht das Thema damit hier für mich.

Was mir noch fehlen/helfen würde wäre noch eine etwaige Toleranz bei der Zuglast, hier finde ich aber nur Toleranzen bei der Zuladung entsprechend ist mein Stand: im angehängten Zustand darf bei der originalen AHK nur 2100kg auf die Räder drücken. Wenn du hier mehr findest, poste das bitte!

lG
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