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Alt 07.06.2007, 11:27   #1
esau
kilometer fressendes
Premium Mitglied
 
Benutzerbild von esau
 
Registriert seit: 06.03.2004
Ort: NRW
Fahrzeug: i4 M50 Bj 2023
Standard Elektronisches Fahrtenbuch?

Hatte gerade die Steuerprüfung und werde wohl in Zukunft um das Führen eines Fahrtenbuches nicht herumkommen.

1. Frage: was ist besser - das elektronische oder ein ggfs. handgeschriebenes Fahrtenbuch. Nach der heutige Steuergesetzgebung - und vielen sich teilweise widersprechenden Auslegungungen - darf ein elektronisch geführtes FB z.B. nicht mit Excel geführt werden, ein handschriftlich geführtes scheint aber anerkannt zu werden. Ein z.B. von BMW verbautes FB kostet offenbar rund 1300 € und erfordert trotzdem noch eine Nachbearbeitung am PC

2. Frage: Widersprüchliche Angaben gibt es auch über die Dauer:

Darf eine dienstliche Nutzung von über 80% durch ein über ein halbes Jahr geführtes FB nachgewiesen werden oder ist es kontinuierlich zu führen.

Interessieren tut mich nicht Eure Meinung, was evtl sein könnte, sondern nur konkrete Erfahrungen - am besten auch in wie weit von mit Euch geführten FB's bei einer Betriebsprüfung evtl. Probleme gab.

Es Lebe die Bürokratie!

Grüsse esau
esau ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 07.06.2007, 12:19   #2
TomS
Hoher Priester
 
Benutzerbild von TomS
 
Registriert seit: 26.11.2002
Ort: Berlin
Fahrzeug: Panamera ST Turbo, VW Touareg R
Standard Fahrtenbuch

Wir führen für 4 Fahrzeuge ein handgeschriebenes seit ca. ~7 Jahren. Naja, schon lästig...

Habe ebenfalls ein elektronisches von A1 nun im X5 was ich aber derzeit nicht nutze.

Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) http://www.a1.net/business/fahrtenbuch

Eine Betriebsprüfung hatten wir vor 3 Jahren. Die Fahrtenbücher wurden angemeckert da nicht ausführlich genug geführt. Frag am besten Deinen Steuerverbrater was genau man da eintragen muß!
TomS ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 07.06.2007, 13:11   #3
twinturbo
Mitglied
 
Registriert seit: 16.11.2005
Ort: Stade
Fahrzeug: Jaguar XKR Cabrio, BMW 330D E46, Mini JCW
Standard

Hallo, benutze seit ca. 8 Jahren das elektronische
FB von Magnatec (Car Organizer). Das erste Fzg. in dem
das Teil von uns verbaut wurde war mein Porsche 993 Carrera 2
und das hat sich dann das FA bein einer Prüfung natürlich sehr sehr
genau angesehen. Ich weiss mittlerweile das seinerzeit -da unser
FA erstmals ein elektronisches FB (nämlich meins) gesehen hat- sich
gar mit der OFD abgestimmt hat. Letztendlich hat das FB der Prüfung
standgehalten und die haben wirklich alles geprüft.

Aus meinen Bekanntenkreis ist mir bekannt, das Excel definitv nicht anerkannt wird,
da nachträgliche Änderungen zu einfach möglich sind. Ein Kollege hat allerdings folgendes Excel - Verfahren: Er führt das FB mit Excel und faxt einmal monatlich einen Printout an seinen Steuerberater. Dieses Faxdokument (mit Datum und Zeitstempel) legt er dann dem FA vor und dieses aktzeptiert das auch so.

Mein Resüme:
1. Beim handgeschriebenen FB geht das FA zunächst davon aus, dass mit dem FB
"besch...en" wird und prüft dieses vor allem bei hochwertigen Fahrzeugen mit Vorliebe sehr genau.
Einige wenige Fehler und das FB wir komplett verworfen.

2. Beim elektr. FB hat das FA es deutlich schwerer einen Mißbrauch pauschal zu unterstellen. Zumindest Uhrzeit und KM Stand sollten ja -systembedingt- immer korrekt sein, lediglich die Zuordnung von Privat bzw. Dienstfahrten/ Fahrt zur Arbeit kann zu Diskussionen führen. Nachbearbeiten muss man auch hier und die Fahrten, Werkstattbelege und Tankquittungen müssen natürlich wie beim handgeschriebenen FB passen! Auch das
elektonische FB funktioniert nicht von allein.

3. Wer sein FB nicht spätestens jede Woche pflegt -egal ob handgeschrieben oder elektronisch- wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit Fehler einbauen und bei einer Prüfung auf die Nase fallen.
twinturbo ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 07.06.2007, 15:40   #4
JPM
Ex 740i VFL & 750i FL E38
 
Benutzerbild von JPM
 
Registriert seit: 25.02.2003
Ort: Bodensee/ Südwestpfalz
Fahrzeug: VW Golf IV GTI 132KW Bj 08/02; BMW 325i E30 Cabrio Bj 10/86
Standard

In der noch aktuellen AMS mit dem neuen 3er BMW drauf u.a. ist ein detailierter Bericht zu Fahrtenbüchern, mit Geräten und Infos etc.

Bei Interesse kopiere ich ihn sonst und faxe den Bericht. Einfach U2U


Gruß Philipp
__________________
"Leistung macht Dich auf der Geraden schneller, weniger Gewicht überall"
Zitat Colin Chapman

Von mir organsierte Treffen:

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Alt 07.06.2007, 17:15   #5
RS744
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Registriert seit: 06.01.2005
Ort: b Bielefeld
Fahrzeug: 740iL 11/00 (E38) Prins LPG
Standard

Zitat:
Zitat von esau Beitrag anzeigen
Nach der heutige Steuergesetzgebung - und vielen sich teilweise widersprechenden Auslegungungen - darf ein elektronisch geführtes FB z.B. nicht mit Excel geführt werden, ein handschriftlich geführtes scheint aber anerkannt zu werden.
Ein Excel-geführtes FB hat der BFH in einem Musterverfahren verworfen, da nachträgliche Änderungen bei Excel nicht leicht nachvollziehbar protokolliert werden. Die Finanzverwaltung hatte diese Meinung "schon immer". D.h. bei Excel-FB gibt's nichts "Widersprüchliches" mehr. Taugt als FB nicht.

Zitat:
Zitat von esau
2. Frage: Widersprüchliche Angaben gibt es auch über die Dauer: Darf eine dienstliche Nutzung von über 80% durch ein über ein halbes Jahr geführtes FB nachgewiesen werden oder ist es kontinuierlich zu führen.
Auch dazu gibts nichts Widersprüchliches, sondern die klare Ansage: ein FB ist kontinuierlich zu führen. Lediglich, wenn es um den Nachweis der Frage geht, ob eine betriebliche Nutzung > oder < 50% vorliegt (also die 1%-Regelung anwendbar ist), nur dann reichen Aufzeichnungen über einen repräsentativen Zeitraum von mind. 3 Monaten.

Zitat:
Zitat von esau
Interessieren tut mich nicht Eure Meinung, was evtl sein könnte, sondern nur konkrete Erfahrungen ...
Hmm . Obiges gibt die Rechtsprechung und die Verwaltungspraxis, wie sie in BMF-Schreiben für die FA'r festgelegt ist und von mir erlebt wird, wieder. Ist Dir das konkret genug?

HTH
RS744
RS744 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 07.06.2007, 18:12   #6
esau
kilometer fressendes
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Registriert seit: 06.03.2004
Ort: NRW
Fahrzeug: i4 M50 Bj 2023
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Zitat:
Zitat von RS744 Beitrag anzeigen

Auch dazu gibts nichts Widersprüchliches, sondern die klare Ansage: ein FB ist kontinuierlich zu führen. Lediglich, wenn es um den Nachweis der Frage geht, ob eine betriebliche Nutzung > oder < 50% vorliegt (also die 1%-Regelung anwendbar ist), nur dann reichen Aufzeichnungen über einen repräsentativen Zeitraum von mind. 3 Monaten.

HTH
RS744
Genau zu diesem Punkt habe ich von einem Steuerberater anderes gehört. Danach soll es auch akzeptiert werden, wenn man etwa alle 3 Jahre über 6 Monate ein FB führt, wenn der betriebliche Anteil erheblich höher als 50% ist und man nur den tatsächlichen Privatanteil versteuert.

Nach den offiziellen Texten geht das zweifelsohne nicht, die Frage ist, ob jemand mit einer anderen Lösung durchgekommen ist. Ich kenne leider nicht so viele Steuerberater.

Grüsse esau
esau ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 07.06.2007, 21:16   #7
RS744
Erfahrenes Mitglied
 
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Registriert seit: 06.01.2005
Ort: b Bielefeld
Fahrzeug: 740iL 11/00 (E38) Prins LPG
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Zitat:
Zitat von esau Beitrag anzeigen
Genau zu diesem Punkt habe ich von einem Steuerberater anderes gehört. Danach soll es auch akzeptiert werden, wenn man etwa alle 3 Jahre über 6 Monate ein FB führt, wenn der betriebliche Anteil erheblich höher als 50% ist und man nur den tatsächlichen Privatanteil versteuert.

Nach den offiziellen Texten geht das zweifelsohne nicht, die Frage ist, ob jemand mit einer anderen Lösung durchgekommen ist. Ich kenne leider nicht so viele Steuerberater.
In der gelebten Steuerpraxis gibt es nichts, was es nicht gibt.

Aber die von Dir genannte Regelung (alle 3 Jahre 6 Monate FB führen) ist allenfalls in einem Einzelfall erlebte Praxis, auf die sich kein Dritter berufen kann. Von daher: hat der Betroffene Glück gehabt; ist nicht verallgemeinerungsfähig. Oder gehts gar um bestimmte Berufsgruppen + hohe Jahreskm-Zahl? hat der StB eine Quelle genannt?

Greets
RS744
RS744 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 07.06.2007, 21:58   #8
k5272
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Ort: Olfen
Fahrzeug: MB C180
Standard

Zitat:
Zitat von esau Beitrag anzeigen
Hatte gerade die Steuerprüfung und werde wohl in Zukunft um das Führen eines Fahrtenbuches nicht herumkommen.

1. Frage: was ist besser - das elektronische oder ein ggfs. handgeschriebenes Fahrtenbuch. Nach der heutige Steuergesetzgebung - und vielen sich teilweise widersprechenden Auslegungungen - darf ein elektronisch geführtes FB z.B. nicht mit Excel geführt werden, ein handschriftlich geführtes scheint aber anerkannt zu werden. Ein z.B. von BMW verbautes FB kostet offenbar rund 1300 € und erfordert trotzdem noch eine Nachbearbeitung am PC

2. Frage: Widersprüchliche Angaben gibt es auch über die Dauer:

Darf eine dienstliche Nutzung von über 80% durch ein über ein halbes Jahr geführtes FB nachgewiesen werden oder ist es kontinuierlich zu führen.

Interessieren tut mich nicht Eure Meinung, was evtl sein könnte, sondern nur konkrete Erfahrungen - am besten auch in wie weit von mit Euch geführten FB's bei einer Betriebsprüfung evtl. Probleme gab.

Es Lebe die Bürokratie!

Grüsse esau

Hättest Du das Finanzamt nicht beschissen, hättest Du jetzt keine Probleme!
__________________
k5272 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 08.06.2007, 08:07   #9
Klaus H.
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 15.04.2002
Ort: NRW
Fahrzeug: M8 GC, ex750Li/F02, Porsche 992-Carrera S Cabrio, VW T-Roc Sport, M 135i LCI F20
Standard

Zitat:
Zitat von k5272 Beitrag anzeigen
Hättest Du das Finanzamt nicht beschissen, hättest Du jetzt keine Probleme!

Hallo,

Du machst es Dir sehr einfach.

Hast Du z.B. zwischen zwei Terminen keine Zeit das Fahrtenbuch zu führen und schreibst auf einen kleinen Zettel "Tanken, dann Kunde" X. Am nächsten Tag machst Du wieder einen Zettel und schreibst darauf "Kunde Y". Vielleicht kommen noch ein paar Zettel dazu. Am Wochenende versucht man das Fahrtenbuch odnungsgemäß auszufüllen. Leider vertauscht man dabei die beiden ersten Zettel. Bei der Betriebsprüfung fällt dann auf, dass nicht zum im Fahrtenbuch genannten Termin getankt wurde, sondern laut Tankquittung einen Tag früher.

Dies führt dazu, dass das Fahrtenbuch vom Finanzamt nicht anerkannt wird. Alle Fahrten und das Tanken haben aber stattgefunden. Es erfolgte nur der besagte falsche Eintrag.

Deshalb würde ich mit so einer Äußerung zum Betrug mal vorsichtig sein. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum.

Viele Grüße
Klaus
Klaus H. ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 08.06.2007, 09:19   #10
Michel
Affenexpress
 
Benutzerbild von Michel
 
Registriert seit: 14.01.2005
Ort: Meßkirch
Fahrzeug: BMW 730iA -E32 / BMW 520i Touring - E34
Standard

Zitat:
Zitat von k5272 Beitrag anzeigen
Hättest Du das Finanzamt nicht beschissen, hättest Du jetzt keine Probleme!
führe kein fahrtenbuch, hab auch nicht das fa beschissen und hab trotzdem eine buchprüfung (oder ist das was anderes ?)

es muss ja nicht umbedingt das der grund für die prüfung sein.

aber das thema an sich ist sehr interessant, und ich möcht mich für die hilfreichen antworten bedanken
auch wenn ich nicht gefragt habe
Michel ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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