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BMW 7er, Modell E32
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Alt 28.01.2009, 16:22   #1
Stiefelknecht
Ärmstes Mitglied
 
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Registriert seit: 28.08.2007
Ort: Elzach
Fahrzeug: 740i 12/92
Standard Woher krieg ich damich den Abrollumfang...

für aktuelle Reifen her?
Will nämlich wie es sich für den braven Deutschen gehört meine 17Zöller eintragen lassen.

Jetzt steh ich vor dem Problem dass ich Ersatz für die im Gutachten geforderten Reifen suchen muss.
Die stehn drin :

Dunlop D40/Sp8000
Goodyear Eagle ZR/GS-D
Conti CZ91
Pirelli P700-Z
Michelin (alle Profile)
Yokohama AV1/A008/V141
Bridgestone RE71

Woher weiß ich jetzt was ich da für Ersatz nehmen kann?
Auch vom Abrollumfang darf max. 1,3% von den oben genannten Sorten abweichen.

Ich wander noch aus wegen unserer Bürokratie
Wäre super wenn mir da jemand einen Tip geben könnte
MfG
Chris

Ah äh Reifengrößen sind VA 235/45/17 und HA 255/40/17
__________________
Nachrüstungen
original:
Vollleder / Standlüftung / M-Fahrwerk VA+HA / el. Heckrollo / Memory / AUC (mod. by Salzpuckel) / abl. Innenspiegel
andere Baureihen/sonstiges:
4-Kolben-Bremse vom 840er / BMW Professional RDS E36 / H&B Sportauspuff / Interface für Öltemp/Druck / Getriebetemp. / Innentemp. übers Kombi
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Alt 28.01.2009, 17:00   #2
Wolf730
Milchliebhaber
 
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Registriert seit: 30.10.2003
Ort: Sauerland
Fahrzeug: BMW E61 525dA
Standard

Was ist das denn für ein Quatsch ? Die Reifenbindung gibts nicht mehr, also kannst du jeden Reifen nehmen, der die im Gutachten eingetragene Größe hat.

Gruß
Wolfgang
__________________
"Life is short and love is always over in the morning" - Andrew Eldritch
Wolf730 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 28.01.2009, 17:09   #3
Stiefelknecht
Ärmstes Mitglied
 
Benutzerbild von Stiefelknecht
 
Registriert seit: 28.08.2007
Ort: Elzach
Fahrzeug: 740i 12/92
Standard

Hi Wolf,
gilt das auch wenn das Gutachten
Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) http://www.rh-alurad.de/gutachten/RZ94-2852-01-41.pdf
älteren Datums ist und dort per Fußnoten ausdrücklich auf nur diese freigegebenen Reifenmarken besteht???
Mein Tüv-Mensch sagt da anderes
MfG
Chris
Stiefelknecht ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 28.01.2009, 17:10   #4
SALZPUCKEL
Ex M60-powerd by LPG
 
Benutzerbild von SALZPUCKEL
 
Registriert seit: 24.01.2005
Ort: Marl
Fahrzeug: MB W166-V8, AMG Line
Standard

Hi Chris,

be cool, man

Wie Wolfgang schon sagt, gibt keine Reifenbindung mehr. Kannst jede Marke draufhauen.

Berechnung des Abrollumfanges:
Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) Reifenrechner - Reifenumfang rechner
Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) Getriebe- und Geschwindigkeitsberechnung für BMW M Fahrzeuge

Die liegen aber alle innerhalb der Toleranz.

Du kannst ja auch direkt bei Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) http://www.rh-alurad.de/
anfragen


Gruß Wolfgang
__________________
Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) Einbau- und Reparaturhilfen mit Bildern - www.e32-schrauber.de
Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) Werkzeug Tonnenlagerwechsel zum Ausleihen
Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) Thermostatgehäuse für M60
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BOA - Resetter u. a. zum Löschen der Airbaglampe
PD 27-04-93
Ich habe zwei Schiffe; eins schwimmt, das andere nicht
Hemi - 8 Zylinder, aber 16 Zündkerzen
Das Leben geht weiter.

Geändert von SALZPUCKEL (28.01.2009 um 17:25 Uhr).
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Alt 28.01.2009, 17:24   #5
Stiefelknecht
Ärmstes Mitglied
 
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Registriert seit: 28.08.2007
Ort: Elzach
Fahrzeug: 740i 12/92
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Schön wärs wenns so einfach wär Wolfgang,
klar, die angegebenen Reifen muss ich nimmer nehmen,
aber der Abrollumfang der neuen Reifen darf max. +/- 1,3% von dem der im Gutachten angegebenen abweichen,
woher weiß ich jetzt z.B. welches Maß der Bridgestone Potenza Re050A RSC hat?
Hab eben nochmal mit dem TÜV-Menschen telefoniert, er trägt mir schon andere Reifen ein, aber eben obige Bedingung muß passen.
MfG
Chris
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Alt 28.01.2009, 17:31   #6
SALZPUCKEL
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Registriert seit: 24.01.2005
Ort: Marl
Fahrzeug: MB W166-V8, AMG Line
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Mit der Differenz ist nicht die Abweichung zum Gutachten gemeint, sondern der Unterschied beider Reifengrößen. Den muß dir der Reifenhesteller oder Reifenhändler nennen können.
Der Grund dafür ist das ABS/ASC

Reifengutachten sieht so aus:
Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) http://www.e32-schrauber.de/bmw/date...e%20Reifen.pdf
Unten steht dann die Angabe, daß der Abrollumfang weniger als 1,3% abweicht.

Gruß Wolfgang

Geändert von SALZPUCKEL (28.01.2009 um 17:38 Uhr).
SALZPUCKEL ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 28.01.2009, 17:54   #7
Stiefelknecht
Ärmstes Mitglied
 
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Fahrzeug: 740i 12/92
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Upps,
das in dem verlinkten Gutachten von dir sind doch VA+HA dieselbe Größe und Fabrikat???
Wie soll es da zu einer Differenz kommen

Auszug aus meinem Gutachten:

"Bei Fahrzeugen mit ABS ist auf ABS-Verträglichkeit der Reifen VA/HA zu achten.
Der Abrollumfang ist auch fabrikatsabhängig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen
vorn zu hinten ist daher eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Abrollumfänge der
verwendeten Fabrikate (max. Differenz 1,3 %) vorzulegen. Es sind nur Reifen eines Herstellers
zu verwenden."

Das heißt ich muss mir das vom Reifenhersteller bestätigen lassen?
Dann könnt ich ja gar keine gebrauchten ergattern, sondern muss zum Händler tigern um das vorher abzuklären.

MfG
Chris

So,
hab jetzt mal RH kontaktiert, bin mal gespannt was da kommt.
Isch doch das immer ein Sch...!

Geändert von Stiefelknecht (28.01.2009 um 18:19 Uhr).
Stiefelknecht ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 28.01.2009, 18:43   #8
SALZPUCKEL
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Ort: Marl
Fahrzeug: MB W166-V8, AMG Line
Standard

War ja auch nur als Beispiel gedacht. In meinem Gutachten geht es um die Konstants über den Geschwindigkeitsbereich.

So etwas muß es aber auch für unterschiedliche Reifenbestückung geben.

Warten wir mal auf das Ergebnis von RH.

Gruß Wolfgang

Geändert von SALZPUCKEL (29.01.2009 um 17:16 Uhr).
SALZPUCKEL ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 28.01.2009, 19:08   #9
Raffael@735i
LOW4LYF
 
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Fahrzeug: E32 735i - E91 325xi - E34 ///M5 AC SCHNITZER S5 SILHOUETTE - ///M4 COMPETITION - E38 740i SPORT "DINAN" - CHEVROLET EL CAMINO - KAWASAKI ZX7R
Standard

Aaaaaaaaalso....Dein Tüvler hat schon Recht!

1. Du brauchst eine Freigabe vom Reifenhersteller
2. Bei Mischbereifung darf an der VA & HA nur der gleiche Reifenhersteller / Profil etc. gefahren werden.

Bei Fahrzeugen ohne Mischbereifung darfst Du 4 verschiedene Hersteller fahren....klingt komisch, ist aber so :-)

Gruß
Raffael@735i ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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