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BMW 7er, Modell E32
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Alt 06.05.2007, 11:44   #1
Baumerous
Rider on the Storm
 
Benutzerbild von Baumerous
 
Registriert seit: 28.02.2007
Ort: Ronneburg
Fahrzeug: E23 732iA 3.85/ E32 730i V8 9.92
Standard Ist das erlaubt?

Hallo,
habe ich gerade bei eBay entdeckt:


Darf man das überhaupt?
MfG Baumerous
Baumerous ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 06.05.2007, 11:48   #2
nclb-blueman
Individualist
 
Benutzerbild von nclb-blueman
 
Registriert seit: 28.08.2005
Ort: Weißwurstäquator
Fahrzeug: E38 740iA Individual Highline Carbon 07/2000 & G05 45e 03/2023 & Renault Talisman Grandtour 02/2022
Standard

Ob man das darf oder nicht, weiß ich nicht.

Aber was soll das Angebot bringen? Da hat man einen KFZ-Brief wo ein paar Eintragungen stehen, aber das passende Auto nicht??

Gruß Robert
__________________
Am besten hat man einfach keine Erwartungen an irgendwen oder irgendwas, denn wenn man nichts erwartet, kann man auch nicht enttäuscht werden!
nclb-blueman ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 06.05.2007, 11:53   #3
peter becker
750i powered by ROTTALER2
 
Benutzerbild von peter becker
 
Registriert seit: 23.03.2005
Ort: bei Marburg
Fahrzeug: 750iL Highline ( PD 2.93 ) 750i ( PD 10.91 )
Standard

tja, ich bin da auch nicht sicher,ob dass so ganz ok ist.
der brief ist ja auch nicht unten abgeschnitten,also entwertet........

viele grüsse

peter
peter becker ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 06.05.2007, 11:58   #4
Saba
Erfahrenes Mitglied
 
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Registriert seit: 24.04.2005
Ort:
Fahrzeug: BMW e32 735i 18.12.1986 Handgeschaltet
Standard

Klar darf man das, ist doch nicht illegal!
Man kann einen KFZ Brief auch als Mustergutachten Verwenden!
__________________
________________________________________
Gruß aus dem Schwarzwald
Olli
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Alt 06.05.2007, 12:13   #5
Maxl
...20 Jahre hier!! :)
 
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Fahrzeug: 735iA (EZ 10/91), diamantschwarz +Shadow +2xAirbag +Klima/AUC +SHD +siehe Signatur :-) , SLK 230, ML 230, Omega MV6 Caravan, Porsche 924 S (EZ 09/87)
Standard

Hallo,

das geht m.E. nur, wenn der Brief - wie Peter schon schrieb - ungültig gestempelt/Ecke abgeschnitten wurde. Auch bei Wiederzulassung mit neuem EU-Brief wird der alte Brief stets ungültig gemacht, falls man diesen wieder mitnehmen will.

Wenn noch gültig, muss der Brief immer beim Eigentümer - nicht beim Besitzer - des zugehörigen Wagens sein. Etwas komisch, er schreibt ja nicht was mit dem Wagen ist bzw. wo er ist und da kann man jetzt nur mutmassen.. Ohne schlüssige Erklärung und Verwertungs-/Verbleibsnachweis des betreffenden Wagens würde ich die Finger davon lassen.

VG
Maxl
Maxl ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 06.05.2007, 12:19   #6
Saba
Erfahrenes Mitglied
 
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Fahrzeug: BMW e32 735i 18.12.1986 Handgeschaltet
Standard

Ich kann auch einen Gültigen Brief Verkaufen ond /oder als Mustergutachten benutzen wenn ich einen Motorumbau (c.B.R6 -->V12) mache. Dann legst dem TÜV Heini den Brief als Vorlage hin und dann gibt es die Eintragung in den eigenen Brief!
Ich habe auch schon einen e30 Brief Verkauft, da war eine ALPINA B3 Eintragung drin, Bringt mächtig Geld so ein Papier!!!

Und wegen dem Vebleibensnachweis braucht man sich nicht sorgen, das betrifft nur den Letzten Halter!(wenn es überhaupt einer wissen will!)
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Alt 06.05.2007, 12:23   #7
E32Neuling
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Standard

Zitat:
Zitat von baumerous Beitrag anzeigen
Hallo,
habe ich gerade bei eBay entdeckt:


Darf man das überhaupt?
MfG Baumerous
Hallo,

Ja darf man .
Aber nur als Sammlerobjekt , z.B. einrahmen und an die Wand hängen mehr nicht .

Aber ohne Abmeldebescheinigung FINGER WEG !!!

MFG Christian
E32Neuling ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 06.05.2007, 12:24   #8
Maxl
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@7er-Olli

Ja, machen kann man vieles..! Und dann steht der Käufer vor der Tür, und fordert sein dir überlassenes Fahrzeug zurück, weil der Eigentümer und Inhaber eines gültigen!! Briefes ist ja er! Das Fahrzeug wurde nur noch nicht umgeschrieben, so könnte er argumentieren..! Und jeder wird dich dann fragen, wie kann man einen gültigen Fahrzeugbrief aus der Hand geben?! Den Schein ja, den Brief nein.

Und es gibt noch viel mehr Sachen, die bei so eine Sache schief laufen können, musst nur an den richtigen Käufer geraten.

VG
Maxl
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Alt 06.05.2007, 12:27   #9
Saba
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von Saba
 
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Man hat doch den beleg das man nur den Brief gekauft hat, also bitte!
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Alt 06.05.2007, 12:32   #10
Maxl
...20 Jahre hier!! :)
 
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Zitat:
Zitat von 7er-Olli Beitrag anzeigen
Man hat doch den beleg das man nur den Brief gekauft hat, also bitte!
Ja, wie gesagt, der "richtige" Käufer..! Mir wäre das jedenfalls alles zu unsicher als Verkäufer und auch zu undurchsichtig als Käufer. Wie gesagt, ausser Verbleibsnachweis/Verwertungsnachweis sind vorhanden.

Aber gut, sind halt meine Gedanken diesbezüglich, jeder kann ja machen was er will. Und gerade als Käufer möchte ich auf jeden Fall wissen ,wo der Wagen geblieben ist und wieso der Brief nicht entwertet ist.

Ging ja auch nicht um deine Wagen in diesem Thread, das wurde ja jetzt von dir eingeworfen, sondern eigentl. bzgl. der o.g. Auktion in der Bucht.

VG
Maxl

Geändert von Maxl (06.05.2007 um 12:53 Uhr).
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