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Alt 17.02.2003, 17:37   #1
Pimp Daddy
Gast
 
Ort:
Fahrzeug:
Standard Ist Fernlicht Pflicht laut TÜV?

Ist Fernlicht Pflicht laut TÜV? Nebelscheinwerfer sind es ja nicht.

MFG

Pimp
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Alt 17.02.2003, 17:55   #2
fridulin
Gast
 
Ort:
Fahrzeug:
Standard

hallo pimp daddy

also alles was am fahrzeug Licht und sichttechnisch vorinstalliert ist muss auch funktionieren soweit ich weiss-was genau hast du denn vor?




grüsse fridulin
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Alt 17.02.2003, 18:11   #3
fish
..die olle Grete
 
Benutzerbild von fish
 
Registriert seit: 05.10.2002
Ort: Kiel
Fahrzeug: 745iA/E23,740iA/E38
Standard

Jup,ich denke auch, dass es auf jedefall Pflicht ist, für mich als nachtblinder Fish auf alle Fälle


gruß, fish
__________________
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Alt 17.02.2003, 18:22   #4
Doc
inaktiv, keine gültige e-Mail
 
Registriert seit: 23.08.2002
Ort:
Fahrzeug:
Standard

[Bearbeitet am 27.3.2004 um 20:04 von Doc]
Doc ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 17.02.2003, 19:25   #5
JB740
the Senior :-)
 
Benutzerbild von JB740
 
Registriert seit: 24.12.2002
Ort: Meerbusch-Büderich
Fahrzeug: 740i, Bj 03/17
Standard Pimp Daddy

Abblendlicht ist ein verkürztes Fernlicht, das entgegenkommende Fahrzeuge nicht blenden soll. Es ist ein Teilfernlicht, das bis zu 50 m vor dem Fahrzeug die Fahrbahn ausleuchtet.

und ob das vorschrift ist. aber wie kommst du nur auf die frage?

gruss jürgen

und natürlich ist es keine tüv-vorschrift, sondern eine der StVO

[Bearbeitet am 17.2.2003 von JB740]
JB740 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 17.02.2003, 20:06   #6
unknown76
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 14.02.2003
Ort:
Fahrzeug: E39 540iA
Standard

Also wenn Du nicht gegen StVZO §59 Abs. 5 verstoßen willst, dann solltest Du das Fernlicht i. O. haben.
unknown76 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 17.02.2003, 20:38   #7
Pimp Daddy
Gast
 
Ort:
Fahrzeug:
Standard

Hm.... das ist ja Mist. Ich hatte vor 2 Paar Abblendscheinwerfer zu montieren. Die Optik mit Neblern an muss dann nur noch "Krass/Geil/Stark oder ähnliches" sein.

Ein BMW mit jeweils 2 Augen!

MFG

Pimp
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Alt 17.02.2003, 21:02   #8
fridulin
Gast
 
Ort:
Fahrzeug:
Standard

hhhmmm?soweit ich es aus der 4x4 scene kenne ist nur 1 paar von jedem zulässig(fernlicht-abblendlicht-nebelscheinwerfer sowie zusatzscheinwerfer.) alles andere muss auf öffentlichen strassen abgedeckt oder unkenntlich gemacht werden.es sei denn du hast ein fahrzeug wo es vor der erstzulassung in deutschland montiert war und mit "eingetüft"wurde.aber es gibt ja immer wieder wunder(ich zum beispiel habe vorn an den seitenscheiben spiegelfolie eingetragen bekommen)


grüsse fridulin
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Alt 17.02.2003, 21:19   #9
unknown76
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 14.02.2003
Ort:
Fahrzeug: E39 540iA
Standard

... ups .. ich meinte natürlich Paragraph §50. ... Ist ja auch egal welcher. In Deutschland kannst Du jedenfalls Dein Vorhaben vergessen.
unknown76 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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