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Alt 23.03.2007, 14:54   #1
ombmw
Neues Mitglied
 
Registriert seit: 23.03.2007
Ort: Lampaden
Fahrzeug: E65-745i (12.01)
Standard Pleuellagerschaden 745 i (E65) Bj.2001

Hallo,

ich fahre einen BMW 745i (E65), EZ 2001, und habe einen Pleuellagerschaden.
Das Fahrzeug wurde vor ca 8 Wochen bei einem Händler mit KM 114.500 gekauft und seitdem bin ich nun ca. 5000 km gefahren um bei KM 119.000 die Hiobsbotschaft zu bekommen, das ein Pleuellagerschaden vorliegt.

Jetzt ist meine Bitte, um ein paar Tipps zu bekommen, wie ich jetzt am kostengünstigsten vorgehen kann, da ich keine Garantie habe und der Händler schon per Anwalt mitteilen lies, das dies für ihn kein Gewährleistungsfall darstelle ( lehnt also jede Art Beteiligung ab).

Vielleicht hat ja jemand schon mal einen ähnlichen Fall bei einem 745 i gehabt, für mir ein paar Infos über Vorgehensweise und über die anfallenden Kosten zu geben.

Vielen Dank schonmal im voraus.

Mit freundlichen Grüssen

ombmw
ombmw ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 23.03.2007, 15:24   #2
Grenzer
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von Grenzer
 
Registriert seit: 02.03.2007
Ort: Leopoldshöhe
Fahrzeug: G11-750i (02.18)
Standard

Wenn Du das Fahrzeug vor 8 Wochen bei einem Haendler geakuft hast, warum hast Du dann keine Garantie???

Ist die nicht gesetzlich vorgeschrieben?
Grenzer ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 23.03.2007, 15:43   #3
immeranders
Fertigsteller
 
Benutzerbild von immeranders
 
Registriert seit: 14.05.2005
Ort: Berlin
Fahrzeug: 740i (E38) ZZR1100
Standard

Was der Händler dir mitteilt, auch über einen Anwalt, ist völlig egal. Wenn du einen ordentlichen Kaufvertrag besitzt der zwischen dir und dem Händler zustande kam und du nicht grob fahrlässig gehandelt hast ( wie z.B den Ölwechsel um 4Tkm überzogen) dann kann er aus der gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistung nicht heraus. Da sich die Beweislast auch erst nach 6 Monaten umkehrt muss er dir beweisen das der Schaden durch deine Schuld in dieser Zeit zustande kam. Kann er das nicht, kann auch ein Händler das Gesetz nicht aushebeln.

Gruss immeranders

Geändert von immeranders (23.03.2007 um 17:30 Uhr).
immeranders ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 23.03.2007, 15:55   #4
Erich
Shogun
 
Benutzerbild von Erich
 
Registriert seit: 19.07.2002
Ort: Joso
Fahrzeug: E32 750iL 11/88
Standard

Der Wagen hat eh verdaechtig wenig km runter.
Erich ist gerade online   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 23.03.2007, 16:11   #5
bmw730dmx
Mitglied
 
Benutzerbild von bmw730dmx
 
Registriert seit: 22.05.2006
Ort: Zollernalbkreis
Fahrzeug: Tesla S Max, 2002, ISUZU D-Max
Standard

Zitat:
Zitat von ombmw Beitrag anzeigen
Hallo,

ich fahre einen BMW 745i (E65), EZ 2001, und habe einen Pleuellagerschaden.
Das Fahrzeug wurde vor ca 8 Wochen bei einem Händler mit KM 114.500 gekauft und seitdem bin ich nun ca. 5000 km gefahren um bei KM 119.000 die Hiobsbotschaft zu bekommen, das ein Pleuellagerschaden vorliegt.

Jetzt ist meine Bitte, um ein paar Tipps zu bekommen, wie ich jetzt am kostengünstigsten vorgehen kann, da ich keine Garantie habe und der Händler schon per Anwalt mitteilen lies, das dies für ihn kein Gewährleistungsfall darstelle ( lehnt also jede Art Beteiligung ab).


ombmw
Also da hats Dich ja gleich dick erwischt. Die wenigen km scheinen mir etwas verdächtig, vielleicht solltest Du mal hier die Historie Deines Fahrzeuges überprüfen lassen:

Interner Link) http://www.7-forum.com/forum/showthr...light=Historie

Und dann gibt es für sowas Rechtsanwälte, die Dir zu Deinem Recht verhelfen, wenn Du eine PKW-Rechtschutz hast, sofort zum Anwalt.

Nur weil ein Anwalt schreibt, es werde alles abgelehnt heißt das noch lange nichts. Die schreiben viel, wenn der Tag lang ist, ich weiß das aus eigener Erfahrung

Gruss HJ
bmw730dmx ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 23.03.2007, 16:36   #6
RS744
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von RS744
 
Registriert seit: 06.01.2005
Ort: b Bielefeld
Fahrzeug: 740iL 11/00 (E38) Prins LPG
Standard

Zitat:
Zitat von ombmw Beitrag anzeigen
ich fahre einen BMW 745i (E65), EZ 2001, und habe einen Pleuellagerschaden.
Das Fahrzeug wurde vor ca 8 Wochen bei einem Händler mit KM 114.500 gekauft und seitdem bin ich nun ca. 5000 km gefahren um bei KM 119.000 die Hiobsbotschaft zu bekommen, das ein Pleuellagerschaden vorliegt.
Keine Garantie? Das ist schlecht.

Aber wieso keine Gewährleistung? Wurde diese wirksam ausgeschlossen, weil Du als Unternehmer für Dein Unternehmen gekauft hattest? Erzähl mal ein bißchen mehr!

Greets
RS744
RS744 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 23.03.2007, 17:19   #7
ombmw
Neues Mitglied
 
Registriert seit: 23.03.2007
Ort: Lampaden
Fahrzeug: E65-745i (12.01)
Standard

Hallo,

schonmal danke für eure Antworten....

Es ist folgendermassen, bei übergabe des Fahrzeuges durch den Händler wurde einen Tag vorher ein Dekra-Prüfprotokoll erstellt, welches aussagt, das bei einer Fahrprüfung keine Auffälligkeiten bestanden haben.

Als ich letzte Woche den Schaden feststellte, telefonierte ich ja mit dem Händler um einen Lösungsvorschlag zu bekommen....dieser wies alles von sich und verwies nur auf das Prüfprotokoll.
Natürlich hat er mir 1 Jahr Gewährleistung gegeben, wozu er ja mindestens laut Gesetz verpflichtet ist, schrieb aber auch in den Kaufvertrag, das das Dekra Prüfprotokoll Bestandteil des Vertrages ist.
Ich ging nach dem erfolglosen Telefonat sofort zu meinem Anwalt und wir verfassten ein Schreiben, in dem wir ihn zur Mängelbeseitigung aufriefen mit entsprechender Fristsetzung.
Postwendend kam vom gegnerischen Anwalt des Händlers eine Absage, als Begründung schob er das Dekra Prüfprotokoll vor.
Dieses zweifle ich aber unter anderem an, da ca. 3 Monate vorher die TüV-Hauptuntersuchung war, und der TüV beim Getriebe einen ölverlust feststellte, wie ich nachträglich laut TüV-Bericht erfuhr. Diesen ölverlust hat das Fahrzeug noch heute und ist der Dekra nicht aufgefallen....was aber bei einer normalen Sichtkontrolle unterhalb des Fahrzeuges nicht zu übersehen ist....daher meine Zweifel an der Seriösität...

Desweiteren hatte ich dem Händler eine Zusage gegeben, einen Tag vor Abholung des Fahrzeuges, allerdings bewarb er dieses als Scheckheft-gepflegt bei "mobile.de".....es stellte sich jedoch bei Abholung raus, das gar kein Scheckheft vorhanden ist, lediglich ein Datenblatt des ortsansässigen BMW-Hauses, jedoch diese Aufzeichnungen enden bei 80.000 km......danach ist das Fahrzeug laut Händler in Spanien gelaufen, bis zu diesen besagten 114.500 km.....
Nun überlegen wir weitere Schritte vorzunehmen, wenn jemand noch einen Tipp zu dieser Angelegenheit hat, kann er mir ja gerne Bescheid geben..
Nochmals, es wurde keine Garantie bei dem Fahrzeug gegeben, lediglich die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung, die besagt das der Händler in den ersten 6 Monaten beweisen muss, das der Mangel zum Zeitpunkt der übergabe nicht bestand.....dies versucht er hier über das Dekra-Prüfprotokoll........

Mit freundlichen Grüssen

ombmw
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Alt 23.03.2007, 17:38   #8
immeranders
Fertigsteller
 
Benutzerbild von immeranders
 
Registriert seit: 14.05.2005
Ort: Berlin
Fahrzeug: 740i (E38) ZZR1100
Standard

Ein Dekra Prüfprotokoll entbindet ihn trotzdem nicht von der Gewährleistung, zumal dieses sich auf eine Sichtprüfung aussen liegender Bauteile bezieht. Und seit wann kann man ein Pleullager prüfen ohne den Motor auseinander genommen zu haben ?
Das Dekraprotokoll könnte ihm sicher helfen wenn es um eine ausgeschlagene Achse geht aber so sieht es wohl eher schlecht aus für den Händler .

Gruss immeranders
immeranders ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 23.03.2007, 17:43   #9
ombmw
Neues Mitglied
 
Registriert seit: 23.03.2007
Ort: Lampaden
Fahrzeug: E65-745i (12.01)
Standard

Ja Immeranders, da hast du schon recht, allerdings muss jetzt ein Sachverständiger wohl rausfinden, ob der Schaden in den letzten 4-5.ooo km entstanden ist oder vor meiner Zeit.....
Daher habe ich Bedenken, um nicht mit meinem Schaden am Ende allein dazustehen....

Ich habe sofort als ich das Fahrzeug bekommen habe vor 8 Wochen, eine Inspektion durchführen lassen, da ich ja kein Scheckheft letztendlich habe und nicht wusste wann wurde was durchgeführt....habe halt im Zuge der Inspektion auch den ölservice machen lassen (Mobil 1 0W40)...

Bin auch kein rasanter Fahrer, sodass ich für mich ruhigen Gewissens sagen kann, das der Schaden nicht durch mich entstanden ist.
Jetzt stellt sich für mich nur die Frage, kann ein Sachverständigengutachten beurteilen, wann der Schaden schon bestand oder entstand ??
ombmw ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 23.03.2007, 17:52   #10
immeranders
Fertigsteller
 
Benutzerbild von immeranders
 
Registriert seit: 14.05.2005
Ort: Berlin
Fahrzeug: 740i (E38) ZZR1100
Standard

Einen Pleullagerschaden zeitlich genau zu bestimmen ist nicht so einfach , da er meistens schleichend eintritt. Nur würde ich mit dem sachverständigen warten ob das Gericht es genauso sieht. da du das Fahrzeug nicht lange hattest und Autohändler eh meistens schlechte Karten bei Gericht haben , kann es durchaus sein das der Richter / die Richterin ( muss man ja heute so schreiben ) es auch so sieht das der Schaden schon beim Kauf vorhanden war.

Gruss immeranders

Geändert von immeranders (23.03.2007 um 17:58 Uhr).
immeranders ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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