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Alt 21.04.2010, 17:08   #31
tomblue
Neues Mitglied
 
Registriert seit: 28.07.2005
Ort: Gütersloh
Fahrzeug: G12 - 750Li xDrive (03.19), Cadillac Coupé deVille, 1963
Standard

Hallo

Beim Chip- und OBD-Tuning verliert man TÜV/Garantie/Versicherung.

Aber wo kein Kläger, da kein Richter ...

Es fällt halt nicht auf, zumindest die OBD Variante nicht.

Ich weiß, nun kommt Hätte, Wenn und Aber ....

Gruß Thomas
tomblue ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 21.04.2010, 17:33   #32
MacDriver
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 10.12.2009
Ort: Raum München
Fahrzeug: Mercedes EQS 580 4matic, BMW i3s, BMW M6 Cabrio
Standard

Natürlich muss das jeder selbst wissen, aber mir wäre das Risiko zu groß. Nicht wegen der verlorenen Garantie. Das ist kalkulierbar. Aber ein Auto ohne Straßenzulassung zu fahren und damit ohne Versicherungsschutz kann dich für den Rest deines Lebens ganz schön arm machen und dass nur für ein paar km/h mehr. Ein dummer Unfall mit Personenschaden bei dem der Wagen untersucht wird und du hast andere Probleme als ein defektes Getriebe.
MacDriver ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 21.04.2010, 17:34   #33
krie6hofv
offline
 
Benutzerbild von krie6hofv
 
Registriert seit: 28.04.2008
Ort:
Fahrzeug: 730d xDrive
Standard

... dann haftest du trotzdem maximal mit 5000€
__________________
krie6hofv ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 21.04.2010, 17:36   #34
ThomasG
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von ThomasG
 
Registriert seit: 29.09.2004
Ort: Bradford
Fahrzeug: G11-740xd LCI (09.20)
Standard

Zitat:
Zitat von krie6hofv Beitrag anzeigen
... dann haftest du trotzdem maximal mit 5000€
Das wäre mir neu. Quelle?
__________________
"Spoiler und laute Tüten machen aus einem 7er keinen Supersportwagen, sondern einfach nur einen lauten und hässlichen 7er."
ThomasG ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 21.04.2010, 17:42   #35
krie6hofv
offline
 
Benutzerbild von krie6hofv
 
Registriert seit: 28.04.2008
Ort:
Fahrzeug: 730d xDrive
Standard Regreß der Haftpflichtversicherung

Der Kfz-Fahrer, der seine Pflichten aus dem Versicherungsvertrag verletzt (sog. Obliegenheiten), kann von seiner Haftpflichtversicherung in Regreß genommen werden. Dies bedeutet, daß die eigene Haftpflichtversicherung zwar Schadensersatz an den geschädigten Unfallgegner leistet, sich aber beim eigenen Versicherungsnehmer schadlos hält, d.h. den gezahlten Betrag wiederholt.

Typische Pflichtverletzungen bzw. Obliegenheitsverletzungen, die sehr häufig zu einem solchen Regreß führen, sind:
- alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit und
- Fahrerflucht.

Der Regreß der Haftpflichtversicherung ist gesetzlich auf maximal EUR 5.112,92 (= DM 10.000,00) begrenzt. Allerdings soll es nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Nürnberg zulässig sein, diesen Höchstbetrag zwei Mal zu fordern, wenn zwei Obliegenheiten gleichzeitig verletzt wurden, z.B. bei einem Verkehrsunfall auf Grund alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit mit anschließendem Entfernen des Unfallverursachers vom Unfallort ("Fahrerflucht"). Voraussetzung für die Forderung des Regresses ist, daß die Haftpflichtversicherung den Versicherungsvertrag innerhalb eines Monats nach Kenntnisnahme von der Pflichtverletzung schriftlich kündigt.

Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) Quelle
krie6hofv ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 21.04.2010, 17:49   #36
ThomasG
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von ThomasG
 
Registriert seit: 29.09.2004
Ort: Bradford
Fahrzeug: G11-740xd LCI (09.20)
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Cool, thx!
ThomasG ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 21.04.2010, 19:02   #37
Claus
State of Independence
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Ort: Leverkusen
Fahrzeug: E38-750i (12.99), E91 Diesel 3.0 (2008)
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Zitat:
Zitat von MacDriver Beitrag anzeigen
Aber ein Auto ohne Straßenzulassung zu fahren und damit ohne Versicherungsschutz kann dich für den Rest deines Lebens ganz schön arm machen und dass nur für ein paar km/h mehr. Ein dummer Unfall mit Personenschaden bei dem der Wagen untersucht wird und du hast andere Probleme als ein defektes Getriebe.
Na ja, man muss das relativieren: Mein Versicherer hat überhaupt nichts dagegen, wenn die Leistung z.B. 360 PS betragen würde und die Vmax-Sperre aufgehoben ist. Wenn man das schriftlich hat, fährt man auch nicht ohne Versicherungsschutz (zumal die Haftungsgrenze ja oben schon erwähnt wurde).

Nochmal die Definition von "relativieren": Die großen 7er haben alle Reifen, die bis 300 km/h zugelassen sind (also ZR-Reifen). Es macht schon einen Unterschied, ob man einem 7er kennfeldoptimiert, der technisch dazu ausgelegt ist, oder ob man einem 75 PS-Polo nun 120 PS verpasst. Der Gesetzgeber macht da unter Umständen keinen Unterschied (wo soll er auch die Grenze ziehen?), aber die reale Technik bzw. die Möglichkeiten gerade bei den 7ern sprechen da eine andere Sprache. Zumal ist eine gewisse prozentuale Mehrleistung durchaus zulässig. Es gibt übrigens auch Optimierer, die mit TÜV-Eintragung arbeiten.

Im Übrigen ist mir kein einziger Fall bekannt, wo eine große Limousine daraufhin untersucht wurde, ob diese "frisiert" ist oder nicht. Wir fahren schließlich keine Mofas und auch keinen Polo.
Claus ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 21.04.2010, 19:20   #38
tomblue
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Ort: Gütersloh
Fahrzeug: G12 - 750Li xDrive (03.19), Cadillac Coupé deVille, 1963
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Hallo,
Zitat:
Zitat von Claus Beitrag anzeigen
Im Übrigen ist mir kein einziger Fall bekannt, wo eine große Limousine daraufhin untersucht wurde, ob diese "frisiert" ist oder nicht. Wir fahren schließlich keine Mofas und auch keinen Polo.
Diese Option gibt es nur im Gesamtpaket mit D&W Front und Heckspoilern, Tieferlegung auf Dackelaugenhöhe und Breitreifen die auf jeder Seite noch 150 mm überstehen.

Gruß

Thomas
tomblue ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 21.04.2010, 19:29   #39
alander
† 19.09.2011
 
Benutzerbild von alander
 
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Ort: Kaarst
Fahrzeug: E32-750i (11/93) Individual
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Da wir uns ja alle an die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h auf deutschen Autobahnen halten
und das Chiptuning natürlich nur der Verbrauchsoptimierung dient, haben wir ja nichts zu befüchten

Im Ernst, keine Versicherung wird nach einem Crash oder sonstigem die Originalität der Motorsoftware in Frage stellen - oder anhand der Bremsspur von 2km kommt raus, dass man 300 km/h gefahren ist

Man fährt ja nicht wegen dem Chip ständig mit 300 über die Bahn oder macht dann professionell 1/4-Meilen-Rennen! Es ist halt ein schönes Gefühl, dass man könnte, wenn man wollte...

Ob 400 oder 500 PS - wenn die Pferde mit einem durchgehen ist beides nicht gesund! Ich gehe aber mal davon aus, dass die große Mehrheit ihrem Auto geistig gewachsen sind.
__________________
Gruß Alander
alander ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 21.04.2010, 21:46   #40
MacDriver
Erfahrenes Mitglied
 
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Ort: Raum München
Fahrzeug: Mercedes EQS 580 4matic, BMW i3s, BMW M6 Cabrio
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Ihr habts nicht kapiert, oder? Natürlich ist das unwahrscheinlich. Ohne Eintragung hat der Wagen aber keine Zulassung. Wenn es dumm kommt und sich die Versicherung aus so einem Grund aus der Haftung verabschieden kann sieht man alt aus.

Wenn die paar km/h sein müssen (und ich kann das gut verstehen) dann geht zu einem vernünftigen Tuner und lasst das beim TÜV abnehmen. Die Euros sollte das wert sein.
MacDriver ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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