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BMW 7er, Modell E38
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Alt 04.02.2013, 23:09   #1
Erny.
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von Erny.
 
Registriert seit: 30.11.2010
Ort: Nürnberg
Fahrzeug: E38-740i 06.2001
Standard Tagfahrlicht-Funktion.

Hallo Freunde,

ich habe eine Frage an Euch.
Habe an meinem E38 Tagfahrlicht-Funktion aktivieren lassen, als ich jetzt beim TÜV war sagt mir der TÜV-Mann es wäre in Deutschland nicht zulässig diese Funktion zu aktivieren.
Habe die Plakette nicht bekommen!!!
Was sagt der Gesetzgeber ???
Wer kennt sich da aus ???
Für nützliche Antworten danke ich im Voraus.
Gruß. Erny.
Erny. ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 04.02.2013, 23:15   #2
728schalter
Ein Traum in Schwarz II
 
Benutzerbild von 728schalter
 
Registriert seit: 23.09.2009
Ort: Südwestlicher Aussenposten Landkreis H
Fahrzeug: BMW E39 525iA Touring (11/2000)
Standard

Welche Tagfahrlichtfunktion?
Euro (Abblendlicht) oder US (gedimmte Fernleuchten)?
Beim letzteren sagt der TÜV laut 7-forum.com-Freds nix, wenn auf 18% gedimmt ist, wenn´s heller ist gibt´s Gemecker vom Prüfer...
__________________
Wenn ich abends so müde wäre wie morgens, wäre es tagsüber erheblich einfacher (unbekannt)

Erbsen werden erheblich schmackhafter, wenn man sie kurz vor dem servieren durch ein Steak ersetzt - (unbekannt)
728schalter ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 04.02.2013, 23:18   #3
PacificDigital
seit 19.2.19 Nichtraucher
Premium Mitglied
 
Benutzerbild von PacificDigital
 
Registriert seit: 23.05.2009
Ort: Kappel |bei VS
Fahrzeug: E38 - 740d Bj.12/99, Suzuki Ignis 04/20, Iveco Daily 70C17Bj. 11, Dacia Dokker Express Bj. 03/17, Piaggio X9 500 Bj. 01, TEC 585 Ducato244 m.4HP20
Standard

nun... das kommt darauf an welche version tagfahrlicht aktiviert wurde
es gibt 2 arten, einmal das eu-tagfahrlicht, welches in 0-stellung das normale fahrlicht einschaltet, dies ist zulässig
und dann noch das us-tagfahrlicht mit gedimmten fernscheinwerfern... dies ist in D nicht zulässig... ich tippe mal darauf dass du mit gedimmten fernscheinwerfern herum fährst
__________________
PacificDigital ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 04.02.2013, 23:23   #4
Provolone
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von Provolone
 
Registriert seit: 21.07.2005
Ort: Paris
Fahrzeug: 728i 05.01
Standard

Zitat:
Zitat von PacificDigital Beitrag anzeigen
einmal das eu-tagfahrlicht, welches in 0-stellung das normale fahrlicht einschaltet, dies ist zulässig
wow man lernt nie aus - ist "fahrlicht" eigentlich "nur" Standlicht, oder gleich Xenon ?

Gruss
__________________
Gruß


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Provolone ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 05.02.2013, 00:23   #5
Tito_2000
Runflat ... hmm lecker...
 
Benutzerbild von Tito_2000
 
Registriert seit: 03.09.2010
Ort: Geilenkirchen
Fahrzeug: E92 325i LCI früher E38-730iA VFL 12/94
Standard

Wenn Standlicht gleich Fahrlicht wäre, würde es auch so heissen.
__________________
Tito_2000 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 05.02.2013, 07:52   #6
Wupperbandit
der über die Wupper geht.
 
Benutzerbild von Wupperbandit
 
Registriert seit: 03.08.2012
Ort: Wuppertal
Fahrzeug: E39, 520i, ehemals: E38-730D FL (2001)
Standard

Fahre auch mit US-Tagfahrlicht rum.

War beim "Tüffen" kein Problem, denn neuere VW's fahren ja auch so rum.

Letzter Prüftermin war 9.2012

Auch der seltsame Warnblinkertakt und die US-Blinker-Dimmung vorne war kein Problem.



Gruß von der Wupper
Wupperbandit ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 05.02.2013, 12:47   #7
Erny.
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von Erny.
 
Registriert seit: 30.11.2010
Ort: Nürnberg
Fahrzeug: E38-740i 06.2001
Standard Tagfahrlicht.

Hallo,
es sind gedimmte Fernleuchten auf 18%
Der TÜV-Mann hat mir trotzdem die Plakette verweigert.
Also meine Frage steht immer noch offen, ist es erlaubt oder nicht???
Grüsse aus Nürnberg.
Erny. ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 05.02.2013, 12:53   #8
Paddy@728i
Jetzt wieder mit Katze
 
Registriert seit: 11.07.2005
Ort: Nürnberg
Fahrzeug: 728iA 02.99, 735iA 02.99, 740iA 06.99, Jaguar XJ Super V8 04.04
Standard

Eigentlich ist es nicht erlaubt, da die Scheinwerfer eine entsprechende Kennzeichnung haben müssten, beim hiesigen letzten TÜV ging das aber letztlich dennoch durch.

Entweder, Du probierst es woanders noch einmal oder Du läßt Dir das TFL wieder rauscodieren, gehst zum TÜV und läßt es Dir wieder reincodieren...
__________________
Zitat:
Zitat von Roland Rottenfußer
Nehmen wir die Pflicht, nur mit Feinstaubplakette in eine deutsche Innenstadt einzufahren. Übertragen auf andere Delikte bedeutet dies: Man dürfte sich nur dann im öffentlichen Raum bewegen, wenn man sich das polizeiliche Führungszeugnis auf die Stirn klebt. Wer nicht vorab beweist, kein Mörder zu sein, wird verfolgt und bestraft wie ein Mörder. Ein Paradigmenwechsel von der Unschulds- zur Schuldvermutung.
Paddy@728i ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 05.02.2013, 12:54   #9
Wupperbandit
der über die Wupper geht.
 
Benutzerbild von Wupperbandit
 
Registriert seit: 03.08.2012
Ort: Wuppertal
Fahrzeug: E39, 520i, ehemals: E38-730D FL (2001)
Standard

Frag doch einfach mal beim örtlichen TÜV nach.

Telefonisch ist's na nicht der riesen Aufwand.

Bei mir war es kein Problem.
War aber auch nicht TÜV sondern Küs.
Wupperbandit ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 05.02.2013, 13:16   #10
d9187
Wenn's läuft!
 
Benutzerbild von d9187
 
Registriert seit: 20.04.2008
Ort: Starnberg
Fahrzeug: F11-M550d (01.2015), E38-750iA (09.1998), E46-330d Touring (07.2003)
Standard

Joa, Plakette wurde dir definitiv korrekterweise verweigert mit ged. Fernlicht...

Manche Prüfer drücken da halt ein Auge zu oder schauen nicht so genau drauf
__________________
d9187 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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