Deutsche Diplomaten in der Radarfalle
Porsche
Gebrauchtwagen von Privat: Angabe des Tachostandes rechtlich nicht verbindlich
Das Berliner Kammergericht wies jetzt die Klage einer Frau auf Schadensersatz ab, die sich wegen einer falschen Kilometerstandsangabe eines privaten Autoverkäufers getäuscht sah.
Nach Ansicht der Käuferin müsse der Verkäufer für die falsche Angabe gerade stehen. Die Richter sahen das jedoch anders.
Bei Kilometerangaben in Privatanzeigen handele es sich um 'beschreibende Angaben' ohne rechtliche Verbindlichkeit.
Man dürfe sich als Autokäufer nicht auf die Kilometerangaben in privaten Anzeigen verlassen.
Wenn jedoch auf eine konkrete Frage nach der Richtigkeit der Angabe der Verkäufer diese bestätige, liege der Fall anders.
Quelle:
www.sat1.de