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Xenon-Nachrüstung ohne autom. LWR und SWR mögl.???
Hallo!
Ich habe da (mal wieder) ein kleines Problem! Ich würde ganz gerne Xenon-Licht nachrüsten, und bei ebay werden diverse Nachrüstsätze angeboten, denen angeblich Gutachten beiligen, dass eine automatische Leuchtweitenregulierung sowie eine Scheinwerferreinigungsanlage nicht erforderlich sind bzw. nicht gefordert werden können.
Der Freundliche hingegen sagt, dass hinsichtlich Nach-/Umrüstung ohne autom. LWR und SWR gar nichts geht.
Hat von Euch evtl. schon mal jemand so eine Nachrüstung durchgeführt oder kann mir sagen, ob ich einen solchen Nachrüstsatz tatsächlich eingetragen bekomme? Schließlich möchte man ja keine 200,- € oder mehr ausgeben, um letztendlich die normalen H1-Birnen wieder einsetzen zu müssen.
eine Nachrüstung funktioniert nur mit den originalen Teilen so, dass du sie eingetragen bekommst. Die billig-Lösungen vom grössten Auktionshaus sind der letzte Mist, und eingetragen bekommst du sie auch nicht, es sei denn du gehts zu einer Werkstatt die einen TÜV-Prüfer kennt der Autos ohne Ansicht wieder für 2 Jahre freigibt ;-)
Versuche einfach die gebrauchten Teile zu kaufen, sind so alels zusammen knapp 1000EUR.
Da schließe ich mich meinen Vorrednern an. Ohne aLWR und SWR gibt es Schwierigkeiten.
Es mag sein, dass es nach neuem EU-Recht möglich sein wird, das in Zukunft anders zu lösen. Aber zur Zeit nicht, da mußt Du die kostenintensive Nachrüstung in Kauf nehmen.
Die beiden ebay-Lösungen sind Schrott. Beim E38 hat der Reflektor der Xenonscheinwerfer eine andere Form als der H1-Reflektor. D.h., mit dem H1-Reflektor bringst Du das Xenon gar nicht mit dem vollen Wirkungsgrad auf die Strasse. Was auf der Strasse fehlt, bekommt dafür der Gegenverkehr ab. Sie werden Dir dankbar sein.
Man kann aber den H1-Scheinwerfer ohne Probleme umrüsten: Reflektor raus, Xenon-Reflektor rein, im Scheinwerferboden (Gehäuse) die vorgezeichnete Öffnung für das Steuergerät ausschneiden, Steuergerät mit Haltebügel montieren, D2S-Lampe einsetzen --> fertig ist der Xenon-SW. Vom Original praktisch nicht zu unterscheiden, sofern BMW-Teile verwendet werden. Mich hat diese Lösung etwa 500,- € gekostet. Allerdings ohne aLWR. SWR war schon montiert.
Gruss
Franz
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Allradantrieb bedeutet, dass man erst dort steckenbleibt, wo der Abschleppwagen nicht hinkommt.
(Murphy)
hallo und Guten Tag,
war jetzt fast 6Monate nicht mehr im Forum.Über Einbau von Xenon wurde bereits viele Meter geschrieben. Ich habe auch keine LWR u.SWR und trotzdem Xenon. Richtig ist, nur Teile von BMW verwenden.Unter www.xenon-light.at/Wichtig/Wichtig.htm findest Du die Ausnahmegenehmigung für den Betrieb von Xenon ohne LWR u.SWR.Wenn Dein Fahrzeug die (zwei) Kriterien erfüllt (§50,Abs.10 der StVo),Blatt ausdrucken, mit dem fertigen Auto zum freundlichen und Lichtmodul auf Xenonbetrieb umstellen lassen. Ansonsten kommt immer nervige Anzeige "Abblendlicht prüfen". Ohne das Blatt stellt Dir kein Betrieb die Lampen um, da sie angeblich von nichts wissen.
bis bald und viel Erfolg
Steffen
Das klingt für mich nach einem vernünftigen Kompromiß zwischen Kosten und Nutzen (auch wenn zusätzlich noch die Scheinwerferreinigungsanlage nachgerüstet werden müsste). Hast Du das ganze denn eintragen lassen?
@itsteffen
Hier habe ich ein kleines Verständnisproblem! Vielleicht kannst Du das ja lösen. Auf der angegebenen Seite von xenon-light.at kann ich keine Ausnahmegenehmigung entdecken. Sie verweisen dort doch vielmehr auf den momentan gültigen § 50 Abs. 10, der eben die aLWR und SRA für Fahrzeuge fordert, die nach dem 01.04.00 nachgerüstet wurden (trifft logischerweise auf mich zu) bzw. nach dem 01.06.00 erstmalig in den Verkehr kommen. Oder habe ich jetzt irgendwas falsch verstanden???
Inhalt/Kurztext:
Bei Fahrzeugen, die nachträglich mit Xenonlicht-Scheinwerfern ausgerüstet werden, entfallen künftig die Auflagen: Automatische Leuchtweitenregulierung (LWR)
und Scheinwerferreinigungsanlage (SRA),
sofern die Scheinwerfer eine ABG bzw. eine Genehmigung ohne diesbezügliche Bedingungen haben.
Danke für den Hinweis! Gelesen habe ich das auch schon, aber genau die von Dir zitierten Passagen, die mich von aLWR und SRA befreien würden, stehen doch unter der Überschrift "Alte Regelung"!!! Oder habe ich da irgendwo einen Denkfehler?