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Alt 02.12.2004, 16:06   #1
nob
RAUBSAUGER©
 
Benutzerbild von nob
 
Registriert seit: 14.08.2004
Ort: Nürnberg
Fahrzeug: XKR 4,2
Standard An die Fachleute: Strafzettel für den Unfall

Ich hab ja vor kurzem meinen Trecker auf der Autobahn in einem Ford versenkt. Die Polizisten waren ja sehr nett, haben mich aber gleich darauf hingewiesen daß ich nun noch eine 35 Euro Verwarnung bekomme.

Daß der Unfall nicht zu vermeiden war könnte ich mit einem Zeugen belegen, der hinter mir fuhr, aufgrund meines Schleuderns abbremste und dennoch durch die Spurrille fast auf die linke Leitplanke gezogen wurde.

Muß ich das dennoch bezahlen? Ist ein Widerspruch sinnvoll?


Gruß nob
nob ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 02.12.2004, 16:10   #2
Hockeyfreund
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von Hockeyfreund
 
Registriert seit: 13.12.2003
Ort:
Fahrzeug: Buchloe
Standard

Sagst du uns auch noch, für was genau du die Verwarnung bekommen hast? Zu schnell?

Hockeyfreund
Hockeyfreund ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 02.12.2004, 16:17   #3
Rainer750i
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 25.05.2004
Ort: Mühlheim
Fahrzeug: z.Z. ohne 7er
Standard Strafzettel

Hallo nob,

wenn Du mittels des Zeugen konkludent beweisen kannst, dass der
Unfall unvermeidbar war, wäre es nach meinem Rechtsverständnis sicher
sinnvoll, Widerspruch einzulegen, um die Zahlung zu vermeiden, da somit
m.E. keine Grundlage mehr für die Geldbusse besteht.
Allerdings stellt sich mir die Frage, sollte es Dir nicht um´s Prinzip gehen,
ob der Aufwand wirtschaftlich sinnvoll ist.

Grüsse

Rainer
Rainer750i ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 02.12.2004, 16:21   #4
Hockeyfreund
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von Hockeyfreund
 
Registriert seit: 13.12.2003
Ort:
Fahrzeug: Buchloe
Standard

Ich greife der Antwort von nob mal vor, weil ich mir vorstellen könnte, dass dieser Passus seitens der Polizei geltend gemacht wurde:

Bußgeldkatalog
Grundregeln
A. Zuwiderhandlungen gegen §24 StVG, a) Straßenverkehrs-Ordnung
1 Durch Außer-Acht-Lassen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt
...
1.4 einen anderen geschädigt, soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt ist ...35 €

Da bist du quasi als Unfallverursacher immer dran, weil du zumindest die notwendige Sorgfalt nicht beachtet hast. Das kannst du auch mit Sicherheit nicht widerlegen.

Hockeyfreund
Hockeyfreund ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 02.12.2004, 16:37   #5
nob
RAUBSAUGER©
 
Benutzerbild von nob
 
Registriert seit: 14.08.2004
Ort: Nürnberg
Fahrzeug: XKR 4,2
Standard

alles klaro. Hab ich schon befürchtet daß ich die Spende machen muß.


Danke, nob
nob ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 02.12.2004, 16:47   #6
John McClane
Gast
 
Ort:
Fahrzeug:
Standard

Zitat:
Zitat von nob
alles klaro. Hab ich schon befürchtet daß ich die Spende machen muß.


Danke, nob
Sehe ich auch so, aus der Nummer kommst Du nicht raus.
So wie ich den Unfall nach Deiner Schilderung verstanden habe, kommt auf jeden Fall ein "Fehlverhalten" in Betracht, somit wäre der Unfall bei anderer Fahrweise vermeidbar gewesen. Sorry!
  Antwort Mit Zitat antworten
Alt 02.12.2004, 17:22   #7
BMW-7er
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von BMW-7er
 
Registriert seit: 06.12.2003
Ort:
Fahrzeug: BMW
Standard

Der Unfallverursacher muss so gut wie immer EUR 35 bezahlen, war bei uns auch so, als uns so ein besenkter Opelproll in den 7er hinten rein gefahren ist, der musste an Ort und stelle sofort bezahlen - die nehmen sogar Creditkarte wenn man keinen Cash da hat!
BMW-7er ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 02.12.2004, 17:41   #8
Marks
Mehr als 20 Jahre dabei
 
Benutzerbild von Marks
 
Registriert seit: 12.12.2003
Ort: Köln
Fahrzeug: 740iA VFl (Bj. 1998) R 1200 RT (Bj. 2017) 118i (Bj. 2021)
Standard Vöölig richtig

Zitat:
Zitat von John McClane
Sehe ich auch so, aus der Nummer kommst Du nicht raus.
So wie ich den Unfall nach Deiner Schilderung verstanden habe, kommt auf jeden Fall ein "Fehlverhalten" in Betracht, somit wäre der Unfall bei anderer Fahrweise vermeidbar gewesen. Sorry!
Der Unfall war sicherlich vermeidbar, wenn Du langsamer gefahren wärst. Gerade Dein "Zeuge" bestätigt das, denn der hat abgebremst und er ist nicht in die Leitplanke gerutscht.

Im übrigen mach ein Vorgehen gegen einen Bußgeldbescheid, wofür man einen Anwalt konsultieren sollte, nur Sinn, wenn man eine Rechtsschutz hat, denn sonst sind die Anwaltskosten, wenns daneben geht, was häufig der Fall ist, höher als das Bußgeld.
Marks ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 02.12.2004, 18:19   #9
boarder79
Es kann nur einen geben.
 
Benutzerbild von boarder79
 
Registriert seit: 26.09.2004
Ort: Erkner bei Berlin
Fahrzeug: BMW E38 Schalter V8
Standard

ich würde mir das auch überlegen. ich würde wahrscheinlich die rennleitung noch fragen ob das alles ist.
was sind denn 35 euro bei dem schaden den dein bimmer davon getragen hat. sicherlich ein ganz müdes lächeln
__________________
The life is too short. Es kann nur einen geben.
boarder79 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 02.12.2004, 19:08   #10
Andreas69
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 16.10.2003
Ort:
Fahrzeug:
Standard

Zitat:
Zitat von nob
Ich hab ja vor kurzem meinen Trecker auf der Autobahn in einem Ford versenkt. Die Polizisten waren ja sehr nett, haben mich aber gleich darauf hingewiesen daß ich nun noch eine 35 Euro Verwarnung bekomme.

Daß der Unfall nicht zu vermeiden war könnte ich mit einem Zeugen belegen, der hinter mir fuhr, aufgrund meines Schleuderns abbremste und dennoch durch die Spurrille fast auf die linke Leitplanke gezogen wurde.

Muß ich das dennoch bezahlen? Ist ein Widerspruch sinnvoll?


Gruß nob
In einem älteren Posting schreibst du:
"...War wohl etwas zu optimistisch,
...tiefe Fahrrille im Schnee ..."

Offensichtlich war die Fahrweise/Geschwindigkeit nicht an die
Witterungsverhältnisse angepasst .
Also nix mit "unvermeidbar" .
Andreas69 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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