BMW 7er, Modell E23 |
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28.06.2016, 09:43
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#11
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Allround Dilettant
Registriert seit: 07.12.2004
Ort: Hamburch
Fahrzeug: Hab auch BMW's Bj. von 1983-2003
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KBA Nr. steht auf der Felge, die Tragfähigkeit meißt eigentlich auch, dann auf die Freigängigkeit achten und per Einzelabnahme Abnehmen lassen. Ist kein Teufelswerk
Dann nimmst Du noch die .pdf Datei mit und alles ist Tuti. Felgenkatalog original BMW.
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Wer niemals vom Weg abkommt, bleibt auf der Strecke!
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28.06.2016, 09:48
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#12
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fährt wieder 7er
Registriert seit: 21.10.2003
Ort:
Fahrzeug: 316i compact (05/97); 535iA (05/92); 540iA (12/92); 730iA (10/92); 850Ci (11/92); Z3 Coupé 2.8 (05/98)
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Zitat:
Zitat von Haisociety
Es ist schon traurig das man bei einem renomierten BMW-Händler, zwar freundlich behandelt, aber komplett falsch informiert wird.
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Was ist denn falsch? Es ist doch genau richtig beschrieben worden, dass Du eine Einzelabnahme (§ 19 Abs. 2) benötigst. - So wie es BMW auch in der - mal eben 13 Jahre alten - Unbedenklichkeitsbestätigung (<= das ist keine Freigabe!) geschrieben hat.
Zur Unterscheidung § 19 (Abs. 1 / 2 / 3) und § 21 hilft ein Blick ins Gesetz...
Olli
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28.06.2016, 10:22
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#13
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Handschalter
Registriert seit: 14.05.2013
Ort: Zwickau
Fahrzeug: E32-730i(V8) - Bj. 02/92; E34-525i(M20) - Bj. 01/90
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Aber hat er von BMW diese Unbedenklichkeitserklärung bekommen? -> Nein. Er wurde nur von X nach Y zu Z geschickt mit der Anmerkung, dass diese dann konkret was haben könnten.
Ähnliches hab ich auch schon erlebt bei der Kundenbetreuung. Eine Bescheinigung, die ich bereits im Forum gesehen hatte, allerdings mit konkreter Fahrgestellnummer und daher für mich unbrauchbar, wollte ich für ein anderes Kfz. Da wurden mir beim Anruf nur waage Aussagen gemacht, wie "da muss der TÜV oder Dekra was zu sagen", obwohl es anscheinend für genau dieses Vorhaben seitens BMW eine Unbedenklichkeitserklärung gab/gibt.
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28.06.2016, 10:33
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#14
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fährt wieder 7er
Registriert seit: 21.10.2003
Ort:
Fahrzeug: 316i compact (05/97); 535iA (05/92); 540iA (12/92); 730iA (10/92); 850Ci (11/92); Z3 Coupé 2.8 (05/98)
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Zitat:
Zitat von K-H Grabowski
Aber hat er von BMW diese Unbedenklichkeitserklärung bekommen? -> Nein.
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BMW gibt so einige Unbedenklichkeitsbestätigung nicht mehr heraus!
Ob das auch für die im Forum zu findende gilt, weiß ich nicht - wie bereits geschrieben, datiert sie aus dem Jahr 2003.
Die Abnahme ginge im übrigen ohne Probleme auch gänzlich ohne diese Bestätigung.
Olli
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28.06.2016, 11:07
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#15
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Mitglied
Registriert seit: 08.03.2013
Ort: Schwabenheim a.d. Selz
Fahrzeug: E23 728i (09 '80) e24 635csi Kat (04 '85)
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Hallo.
Ich muß gestehen das ich noch nie was nachträglich beim TÜV usw. habe eintragen lassen. Als ich den 7er im Februar gekauft habe war mir schon bewußt das die Felgen nicht orschinaaaal sind und da selbige nicht eingetragen waren und die Verkäuferin null Plan hatte habe ich mich mal in meinem Bekanntenkreis umgehört, und einer meinte es könnte sein das im Zuge der EU-Vereinfachung solche Daten gar nicht mehr eingetragen werden müssen der Spezi den ich als sehr kompetent schätze hat sich bewußt im Konjunktiv geäußert. Das war der Grund warum ich den Wagen einfach mal zur HU gebracht habe.
Ich unterstelle mal das der DEKRA Mensch nicht die Radmutternabdeckung entfernt hat und die eingegossenen Daten abgelesen hat sondern sich nur die Eintragungen im KFZ-Schein zu Gemüte geführt hat und ja das ärgert mich schon denn ich glaube das in seinem Laptop die Daten nachzulesen sein müssten.
Ich hätte mir einen Vormittag mit hin und her gerenne erspart. Das der BMW- Mann zwar emsig in seinem Computer rumgewühlt hat und die Nummer 179 774 überlesen hat die ja aus dem Link den e3Tom gepostet hat stimmt mich schon nachdenklich.
Ich habe den Link von e3Tom auf einen Datenstick kopiert (da ich keinen Drucker besitze) und werde sie demnächst auf ein DinA4 Blatt drucken lassen und ab zur Nachuntersuchung und gut ist.
Durch Eure Hilfe ist es eine Kleinigkeit die Schluffen eingetragen zu bekommen.
Und dafür nochmal ein herzliches Dankeschön.
Roland
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