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Alt 22.07.2010, 16:30   #1
e3tom
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Standard 'Umweltplakette' ist nach Ummeldung zu erneuern

Mit Erstaunen habe ich gerade vernommen, dass die Drex Umweltplakette nach der Ummeldung eines Fahrzeugs auf ein anderes Kennzeichen mit erneuert werden muss. So zumindest die Aussage z.B. der GTÜ. In der Kennzeichnungsverordnung dazu konnte ich das nicht finden.

Wer weiss was ?

Ich fahre ja munter seit 1,5 Jahren mit der Plakette vom Vorbesitzer rum. Gut, Dresden hat noch keine Schwachsinnszone (na gut, gewisse Stadtteile kämen da schon in Frage ...) aber das soll ja nächstes Jahr kommen.
e3tom ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 22.07.2010, 16:39   #2
Claus
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Ist leider so! Ich sag ja, das Ganze ist eine nette Zusatzeinnahmequelle, sprich Abzocke!

Natürlich muss das Kennzeichen auf der Plakette mit dem tatsächlichen übereinstimmen. Logisch, sonst wäre ja der Sinn nicht gegeben. Läge den Verantwortlichen aber wirklich die Umwelt am Herzen (was ich stark bezweifle), so müssten nachfolgenden Plaketten für ein Fahrzeug kostenlos abgegeben werden - also für Fahrzeuge, deren Halter schon mal eine Plakette gekauft bzw. eingeklebt hatte.

Alles Wissenswerte findest Du übrigens hier:

Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) http://www.umwelt-plakette.de/
Claus ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 22.07.2010, 16:49   #3
TomS
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korrekt, bei Ummeldung gibts die Spaßplakette gratis dazu. Schon 2x gemacht...
TomS ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 23.07.2010, 15:18   #4
e3tom
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Zitat:
Zitat von TomS Beitrag anzeigen
gratis dazu
In Deutschland gibt's was umsonst ? Bist Du sicher, dass die bunte Folie nicht doch irgendwo auf der Gebührenrechnung stand ?

Vielleicht haben sie statt Ummelden 25€ den Posten Ummelden mit UWP 30€ verwendet.
e3tom ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 23.07.2010, 15:24   #5
Claus
State of Independence
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Zitat:
Zitat von TomS Beitrag anzeigen
korrekt, bei Ummeldung gibts die Spaßplakette gratis dazu. Schon 2x gemacht...
Tatsächlich? Bei uns in LEV leider nicht, habe nämlich letztens ein Fahrzeug umgemeldet. Legst Du eine Quittung über den Kauf der alten Plakette vor? Die hatte ich natürlich vom Vorbesitzer natürlich nicht mehr.
Claus ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 23.07.2010, 16:26   #6
John McClane
Gast
 
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Ich sehe das anders: Die Plakette wird dem Fahrzeug zugeteilt. Die Eigenschaft respektive Aussagekraft ändert sich nicht, wenn ein anderes Kennzeichen zugeteilt wird.
Die Plakette gehört zum Fahrzeug, nicht zum Kennzeichen.

Da hat der Gesetzgeber schlicht gepennt, denn ist ist ja eher unwahrscheinlich, dass ein Fahrzeug in seinem "Leben" ein anderes Kennzeichen zugeteilt bekommt.
Ich lasse mir keine neue Plakette kleben und würde genau so wie o.a. argumentieren.
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Alt 23.07.2010, 18:01   #7
e3tom
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Zitat:
Zitat von John McClane Beitrag anzeigen
Ich sehe das anders:
...
Die Plakette gehört zum Fahrzeug, nicht zum Kennzeichen.
Diese Ansicht hatte ich auch bis vor kurzem (eigentlich habe ich sie immer noch ...) aber in der Verordnung scheint es anders geregelt zu sein - sonst hätte man ja statt des Kennzeichens die FIN reinschreiben müssen. Da die aber bei den 'alten Stinkern' nur selten von aussen zu lesen ist, haben sie halt kurzerhand das Kennzeichen zur Bindung an die Plakette genommen. Möglicherweise war auch die automatisierte Überwachung - ähnlich der City-Maut in London - geplant - weswegen die Plakette an der Frontscheibe sein muss ...

Wer weiss das schon ?



Ich habe noch keine Quelle gefunden, die es anders darstellt als z.B. Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) hier, Punkt 9.

Zitat:
Die Feinstaubplaketten ist an das Kennzeichen gebunden. Sie muss also nur erneuert werden, wenn das Fahrzeug ein neues Kennzeichen, etwa bei Umzug oder Verkauf, bekommt.
Zitat:
Zitat von John McClane Beitrag anzeigen
... würde genau so wie o.a. argumentieren.
Na dann viel Glück. Bin gespannt, wann wegen sowas der erste vor'm Gericht antanzen muss.

Ich glaube ich mach dann mal einen auf Feigling und hol mir ne neue und kleb die demonstrativ neben die alte. Dass es verboten ist, eine gültige und eine ungültige am Auto zu haben, habe ich nämlich noch nirgendwo gefunden ...
e3tom ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 23.07.2010, 18:06   #8
Claus
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Zitat:
Zitat von e3tom Beitrag anzeigen
Ich glaube ich mach dann mal einen auf Feigling und hol mir ne neue und kleb die demonstrativ neben die alte.
Auch das habe ich schon oft gesehen!
Claus ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 23.07.2010, 18:11   #9
knuffel
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Zitat:
Zitat von e3tom Beitrag anzeigen
Ich glaube ich mach dann mal einen auf Feigling und hol mir ne neue und kleb die demonstrativ neben die alte. ...
Geht nicht... Sichtbehinderung zu groß..
Du siehst die Go-Karts mit Straßenzulassung dann nicht mehr..

Gruß
Knuffel
knuffel ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 23.07.2010, 18:23   #10
e3tom
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Wenn man sich allerdings die Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) Kennzeichnungsverordnung durchliest, wird man keine Stelle finden, die besagt, dass die Plakette durch irgendeinen Umstand ungültig wird.

Hier scheint tatsächlich noch Konfliktpotential vorhanden zu sein. Dass da noch nix passiert ist, liegt wahrscheinlich an der - bisher - laschen Umsetzung jeglicher Kontrollen. Im ruhenden Verkehr ist es ja keine OWI, keine Plakette zu haben, wenn ich mich richtig an die letzten Veröffentlichungen zu Gerichtsurteilen zum Thema erinnere - und im fliessenden Verkehr viel zu aufwändig sodass die meisten Kommunen gar nicht kontrollieren. Der EU Richtlinie zur Luftreinhaltung wurde ja durch Einführung der Zone erstmal Genüge getan (" ... wir ha'm da was gemacht ...") ...

Wird Zeit, dass dieser Unfug wieder eingestampft wird.
e3tom ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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