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Alt 06.07.2016, 14:43   #1
Mfetischist
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 14.02.2007
Ort: Bielefeld
Fahrzeug: E64 650i Bj.2008
Standard Frage zur Eintragung von Felgen in Verbindung mit Distanzscheiben

Es ist ja so, dass einige Hersteller einfach nur noch eine Standard ET von bspw. 35 herstellen. Da bekanntlicherweise der E60, E63 und E65 eher eine ET 10-20 brauch, ist man gezwungen diese Räder mit Distanzscheiben zu verbauen.
Nun meine Frage, wenn wir bspw. den Hersteller BBS nehmen, wo im Gutachten steht, diese Felge nur in Verbindung mit BBS-Distanzscheibe 123.456.789 (20mm). Bin ich dann gezwungen, wirklich eine BBS Distanscheibe mit dieser Nr. zu verbauen oder trägt mir der TÜV auch das Rad mit einer 20mm Distanzscheibe von H&R ein, insofern diese Scheibe ein Gutachten für mein Fahrzeug besitzt?
Die 2. Frage wäre, wenn eine Eintragung möglich wäre, ist es dann trotzdem immernoch eine Eintragung nach §19 oder eine Einzelabnahme nach §21 wegen der anderen Distanzscheiben Marke?
Mfetischist ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 06.07.2016, 16:07   #2
Raffael@735i
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Standard

Moeglich ja, aber nur §21 da Abweichungen vom Gutachten. Sollte aber keine Rolle spielen, die Mehrkosten sind ueberschaubar.

Gruss
Raffael@735i ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 06.07.2016, 19:43   #3
Mfetischist
Erfahrenes Mitglied
 
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Fahrzeug: E64 650i Bj.2008
Standard

Danke erst mal für deine Antwort. Meine Frage ist deswegen mir so wichtig, da nach §21 es fast unmöglich ist, hier in Hessen Räder einzutragen. Deswegen möchte ich eigentlich die Prozedur umgehen und lieber nach §19 eintragen lassen.
Wenn das so ist wie du sagst, ist das wirklich Paragraphen Ejakulation (Sorry).
Die Räder haben ein Teilegutachten und die Scheiben von H§R auch. Aber verstehe natürlich deine Erklärung aber habe keine Akzeptanz dafür, dass es einem so schwer gemacht wird.
Mfetischist ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 06.07.2016, 20:50   #4
Ralle735iV8
Der erste Marrakeshbraune
 
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Hallo und Guten Abend,

ich habe mir vor vier Wochen Felgen vom E65 mit Spurplatten von H&R und Bilstein B12 eintragen lassen nach §21 und ich komme aus Hessen. Und da du in Hanau wohnst ist es sogar noch besser.

Du Fährst nach Aschaffenburg oder Alzenau zum Tüv und lässt das Eintargen.

Beides liegt wie du sicherlich weist in Bayern.

Deine Zulassungsstelle wird es an die Bündelungsbehörde zur Prüfung geben und danach kannst du deine Papiere ändern lassen.
__________________


"Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen."

14 Jahre Forum 12.10.2009 - 12.10.2023
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OO (|||)(|||) OO
Ralle735iV8 ist gerade online   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 06.07.2016, 21:28   #5
Raffael@735i
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Zitat:
Zitat von Mfetischist Beitrag anzeigen
Danke erst mal für deine Antwort...


Ja, da war was mit TUEV, Dekra, Kuess etc.... die haben je nach Bundesland ein abkommen...
Raffael@735i ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 06.07.2016, 21:40   #6
Mfetischist
Erfahrenes Mitglied
 
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Zitat:
Zitat von Ralle735iV8 Beitrag anzeigen
Hallo und Guten Abend,

ich habe mir vor vier Wochen Felgen vom E65 mit Spurplatten von H&R und Bilstein B12 eintragen lassen nach §21 und ich komme aus Hessen. Und da du in Hanau wohnst ist es sogar noch besser.

Du Fährst nach Aschaffenburg oder Alzenau zum Tüv und lässt das Eintargen.

Beides liegt wie du sicherlich weist in Bayern.

Deine Zulassungsstelle wird es an die Bündelungsbehörde zur Prüfung geben und danach kannst du deine Papiere ändern lassen.
Das heißt ich fahre bspw. nach Alzenau, lass alles nach §21 eintragen....aber wie geht es dann weiter?
Ist die Eintragung dann noch nicht stichfest, weil diese erst noch geprüft wird? Muss ich dann das Ganze bei meine ZS prüfen lassen oder schickt der TÜV-Bayern, dass alles zu meiner ZS?
Wie ist da der genaue Ablauf?
Mfetischist ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 06.07.2016, 22:06   #7
Raffael@735i
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- Eintragen lassen egal wo ( Papiere bekommst Du mit)
- Ab zu Zulassungstelle und die Tragen das im Brief ein, geprueft wird nix. Du kannst in jedem Bundesland eine Eintragung vornehmen.
Raffael@735i ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 06.07.2016, 23:48   #8
Ralle735iV8
Der erste Marrakeshbraune
 
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@ Raffael@735i


da liegst du nicht ganz richtig, wir sind hier in HESSEN und da entscheidet die Bündelungsbehörde (Marburg oder Fulda) darüber ob der TÜV Prüfer das richtig gemacht hat und wenn die das für gut befinden bekommst du info von der Zulassungsstelle und kannst deine Papiere berichtigen lassen, wie ich oben geschrieben habe habe ich das Prozedere erst vor ca. 1 Monat durch.

also

1. Termin beim Tüv machen und wenn die es abgesegnet haben...
2. Zur Zulassungsstelle und deine Papiere dort abgeben und auf Antwort warten...
3. Wieder zur Zulassung und bei erfolgreicher Prüfung neue Betriebserlaubnis erstellt bekommen.

Soo iss es und nicht anderes
Ralle735iV8 ist gerade online   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 07.07.2016, 01:56   #9
Raffael@735i
LOW4LYF
 
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Was? Wie entscheiden die ohne technische Kenntnisse und ohne das Fahrzeug? Das ist doch diskriminierend gegenüber anderen!

Habe nie in Hessen gelebt und bin schon länger nicht auf den laufenden was in Deutschland abgeht, aber das ist echt der Hammer....lol
Raffael@735i ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 07.07.2016, 06:32   #10
Mfetischist
Erfahrenes Mitglied
 
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Fahrzeug: E64 650i Bj.2008
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Das ist nicht nur der Hammer sondern eine riesen Frechheit den Bürgern so etwas zuzumuten!

@Ralle

Was passiert dann zwischen Punkt 2 und 3?

Werde ich dann schriftlich benachrichtigt von der ZS, ob und wann ich vorbeikommen kann?

Darf ich dann wenigstens mein Fahrzeug bewegen, da es ja eigentlich offiziell nicht ganz fertig abgesegnet wurde?
Mfetischist ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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