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Alt 23.10.2014, 01:28   #1
flummi100
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 06.08.2013
Ort:
Fahrzeug: E38-740i (11.96)
Standard Winterreifen: Reicht BC-Limit, wie muß der Aufkleber aussehen

Ein Dekra-Mensch meinte zu mir, es würde anstatt des Winterreifenaufklebers (in meinem Fall "210") auch ein Limit im Bordcomputer reichen, wenn es programmiert und aktiviert ist.

Bei meinem E38 ist das jedoch kein echtes Limit mit Abregelung, sondern lediglich eine Erinnerung (1x Gong, allerdings deutlich auffälliger als ein schweigender Aufkleber.) Aber selbst wenn das die Bedingung erfüllen würde, bleibt das Problem der unwissenden Polizisten: Erstens haben sie noch nie von der Regelung gehört (ich weiß ja auch nicht, ob das stimmt, oder der nichtbeamtete Dekra-Mensch mir ein Känguru aufgebunden hat, Diplom-Ingenieur hin oder her), zweitens wissen die nicht, was die bunten Zahlen am Bordcomputer bedeuten, und drittens werden sie vor Gericht jeden Meineid schwören, daß kein Aufkleber und kein Limit da war.

Also doch wieder Aufkleber (ich hatte meinen vom Vorgänger entfernt, da er über sämtlichen Bremssystemwarnleuchten hing):

Wo steht, wie der Aufkleber beschaffen sein muß? Minimale Größe? Farbe? Wie weit reicht das Blickfeld des Fahrers?
flummi100 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 23.10.2014, 20:43   #2
StMarquardt
Immer noch Mitglied
 
Benutzerbild von StMarquardt
 
Registriert seit: 28.01.2012
Ort: Bruchsal
Fahrzeug: E65-735i (03.03), 997 T Cabrio Schalter
Standard

Hallo Flummi,

schau mal da:
Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) M+S Aufkleber ? EtikettenWissen

Da steht, fehlender Aufkleber bedeutet Ordnungswidrigkeit mit 5,-;
fehlender Aufkleber beim TÜV ist ein "erheblicher Mangel". BC geht also nicht.
StMarquardt ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 23.10.2014, 22:44   #3
flummi100
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 06.08.2013
Ort:
Fahrzeug: E38-740i (11.96)
Standard

Ich fand §36 StVZO: "die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Blickfeld des Fahrzeugführers sinnfällig angegeben ist "
also nix von Aufkleber. Wenn man die Textzeile im BC umprogrammieren könnte, oder ständig ein Lied mit dem angezeigten Titel "M+S Reifen max 210 kmh" abspielt, sollte das also die Vorgabe erfüllen.

Die Strafe scheint sich mittlerweile erhöht zu haben, der TÜV bietet 20 Euro:
Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) Wissenswertes über Winterreifen - WinterTipps | TV NORD

Anderer Ansicht die Polizei in Bayern:
Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) Bayerische Polizei - Bußgeldkatalog der Bayerischen Polizei
Weiterhin 5 Euro.
"336000 Sie führten das Fahrzeug mit M+S-Reifen, obwohl eine Plakette im Sichtfeld des Fahrers fehlte."
Und das obwohl nirgendwo eine "Plakette" und "im Sichtfeld" vorgeschrieben ist.

Ich vermute, das ganze Thema ist nicht definiert, wie vieles im Bereich der StV(Z)O, und eine einheitliche Rechtssprechung wirds nicht geben, da bei einer 5- oder 20-Euro-Owi über dem Amtsrichter nur noch blauer Himmel ist.

Hier ähnliche Vermutungen:
Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) www.recht.de - Forum Deutsches Recht - Foren

Und hier wird gar noch die Frage aufgeworfen, ob man einen Aufkleber mit geringerer Geschwindigkeit anbringen darf. Und wenn nein, was man tut, wenn man zwei oder mehr "verschieden schnelle" Reifen montiert hat.
Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) M+S-Aufkleber - Verkehrstalk-Foren
flummi100 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 24.10.2014, 19:11   #4
The Stig
Some say...
 
Benutzerbild von The Stig
 
Registriert seit: 23.05.2002
Ort: Südhessen...
Fahrzeug: 640i Cabrio F12, Cayenne 9PA Hybrid
Standard

Ich hab in den letzten 25 Jahren nicht so Aufkleber benutzt...noch nie hat das jemanden interessiert.
Bei mir ist das Limit im BC, falls es überhaupt jemanden juckt, dass die WR bis 240 statt bis 250 gehen, was die im Rahmen der Toleranzen auch locker aushalten.
__________________
Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) BMW Classic Allgäu
The Stig ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 24.10.2014, 21:12   #5
Raffael@735i
LOW4LYF
 
Benutzerbild von Raffael@735i
 
Registriert seit: 17.07.2002
Ort: Silicon Valley
Fahrzeug: E32 735i - E91 325xi - E34 ///M5 AC SCHNITZER S5 SILHOUETTE - ///M4 COMPETITION - E38 740i SPORT "DINAN" - CHEVROLET EL CAMINO - KAWASAKI ZX7R
Standard

Ich kann ueber diese Regelung jedes mal nur lachen

Ich hatte noch nie diesen haesslichen Aufkleber drin ...
Raffael@735i ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 05.12.2014, 22:11   #6
didi
Erfahrenes Mitglied
Premium Mitglied
 
Benutzerbild von didi
 
Registriert seit: 14.11.2002
Ort: Flein
Fahrzeug: iX1 xDrive30 12.23 & E81 118d
Standard

Ich war am Montag ohne diesen Aufkleber beim TÜV und habe keine erheblichen Mängel.

Winterreifen bis 240

§12/2016

Gruß
didi
didi ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 06.12.2014, 08:18   #7
Bastl
V12-infiziert
Premium Mitglied
 
Benutzerbild von Bastl
 
Registriert seit: 28.07.2007
Ort: Warendorf
Fahrzeug: 2014er 760Li, 2019er 320d, 2008er Opel Vectra C Caravan, 1998er Mercedes-Benz SL 280
Standard

Und was sagt das nun aus? Das der Prüfer es schlichtweg übersehen hat...
__________________
Viele Grüße

Sebastian
Bastl ist gerade online   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 06.12.2014, 10:46   #8
Claus
State of Independence
Premium Mitglied
 
Benutzerbild von Claus
 
Registriert seit: 20.12.2002
Ort: Leverkusen
Fahrzeug: E38-750i (12.99), E91 Diesel 3.0 (2008)
Standard

Mir ist es egal. Ich habe meine WR eingelagert und nach der Montage habe ich ein kleines rundes Schildchen links in der Ecke und wenn die SR wieder montiert werden, ist es wieder verschwunden.

Der Gesetzgeber hat sich allerdings etwas dabei gedacht: Manche Autos werden von verschiedenen Personen gefahren und die sollten schon erinnert werden, dass auf dem Auto WR montiert sind. An das Wohl von Dieben wird er dabei wohl weniger gedacht haben, aber auch da macht es Sinn.

Als der Gesetzgeber das eingeführt hatte, waren programmierbare BC wohl noch nicht so flächendeckend vorhanden, denn natürlich würde das auch ausreichen. Es muss natürlich auch eine Möglichkeit geben, dass es für die Polizei sofort ersichtlich ist. Aber wie wäre es denn, wenn man ein kleines Haft- oder Magnetschildchen mit einer "210" (oder eben "240") im Seitenfach hat und wenn eine Kontrolle droht, einfach schnell anpappen?
__________________
"Wer sich allzu grün macht, den fressen die Ziegen." ― Johann Wolfgang von Goethe

Claus ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 06.12.2014, 19:47   #9
unitrak
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 17.08.2013
Ort: Holle
Fahrzeug: E38-735i (03.2000)
Standard

ich hatte auch den fehlenden Aufkleber 210, dann sagte ich zum Dekramann ,, Sie haben doch solche Aufkleber" und schon hab ich den Aufkleber umsonst bekommen. So einfach
unitrak ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 08.12.2014, 20:48   #10
altbert
alszus was annersders…
 
Benutzerbild von altbert
 
Registriert seit: 10.03.2006
Ort: Baunatal, Hessisch-Sibirien
Fahrzeug: 728iA E38 Bj. 11/96 mit LPG-Anlage Vialle LPI
Standard

Ich habe noch nie einen solchen Aufkleber in einem meiner Autos gehabt, hat auch nie ein Hahn nach gekräht...
altbert ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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